Tischlerinnung Krefeld GESELLENPRÜFUNGSINFO 2016 Sehr geehrte Auszubildende, der Prüfungsausschuss der Tischler-Innung Krefeld hat in dieser Übersicht die wichtigsten Regelungen zum Ablauf der Gesellenprüfung im Tischler-Handwerk zusammengestellt. 1. Rechtliche Regelungen Die Anmeldung zur Gesellenprüfung erfolgt bis spätestens 24.02.2016. Dazu werden Sie schriftlich von der Kreishandwerkerschaft einige Wochen vor dem Anmeldetermin aufgefordert. Folgende Unterlagen müssen Sie mit dem Anmeldeformular einreichen: Berichtshefte (Diese werden abweichend von allen anderen Unterlagen direkt im Berufskolleg Glockenspitz am 02.03.2016 abgegeben!) Zwischenprüfungszeugnis (in Kopie) Berufsschulzeugnis (Halbjahreszeugnis in Kopie) Kopie des Ausbildungsvertrages Teilnahmebescheinigungen der überbetrieblichen Lehrgänge (Grundkurs GTI, Maschinenkurse TSM1-3, Oberflächenkurse TSO1-2). Kenntnisbestätigung (Seite 5 dieser Info). Die Anmeldung zur Lossprechungsfeier (Seite 6) ist spätestens bis zum 20.06.2016 in der Berufsschule abzugeben. Der schriftliche Teil der Prüfung findet jeweils ca. 2-3 Wochen vor der Arbeitsprobe statt. In diesem Jahr ist dies der 06.06.2016. Die vier Prüfungsbereiche/Prüfungsfächer (mit folgender Gewichtung) sind: Gestaltung und Konstruktion (30%) Planung und Fertigung (30%) Montage und Service (20%) Wirtschafts- und Sozialkunde (20%) Dabei werden 60% der gesamten Prüfungsleistung, die in maximal 300 Minuten zu erbringen ist, in einer fachübergreifenden Arbeit erbracht. Eine mündliche Prüfung findet nur dann statt, wenn sie für das Bestehen der Prüfung ausschlaggebend ist, die schriftlichen Leistungen haben bei der Bewertung das doppelte Gewicht. Insbesondere ist eine mündliche Prüfung zur Verbesserung der Noten nicht zulässig. Die praktische Prüfung besteht aus der Arbeitsaufgabe I (Handprobe) (50%) max. 7 Stunden und Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück) (50%) max. 100 Stunden Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Teil jeweils durchschnittlich ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Dabei müssen im schriftlichen Teil mindestens drei Fächer ausreichend sein, eine ungenügende Leistung in irgendeinem Prüfungsteil kann nicht ausgeglichen werden und führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Zusätzlich wird ein zweiteiliges Fachgespräch mit einer Dauer von zusammen maximal 30 Minuten stattfinden, das mit einem Anteil von 10% in die Bewertung der Arbeitsaufgabe II eingeht. Im ersten Teil dieses Gespräches, das im Berufskolleg erfolgt, geht es um die Planung der Arbeitsprobe II. Hier sollen insbesondere die eingesetzten Materialien, angestrebten Konstruktionen, Besonderheiten des Werkstückes sowie die Arbeitsplanung erläutert und begründet werden. Dieser Teil endet mit der Genehmigung der Fertigungszeichnung und findet daher vor dem Baubeginn des "Gesellenstückes" statt. Der zweite Teil findet am fertigen "Gesellenstück", nach der Bewertung durch den Prüfungsausschuss statt. Erwartet wird eine kritische Reflexion am Stück, das Aufzeigen von problematischen Punkten und deren mehr oder weniger gelungenen Lösungen sowie das Aufzeigen von besseren Alternativen. Natürlich sollten hier auch besonders gut gelungene Teile und Prozesse des Stückes hervorgehoben werden. pruefungsinfo-2016.docx 1 / 8
