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1 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 1 von 8 Leistungstarifvertrag (LTV) (Stand: ) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Grundsätze 3 Beurteilungsstichtag 4 Beurteilungszeitraum 5 Leistungsbezogene Umstufung in die Gehaltsstufen 1, 2 und 3 gemäß Vergütungsrahmen-Tarifvertrag (VRTV) 6 Beurteilungsmerkmale 7 Mitteilung an den Mitarbeiter und Beurteilungsgespräch 8 Beanstandungsverfahren 9 Leistungszuschläge 10 Vertragsdauer Anlage: Beurteilungsbogen

2 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 2 von 8 Zwischen der TÜV SÜD AG, München und den in 1 genannten Konzerngesellschaften - einerseits - und der Gewerkschaft ver.di, vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Bundesvorstand -, Berlin - andererseits - wird folgender Leistungstarifvertrag (LTV) vom , geändert am , in der Fassung vom abgeschlossen: Dieser Tarifvertrag gilt 1.1 räumlich 1 Geltungsbereich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; 1.2 fachlich für die TÜV SÜD AG und die nachfolgend genannten Konzerngesellschaften TÜV SÜD Immobilien Service GmbH TÜV SÜD Informatik und Consulting Services GmbH TÜV SÜD Akademie GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg TÜV SÜD Automotive GmbH TÜV SÜD Management Service GmbH TÜV SÜD Product Service GmbH TÜV SÜD Auto Service GmbH sowie der TÜV SÜD Life Service GmbH

3 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 3 von 8 Andere Gesellschaften - unabhängig mit welchen Anteilen die TÜV SÜD AG daran beteiligt ist - werden vom Geltungsbereich nicht erfasst. 1.3 persönlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im folgenden Mitarbeiter genannt. Ausgenommen sind Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und studentische Hilfskräfte sowie vorübergehend beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht länger als 6 Monate dauert. Für Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Altbeschäftigte (TV Alt 2008) fallen, gilt der Leistungstarifvertrag nur insoweit, als die Leistungsbeurteilung Bestandteil des Tarifvertrages über die Verteilung einer erfolgsorientierten Leistungsprämie ist. Zusätzlich gilt das System des Leistungstarifvertrages auch für das leistungsabhängige Aufsteigen in den Gehaltsstufen. Darüber hinaus werden folgende Mitarbeiter vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht erfasst: a) Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer b) leitende Angestellte im Sinne des BetrVG c) Mitarbeiter, deren Arbeitsbedingungen einzelvertraglich festgelegt sind und deren Vergütung mindestens 10 % über dem höchsten Endwert der höchsten Tätigkeitsgruppe liegt. 2 Allgemeine Grundsätze 2.1 Die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden Mitarbeiter werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in ihren Leistungen beurteilt, sofern das Arbeitsverhältnis zum Unternehmen ungekündigt besteht. 2.2 Die Beurteilung erstreckt sich unter Zugrundelegung der in 6 aufgeführten Beurteilungsmerkmale darauf, wie der Mitarbeiter im Beurteilungszeitraum die Anforderungen erfüllt, die an ihn aufgrund der ihm zugewiesenen und von ihm ausgeübten Tätigkeit gestellt sind. 2.3 Mitarbeiter, die die an sie gestellten Anforderungen übertreffen, erhalten Leistungszuschläge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

4 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 4 von 8 3 Beurteilungsstichtag Die Leistungsbeurteilung erfolgt zum Beurteilungsstichtag. Beurteilungsstichtag ist der 1. Januar eines jeden Kalenderjahres. 4 Beurteilungszeitraum 4.1 Beurteilungszeitraum sind die 12 vor dem Beurteilungsstichtag liegenden Kalendermonate. 4.2 Die erstmalige Beurteilung von neu eingestellten Mitarbeitern erfolgt vor Ablauf der Probezeit. Beurteilungen in den Monaten Juli bis Dezember gelten auch für das Folgejahr, d. h. die Beurteilung gemäß 3 ist in diesen Fällen entbehrlich. 5 Leistungsbezogene Umstufung in die Gehaltsstufen 1, 2 und 3 gemäß Vergütungsrahmen-Tarifvertrag (VRTV) 5.1 Eine leistungsbezogene Umstufung erfolgt gemäß Vergütungsrahmentarifvertrag auf Basis der Beurteilung nach diesem Leistungstarifvertrag. 5.2 Hat der Mitarbeiter in der jeweils vorangegangenen Grundstufe bzw. Stufe 1 zwei Jahre hintereinander in mindestens 2 Beurteilungsmerkmalen (I, II, III) insgesamt 30 Punkte nach dem Beurteilungsbogen dieses Leistungstarifvertrages erhalten und im übrigen Merkmal die Anforderungen erfüllt, so erfolgt eine Umstufung in die nächsthöhere Stufe. Eine leistungsbezogene Umstufung von der Stufe 2 in Stufe 3 erfolgt, wenn der Mitarbeiter in ein und derselben Tätigkeitsgruppe mindestens 210 Punkte gemäß Leistungstarifvertrag (LTV) in deren Stufe 2 erzielt hat. Nach jedweder Umstufung startet das Punktekonto in der neuen Stufe bei Null Punkten. 5.3 Die Höhe des Leistungszuschlages in Prozent ändert sich durch diese Umstufung nicht.

