DAS PETITIONSRECHT Ein Recht für alle w w w.hessischer-landtag.de
LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, die vorliegende Broschüre informiert Sie über Ihr Petitionsrecht als Bürgerin und Bürger. Ein Recht, das grundsätzlich Ihnen allen zusteht: Jedermann hat die Möglichkeit, sich mit Bitten oder Beschwerden unmittelbar an seine Volksvertretung zu wenden und auf diese Weise die politische Willensbildung mitzugestalten. Der Hessische Landtag hat für die Prüfung und Beantwortung von Petitionen der Bürgerinnen und Bürger einen Petitionsausschuss eingesetzt. DAS PETITIONSRECHT IM HESSISCHEN LANDTAG 2 Die Broschüre erläutert, was eine Petition ist, wer berechtigt ist, eine Petition an die Volksvertretung zu richten und welcher Verfahrensweg von dem Petenten einzuhalten ist. Auch werden die Mitglieder des aktuellen Petitionsausschusses des Hessischen Landtags in dieser Broschüre vorgestellt. 4 Was sind eigentlich Petitionen? 5 Wer ist berechtigt, Petitionen an seine Volksvertretung zu richten? 6 Wie wende ich mich an den Petitionsausschuss? 8 Wann ist der Petitionsausschuss die richtige Adresse? Nehmen Sie Ihr Petitionsrecht als Bürgerinnen und Bürger wahr! Mit Ihren Eingaben können sie dazu bei tragen, unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. 9 In welchen Fällen kann der Ausschuss nicht tätig werden? Ich darf Sie nun auf eine kleine Informationsreise durch das Petitionsrecht einladen. 10 Der Petitionsausschuss Ihr 12 Wichtige Hinweise 13 Das Petitions-Recht in Leichter Spache Norbert Kartmann Präsident des Hessischen Landtags 3
WER IST BERECHTIGT, PETITIONEN AN SEINE VOLKSVERTRETUNG ZU RICHTEN? Die Verfasser des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung haben mit Bedacht JEDERMANN das Recht zur Beschwerde eingeräumt. Damit steht dieses wichtige Instrument der Demokratie jedem zur Verfügung, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt. WAS SIND EIGENTLICH PETITIONEN? So wird unter anderem auch Minderjährigen, gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, sich mit einem Schreiben gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Solche Eingaben von Bürgerseite nennt man Petitionen. In der Hessischen Verfassung heißt es dazu im Kapitel Die Rechte des Menschen: Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten (Artikel 16). Neben Anträgen oder Beschwerden greift der Petitionsausschuss auch Anregungen, Bitten oder Ideen auf. So können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Anregungen zur politischen Willensbildung, zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben, oder auch dazu beitragen, die Verwaltung beweglicher und bürgerfreundlicher zu machen. 4 unter Betreuung Stehenden, Strafgefangenen oder gesellschaftlichen Gruppen wie Bürgerinitiativen oder Vereinen das Recht eingeräumt, sich Hilfe suchend an ihre Volksvertretung zu wenden. ist ein persönliches Recht, das man für sich selbst oder auch für andere mit deren Einverständnis wahrnehmen kann. Es kann sich auch um Anliegen handeln, die das Allgemeinwohl berühren. 5