2. Hinweise zum "Gesellenstück" Für die Arbeitsprobe II kommt in Betracht: Das Gestalten und Herstellen eines Möbels, eines Bauelementes oder eines Teils einer Inneneinrichtung in einer maximalen Arbeitszeit von 100 Stunden. Damit diese Prüfungsleistung ausgeführt werden kann, muss der Prüfling eine Fertigungszeichnung mit allen erforderlichen Maßen eine Materialliste mit den üblichen Verschnittsätzen und Preisen einen Arbeitsablaufplan mit den geschätzten Fertigungszeiten erstellen und dem Prüfungsausschuss vorlegen (siehe Fachgespräch I). Rahmenbedingungen Die Arbeitszeit beträgt bis zu 100 Stunden, ggf. muss der Umfang der Planung reduziert werden, um diesen Zeitrahmen einhalten zu können. Das Gesellenstück muss bewegliche Teile (Schubkasten, Türen, Rollläden, Klappen, ) und einen angemessenen Schwierigkeitsgrad haben. Daher müssen Sie bei Nutzung von Topfscharnieren, mechanischen Schubkastenführungen, Aufschraub- oder Einbohrschlössern, Magnetschnäppern usw. an anderen Stellen ihre Fertigkeiten nachweisen. Eine Hilfe bei der Planung der Arbeitsaufgabe II und der Einschätzung des Schwierigkeitsgrades liefert der Kriterienkatalog, den Sie auf den Seiten 7 und 8 dieser Informationsschrift finden können. Beim Erreichen von 10 der insgesamt 30 möglichen Punkte scheint der Schwierigkeitsgrad Ihres geplanten Gesellenstückes angemessen. Die letztendliche Entscheidung obliegt aber dem Prüfungsausschuss. Bei Unsicherheiten über den angedachten Schwierigkeitsgrad sollten Sie sich mit Ihren Berufsschullehrern beraten. Der Prüfungsausschuss wird ggf. Korrekturen oder zusätzliche Leistungen einfordern, vielleicht aber auch den Umfang Ihres Stückes begrenzen. Es ist erlaubt, ein Teil eines Gesamtmöbels als Gesellenstück herzustellen (Beispiel: Ein Element einer Kellerbar o.ä.). Dabei muss es sich aber immer um ein funktionsfähiges Werkstück im Maßstab 1:1 handeln, verkleinerte Modelle sind nicht zulässig. Ein Holzfenster als Gesellenstück soll mindestens Kreuzsprossen mit Gehrungsüberblattung und einem Dreh- Kipp-Beschlag haben. Das Fenster muss in einem das Mauerwerk darstellenden Holzrahmen fachgerecht eingesetzt werden, mit Außenfensterbank, Isolierung, Abdichtung außen, jedoch ohne innere Verleistung. Wird bei einer Haus- oder Zimmertüre ein industriell gefertigtes Türblatt (Rohling) eingesetzt, so müssen an anderer Stelle Details mit entsprechenden Schwierigkeitsgraden eingeplant werden. Die Türe muss in einer eigenständig tragenden Rahmenkonstruktion voll funktionsfähig eingesetzt sein. Hier sind auch, wie beim Fenster, die Mauerwerksanschlüsse in Absprache mit dem Prüfungsausschuss darzustellen. Insbesondere darf die Tür nicht aus der laufenden betrieblichen Produktion der Ausbildungsfirma stammen. Der Prüfungsausschuss wird auch hier bei fehlendem Schwierigkeitsgrad zusätzliche Leistungen fordern. Der Arbeitsablauf wird vom Prüfungsausschuss begleitet. Sie werden während der Fertigungszeit ein bis zwei Mal von einem Schaumeister besucht werden. Daher sollten Sie Fertigungs-Zeichnung, eventuell einen Brettriss und Stückliste jederzeit für den Prüfungsausschuss bereithalten. Konstruktionsbedingte Abweichungen von ihrer genehmigten Fertigungszeichnung sind dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Das Gesellenstück muss von Ihnen allein gefertigt werden, notwendige Hilfen zum Beispiel beim Verleimen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Planung und Entwurf Mit der Planung des Gesellenstücks sollten sie frühzeitig beginnen, erste Überlegungen