5 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 5 von 8 6 Beurteilungsmerkmale 6.1 Die Leistung des Mitarbeiters wird auf der Grundlage der nachfolgenden drei Beurteilungsmerkmale beurteilt: I. Arbeitsquantität Arbeitsvolumen / Absatz / Umsatz Arbeitsintensität Zeitnutzung II. Arbeitsqualität Güte Zuverlässigkeit Kostenbewusstsein Fachkönnen III. Kundenorientierung / Betriebliches Zusammenwirken Kundenberatung / Innovationsverhalten Kundenumgang und Verhandlungsgeschick Akquisition Teamfähigkeit 6.2 Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch den Vorgesetzten des Mitarbeiters. 6.3 Für jedes Beurteilungsmerkmal wird festgestellt, ob der Mitarbeiter die gestellten Anforderungen erfüllt hat. Für jedes Beurteilungsmerkmal, zu dem der Beurteilende feststellt, dass der Mitarbeiter die an ihn gestellten Anforderungen deutlich übertrifft, erhält der Mitarbeiter 10 Punkte. Für jedes Beurteilungsmerkmal, zu dem der Beurteilende feststellt, dass der Mitarbeiter die an ihn gestellten Anforderungen in besonders hohem Maße übertrifft, erhält der Mitarbeiter 20 Punkte. 6.4 Die Beurteilungsergebnisse werden schriftlich festgehalten und vom Beurteilenden sowie vom Vorgesetzten des Beurteilenden abgezeichnet. Nach Abschluss der in 7 und ggf. der in 8 geregelten Modalitäten zeichnet der Mitarbeiter gegen.

6 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 6 von 8 7 Mitteilung an den Mitarbeiter und Beurteilungsgespräch 7.1 Das Ergebnis der Beurteilung der Leistung des Mitarbeiters wird diesem innerhalb eines Monats, gerechnet vom Beurteilungsstichtag an, schriftlich mitgeteilt, ebenso dem Betriebsrat, wenn der Mitarbeiter es wünscht. 7.2 Auf Wunsch des Mitarbeiters werden die Ergebnisse der Beurteilung erläutert sowie mit ihm die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert. 8 Beanstandungsverfahren 8.1 Der Mitarbeiter kann verlangen, dass das Ergebnis seiner Beurteilung überprüft wird. Der Antrag ist an den direkten Vorgesetzten zu richten. 8.2 Der direkte Vorgesetzte hat die Beanstandung zu registrieren, unverzüglich zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem betreffenden Mitarbeiter kurzfristig mitzuteilen. 8.3 Ist der betreffende Mitarbeiter mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden, so kann er die paritätische betriebliche Kommission anrufen. 8.4 Diese Kommission besteht aus je zwei vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellten Mitgliedern. Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Der Vorgesetzte, der die Leistungsbeurteilung vorgenommen hat, kann nicht Mitglied der Kommission sein. 8.5 Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind den Mitgliedern der Kommission zur Verfügung zu stellen. 8.6 Die Kommission hat die Beanstandung unverzüglich zu bearbeiten und das Ergebnis dem betreffenden Mitarbeiter schriftlich mitzuteilen. 8.7 Unberührt bleibt das Recht des Mitarbeiters, sich beschwerdeführend an den Arbeitgeber oder den Betriebsrat zu wenden.

