Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter
Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter Fördermöglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung Unterstützung des öffentlichen Jugendhilfeträgers
Balance Familie Beruf/Karriere Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen ist nicht immer einfach Berufstätige Eltern schulen ihre sozialen Kompetenzen tagtäglich im Familienleben Durch Notwendigkeit ständig zu organisieren belastbarer und lösungsorientierter Berufstätigkeit bedeutet auch etwas für sich selbst zu tun Elternrolle füllt nicht vollkommen aus auch einmal Abstand von der Familie gewinnen Junge Eltern sind ein echter Gewinn
Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung Grundsatz der Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung mit dem Ziel Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger 24 SGB VIII ab 1.Aug. 2013 1. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn - diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder - die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind - sin in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung befinden oder - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten 2. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger 3. Ein Kinder, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. 4. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten (s. a. A. 3 S. 3) 5. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogischen Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.
Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter 44 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft mit Betreuungszeiten von 6:30 Uhr bis 17:30, Ziel: orientiert am Bedarf der Eltern, Betreuung ab dem 3. Lebensjahr Beitragsfrei, jedoch nicht die Sonderöffnungszeit Zusätzlich bieten derzeit 17 Tagespflegepersonen Betreuung über Nacht an, davon sind 10 Plätze belegt.
Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter Betreuung ab 3. Lebensjahr = Regelkita, hier 3003 Plätze (i.d.r. 5-6 Std.- kaum noch 4Std. Plätze), 789 Ganztagsplätze z.t. plus zusätzlicher Sonderöffnungszeit Derzeit 276 Krippenplätze für die Betreuung der unter 3jährigen, (6- u. 8-Stundenplätze plus mögliche Sonderöffnungszeiten) in 2013 weitere 135 geplant
Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter 242 Kinder bei Kindertagespflegepersonen plus 36 Kinder in Großtagespflege (4 anerkannte Großtagespflegestellen) 384 Plätze in Hortgruppen für die Betreuung im Grundschulalter; enge Kooperation mit Grundschulen stufenweiser Ausbau von Ganztagsgrundschulen Abgestimmte Sprachförderung in allen Formen des Angebotes von Kindertagesbetreuung unter Bündelung der Sprachförderrichtlinien/Grundsätze des Bundes, des Landes und der Fördermittel der Stadt Modellkindertagesstätte in Kooperation mit der BBS Fredenberg geplant (45 Krippen- u.50 Kiga-Plätze)
Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter Im Rahmen der Landesrichtlinie Familienförderung wurden in Kooperation mit der Träger-Landschaft 5 Kindertagesstätten zu Familienzentren (intensive Elternund Stadtteilarbeit) umgewandelt. Folgende Einrichtungen gehören dazu: St. Bernward (SZ-Thiede) St Elisabeth (SZ-Lebenstedt- Seeviertel) Christ König (SZ-Bad) Purzelbaum (SZ-Lebenstedt-Fredenberg) Wilhelm-Kunze- Ring (SZ-Lebenstedt)
Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter Stadtweit einheitliche Betreuungssätze für Kita und Kindertagespflege Krippe = 267 gt, ht = 80, 3/4t = 120 ; bei 2 Kindern gt = 213 (ht + 3/4t entsprechend); 3 und mehr Kinder = 187 Regelkita = Beitragsfrei; Sonderöffnungszeit = 10 Hort = 112 ; bei 2 Kindern = 90 ; 3 und mehr Kinder = 79 Essensgeld für alle Betreuungsformen bei Inanspruchnahme von Mittagstisch = 45
Fördermöglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung Förderung durch Bundesfamilienministerium mit ESF- Mitteln Neue Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder in neuen Einrichtungen oder Gruppen für Kinder unter drei Jahren Die neue Gruppe umfasst wenigstens sechs Betreuungsplätze Das Förderprogramm will Arbeitsgebern Anreize zum eigenen Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Deshalb Förderung nur wenn ein substantieller Anteil durch den Arbeitgeber geleistet wird.
Fördermöglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung Arbeitgeberbeteiligung an den Betriebskosten muss min- 250 pro Ganztagsplatz und Monat betragen. (Nachweisbarer Geldfluss) Für den Betrieb notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen (insbesondere Betriebserlaubnis) liegen vor Die mit Eltern geschlossenen Betreuungsverträge liegen vor Überlegungen zur weiteren Finanzierung nach Auslaufen des Programms.
Unterstützung des öffentlichen Jugendhilfeträgers Unterstützen/Beraten im Finden von passgerechten Kinderbetreuungsangeboten Beraten in Fragen betrieblicher Kinderbetreuung Rahmenbedingungen auch Kindertagespflege / Koordinieren bei Interesse von Zusammenschlüssen Beraten beim Finden eines Trägers für betriebliche Kinderbetreuung Allgemeine Beratung bei Fragen zum Kinderschutz
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