Einführung in das Rechtsreferendariat Der juristische Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln

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Transkript:

Einführung in das Rechtsreferendariat Der juristische Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln Köln, im März 2017

Übersicht: Der jur. Vorbereitungsdienst (I) Ziel: Einblick in die Praxis Einführung in die Funktionsweise der Justiz- und Verwaltungsbehörden und die Arbeitsweise eines Rechtsanwaltes Vermittlung der Fähigkeit, das erlernte Wissen praxisgerecht anzuwenden Grundlagen: 5b DRiG, 30 ff. JAG NRW öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, hinsichtlich der dienstrechtlichen Stellung finden die beamtenrechtlichen Vorschriften weitestgehend Anwendung Umsetzung: Ausbildung in der Praxis Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Selbststudium 2

Übersicht: Der jur. Vorbereitungsdienst (II) Ablauf: Zivilgericht (5 Monate = 1.-5. Monat) Staatsanwaltschaft oder ggf. Strafgericht (3 Monate = 6.-8. Monat) Verwaltungsbehörde (3 Monate = 9.-11. Monat) Rechtsanwalt (10 Monate = 12.-21. Monat) am Anfang des 21. Monats: 8 Examensklausuren Wahlstation (3 Monate = 22.-24. Monat) danach: mündliche Prüfung (i.d.r. im 26. Monat ) Abschluss: zweite juristische Staatsprüfung 3

Übersicht: Ziele des JAG NRW 2003 stärkere Anwaltsorientierung 10 Monate beim Rechtsanwalt (ggf. zzgl. 3 Monate Wahlstation) Rechtsanwälte als AG-Leiter und Prüfer mehr Anwaltsklausuren im Examen stärkere Internationalisierung bis zu 11 von 24 Monaten sind im Ausland absolvierbar Auslandsaufenthalt sogar in den klassischen Station (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung) möglich stärkere Flexibilisierung mehr Gestaltungsmöglichkeiten insb. Veränderung der Stationsfolge möglich 4

Aufnahme: Bewerbungsvoraussetzungen (I) Die Einstellung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Bewerbung. Das Gesuch kann abgelehnt werden, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten des Oberlandesgerichtsbezirks nicht ausreichen, um alle Bewerber einzustellen. Derzeit reichen die Kapazitäten im hiesigen Bezirk nicht aus, um alle Bewerberinnen und Bewerber zeitnah aufzunehmen. Aus diesem Grund werden nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln verbunden sind. Ausnahmen gelten für eine Einstellung im Landgerichtsbezirk Aachen. 5

Aufnahme: Bewerbungsvoraussetzungen (II) Ein enger Bezug ist gegeben, wenn Sie (alternativ): im hiesigen OLG-Bezirk aufgewachsen sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren Ihren Wohnsitz im hiesigen OLG-Bezirk haben oder mit dem Ehegatten Ihren Wohnsitz im OLG-Bezirk begründet haben oder bereits drei Monate vor einem möglichen Einstellungstermin als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der juristischen Fakultät der Universitäten Bonn oder Köln tätig sind und diese Arbeit im Rahmen einer Nebentätigkeit auch während des Vorbereitungsdienstes weiter ausüben wollen. Der enge Bezug ist durch geeignete Belege nachzuweisen. Ein Nachweis ist entbehrlich, wenn Sie im hiesigen Bezirk aufgewachsen sind. 6

Aufnahme: Bewerbungsvoraussetzungen (III) Andere Formen persönlicher Bindung wie insbesondere eine Verlobung oder sonstige private Beziehungen, ein Promotionsvorhaben, berufliche oder nebenberufliche Tätigkeiten oder Perspektiven, intensive ehrenamtliche oder freizeitorientierte Aktivitäten genügen dagegen nach ständiger und gleichmäßig gehandhabter Praxis nicht. Solche Gründe können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aber zu einer ausschließlichen Einstellung im Landgerichtsbezirk Aachen führen. Dies gilt auch für über das Internet zu vergebende Restplätze. 7

