Staatliche Schulberatung für Ufr. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS

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Transkript:

Übersicht schulische Gesetzeslage für skinder in GS und MS Rechtliche Grundlage Inhalt Anmerkung Zuweisung in eine Übergangsklasse bzw. Einstufung in eine Jahrgangsstufe 10 (1) MSO 8 (1) GrSO Art. 36(3) BayEUG Zuweisung in eine Ü-Klasse Aufgabe der Schulleitung Schüler/in kann max. bis zu zwei Jahre unter ihrer altersentsprechenden Jahrgangsstufe eingestuft werden, wenn der Bildungsstand mangelhaft ist. gilt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die dem Unterricht einer deutschsprachigen Klasse nicht zu folgen vermögen Dieser Aspekt ist auch z. B. für 16jährige (ggf. 17jährige) UMs interessant Bewertung von Deutsch oder DaZ 18 (6) MSO 15 (3) GrSO 1) alle Stunden auf Grundlage LP DaZ DaZ-Note 2) Unterricht auf der Grundlage LP DaZ und teilweise im Deutschunterricht DaZ-Note ABER zu 2): mit Antrag der Erziehungsberechtigten: Deutschnote wird erteilt (DaZ-Note fließt dann in pädagog. Verantwortung ein) DaZ: theoretisch 6 Jahre Unterricht (s. QA: hat Prüfling weniger als 6 Jahre eine deutsche Schule besucht und eine DaZ- Jahresfortgangsnote) sinnvoll, nach 6 Jahren Beschulung in Deutschland Empfehlung zum DaZ-QA zu geben? sinnvoll erscheint, die Eltern die Kenntnisnahme des verhinderten Übertritts in die RS und Gym mit der DAZ-Note unterschreiben zu lassen! 15 (3) MSO 13 (4) GrSO Vorrücken: erhält das Kind mit nichtdeutscher Muttersprache in den ersten beiden Jahren in Deutschland nur Unterricht im Fach DEUTSCH in einer deutschsprachigen Klasse keine Auswirkung auf Versetzung! ausschließliche Teilnahme am Deutschunterricht kann eine DaZ-Note gegeben werden? Ja, wenn Inhalte angepasst sind, differenzierter Unterricht nach LP DaZ, andere Fragengestellt werden,

Bewertung in anderen Fächern 13 (2) MSO 11 (2) GrSO 13 (1) MSO 11 (1) GrSO Bewertung der Leistungen: Verzicht der Notengebung aus päd. Gründen Bewertung der Leistungen: Bei schriftlichen Leistungsnachweisen kann bei Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache auf die Kennzeichnung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit sowie schwerer Ausdrucksmängel abgesehen werden. L-Konferenz entscheidet über zeitweiligen Verzicht Erziehungsberechtigte sind vorher anzuhören individuelles Vorgehen im päd. Ermessen (z.b. mehr Zeit, Gestatten eines Wörterbuchs in Prüfungen (Quali), veränderte Gewichtung, sprachlich vereinfachte Proben ACHTUNG: kein Notenschutz darf entstehen) Übertritt 6 MSO 6 GrSO Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben: Übertritt nach 4. Klasse an RS/Gym mindestens ø 3,33 (M, D HSU) Besuch des Deutschunterrichts in einer angemessenen Zeit vor der Übertrittszeugnisausgabe Übertritt nach 5. Klasse an RS mindestens ø 3,33 Sind die Mängel in der deutschen Sprache nicht der Grund für das Nichterreichen des Schnittes, sondern die fehlende Leistungsfähigkeit, so ist die Empfehlung nicht auszusprechen! 1) Zusatz im Übertrittszeugnis: Es ist zu erwarten, dass der Schüler/die Schülerin dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann. 2) Hinweis auf Gastschulverhältnis Aufschub der Aufnahmeprüfung und Aufnahmegespräch