erfolgen am besten circa ein Jahr vor dem Prüfungstermin. Stimmen Sie Ihren Entwurf mit dem Ausbildungsbetrieb ab. Viele Ausbildungsbetriebe haben sich spezialisiert. Aus diesem Grund raten wir Ihnen zu einem Gesellenstück aus dem gewohnten Tätigkeitsfeld. Ungeübte Arbeitstechniken, unbekannte Konstruktionen und Beschläge können schnell zu Überforderungen führen. Im Rahmen des CAD-Unterrichts am Berufskolleg Glockenspitz werden sie schon frühzeitig an eine Entwurfsund Fertigungszeichnung herangeführt. Nutzen Sie die Zeit, um diese Entwürfe in ihren Betrieben, mit den Mitschülern und den Lehrern zu diskutieren. Fertigungszeichnung/abzugebende Unterlagen Zum Fachgespräch I (Mittwoch 01.06.2016 ab 09:00 Uhr), bei dem ihre Fertigungszeichnung genehmigt wird, bringen Sie Ihre Werkzeichnungen in zweifacher Ausführung ausgedruckt mit. Die Zeichnungen dürfen im Format DIN A-3 oder DIN A-2 vorliegen. Sie sind normgerecht auf DIN A-4-Format zu falten und dürfen nicht gerollt werden. Diese Zeichnungen müssen von Ihrem Ausbilder unterschrieben sein. Mit der Unterschrift bestätigt er die Kenntnisnahme des Gesellenstückentwurfs. pruefungsinfo-2016.docx 2 / 8
Im Schriftfeld der Ansichten muss neben ihrem Namen noch der Hauptwerkstoff und die Art der Oberflächenbehandlung vermerkt werden. Da die beiden Zeichnungssätze beim Prüfungsausschuss verbleiben, fertigen Sie sich bitte im Vorfeld unbedingt lesbare Kopien an. Neben den gedruckten Zeichnungen muss auch eine ausgedruckte Materialliste mit Verschnitt und Preisberechnung (ohne Oberflächenbehandlung) und eine Arbeitsablaufplanung mit geschätzten Fertigungszeiten abgegeben werden. Für die Erstellung der Materialliste und der Arbeitsablaufplanung haben sich Tabellenkalkulationsprogramme wie zum Beispiel MS Excel oder Open Office bestens bewährt. Alle Unterlagen, d.h. die Zeichnung, die Materialliste und die Arbeitsablaufplanung sind außerdem in digitaler Form auf einem elektronischen Datenträger (USB Stick, CD oder ähnlichem) dem Prüfungsausschuss zu übergeben. Dabei müssen die Zeichnungen im PDF-Format, die Materiallisten dagegen im Format des Tabellenkalkulationsprogramms vorliegen! Beachten Sie bitte: Änderungen der Fertigung bedürfen der Genehmigung des Prüfungsausschusses. Bewertungskriterien bewertet wird die Arbeitsprobe II nach folgenden Kriterien (die Unterpunkte können jeweils nur beispielhaft angegeben werden): a) Werkzeichnungen möglichst vollständige und übersichtliche Darstellung Ihrer Planungen, fachgerechten Klarstellung von Verbindungen und Konstruktionen, Beachtung der einschlägigen Zeichnungsnormen, Übersichtlichkeit der CAD Zeichnungen b). Materialliste und Arbeitsablaufplan Vollständigkeit der verwendeten Materialien, sinnvolle Zusammenfassungen (z.b. Anleimer usw.), fachgerechter Entscheidungen, Übersichtlichkeit und Sauberkeit, Angabe von Endergebnissen. Bei den Materialien sind sinnvolle Verschnittsätze und übliche Preise anzugeben. Hier sei noch einmal auf den Einsatz von Tabellenkalkulationen verwiesen. c) Passen der Verbindungen Würde ein Kunde diese Verbindung (welcher Art auch immer) akzeptieren und bezahlen? d) Einbau von Beschlägen, Gängigkeit beweglicher Teile Eignung der Beschläge (Auswahl), Genauigkeit und Sauberkeit beim Einlassen bzw. der Montage. Laufen die Schubkästen, Schiebetüren, erfüllen die Schlösser ihre Funktion, ist die Luft bei Türen und Schubkästen ausreichend, usw.? e). Werkstoffe