Aufnahme: Einstellungsmodalitäten Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt in einem der drei Landgerichtsbezirke Aachen, Bonn oder Köln. Einstellungen erfolgen regelmäßig zu jedem Monatsersten LG Köln: jeden Monat LG Bonn: gerade Monate LG Aachen: ungerade Monate Ein Anspruch, einem bestimmten Landgerichtsbezirk zugewiesen zu werden, besteht nicht. Es besteht keine Möglichkeit, Einfluss auf den Landgerichtsbezirk zu nehmen, zu dem die Zuweisung erfolgt. Es besteht nur die Möglichkeit, einen oder mehrere Ortswünsche anzugeben. 8

Aufnahme: Antragstellung / Warteliste (I) Sie können die Aufnahme zum nächstmöglichen oder frühestens zu einem bestimmten Termin wünschen. Bewerbungsunterlagen: siehe Merkblatt Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende des dritten Monats vor dem gewünschten Einstellungstermin bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln eingegangen sein. Beispiel: Bewerbung für Juli 2017, Unterlagen müssen bis Ende April 2017 eingehen. 9

Aufnahme: Antragstellung / Warteliste (II) Nach Eingang des vollständigen Gesuchs erhalten Sie eine unverbindliche Mitteilung über den voraussichtlichen Einstellungstermin und den Rangplatz. (Lediglich das Führungszeugnis und das Zeugnis über die erste Prüfung können sofern eine vorläufige Bescheinigung des JPA vorgelegt wird nachgereicht werden, Frist beachten! Der Termin kann sich wegen zurücktretender Bewerber um einige Monate nach vorne verschieben! Für alle drei Landgerichtsbezirke wird eine gemeinsame Warteliste geführt, die sich ausschließlich an der zeitlichen Reihenfolge der Anträge orientiert. Erst wenn der Einstellungstermin feststeht, erfolgt die Zuweisung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu einem konkreten Landgericht. 10

Aufnahme: Terminsverschiebung Sie haben die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin auch noch während des laufenden Bewerbungsverfahrens zu ändern. Ein solcher Wunsch kann allerdings nicht mehr berücksichtigt werden, wenn Ihnen bereits ein konkreter Ausbildungsplatz angeboten wurde. Zwei wichtige Einschränkungen aus organisatorischen Gründen: Falls Sie als Aufnahmetermin alsbald angekreuzt haben, muss die Verschiebung spätestens bis zum Ende des vierten Monats vor dem in der Eingangsbestätigung prognostizierten Einstellungstermin beim OLG eingegangen sein. Falls Sie die Einstellung frühestens zu einem bestimmten Termin gewünscht haben, muss die Verschiebung spätestens bis zum Ende des vierten Monats vor dem im Antrag gewünschten Termin beim OLG eingegangen sein. Die Verschiebung des gewünschten Einstellungstermins ist nur um mindestens drei Monate möglich. 11

Aufnahme: Überblick über das Einstellungsverf gewünschter Versendung der Terminsverschiebung vollständige Vorlage der Einstellungstermin Angebote im Monat möglich bis zum Ende des Bewerbung bis zum Ende bzw. bei alsbaldiger vierten Monats vor dem des dritten Monats vor Bewerbung erster Anfang bis Mitte Einstellungstermin dem Einstellungstermin mitgeteilter (Eingang hier) (Eingang hier) Prognosetermin Juli Mai Ende März Ende April August Juni Ende April Ende Mai September Juli Ende Mai Ende Juni Oktober August Ende Juni Ende Juli November September Ende Juli Ende August Dezember Oktober Ende August Ende September 12

Aufnahme: Angebot eines Einstellungstermins Etwa 2 Monate vor dem Einstellungstermin erhalten Sie ein konkretes Angebot, das fristgebunden schriftlich angenommen werden muss (Anschriftenänderungen mitteilen! Erreichbarkeit sicherstellen!) Das Angebot kann nur ergehen, wenn bis zum Ende des dritten Monats vor dem Einstellungstermin alle Bewerbungsunterlagen vorliegen, auch das Führungszeugnis und das Zeugnis über die erste Prüfung. Wenn Sie ein Angebot ablehnen oder eine bereits zugewiesene Stelle nicht antreten, verlieren Sie Ihre Rangposition und werden in der Warteliste nicht mehr mit dem Datum des Antragseingangs, sondern mit dem Datum des Eingangs der Ablehnung geführt. Ferner wird Ihnen frühestens nach Ablauf von drei Monaten ein neues Angebot übersandt werden können. 13