Übertritt nach 5. Klasse an Gym mindestens ø 3,33 7 MSO in Verbindung mit 6 MSO 7 (1) Satz 1 Punkt 3 MSO 7 (2) Satz 9 MSO Übertritt nach 6. Klasse an RS mindestens ø 2,0 (M, D, E) Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben: Übertritt in M7, M8, M9 mindestens ø 3,33 (M, D, E) Übertritt in M10 QA in D, M, E mindestens ø 2,33 QA mit Prüfung in DaZ Aufnahmegespräch statt Aufnahmeprüfung in Deutsch wurde QA mit dem Fach Muttersprache erworben, so tritt dieses an die Stelle des Fachs Englisch Falls Schüler/in aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichenden Leistungen im Fach Englisch erbringen können, tritt anstelle der Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahmegespräch (Klärung, ob Schüler/in den Leistungsanforderungen dem Mittleren-Reife-Zugs voraussichtlich entsprechen). Auf dieser Grundlage wird Gesamtnote im Fach Englisch gebildet. Falls Schüler/in aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichende Leistungen im Fach Englisch erbringen können, tritt anstelle der Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahmegespräch. 7 (5) MSO Übertritt in Vorbereitungsklasse 1 (VK1): Gesamtnotendurchschnitt im QA aus allen Fächern von mindestens ø 2,5 KMS vom 20.03.2015 III.2-BS 7641-4b.41427 KMS vom 16.12.14 Nr. III.2 BS 7500-4b. 123054

Wird diese Durchschnittsnote nicht erreicht, entscheidet Schulleiter/in über Aufnahme unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der Schülerin oder des Schülers in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, falls das Nicht- Erreichen auf noch behebbare Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist. KMS vom 11.02.15 Nr. III.2 BO7202.1-4b. 22465 Prüfungen Für Schüler der Übergangsklassen kann der theorieentlastete Abschluss angeboten werden. in M10 sowie VK1 und VK2 gibt es weder den Unterricht noch die Prüfung in DaZ! Bei QA und MSA in Mathematik und D- Muttersprache ist Gebrauch eines Wörterbuches in allen Prüfungsteilen gestattet KMS vom 12.02.14 Nr. III.2 S 7500 4.4272 in Englisch ist in einigen Teilbereichen der Prüfung ein zweisprachiges Wörterbuch erlaubt (E-Muttersprache) 23 (2) MSO Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit Antrag der Erziehungsberechtigten kann statt Deutsch in DaZ die Prüfung abgelegt werden, wenn der Prüfling nachweislich weniger als 6 Jahre eine deutsche Schule besucht hat mit Antrag der Erziehungsberechtigten kann statt Englisch in der nichtdeutschen Muttersprache geprüft werden, wenn Staatsministerium für eine Muttersprache besondere Leistungsnachweise, deren Ergebnisse als Jahresfortgangsnote zu werten sind und Prüfungsaufgaben anbieten kann und ein schulischer Leistungsnachweis im Fach Muttersprache erbracht wurde (zwei Leistungsfeststellungen als Fernprüfung während des Schuljahres gestellt durch das Staatsministerium) Schüler der MS müssen den Unterricht und eine Jahresfortgangsnote in DaZ erhalten haben. Die Prüfung wird zentral durch das KM erstellt. Grundsätzlich für alle Prüfungsteilnehmer/innen möglich. Muttersprache muss durch KM angeboten werden. Konsularischer Unterricht wird empfohlen. Jahresfortgangsnote/ Leistungstest für Interne.

29 (2) MSO Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule Verpflichtende Prüfungsfächer: Deutsch (mdl. und schriftl.), Mathematik, Englisch (mdl. und schriftl.), Projektprüfung mit Antrag kann das Fach Englisch durch das Fach einer nichtdeutschen Muttersprache (muss vom KM angeboten werden) in der Prüfung ersetzt werden, wenn fehlende Englischkenntnisse aus nicht selbst zu vertretenden Gründen (Erstunterricht im Fach Englisch erst ab Jhrgst. 8) Voraussetzung sind zwei Zwischenprüfungen in M9/VK1 und M10/VK2 als Jahresfortgangsnote KMS vom 21.08.15 III.2 BS 7503 (2016) 4.103 980 ACHTUNG: Kommt Schüler/in mit Englischkenntnissen in eine M-Klasse, muss er/sie zusätzlich Englischunterricht erhalten, da Härtefallregel nicht gilt!!! wenn Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 (bei Besuch der VK) oder 10 gestellt und genehmigt wurde Zwischen- und Jahreszeugnisse/ Vorrücken 15 MSO (3) 18 MSO 15 GrSO Art. 53 (6) BayEUG Schüler mit DaZ: an die Stelle des Fachs Deutsch tritt das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wenn kein Unterricht in DaZ besucht wurde, sind unzureichende Leistungen im Fach Deutsch in den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in Deutschland bei der Entscheidung über das Vorrücken nicht zu berücksichtigen pädagogisches Ermessen hinsichtlich der Entscheidung über das Vorrücken (auf Probe)