Auswahl der Werkstoffe hinsichtlich der Eignung und Dimensionierung, Verarbeitung. Auswahl und Verarbeitung von Furnieren. f) Oberflächenbehandlung, einschließlich putzen und schleifen Maschinenschläge, durchgeschliffene Stellen, Holzfehler, Schliff, Gleichmäßigkeit gebeizter Flächen und Farbunterschiede, Oberflächengüte und Lackierung. g) Ausführung und Maßgenauigkeit nach Zeichnung h) Funktionserfüllung und Gestaltung Ergonomie, übersichtliche und Platz sparende Unterbringung von Gegenständen, Anpassung von Fachgrößen, Beachtung gestalterischer Grundregeln. i) Fachgespräch (siehe oben) 3. Fertigung der Arbeitsprobe II Mit der Fertigung darf erst an dem im Prüfplan ausdrücklich genannter Termin (09.06.2016) begonnen werden. In dieser Zeit ist der Prüfling von anderen betrieblichen Aufgaben freizustellen. Da die komplette Fertigung nach der Kenntnisprüfung auszuführen ist, findet kein Berufsschulunterricht statt. Über eine Fristverlängerung im Krankheitsfall muss der Prüfungsausschuss gesondert beschließen, daher ist jede Erkrankung unverzüglich anzuzeigen! Während der Fertigungszeit werden Sie ein- oder zweimal von einem "Schaumeister" besucht, der sich über den Fortgang der Arbeiten informiert und dem Ausschuss hierüber berichtet. Insbesondere können auffällige Fertigungsdetails zum Thema des Fachgesprächs II gemacht werden. 4. Ausstellung Die fertigen Gesellenstücke werden am 27.06.2016, ab 12:00 Uhr angeliefert, der Ort wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben. Wegen der beengten Verkehrsverhältnisse geschieht das in zwei Gruppen. Selbstverständlich liefern mehrere Auszubildende einer Firma gleichzeitig an. Bei der Anlieferung bringen Sie notwendiges zusätzliches Aufstellungsmaterial wie Präsentationswände, Zubehör usw. mit. Die Ausstellung der Gesellenstücke wird voraussichtlich in der Zeit vom 28.06.-04.07.2016 öffentlich zugänglich sein. pruefungsinfo-2016.docx 3 / 8
Am Mittwoch, dem 29.06.2016 finden ab 09:00 die Fachgespräche (II) an den Arbeitsproben am Ort der Ausstellung statt, diese Fachgespräche sind Teil der Prüfung. Eine genaue Zeiteinteilung für Sie als Prüfling wird in der Berufsschule bekannt gegeben. Die Abholung geschieht am 05.07.2016 (ab 10:00 Uhr). Ein früherer Abholzeitpunkt ist nicht möglich, da am Vortag ein besonderes Gremium die Preisträger des Gestaltungswettbewerbes "Gute Form" (s.u.) auswählen wird. Diese Wahl ist nicht öffentlich, die Preisträger werden am Tag der Lossprechung bekannt gegeben. 5. Arbeitsprobe I Die Handprobe findet in zwei Gruppen im Berufskolleg Glockenspitz in der letzten Juniwoche/ ersten Juliwoche statt. In maximal 7 Stunden ist ein Erzeugnis zu fertigen, unter Einbeziehung der von der Innung bereit gestellten Maschinen und Halbzeuge wie Beschläge, Räder usw. Die Gruppeneinteilung und der genaue Prüfungstermin wird Ihnen von der Kreishandwerkerschaft mit der Zulassung zur Prüfung schriftlich mitgeteilt, die Liste der von Ihnen zur Prüfung mitzubringenden Materialien und Werkzeuge erhalten Sie am Tag der Kenntnisprüfung (Theorieprüfung, also am Montag, dem 06.06.2016). Etwa zehn Tage vor der Handprobe kann im Internet eine fotorealistische Darstellung des Stückes eingesehen werden. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link: http://www.tischler-nrw.de/v2005/index.asp?nav=gaea bzw. verwenden Sie die bekannte Internet-Site: http://www.dammer-krefeld.de Alle Ergebnisse werden bei der Lossprechungsfeier (Dienstag 05.07.2016, ab 19:00) bekannt gegeben. 