Aufnahme: Sonstiges Antragsrücknahme: Neue Bewerbung erst in drei Monaten Bewerbungen sollen frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Einstellungstermin eingereicht werden. Bei geplantem Verbesserungsversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung ist zu beachten: Die Klausuren des Verbesserungsversuchs können nicht während der Einführungslehrgänge (1. Ausbildungsmonat und zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats) angefertigt werden. Da Ihnen grundsätzlich erst ab dem vierten Ausbildungsmonat Erholungsurlaub gewährt werden kann, sollen die Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung nach Möglichkeit nicht in den zweiten und dritten Ausbildungsmonat fallen. Vergabe von Restplätzen über das Internet 14

Bezüge und Versorgung Stand März 2017: 1.155,17 brutto, ggf. Familienzuschlag, kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit bis zum 1,5-fachen, und zwar bis zu 10 Std./Woche bei juristischer Nebentätigkeit, sonst 8 Std./Woche (Genehmigung erforderlich!) Achtung: keine Nebentätigkeit beim Ausbilder grds. keine Trennungsentschädigung und Reisekosten Kaufkraftausgleich im Ausland gesetzliche Krankenversicherung 15

Ablauf: 1. Zivilgericht (1.-5. Monat) Ausbildungsstelle Arbeitsgemeinschaft Sonstiges Ordentliches Gericht in Zivilsachen Praxisausbildung im 2.- 5. Monat durch Zuweisung an eine Richterin / einen Richter eines Land- oder Amtsgerichts mind. 6 Arbeiten, die einzeln zu bewerten sind 1. Monat: nur Einführungslehrgang (Zivilrecht I) 2.-5. Monat: einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (Zivilrecht II) Station ist fest Ausbildung bis zu 2 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle (insgesamt in Stationen 1-4 nicht mehr als 8 Monate) 16

Ablauf: 2. Staatsanwaltschaft (6.-8. Monat) Ausbildungsstelle Arbeitsgemeinschaft Sonstiges Staatsanwaltschaft Strafgericht nur ausnahmsweise, wenn Kapazitäten bei Staatsanwaltschaft nicht ausreichen Zuweisung an eine Staatsanwältin / einen Staatsanwalt mind. 3 Arbeiten 1. Woche: nur Einführungslehrgang (Strafrecht I) danach: einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (Strafrecht II) Station ist fest Ausbildung bis zu 3 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle (insgesamt in Stationen 1-4 nicht mehr als 8 Monate) 17

Ablauf: 3. Verwaltungsbehörde (9.-11. Monat) Ausbildungsstelle Arbeitsgemeinschaft Sonstiges Verwaltungsbehörde mind. 3 Entscheidungen einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft bei der Bezirksregierung (Öffentliches Recht I) Reihenfolge bei Vorliegen vernünftiger Gründe variabel Ausbildung bis zu 3 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle (insgesamt in Stationen 1-4 nicht mehr als 8 Monate) insb. DHV Speyer 18

Ablauf: 4. Rechtsanwalt (12.-21. Monat) Ausbildungsstelle Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwältin / Rechtsanwalt auch bei verschiedenen Rechtsanwälten möglich (mind. aber jeweils 3 Monate) mind. ( soll ) 9 Arbeiten, davon 5 außergerichtlich/4 gerichtlich 12.-20. Monat: sog. Fortgeschrittenen-AG an einem Tag in der Woche (vor- und nachmittags) jede Woche: Zivilrecht III, wöchentlich im Wechsel: Strafrecht II und Öffentliches Recht II alle 8 Wochen: Klausuren-Woche mit 4 Klausuren (insg. 4x = 16 Klausuren) Sonstiges Reihenfolge bei Vorliegen vernünftiger Gründe variabel Ausbildung bis zu 3 Monate bei Notar(in), einem Unternehmen, einem Verband oder sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, Ausbildung bis zu 6 Monate bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt, (insgesamt in Stationen 1-4 nicht mehr als 8 Monate) 19

Ablauf: Wahlstation (22.-24. Monat) Ausbildungsstelle Arbeitsgemeinschaft Sonstiges jede in- oder ausländische Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist keine AG Reihenfolge bei Vorliegen vernünftiger Gründe variabel 20