Auch anonyme Petitionen können nicht bearbeitet werden. Deshalb sollen die schriftlich an den Petitionsausschuss gerichteten Eingaben immer Namen und Adresse der Einsenderin oder des Einsenders enthalten und auch persönlich unterschrieben sein. Der Petitionsausschuss führt auch Bürgersprechstunden durch. Die Termine werden auf der Internetseite des Hessischen Landtags (www.hessischer-landtag.de) bekannt gegeben. DER WEG EINER PETITION Landtagskanzlei WIE WENDE ICH MICH AN DEN PETITIONSAUSSCHUSS? Eingang der Petition beim Hessischen Landtag Landtagskanzlei bittet Landesregierung um Stellungnahme Landtagskanzlei prüft die Stellungnahme Das Recht, das jedermann zusteht (Artikel 17 Grundgesetz und Artikel 16 Hessische Verfassung), soll mühelos in Anspruch genommen werden können. Daher gibt es für die Formulierung einer schriftlichen Eingabe keinerlei Formvorschriften. Die Eingebenden (Petenten) sollen ihr Anliegen so vortragen, wie sie es sehen und wie es ihnen ihre Ausdrucksmöglichkeiten erlauben. Das Anliegen muss sich aber auf eine Verwaltungsentscheidung oder Gesetzeslücke beziehen und eine konkrete Sachbitte enthalten. Keine Eingaben in diesem Sinne sind bloße Kommentare zu politischen Entscheidungen, Zuschriften, deren Inhalt sich in Beschimpfungen erschöpft, oder Meinungsäußerungen, aus denen das Ziel, eine sachliche Prüfung zu veranlassen, nicht zu entnehmen ist. 6 Petitionsausschuss (PTA) Der PTA berät und beschließt über die Petition (ggf. weitere Sachaufklärung, evtl. Ortstermin) Beschlussvorschlag des PTA wird dem Plenum des Landtags vorgelegt Plenum Plenum entscheidet über den Beschluss vorschlag Entscheidung wird Petent/in mitgeteilt 7
WANN IST DER PETITIONSAUSSCHUSS DIE RICHTIGE ADRESSE? Für Beanstandungen gegenüber Bundesgesetzen oder Bundesbehörden ist der Deutsche Bundestag (Petitionsausschuss, Platz der Republik, 11011 Berlin) zuständig. Der Petitionsausschuss kann sich mit allen Anliegen befassen, die sich auf Entscheidungen von Behörden beziehen, die der Aufsicht des Landes Hessen unterstehen. Dies sind etwa die Gemeinden, Kreise, die Regierungspräsidien und die Ministerien, ebenso beispielsweise die Versorgungs- oder Finanzämter, die Landesversicherungsanstalt, die Polizei oder die Schulen des Landes Hessen. Die Vielzahl der Institutionen macht es den Bürgerinnen und Bürgern oft schwer, für ihr Anliegen die richtige Adresse zu finden. Der Petitionsausschuss leitet in den Fällen, in denen er für die Bearbeitung einer Angelegenheit nicht zuständig ist, die Eingabe an die zuständige Stelle weiter. Oder er zeigt einen Weg auf, wie der Bürgerin oder dem Bürger geholfen werden kann. Grundsätzlich gilt: Für Beanstandungen gegenüber Landesgesetzen oder Landesbehörden ist der Hessische Landtag zuständig. 8 IN WELCHEN FÄLLEN KANN DER AUSSCHUSS NICHT TÄTIG WERDEN? Gerichtsurteile sind grundsätzlich von einer parlamentarischen Prüfung ausgeschlossen: Nach unserer Verfassung ist die Unabhängigkeit der Gerichte zu wahren, das heißt, richterliche Entscheidungen dürfen vom Parlament weder überprüft noch abgeändert oder aufgehoben werden. Eingaben dürfen jedoch sehr wohl auf Mängel oder Ungerechtigkeiten in einem Gesetz verweisen, das die Grundlage eines Urteils bildet. Ebenso können privatrechtliche Streitigkeiten, etwa mit Geschäfts- oder Vertragspartnern, Nachbarn oder der Familie nicht vom Ausschuss behandelt werden. In diesen Fällen kann nur auf dem ordentlichen Rechtsweg Hilfe gesucht werden. 9
DER PETITIONSAUSSCHUSS 10 Vorsitzende: Stellv. Vorsitzende: Ypsilanti, Andrea Goldbach, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Arnoldt, Lena Bartelt, Dr. Ralf-Norbert Hofmeister, Andreas Kasseckert, Heiko Meysner, Markus Reul, Michael Serke, Uwe Veyhelmann, Joachim Wallmann, Astrid Barth, Elke Holschuh, Rüdiger Müller (Schwalmstadt), Regine Özgüven, Handan Roth, Ernst-Ewald Yüksel, Turgut Bocklet, Markus Müller (Kassel), Karin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Cárdenas, Barbara (DIE LINKE) Rock, René (FDP) 11
