Terminübersicht für die allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 Bekanntmachung vom 23. Mai 2016 Az.: 31-6610.6/67/1 1 Verfahren zum Übergang an die auf der Grundschule aufbauenden Schulen 1.1 Erstellung der Grundschulempfehlung 1.1.1 Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 23. Februar 2018 1.1.2 Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung bis Dienstag, 27. Februar 2018 1.1.3 Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 bis Donnerstag, 1. März 2018 1.1.4 Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung. 1.2 Besonderes Beratungsverfahren an der Grundschule Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Dienstag, 17. April 2018 1.3 Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen 1.3.1 Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung Mittwoch, 21. März 2018 und Donnerstag, 22. März 2018
1.3.2 Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bis Donnerstag, 19. April 2018 2 Schullaufbahnentscheidung in Klasse 8 und 9 an der Gemeinschaftsschule 2.1 Erstellung der Schullaufbahnempfehlung für Klasse 8 und 9 an der Gemeinschaftsschule 2.1.1 Beratung von Erziehungsberechtigten und Schülerin /Schüler durch Lerncoach und Lerngruppenbegleiterin/Lerngruppenbegleiter bis Ende Februar 2018 2.1.2 Entscheidung der Lerngruppenkonferenz über Schullaufbahnempfehlung bis 15. März 2018 2.1.3 Entscheidung der Erziehungsberechtigten, ob ein weiterer Beratungsbedarf besteht bis 01. April 2018 2.1.4 Entscheidung der Erziehungsberechtigten, welcher Bildungsabschluss in Klasse 9, bzw. in Klasse 10 angestrebt wird bis 01. April 2018 2.2 Besonderes Beratungsverfahren an der Gemeinschaftsschule 2.2.1 Durchführung einer vertieften Beratung zur Schullaufbahnentscheidung durch eine Beratungslehrkraft bis Mitte Juni 2018 2.2.2 Entscheidung der Erziehungsberechtigten, nach vertiefter Beratung über den Bildungsabschluss in Klasse 9, bzw. in Klasse 10 bis 15. Juni 2018 3 Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I 3.1 Hauptschulabschlussprüfung und Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (WRSVO/GMSVO)
3.1.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin Deutsch: Dienstag, 17. April 2018 Mathematik: Dienstag, 24. April 2018 Englisch: Donnerstag, 03. Mai 2018 Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Dienstag, 15. Mai 2018 Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Dienstag, 08. Mai 2018 Nachtermin Deutsch: Dienstag, 05. Juni 2018 Mathematik: Mittwoch, 06. Juni 2018 Englisch: Donnerstag, 07. Juni 2018 Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Dienstag, 12. Juni 2018 Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Freitag, 08. Juni 2018 3.1.2 Themenorientierte Projektprüfung und die Sprachprüfung in der Fremdsprache Die Termine der themenorientierten Projektprüfung und der Sprachprüfung in Englisch werden von der Schule festgelegt. 3.1.3 Mündliche Prüfung Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 18. Juni 2018, beginnen und am Freitag, 29. Juni 2018, beendet sein. 3.1.4 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler 3.1.4.1 Nach Abschluss der individuellen Prüfung kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht freigestellt werden, die oder der mit der Hauptschulabschlussprüfung die Schule verlässt. 3.1.4.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, 13. Juli 2018, entlassen.
3.2 Werkrealschulabschlussprüfung und Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde (WRSVO) 3.2.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin Deutsch: Mittwoch, 18. April 2018 Mathematik: Mittwoch, 25. April 2018 Englisch: Freitag, 04. Mai 2018 Nachtermin Deutsch: Dienstag, 05. Juni 2018 Mathematik: Mittwoch, 06. Juni 2018 Englisch: Donnerstag, 07. Juni 2018 3.2.2 Sprachprüfung Der Termin der Sprachprüfung wird von der Schule festgesetzt. 3.2.3 Mündliche Prüfung Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 18. Juni 2018, beginnen und am Freitag, 29. Juni 2018, beendet sein. 3.2.4 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler 3.2.4.1 Die Teilnahme am Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern etwa eine Unterrichtswoche vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt, jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet sein. Mit Beginn der mündlichen Prüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht. 3.2.4.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 13. Juli 2018, entlassen
3.3 Ordentliche Realschulabschlussprüfung und Prüfungstermine für Schulfremde (RSA VO, GMSVO) 3.3.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin Deutsch: Mittwoch, 18. April 2018 Mathematik: Freitag, 20. April 2018 Englisch (Pflichtfremdsprache): Dienstag, 24. April 2018 Französisch (Pflichtfremdsprache): Mittwoch 25. April 2018 Nachtermin Deutsch: Montag, 14. Mai 2018 Mathematik: Dienstag, 15. Mai 2018 Englisch (Pflichtfremdsprache): Mittwoch, 16. Mai 2018 Französisch (Pflichtfremdsprache): Donnerstag, 17. Mai 2018 3.3.2 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung und die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung sollen frühestens am Montag, 18. Juni 2018 beginnen und spätestens am Freitag, 06. Juli 2018 beendet sein. Der Beginn der mündlichen Prüfung für Abendrealschulen kann auf Montag, 11. Juni 2018, vorgezogen werden. 3.3.3 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler 3.3.3.1 Im Anschluss an die Informationen der Schülerinnen und Schüler über die Noten der Jahresleistung und die Noten der schriftlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 die Teilnahme am Unterricht etwa zwei Unterrichtswochen vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt, jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben. Etwa drei Wochen vor Beginn der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet der Unterricht in den nicht schriftlich geprüften Fächern. Zur Begleitung und Betreuung der Schülergruppen muss zur Vorbereitung der Fächerübergreifenden
Kompetenzprüfung ein entsprechendes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben. Mit Beginn der mündlichen Prüfung sowie der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht. 3.3.3.2 Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 13. Juli 2018 entlassen. 4 Abiturprüfung in der Sekundarstufe II Die Termine für die Abiturprüfung an den allgemein bildenden Gymnasien werden zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig bekannt gegeben. 5 Lernstandserhebungen Die Termine für VERA 3 in der Grundschule und für VERA 8 in der Sekundarstufe I (Werkrealschule/Hauptschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) werden zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig bekannt gegeben. Lernstand 5 (Klasse 5, Deutsch und Mathematik) in der Sekundarstufe I (Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium): Zeitfenster für die Durchführung (zweite und dritte Schulwoche nach den Sommerferien): 18. September 2017 bis 29. September 2017