Allianz Global Corporate & Specialty Haftpflicht Deckung aus einer Hand Fachforum Liability München, 02. Juli 2012 Axel von Frowein Aviation Underwriting
Agenda 1 2 3 4 AGCS Luftfahrt Luftfahrtausschlüsse in der Haftpflichtversicherung Luftfahrt(produkt)haftpflichtversicherung Praxisbeispiele Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 2
Agenda 1 2 3 4 AGCS Luftfahrt Luftfahrtausschlüsse in der Haftpflichtversicherung Luftfahrt(produkt)haftpflichtversicherung Praxisbeispiele Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 3
AGCS Portfolio weltweit Beitragsaufteilung 2011 nach Regionen Beitragsaufteilung 2011 nach Business Line Quelle: AGCS Global GWP 2011 Bruttobeitragseinnahmen ca. 4,9 Mrd. EUR in 2011, davon EUR 656 Mio. Aviation Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 4
Produktbereich Aviation Zuständigkeit ausgerichtet nach Kundensegmenten. Airlines Kasko- und Haftpflichtschutz für -Verkehrs- und Frachtflugzeuge -regionale Betreiber -internationale Linienfluggesellschaften Products / Manufacturer Haftpflichtdeckung für - Endhersteller, Teilehersteller und Zulieferer -Flughäfen, Luftverkehrskontrollbehörden -Betanker und Dienstleister am Flughafen -Luftfahrttechnische Betriebe GA Kasko- und Haftpflichtdeckung für -kleinere Luftfahrzeuge (<60 Sitzplätze) -Hubschrauber Deckungsschutz für private Piloten (Segelflugzeuge) Gewerbliche Beförderung, Geschäftsreiseflugzeuge, Selbstabfertiger Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 5
Global Aviation Weltweit für Sie da. Wir sind der führende Luftfahrtversicherer mit Underwritern und Schadenexperten auf fünf Kontinenten ein starker, verlässlicher Partner. Bruttobeitrag nach Untersparte (2011) Space: 7,6% Treaties: 3,8% General Aviation: 37,3% Man. & Airports: 27,6% Airlines: 23,8% Bruttobeitrag nach Region (2011) Paris (inkl. Space): 13,6% Unsere Luftfahrtstandorte Australien Österreich Brasilien Kanada Frankreich Deutschland Italien Mexiko Singapur Spanien Schweiz Großbritannien Vereinigte Staaten Munich: 35% (inkl. GER, AT, CH und IT) New York: 29,7% London (inkl. Spanien und Asia-Pacific): 21,6% Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 6
Agenda 1 2 3 4 AGCS Luftfahrt Luftfahrtausschlüsse in der Haftpflichtversicherung Luftfahrt(produkt)haftpflichtversicherung Praxisbeispiele Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 7
Betriebshaftpflicht Luftfahrtausschluss (I) AGCS Haftpflichtbedingungen Haus- und Grundbesitz Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer und Leasingnehmer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten (nicht jedoch Luftlandeplätzen) Mietsachschäden Nicht versichert sind darüber hinaus Ansprüche wegen -Schäden an Kraft-/Bahn-/Luft-/Wasserfahrzeug- und Raumfahrzeugrisiken und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Be- und Entladeschäden Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung von Transportmitteln - ausgenommen Luftfahrzeugen - sowie Containern durch oder beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Für Schäden an Containern und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Transportmittel(n) - ausgenommen Luftfahrzeuge - zum Zwecke des Be- und Entladens. Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 8
Betriebshaftpflicht Luftfahrtausschluss (II) AGCS Haftpflichtbedingungen Luft- und Raumfahrzeuge > Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden. > Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. > Nicht versichert ist die Haftpflicht aus -der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- oder Raumfahrzeuge, auch Software für Luftoder Raumfahrzeuge, soweit die Teile/Software ersichtlich für den Bau von Luftoder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren, -Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder Luft- oder Raumfahrzeugteilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge. Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 9
Produkthaftpflicht Luftfahrtausschluss AGCS Haftpflichtbedingungen Ausschlüsse Produkthaftpflicht Ansprüche aus -Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie von Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, auch Software für Luft- und Raumfahrzeuge, soweit diese Teile/Software im Zeitpunkt der Auslieferung durch den Versicherungsnehmer oder von ihm beauftragte Dritte ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren, -Tätigkeiten (z.b. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen sowie Luft- oder Raumfahrzeugteilen; Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 10
Agenda 1 2 3 4 AGCS Luftfahrt Luftfahrtausschlüsse in der Haftpflichtversicherung Luftfahrt(produkt)haftpflichtversicherung Praxisbeispiele Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 11
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Deckungskonzept: Übersicht Übersicht Produkthaftpflicht Obhutshaftpflicht (Bearbeitungsschäden) Kriegshaftpflichtdeckung (AVN 52) Besonderheiten RegBA und BADV Sonstige Luftfahrtprodukte Es gibt viele Gemeinsamkeiten zur Allg. Haftpflicht, aber auch Besonderheiten. Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 12
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Deckungskonzept: Aviation (Re)Insurance London Market Aviation (AVN 59 ): This Policy does not cover the Insured's liability unless it arises from one or more of the following: 1. Occurrences involving aircraft or parts or equipment relating thereto. 2. Occurrences arising at airport locations. 3. Occurrences arising at any other location in connection with the Insured's business of transporting passengers or goods by air. 4. Occurrences arising out of the supply of goods or services to others (i) in connection with the use and/or operation of aircraft (ii) involved in the air transport industry. Deckungsmöglichkeiten bestehen über Haftpflichtausschluss hinaus. Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 13
