Verbesserung der Versorgung durch Digitalisierung in Stadt und Land Potentiale und Hindernisse

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Transkript:

Verbesserung der Versorgung durch Digitalisierung in Stadt und Land Dr. Franz Bartmann Vorsitzender Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein

eadministration ecare - Telemedizin Diagnostik Therapie Reha Beratung eprevention eresearch ehealth elearning Big Data 2

Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung integraler Bestandteil nahezu jeden medizinischen Fachgebiets kein eigenständiges Fachgebiet Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte mit folgenden Kennzeichen: medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie der ärztlichen Entscheidungsberatung werden über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt 3

Telemedizinische Patientenversorgung in Deutschland search term hits Innere Medizin 207 Kardiologie 78 Neurologie 40 Psychiatrie und Psychotherapie 39 Notfallmedizin 25 Gynäkologie 11 Pathologie 15 Deutsches Telemedizinportal Abfrage 3.8.16 kein Anspruch auf Vollständigkeit 4

Beispiele telemedizinischer Patientenversorgung Telekonsultation beim akuten Schlaganfall Tele-Notarzt Remote Management bei Herzinsuffizienz 5

Position der Ärzteschaft Ärzteschaft hat sich auf zwei Ärztetagen intensiv mit inhaltlichen Anforderungen an telemedizinische Patientenversorgung beschäftigt Deutscher Ärztetag 2010 in Dresden Deutscher Ärztetag 2015 in Frankfurt 6

Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinischer Patientenversorgung 2015 DÄT Frankfurt 7

Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinischer Patientenversorgung Definition grundsätzlicher Anforderungen an telemedizinische Patientenversorgung Qualitätssteigerung durch Verbesserung der innerärztlichen Kommunikation und Steigerung der Versorgungsgerechtigkeit Vorbeugung gegen Versorgungslücken 8

Erfolgreiche telemedizinische Patientenversorgung Medizinischer Sinn/Evidenz Regulatorischer Rahmen Business Case Douglas Fridsma, MD bis 2014 wissenschaftlicher Leiter beim National Coordinator for Health Information Technology 9

Problemfelder telemedizinischer Patientenversorgung Rahmenbedingen Evidenz Finanzier ung Evidenzgenerierung im Themengebiet ist kompliziert! Studien sind häufig schwierig durchführbar, da bei telemedizinischer Versorgung auf multiplen Leveln interveniert wird Abgrenzung zwischen normalem Digitalisierungsprozess (Nachweis Sicherheit notwendig) und neuer Versorgungsmethode (Nachweis Sicherheit + medizinischer Nutzen!) schwer! à Handlungsfeld Forschungsförderung! Rechtliche Rahmenbedingungen Fragen zum Fernbehandlungsverbot à Handlungsfeld der Ärztekammern! Finanzierung! à Handlungsfeld Bewertungsausschuss! à Handlungsfeld Innovationsfonds! 10

Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung in der MBO-Ä 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (4) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Printund Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt. 11

Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung Modellhafte Beschreibung unterschiedlicher telemedizinischer Versorgungsmethoden und berufsrechtliche Erläuterung www.bundesaerztekammer.de 12

Telemedizinische Interaktionsmodelle Modell Beispiel Unzulässige Fernbehandlung? 1 Telekonsil Arzt - Arzt Teleradiologie 2 Telediagnostik Tele-Schnellschnitt 3 Telekonsil Arzt-Gesundheitsfachberuf Tele-Notarzt 4 Telekonsil Arzt Arzt/Patient Schlaganfall/Tempis 5 Telemonitoring Patient 1 Arzt RR/BZ-Überwachung 6 Telemonitoring arbeitsteilig Herzinsuffizienz 7 Telekonsultation Arzt-Patient Medgate 7A 7B 13

Aktuelle Entwicklung 14

Landesärztekammer Baden-Württemberg Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Juli 2016: (vorbehaltlich Prüfung durch Rechtsaufsicht) Ergänzung von 7 Abs. 4 der in Baden-Württemberg geltenden Berufsordnung: 15

Zwischenfazit Die Ärzteschaft hat Einsatzgebiete telemedizinischer Methoden unter Versorgungsaspekten priorisiert Die Bundesärztekammer hat Hinweise und Erläuterungen zum Thema Fernbehandlung veröffentlicht Die Diskussion der Regelungen zur Fernbehandlung zwischen Patientenschutz und Innovationshemmnis hat innerhalb der Ärzteschaft begonnen und muss weitergeführt werden 16

.und die Infrastruktur??? 17

Digitalisierung im Gesundheitswesen - Gesetzgebung Anlass GKV-Modernisierungsgesetz 2003 Ziel: Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der medizinischen Versorgung Aufbau einer sicheren Infrastruktur für den elektronischen Informationsaustausch im Gesundheitswesen à Telematikinfrastruktur + egk 18