6. Wettbewerbe Um gute Leistungen der Prüflinge zu fördern, gibt es zwei Wettbewerbe a) Die gute Form bewertet wird Idee, Formgebung und Funktionalität der Arbeitsprobe II. Das Stück, welches den ersten Preis in Krefeld gewonnen hat, nimmt am Landeswettbewerb in NRW teil, aus den Landessiegern wird der Bundessieger ermittelt. Für die Erstplatzierten gibt es Geld- und Sachpreise. b) Wettbewerb der Prüfungsbesten Hier nimmt der jeweils Prüfungsbeste der Innung teil, eventuell auch der Zweitplatzierte. Neben der Ausstellung der Arbeitsprobe II muss hier eine weitere Handprobe hergestellt werden. 1. Stufe: Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf 2. Stufe: Landeswettbewerb NRW 3. Stufe: Bundeswettbewerb 4. Stufe: Internationaler Wettbewerb der Handwerksjugend 9. Ansprechpartner im Prüfungsausschuss Michael Dammer (Vorsitzender) 02151 559160 dammer@glockenspitz.de Gerald Benz 02151 754487 info@schreinerei-lohmann.de Georg Eiker 02151 311125 info@eiker-fenster.de Für Ihre bevorstehende Gesellenprüfung wünschen wir Ihnen ein gutes Gelingen. Der Prüfungsausschuss pruefungsinfo-2016.docx 4 / 8
Kenntnisnahme der Gesellenprüfungsinfo Dieses Blatt ist sowohl vom Ausbilder als auch vom Auszubildenden zu unterschreiben und bei der Anmeldung zur Prüfung in der Kreishandwerkerschaft abzugeben. Kostenrahmen für das Gesellenstück: Der Gesellenprüfungsausschuss legt eine Mindestsumme von 300,- fest, die der Ausbildungsbetrieb dem Prüfling zur Herstellung der Arbeitsprobe II zur Verfügung stellen muss. Sollten höhere Kosten anfallen, muss der Auszubildende eine entsprechende Beteiligung einkalkulieren. Informationen zur Lossprechungsfeier Für die Lossprechungsfeier am Dienstag, dem 05.07.2016, ab 19:00 Uhr, erhält jeder erfolgreiche Prüfling drei Freikarten. Für jede weitere Person können Karten zu einem Preis von 30,- dazugekauft werden. Die genaue Personenzahl muss bis zum 20.06.2016 an Herrn Dammer gemeldet werden (Verwendung der nächsten Seite dieses Schreibens oder Sendung per Mail). Die Kenntnisnahme dieser Gesellenprüfungsinfo, des Kostenrahmens für die Arbeitsprobe II und die Information zur Lossprechungsfeier wird hiermit bestätigt: Krefeld, Ausbildungsbetrieb: Auszubildender: (Name/ Stempel) (Name, Vorname) (Unterschrift) (Unterschrift) pruefungsinfo-2016.docx 5 / 8
Anmeldung zur Lossprechungsfeier am 05.07.2016 Abgabe bis spätestens 20.06.2016 Hiermit melde ich (Name, Vorname bitte leserlich!) mich zu der Lossprechungsfeier am 05.07.2016 verbindlich mit Personen an. Die Kosten von 30,- pro Gast (ab der vierten Person) werde ich bei Herrn Dammer entrichten... (Datum) (Unterschrift) pruefungsinfo-2016.docx 6 / 8
Punktekatalog für die Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück) Beim Erreichen von 10 der insgesamt 30 möglichen Punkte scheint der Schwierigkeitsgrad Ihres geplanten Gesellenstückes angemessen. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Prüfungsausschuss. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Berufsschullehrer! pruefungsinfo-2016.docx 7 / 8
Beim Erreichen von 10 der insgesamt 30 möglichen Punkte scheint der Schwierigkeitsgrad Ihres geplanten Gesellenstückes angemessen. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Prüfungsausschuss. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Berufsschullehrer! pruefungsinfo-2016.docx 8 / 8