WICHTIGE HINWEISE Ihre Petition richten Sie bitte an: Petitionsausschuss des Hessischen Landtags Schlossplatz 1-3 65183 Wiesbaden Telefon: 0611-350-235 Telefax: 0611-350-459 online über die Homepage www.hessischer-landtag.de email: petitionen@ltg.hessen.de Weitere Informationen über den Hessischen Landtag und die Arbeit des Petitionsausschusses erhalten Sie im Internet. ERFAHREN SIE MEHR Bürgersprechstunde Online-Petition www.hessischer-landtag.de/petition 12 Das Petitions-Recht in Leichter Sprache Hinweis: Schwere Wörter im Text sind blau geschrieben. Die Wörter werden im Text erklärt. 13
In diesem Text geht es um den Hessischen Landtag. Dort sind 110 Menschen. Man nennt sie: Abgeordnete. Die Abgeordneten regieren in Hessen. Das heißt zum Beispiel: Sie machen Gesetze für Hessen. Das sind Regeln. Sie treffen wichtige Entscheidungen für Hessen. Die Bürger und Bürgerinnen in Hessen haben die Abgeordneten gewählt. 14 Jeder Mensch darf an den Hessischen Landtag schreiben. Zum Beispiel: Man kann eine Beschwerde schreiben. Oder einen Wunsch. Man kann auch einen Vorschlag machen. Man kann aus verschiedenen Gründen an den Hessischen Landtag schreiben. Zum Beispiel: Man ist mit einer Entscheidung von einem Amt nicht einverstanden. Dann kann man einen anderen Vorschlag machen. 15
Man fühlt sich von einem Amt ungerecht behandelt. Dann kann man eine Beschwerde schreiben. Man möchte, dass ein Gesetz geändert wird. Dann kann man einen Vorschlag dazu machen. In schwerer Sprache heißt der Vorschlag: Petition Man schreibt den Vorschlag über die Internet-Seite www.hessischer-landtag.de Jeder Mensch hat das Recht, eine Petition zu schreiben. Das heißt: Jeder Mensch hat das Recht, einen Vorschlag zu machen. Oder man schreibt einen Brief. Adresse: Hessischer Landtag Schlossplatz 1 3 65183 Wiesbaden 16 17
So geht es mit dem Vorschlag weiter: Einige Abgeordnete arbeiten in einer Gruppe zusammen. Dort reden sie über den Vorschlag. Und sie entscheiden, wie es mit dem Vorschlag weiter geht. In schwerer Sprache heißt die Gruppe: Petitions-Ausschuss. Danach entscheiden alle Abgeordneten über den Vorschlag: Sie nehmen den Vorschlag an. Oder sie lehnen den Vorschlag ab. Die Abgeordneten treffen die Entscheidung in einer Sitzung. IMPRESSUM Herausgeber: Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, Hessischer Landtag, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden Druck: ColorDruck Solutions GmbH, Gutenbergstraße 4, 69181 Leimen; DER BLAUE ENGEL, weil aus 100% Altpapier, schützt die Ressourcen. Gestaltung: Cicero Kommunikation GmbH, Taunusstraße 52, 65183 Wiesbaden Fotos: Titel: Digitalstock/883315; Seite 2, 3, 8-9: Hermann Heibel; Seite 4: Fotolia/31501869; Seite 6: Fotolia/ 60379853; Seite 11: Abg. René Rock: Frank Ossenbrink; Die Fotos der anderen Abgeordneten sind von den jeweiligen Fraktionen frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt worden. Leichte Sprache: Text: Lebenshilfe Main-Taunus. Annette Flegel. Auf Leichte Sprache geprüft von: Ruth Eckhardt, Maren Klie, Nils Gonglach Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behin derung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Leichte Sprache Logo: European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. Mehr Infos unter: www.inclusion-europe.org/etr Diese Publikation wird vom Hessischen Landtag im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandats trägern oder Wahlwerbern insbesondere zum Zwecke der Wahlwerbung ist grundsätzlich unzulässig. Die Sitzung heißt in schwerer Sprache: Plenar-Sitzung. 18 19
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