7 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 7 von 8 9 Leistungszuschläge 9.1 Grundlage für die Gewährung eines Leistungszuschlages ist das Ergebnis der Beurteilung der Leistungen des Mitarbeiters gemäß 2 bis 8 dieses Tarifvertrages. 9.2 Maßgebend für die Gewährung eines Leistungszuschlages ist die Zahl der aufgrund der Beurteilung des einzelnen Mitarbeiters erreichten Punkte. Mitarbeiter, die in mindestens 2 Beurteilungsmerkmalen insgesamt 30 Punkte erreichen und im übrigen Merkmal die Anforderungen erfüllen, erhalten den Leistungszuschlag der Stufe 1. Mitarbeiter, die in mindestens 2 Beurteilungsmerkmalen insgesamt 40 Punkte erreichen und im übrigen Merkmal die Anforderungen erfüllen, erhalten den Leistungszuschlag der Stufe 2. Mitarbeiter, die insgesamt 50 Punkte erreichen, erhalten den Leistungszuschlag der Stufe 3. Mitarbeiter, die insgesamt 60 Punkte erreichen, erhalten den Leistungszuschlag der Stufe Der Leistungszuschlag beträgt: in Stufe 1 6 % in Stufe 2 10 % in Stufe 3 14 % in Stufe 4 18 % der Vergütung, die sich aus der Vergütungstabelle des Vergütungstarifvertrages in der Tätigkeitsgruppe ergibt, in die der Mitarbeiter eingruppiert ist, sowie in der Stufe, deren Voraussetzung er erfüllt. Weitere Vergütungsbestandteile gehen in die Bemessungsgrundlage nicht ein. 9.4 Für Teilzeitbeschäftigte errechnet sich der Leistungszuschlag nach dem Verhältnis der mit ihnen vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit zu der tariflich festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit. 9.5 In die Bemessungsgrundlage für das Sterbe- und Jubiläumsgeld gehen die Leistungszuschläge nicht ein. Sie sind nicht ruhegehaltsfähig. 9.6 Der Leistungszuschlag wird ab dem Beurteilungsstichtag für den sich daran anschließenden Beurteilungszeitraum gezahlt.

8 Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Seite 8 von 8 10 Vertragsdauer Dieser Tarifvertrag tritt am in Kraft. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum eines jeden Jahres, frühestens zum , gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Anlage ist Bestandteil des Tarifvertrages: Anlage: Beurteilungsbogen München, TÜV SÜD AG Berlin, Gewerkschaft ver.di, vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Berlin Dr.-Ing. A. Stepken G. Sommer Unterschriften ver.di und nachfolgende Konzerngesellschaften, vertreten durch die Geschäftsführer TÜV SÜD Immobilien Service GmbH TÜV SÜD Informatik und Consulting Services GmbH TÜV SÜD Akademie GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg TÜV SÜD Automotive GmbH TÜV SÜD Management Service GmbH TÜV SÜD Product Service GmbH TÜV SÜD Auto Service GmbH TÜV SÜD Life Service GmbH

9 Anlage zum Leistungstarifvertrag TÜV SÜD (LTV) Leistungsbeurteilung im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereiches Name: wirksam ab: Pers.Nr.: letzte Beurteilung vom: I II III Summe Stufe 1 insgesamt 30 Punkte Leistungszuschlag Stufe 1 ( 6 %), sofern in jedem Merkmal mindestens die Beurteilungsstufe A erreicht wird. Stufe 2 insgesamt 40 Punkte Leistungszuschlag Stufe 2 (10 %), sofern in jedem Merkmal mindestens die Beurteilungsstufe A erreicht wird. Stufe 3 insgesamt 50 Punkte Leistungszuschlag Stufe 3 (14 %) Stufe 4 insgesamt 60 Punkte Leistungszuschlag Stufe 4 (18 %) Beurteilungsmerkmale zu beurteilen, z.b. anhand von... gestellte Anforderungen werden erfüllt Beurteilungsstufen A B C gestellte Anforderungen werden deutlich übertroffen gestellte Anforderungen werden in besonders hohem Masse übertroffen Arbeitsvolumen/ Absatz/ Umsatz I Arbeitsquantität Arbeitsintensität keine Punkte 10 Punkte 20 Punkte Zeitnutzung Güte Zuverlässigkeit II Arbeitsqualität Kostenbewußtsein keine Punkte 10 Punkte 20 Punkte Fachkönnen Kundenberatung / Innovationsverhalten III Kundenorientierung / Kundenumgang und keine Punkte 10 Punkte 20 Punkte betriebliches Zusammenwirken Verhandlungsgeschick Akquisition Teamfähigkeit Die Leistungsbeurteilung wurde in einem Gespräch erläutert. Das Einspruchsrecht des Mitarbeiters gegen die Leistungsbeurteilung wird durch seine Unterschrift nicht beeinträchtigt. Der Beurteilende Vom Vorgesetzten des Beurteilenden Mitarbeiter zur Kenntnis genommen Weiterleitung an den BR ja / nein: Bemerkungen Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Stand:

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