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Deckungskonzept: Produkthaftpflicht Produkthaftpflicht Hohe Versicherungssummen (z.t. auch XS-Deckungen) Inklusive erweiterte Produkthaftpflicht (außer Wartungsbetriebe, Endhersteller) Besonderheiten: -Grounding Aberkennung der Lufttüchtigkeit nach einem Schadenereignis -Product Recall Aberkennung der Lufttüchtigkeit nach einem Schadenereignis oder behördliche Anordnung -Ablaufpolice Möglichkeit einer sleep-easy (um Deckungslücken zu vermeiden) Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 14
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Deckungskonzept: Obhutshaftpflicht Obhutshaftpflicht Bearbeitungsschäden an Luftfahrzeugen bzw. deren Teilen Nicht gedeckt: das direkt bearbeitete Teil (außer in manchen Zuliefererpolicen) Werkstattkasko erhältlich für verschuldensunabhängige Schäden (bes. Wartungsbetriebe) Teilweise Überlappung mit Transportbzw. Sachversicherungsdeckungen Ablaufpolice Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 15
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Deckungskonzept: Kriegshaftpflicht Kriegshaftpflicht Wiedereinschluss (teilweise) der Deckung im Zusammenhang mit: -Krieg -Streik, innere Unruhen -Terrorismus -Sabotage -Beschlagnahmung durch fremde Regierungen -Flugzeugentführung (im Flug) Ablaufpolice Ł Wird von vielen Herstellern aber nicht abgeschlossen. Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 16
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Besonderheiten Reglementierter Beauftragter / BADV Reglementierter Beauftragter Generell darf Luftfracht nur mit dem Status sicher (SPX oder SCO) in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen und verflogen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten für Luftfracht, diesen Sicherheitsstatus zu erreichen (vgl. EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008). 1. Möglichkeit: Reglementierter Beauftragter Unsichere Luftfracht wird mittels Sicherheitskontrolle durch reglementierte Beauftragte oder Luftfahrtunternehmen nach gesetzlichen Vorgaben sicher gemacht. Die Art und Weise der Sicherheitskontrolle legt der reglementierte Beauftragte oder das Luftfahrtunternehmen nach den Eigenschaften der zu prüfenden Luftfracht (zum Beispiel Dichte oder Größe des Materials) und den gesetzlichen Vorschriften fest. 2. Möglichkeit: Bekannter Versender Der behördlich zugelassene bekannte Versender gewährleistet eigenverantwortlich, dass die identifizierbare Luftfracht/Luftpost an seinem Betriebsstandort oder auf seinem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt wird. Somit muss diese Luftfracht keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sondern kann an den reglementierten Beauftragten sofort sicher übergeben werden. Aufgrund der Versicherungssummen und Kriegs- / Terrorismusgefahr häufig als Luftfahrtrisiko versichert. Weitere Details: www.lba.de/de/luftsicherheit/reglementierter_ Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 Beauftragter/Reglementierter_Beauftragter_node.html 17
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Besonderheiten Reglementierter Beauftragter / BADV Bodenabfertigungsdienstverordnung (BADV) Gemäß der BADV ist abhängig von der Tätigkeit - in Deutschland auf Flughäfen (mit mind. 2 Mio. Millionen Fluggäste oder 50.000 t Fracht p.a.) Versicherungsschutz mit bestimmten Mindestversicherungssummen je nach Tätigkeit nachzuweisen: 2. Fluggastabfertigung 3. Gepäckabfertigung 5. Vorfelddienste 8. Stationswartungsdienste 9. Flugbetriebs- und Besatzungsdienste 10. Transportdienste am Boden 11. Bordverpflegungsdienste (Catering) TÄTIGKEIT 1. Administrative Abfertigung am Boden / Überwachung 4. Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug) 6. Reinigungsdienste und der Flugzeugservice 7. Be- und Enttanken inkl. Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten Versicherungssumme EUR 5 bzw. 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR 100 Mio. EUR 5 bzw. 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR 375 Mio. EUR 5 bzw. 100 Mio. EUR 5 bzw. 50 Mio. EUR 5 bzw. 50 Mio. EUR 5 bzw. 50 Mio. Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 18
Luftfahrt(produkte)haftpflichtversicherung Deckungskonzept Sonstige Versicherungen Q Betriebshaftpflicht für reine Luftfahrtbetriebe (inkl. Umwelt) Q Luftfahrzeugkasko- und haftpflicht Q Veranstalterhaftpflicht Q Kaskokrieg Q Luftfahrtunfall Q Subsidiäre Halterhaftpflicht Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 19
Agenda 1 2 3 4 AGCS Luftfahrt Luftfahrtausschlüsse in der Haftpflichtversicherung Luftfahrt(produkt)haftpflichtversicherung Praxisbeispiele Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 20
Praxisbeispiele Anfragen aus der Praxis Werbeaufnahmen einer Firma an/in einem Luftfahrzeug Versicherung eines RegBA - (nicht) am Flughafen Hersteller von Passagiertreppenfahrzeugen Hersteller von Werkzeugen zur LFZ-Reparatur Beladung eines Helikopter im Rahmen einer just-in-time Lieferung Hersteller von Anlagen zur Befeuerung von Landebahnen / Radar- bzw. Funkanlagen Eindeutige Zuordnungen sind nicht immer möglich entscheidend ist die Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer Arbeitnehmerüberlassung von Luftfahrttechnikern bzw. Ground-Handling Personal Copyright Allianz Global Corporate & Specialty AG, 02.Juli 2012 21
Allianz Global Corporate & Specialty Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!