Zweite juristische Staatsprüfung wird durchgeführt vom Landesjustizprüfungsamt (LJPA) in Düsseldorf im 21. Monat: 8 Examensklausuren (4x Zivilrecht, 2x Strafrecht, 2x Ö-Recht), Klausurort: Köln im 26. Monat : mündliche Prüfung bestehend aus Aktenvortrag und Prüfungsgespräch, Prüfungsort: Düsseldorf Verbesserungsversuch möglich (600,- ) 21

Gestaltungsmöglichkeiten Es gibt erhebliche Gestaltungsspielräume! Frühzeitig Gedanken machen und planen! (z.b. lange Bewerbungsfristen beim Auswärtigen Amt) Verwaltungsstation, Anwaltsstation und Wahlstation sind in der zeitlichen Abfolge austauschbar, wenn vernünftige Gründe vorliegen (z.b. DHV Speyer) Auslandsaufenthalt: generell in jeder Station möglich, typischerweise in der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation (z.b. Anwalt, Botschaft, europäische oder sonstige überstaatliche, zwischenstaatliche oder ausländische Institutionen); Höchstfristen in 35 Abs. 5 JAG NRW beachten. bei Wechsel der zeitlichen Abfolge der Stationen oder bei Auslandsaufenthalt beachten: keine Änderung der Reihenfolge der AG bzw. Versäumung der AG (außer bei Auslandsaufenthalt in der Wahlstation) 22

Speyer Gestaltungsmöglichkeiten (I) Anrechnung eines Studium an der Deutschen Universität für Verwaltung (DHV) Speyer möglich Auf die Verwaltungsstation Auf die Rechtsanwaltsstation Auf die Wahlstelle Anzahl der Plätze zwar beschränkt, aber bisher keine Absagen 23

Speyer Gestaltungsmöglichkeiten (II) Dauer jeweils drei Monate Wintersemester: 01.11. - 31.01. Bewerbung bis 30.06 Sommersemester: 01.05. - 31.07. Bewerbung bis 31.12. d. Vorjahrs. 24

Speyer Gestaltungsmöglichkeiten (III) Falls die jeweils gewünschte Station und das Speyersemester nicht übereinstimmen, ist ein Stationstausch möglich, jedoch mit folgenden Einschränkungen Zivilstation und Strafstation können nicht verschoben werden. Aufsichtsarbeiten im 21. Ausbildungsmonat Die Reihenfolge der Arbeitsgemeinschaften ändert sich nicht. 25

Speyer Gestaltungsmöglichkeiten IV 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Regulärer Ausbildungsverlauf Zivilstation Straf Verwaltung Rechtsanwaltsstation Wahlstelle AG ZI/ZII AG S I AG ÖR I F-AG E Keine AG Keine Änderung der Stationsreihenfolge durch Speyer Keine Änderungen möglich! Speyer Rechtsanwaltsstation Wahlstelle AG ZI/ZII AG S I F-AG Ex Keine AG Vorgezogene Rechtsanwaltsstation Keine Änderungen möglich! RA Speyer Rechtsanwaltsstation Wahlstelle AG ÖR I F-AG Ex Keine AG Vorgezogene Rechtsanwaltsstation Keine Änderungen möglich! RA Speyer Rechtsanwaltsstation Keine AG AG ÖR I F-AG F-AG Ex Keine AG 26

Selbststudium Ein AG-Tag pro Woche ist nicht ausreichend, um alles zu erlernen, daneben Selbststudium zwingend erforderlich! AGs sollen in erster Linie das Verfahrensrecht vermitteln. Das materielle Recht müssen Sie daneben eigenständig wiederholen und ggf. noch vorhandene Lücken schließen Wichtig: Umgang mit den im Examen zugelassenen Kommentaren erlernen Problematik der zeitlichen Examensvorbereitung: Kontinuierliches Nacharbeiten und Lernen ist zwingend notwendig! Achtung: Das Referendariat ist abgesehen von evtl. Nebentätigkeit bis zu den max. erlaubten 10 Stunden pro Woche ein Vollzeitjob! 27

Referendariat zur Profilbildung nutzen durch Nutzung der vielen Gestaltungsmöglichkeiten durch gezielte Auswahl der Ausbildungsstellen in Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation durch Wahlstation beim OLG durch Auslandsaufenthalt durch DHV Speyer, Frankreich-Programm des Justizministeriums NRW, Fortbildungen usw. durch juristische Nebentätigkeiten 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? 29