Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Seite 1 von 6 Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie (TV EP) (Stand: ) Inhaltsverzeichnis: Präambel 1 Geltungsbereich 2 Berechnungsgrundlagen 3 Auszahlung 4 Information des Betriebsrates 5 Vertragsdauer Anlage 1: Grafische Darstellung der Berechnungsgrundlage nach 2 Ziffer 2.3 Anlage 2: Protokollnotiz: Erklärung der Arbeitgeberseite für die Jahre bis 2002
Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Seite 2 von 6 Zwischen der TÜV Süddeutschland Holding AG, München und den in 1 genannten Konzerngesellschaften - einerseits - und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) - Hauptvorstand -, Stuttgart, - andererseits - wird folgender Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie (TV EP) abgeschlossen: Präambel In Anerkennung der Gemeinschaftsleistung im Konzern werden alle Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt. Sie erhalten deshalb neben der monatlichen Vergütung eine jährliche Konzern-Erfolgsprämie nach Maßgabe dieses Tarifvertrages, die am Erfolg des Vorjahres gemessen wird. Dieser Tarifvertrag gilt 1.1 räumlich 1 Geltungsbereich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; 1.2 fachlich für die TÜV Süddeutschland Holding AG und die nachfolgend genannten Konzerngesellschaften TÜV Immobilien Service GmbH TÜV Informatik Service GmbH TÜV Akademie GmbH TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH TÜV Energie und Systemtechnik GmbH Baden-Württemberg TÜV Automotive GmbH
Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Seite 3 von 6 TÜV Management Service GmbH TÜV Product Service GmbH TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH TÜV Medizinisch-Psychologisches Institut GmbH TÜV Baden-Württemberg GmbH TÜV Bayern GmbH TÜV Sachsen GmbH sowie den TÜV Bayern Hessen Sachsen Südwest e.v.; Andere Gesellschaften - unabhängig mit welchen Anteilen die TÜV Süddeutschland Holding AG daran beteiligt ist - werden vom Geltungsbereich nicht erfasst. 1.3 persönlich für alle Angestellten und Arbeiter / Arbeiterinnen, im folgenden Mitarbeiter genannt. Ausgenommen sind Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und studentische Hilfskräfte sowie vorübergehend beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht länger als 6 Monate dauert. Darüber hinaus werden folgende Mitarbeiter vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht erfasst: a) Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer b) leitende Angestellte im Sinne des BetrVG c) Mitarbeiter, deren Arbeitsbedingungen einzelvertraglich festgelegt sind und deren Vergütung mindestens 10 % über dem höchsten Endwert der höchsten Tätigkeitsgruppe liegt. 2 Berechnungsgrundlagen 2.1 Die vom Konzernerfolg abhängige jährliche Prämie richtet sich nach dem vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss des Vorjahres. Eine Überprüfung des Jahresabschlusses und der diesem zugrunde liegenden Bilanzumsätze und Unternehmensentscheidungen findet nicht statt. 2.2 Der Berechnung der Konzern-Erfolgsprämie werden folgende testierte Daten des jeweiligen Jahresabschlusses zugrunde gelegt:?? bereinigtes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertragssteuern?? Umsatzerlös. Auf der Basis des bereinigten Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertragssteuern und des Umsatzerlöses errechnet sich die?? Umsatzrendite in % (vor Ertragssteuern). 2.3 Bei einer Umsatzrendite zwischen 4,25 und 4,75 % erhält der Mitarbeiter eine jährliche Konzern-Erfolgsprämie von 0,5 eines Monatsgrundgehaltes entspre-
Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Seite 4 von 6 chend dem Tarifvertrag für Altbeschäftigte (siehe 2, Ziff. 2.1) bzw. dem Vergütungsrahmentarifvertrag (siehe 2, Ziff. 2.3). Bei einer höheren bzw. niedrigeren Umsatzrendite erhöht bzw. verringert sich die jährliche Konzern-Erfolgsprämie gemäß dem Schaubild in Anlage 1, das Teil dieses Tarifvertrages ist. Bei einer Umsatzrendite von weniger als 2,0 % wird keine Konzern- Erfolgsprämie gewährt. 2.4 Das für die Berechnung maßgebliche Monatsgrundgehalt richtet sich?? bei den Altbeschäftigten nach den Grundsätzen der Vergütung im TV für Altbeschäftigte und umfasst Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulage gemäß den Tabellen der Anlagen 2 bis 4,?? bei den Mitarbeitern, die unter den Vergütungsrahmen-Tarifvertrag fallen, nach dem Monatsgehalt gemäß Vergütungstabelle des Vergütungstarifvertrags (VTV). 3 Auszahlung 3.1 Die Auszahlung der Konzern-Erfolgsprämie erfolgt in der Regel im Juni des Jahres (auf der Grundlage der Umsatzrendite des Vorjahres) nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. 3.2 Mitarbeiter, die in dem für die Konzern-Erfolgsprämie maßgeblichen Jahr eingetreten sind, erhalten eine anteilige Erfolgsprämie entsprechend ihrer tatsächlichen Beschäftigungsmonate. 3.3 Mitarbeiter, die das Unternehmen nach dem letzten Auszahlungstermin einer Konzern-Erfolgsprämie verlassen haben, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine noch nicht ausbezahlte Konzern-Erfolgsprämie, weder für das dem Ausscheiden vorangegangene Jahr noch für das Jahr des Ausscheidens. Ausgenommen sind Mitarbeiter, die aus Altersgründen oder wegen Erwerbsunfähigkeit ausscheiden und mehr als 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, sowie Mitarbeiter, die nach Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub aus dem Unternehmen ausscheiden. Diese Mitarbeiter erhalten für das dem Ausscheiden vorangegangene Jahr die volle Konzern- Erfolgsprämie, auch wenn das Ausscheiden vor dem Auszahlungstermin erfolgt, sofern sie im gesamten vorangegangenen Jahr beschäftigt waren. Diesen Mitarbeitern gleichgestellt sind Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von mehr als 1 Jahr.
Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Seite 5 von 6 3.4 Mitarbeiter, die in dem für die Erfolgsprämie maßgeblichen Jahr mehr als 6 Monate wegen Beurlaubung, Wehrdienst, Zivil- oder Ersatzdienst, Erziehungsurlaub und Krankheit (ausgenommen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß 8 und 9 SGB VII sowie Fehlzeiten, die nach ärztlichem Attest auf eine Schwangerschaft zurückzuführen sind) ihre vertragliche Tätigkeit nicht ausgeübt haben, erhalten nur eine anteilige Erfolgsprämie entsprechend den tatsächlichen Beschäftigungsmonaten. 3.5 Bei Mitarbeitern, die innerhalb der Unternehmensgruppe wechseln, wird die Konzern-Erfolgsprämie (gemäß 2 Ziffer 2.3) von dem Unternehmen ausbezahlt, bei dem sie ab 01.06. beschäftigt sind. 4 Information des Betriebsrates Der Gesamtbetriebsrat, sofern ein solcher nicht besteht der Betriebsrat, der im Geltungsbereich genannten Unternehmen erhält jeweils eine Ausfertigung des testierten Jahresabschlusses sowie den 3-Jahres-Plan des Konzerns. Er ist berechtigt, hierzu Auskünfte von Konzern- und Unternehmensleitung einzuholen. 5 Vertragsdauer Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2001 in Kraft. Er gilt somit erstmalig für die im Jahr 2001 für den Erfolg des Vorjahres 2000 auszubezahlende Konzern-Erfolgsprämie. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten, frühestens zum Ende des Monats, in dem die Konzern-Erfolgsprämie für das Kalenderjahr 2002 ausbezahlt wird, gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Anlagen sind Bestandteile des Tarifvertrages: Anlage 1: Grafische Darstellung der Berechnungsgrundlage nach 2 Ziffer 2.3 Anlage 2: Protokollnotiz: Erklärung der Arbeitgeberseite für die Jahre bis 2002 München, den 18.09.2000 Stuttgart, den 18.09.2000 TÜV Süddeutschland Holding AG Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr Hauptvorstand gez. Dr. Hauser, Häfner Unterschriften ÖTV Hauptvorstand
Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Seite 6 von 6 und nachfolgende Konzerngesellschaften TÜV Immobilien Service GmbH gez. Berger TÜV Informatik Service GmbH gez. Lummitsch TÜV Akademie GmbH gez. Dr. Bauer, Lang TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH gez. Ayx TÜV Energie- und Systemtechnik GmbH Baden-Württemberg gez. Seibold TÜV Automotive GmbH gez. Dr. Siedentop, Dr. Aubel TÜV Management Service GmbH gez. Dr. Schaff gez. Dr. Schattner, Dr. Krein- TÜV Product Service GmbH berg TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH gez. Schneider, Jost TÜV Medizinisch-Psychologisches Institut GmbH gez. Nickel, Dr. Sömen TÜV Baden-Württemberg GmbH gez. Dr. Köster TÜV Bayern GmbH gez. Hotka TÜV Sachsen GmbH gez. Stark TÜV Bayern Hessen Sachsen Südwest e.v. gez. Puell
Anlage 1 Seite 1 von 1 zum Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Grafische Darstellung der Berechnungsgrundlage nach 2 Ziffer 2.3 Ausschüttung auf Basis des Monatsgrundgehalts 1,0 0,8 Kappung 0,6 0,5 0,4 0,2 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % Umsatzrendite vor Ertragssteuern
Anlage 2 Seite 1 von 1 zum Tarifvertrag über eine Konzern-Erfolgsprämie TÜV Süddeutschland (TV EP) Protokollnotiz: Erklärung der Arbeitgeberseite für die Jahre bis 2002 Unter Zugrundelegung des Konzernergebnisses 1999 und der Planzahlen bis 2002 als Geschäftsgrundlage gewährleisten der Konzern und die Konzerngesellschaften, dass die Konzern-Erfolgsprämie mindestens dem in 2.3 Absatz 1 genannten halben Monatsgehalt entspricht. Jahr Umsatzrendite Ergebnis 1999 4,4% Plan 2000 5,3% Plan 2001 5,4% Plan 2002 5,5% Ändert sich während der Laufzeit des TV für Altbeschäftigte (Laufzeit bezüglich Tabellen, Weihnachts- und Urlaubsgeld: 30.06.2001) die Höhe des Weihnachtsgeldes und/oder des Urlaubsgeldes für die Bundesbeamten, so erfolgt ein entsprechender Ausgleich bei der Ausschüttung nach Anlage 1 des Tarifvertrages über eine Konzern-Erfogsprämie.