Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung 5.1 Betriebswirtschaft
NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Haftung für Jagd- und Wildschäden ( 101) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet zum Ersatz eines an Grund und Boden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen eingetretenen Jagd- und Wildschadens Folie 2
NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Jagdschaden: im Zuge der Jagdausübung verursacht Wildschaden: von jagdbaren Tieren verursacht ausgenommen: Grundstücke, auf denen die Jagd ruht Verlust des Anspruches auf Ersatz keine fristgerechte Geltendmachung durch Geschädigten Unwirksammachung rechtmäßig getroffener Schutzmaßnahmen Folie 3
Jagd-/Wildschaden Flurschäden im engeren Sinn zb Ertragsentgänge Qualitätsverluste Bewirtschaftungserschwernisse zb erschwerte Silomaisernte Rekultivierungsmaßnahmen zb Neuanlage von Dauergrünland Folgeertragsentgänge zb nach Neuanlage von Dauergrünland nach Neuauspflanzung von Obst- oder Weingärten Sonstige Vermögensschäden zb Verlust an Prämien, Leistungsabgeltungen Folie 4
106 Schadensermittlung 1. Ermittlung von Jagd- und Wildschäden ortsüblicher Marktpreis der beschädigten oder vernichteten Erzeugnisse 2. Schäden an noch nicht erntereifen Erzeugnissen Ersatz erntereifer Produkte Aufwand der bis zur Ernte erwachsen wäre, in Abzug bringen mögliche Schadensminderung durch Wiederanbau anderer Kulturarten berücksichtigen 3. Wildschaden an erntereifen oder schon geernteten, aber noch nicht eingebrachten Produkten Beurteilung des Ernte- und Schadenszeitpunktes ordentliche Wirtschaftsführung eingehalten bzw. übliche Schutzmaßnahmen gesetzt Folie 5
Schadenserhebung und Bewertung Befund Feststellungen Berechnung und Bewertung Folie 6
Feststellung des Schadausmaßes notwendige Erhebungstatbestände: Schaden von jagdbaren Tieren auf bejagbaren Flächen verursacht Flächenausmaß der geschädigten Kultur Stärke des vorgefundenen Schadbildes erwartetes Ertragsniveau der Kultur ortsüblicher Marktpreis der Kultur Folie 7
Beispiel Wildschadensbewertung 6.000 x 0,3 ha x 40 % = 720 kg x 0,20 /kg = 144 Ist % = = zu erwartende Ertragsmenge des Bestands in kg/ha ohne Schaden Teilfläche/n in ha Schädigungsgrad Ertragseinbuße in kg Preis in /kg Wildschaden Folie 8
Ansätze zur Reduktion von Wildschäden in der Landwirtschaft ausgewogener Interessenausgleich zwischen Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschafter und Grundeigentümer durch aktive Kommunikation Probleme dort ansprechen, wo sie entstehen Schaffung von Biodiversitätsflächen mit gleichmäßiger Verteilung als Ausgleichs-/Äsungs- und Ruhezonen für das Wild Anlegen von Bejagungsschneisen Einzäunen von besonders gefährdeten Kulturen Schwerpunktbejagung konzentriert auf jahreszeitlich bedingte Wildschadensflächen Organisation von revierübergreifenden Ansitzdrückjagden/Riegeljagden Folie 9
81 Verfahren zur Erlassung der Abschußverfügung In Gebieten, in denen die Hege einer Schalenwildart im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft oder der Jagdwirtschaft nicht vertretbar ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag oder von Amts wegen ohne Rücksicht auf die bisher getätigten Abschüsse, aber unter Beachtung der Wildschadenssituation, Abschüsse in jenem Ausmaß zu verfügen, die eine Ausbreitung oder Vermehrung der betreffenden Wildart hintanhalten oder eine wirksame Reduktion ermöglichen. November 2014
100 Abschuss zum Schutz von Kulturen bei zu hohen Wildständen und starkem Wildschadensaufkommen kann die Bezirksverwaltungsbehörde von Amts wegen auf Antrag eines Jagdausübungsberechtigten auf Antrag eines Besitzers geschädigter oder gefährdeter Kulturen auf Antrag der Jagdgenossenschaft Bewegungsjagden vorschreiben (auch revierübergreifende Riegeljagden) Folie 11
Hotspot Schwarzwildschäden Schwarzwildbestände sind nicht zählbar, Zuwachs schwankt jährlich sehr stark (Regulations- und Reduktionserfolg nur an Anzahl/Ausmaß der Schwarzwildschäden feststellbar) Folie 12
Jagdstatistik NÖ Schwarzwild Quelle: Österreichs Weidwerk Folie 13
Schwarzwildproblematik - jagdliche Strategien Schwarzwildbejagung muss revierübergreifend stattfinden (Abstimmung bei allfälliger Anlage von Kirrungen, Abhalten von Bewegungsjagden, ) starker Eingriff auch bei den weiblichen Stücken über alle Altersklassen erforderlich, Zuwachs kann nur durch Eingriff in alle Altersklassen und Geschlechter abgeschöpft werden Entnahme scheuer Altbachen ( Erfahrungsträger ) mit anschließender Bejagung der führungslosen Rotte oder erhöhte Reproduktionsrate als Folge? keine Gewichtsbeschränkung in der Bejagung von Schwarzwild Folie 14
Schwarzwildproblematik - jagdliche Strategien Schwarzwildlenkung in wildschadensgefährdeten Zeiten durch hohen Jagddruck im Feld und Jagdruhe auf Schwarzwild im Wald ( Schwerpunktbejagung in Feldrevieren ) kritische Betrachtung von Kirrungen ( eine Kirrung ohne Bejagung kommt einer Fütterung gleich ), Informationsweitergabe über die Anlage von Kirrungen revierübergreifende Bewegungsjagden als Jagdmethode mit höchster Effizienz in der Schwarzwildbejagung Folie 15
Schwarzwildproblematik - landwirtschaftliche Strategien Unterstützung der Schwarzwildbejagung durch die Bewirtschafter Einrichtung eines Meldesystems für Sichtungen, Spuren und Schäden Information der Jäger über Saattermin wildschadensanfälliger Kulturen in gefährdeten Lagen Tolerieren von jagdlichen Einrichtungen besonders schadensgefährdete Schläge nicht am Schluss ernten Ernterückstände bestmöglich zerkleinern (hat auch phytosanitäre Vorteile) Folie 16