Gesamtprojekt: Vernetzung des Gesundheitswesens Hausärzte Rehabilitationszentren Krankenhäuser Krankenversicherungen 132 Gesetzliche Krankenversicherungen 90% (~70 Mio.) gesetzlich Versicherte 2.100 Krankenhäuser 21.000 Apotheken 208.000 Haus-, Fach- und Zahnärzte (inkl. psychologische Psychotherapeuten) 2,3 Millionen sonstige Gesundheitsberufe (Gesundheitsfachberufe und -handwerker) 80,2 Millionen Einwohner Versicherte Elektronische Gesundheitskarte (egk) Apotheker weitere Heilberufler Fachärzte Zahnärzte 19

Auftrag des Gesetzgebers (seit 2004) 2004 Gesetz tritt in Kraft 2006 gesetzlicher Einführungstermin 2016? erezept epatientenakte Notfalldaten earztbrief 20

E-Health-Gesetz Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zum 01.01.2016 21

Zielsetzung E-Health-Gesetz Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten das bringt echten Nutzen für die Versicherten H. Gröhe, Juni 2015 Wer blockiert, der zahlt H. Gröhe, Mai 2015 22

Eckpunkte des E-Health-Gesetzes verbindliche Termine für die Einführung der Telematikinfrastruktur verbindliche Termine für die Einführung von eanwendungen Einführung neuer eanwendungen Bonus-Malus-Regelungen 23

Übersicht Anwendungen mit gesetzlicher Frist Modernes Stammdatenmanagement Medikationsplan Papierversion 1.10.2016 elektronisch auf egk 1.1.2018 Mitte 2018 flächendeckend Elektronische Patientenakte Interoperabilitätsverzeichnis Mitte 2017 Mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen Prüfauftrag 2016 Notfalldaten auf der egk Elektronischer Arztbrief Förderung 2017 1.1.2018 2019 Online-Videosprechstunde Mitte 2017 24

Elektronische Arztbriefe Finanzielle Förderung (2017) Übermittlung von earztbriefen zwischen Vertragsärzten: 0,55 Nach 2017 Neuverhandlung der Förderung earztbrief muss mit dem earztausweis unterschrieben sein (qualifiziert elektronisch signiert) 25

Medikationspläne Quelle: ehealth 2014 Sonderausgabe Medikationsplan 26

Bundeseinheitlicher Medikationsplan ehealth-gesetz 31a SGB V Ziel: Verbesserung der Patienteninformation Barcode als einfache interoperable Lösung 27

Medikationsplan schrittweise Einführung 30.4.16 1.10.16 31.12.17 1.1.19 Vereinbarung BÄK, DKG, DAV Anspruch der Versicherten Gematik muss emp/amts liefern Ärzte müssen emp aktualisieren können bundeseinheitlicher Medikationsplan (Papier) elektronischer Medikationsplan + AMTS (egk) Umsetzung in 3 Stufen A-C 28

Notfalldaten auf der egk 29

Einsatzszenarien Szenario 1 präklinische Patientenversorgung durch Rettungsdienst Notarzteinsätze Notfalleinsätze ohne Notarzt 2,1 Mio 2,3 Mio Szenario 2 ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses Notfälle - stationär aufgenommen 6,6 Mio Notfälle - ambulante Behandlung 5,4 Mio Szenario 3 ungeplante Notfallversorgung im ambulanten Versorgungssektor Notfälle im amb. Bereich 12,6 Mio 30

Notfalldaten im E-Health-Gesetz Erprobung der Notfalldaten auf der egk muss bis 01.01.2018 abgeschlossen sein Haushaltskürzung KBV, KZBV und GKV-SV ab 2018 auf Niveau 2014-1% Vereinbarung zur Vergütung muss bis 30.09.2017 erfolgt sein Aktueller Projektstand: Konzepte, Spezifikationen, technische Dokumente fertiggestellt wissenschaftliche Evaluation läuft aktuell Projektrisiko: EU-Verordnung eidas über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste 31

Evaluation der NFD-Datenfelder Dt. Ärzteblatt, 2015 (Heft 19) 32

Studie NFDM-Sprint Arbeitsabläufe bei Anlage und Aktualisierung werden erprobt 40 Ärzte in Münster und Umgebung legen 4000 Notfalldatensätze an Evaluation einschließlich Patientenbefragung Datenerhebung läuft aktuell 33

Königsdisziplin epatientenakte Hohes Nutzenpotential in der Verbesserung der Kommunikation bei zunehmend arbeitsteiliger Patientenversorgung elektronische Patientenakten medizinischer Nutzen Datenschutz informationelles Selbstbestimmungsrecht Migration in gegenwärtige Versorgungsprozesse Herausforderung Terminologien und Ordnungssysteme 34

Videokonsil Einführung ab 01.07.2017 Abrechnungsziffer im EBM muss geschaffen werden Betreuung von Bestandspatienten 35

Öffnung der Telematikinfrastruktur für weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens (ohne Bezug auf die egk) für Gesundheitsforschung Prüfauftrag bis zum 31.12.2016 zur Nutzung und Anbindung mobiler und stationären elektronischen Endgeräten des Versicherten (Smartphone, home-pc) Prüfauftrag an KBV und GKV-SV bis zum 31.12.2016: bislang papiergebundene Verfahren zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung durch elektronische Kommunikationsverfahren zu ersetzen. 36

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 37