Frank Schultz Ecclesia Gruppe, Detmold
Was ist ein Ehrenamt? Fünf Merkmale bestimmen das Ehrenamt: 1. Es ist freiwillig 2. Es ist unentgeltlich 3. Es erfolgt für andere 4. Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt 5. Es ist möglichst kontinuierlich
Frank Schultz Ecclesia Gruppe, Detmold
Der Ehrenamtliche ist selbst von einem Schaden betroffen. Der Ehrenamtliche erleidet selbst einen Schaden.
Der Ehrenamtliche ist selbst von einem Schaden betroffen. Personenschaden (Unfall) Sachschaden z. B. Kleidung eigene Geräte das eigene Kfz
Welche Schäden können - aus Sicht des Ehrenamtlichen - entstehen? Ehrenamtlicher Eigenschaden Personenschaden Sachschaden Gesetzliche Unfall- Versicherung Kranken- Versicherung Unfall- Versicherung Unfall-Versicherung über den Träger/die Einrichtung Keine Deckung Unfall-Versicherung Land Rheinland-Pfalz
Der Ehrenamtliche verursacht einen Schaden. Der Ehrenamtliche verursacht einen Schaden während der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Der Ehrenamtliche verursacht einen Schaden. Personenschaden Sachschaden! Keine Kfz-Unfälle!
Welche Schäden können - aus Sicht des Ehrenamtlichen - entstehen? Ehrenamtlicher Drittschaden Personen-/Sach-/ Vermögensschaden Haftung Deckung 1. Gesetzlich 2. Vertraglich 3. Moralisch 1. Ja 2. Nein 3. Nein
Frank Schultz Ecclesia Gruppe, Detmold
Leistungen Haftung Anspruch z. B. nach 823 BGB Deckung Umfang des Versicherungsschutzes Anwendungsvoraussetzungen Verschulden Schaden Widerrechtlich Kausalität Prüfung der Haftpflichtfrage dem Grunde und der Höhe nach Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche
Versicherungsschutz für das ehrenamtliche Engagement Privat Träger Land
Frank Schultz Ecclesia Gruppe, Detmold
Haftpflicht-Versicherung Herr Meier engagiert sich ehrenamtlich Privat-Haftpflicht-Versicherung Regelung PHV Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht... mit Ausnahme der Gefahren eines Dienstes, Berufes, Amtes - auch Ehrenamtes... Ergebnis keine Deckung Haftung mit Privatvermögen Haftung 823 BGB ff.
Fazit Privat Haftpflicht Versicherung bietet keine ausreichende Absicherung Frank Schultz Ecclesia Gruppe, Detmold
Frank Schultz Ecclesia Gruppe, Detmold
Haftpflicht-Versicherung Rechtlich unselbstständige Vereinigungen Zusammenschluss von Gleichgesinnten zur Verfolgung eines gemeinsames Zieles Rechtlich selbstständige Organisationen/Träger z. B. e.v., GmbHs, ggmbhs, Körperschaften, Stiftungen etc. subsidiär Versicherungsschutz der Ehrenamtlichen Versicherungsschutz der Ehrenamtlichen über Land Rheinland- Pfalz subsidiär wenn nein i.d.r. über Träger
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Haftpflicht-Versicherung Ist der Haftpflicht-Sammelvertrag des Landes Rheinland-Pfalz notwendig?
Haftpflicht-Versicherung Herr Meier engagiert sich ehrenamtlich in einer selbstständigen oder unselbstständigen Vereinigung. Privat-Haftpflicht-Versicherung Regelung PHV Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht... mit Ausnahme der Gefahren eines Dienstes, Berufes, Amtes - auch Ehrenamtes... Ergebnis keine Deckung Haftung mit Privatvermögen Haftung 823 BGB ff.
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Unfall-Versicherung Ehrenamtlich/ freiwillig Tätige Betreute/ Teilnehmende Deckung Wegerisiko Keine Deckung wenn Unfall nach SGB Tätigkeit in Rheinland-Pfalz oder von dort ausgehend Deckung über anderen Träger Summendifferenz
Versicherungssummen Invalidität 50.000 Vollinvalidität (350 % Progression) 175.000 Tod 10.000
Versicherungssummen 350 %ige Progression / Versicherungssumme 50.000 Invaliditäts-Leistung in 200000 180000 160000 140000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0 1 7 13 19 25 31 37 43 49 55 61 67 73 79 85 91 97 Invaliditätsgrad in % Ohne Progression