Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten an die Bundesnetzagentur

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Transkript:

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten an die Bundesnetzagentur Gleichbehandlungsbericht 2016 Vorgelegt durch Jürgen Grotzke für Stadtwerke Reutlingen GmbH FairEnergie GmbH FairNetz GmbH und der Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG 1/13

Inhaltsverzeichnis A Vorbemerkungen... 3 B Unternehmensstruktur... 4 I. Beteiligungsstruktur Stadtwerke Reutlingen GmbH (Konzern)... 4 II. Aufbauorganisation Stadtwerke Reutlingen GmbH... 4 III. Aufbauorganisation FairEnergie GmbH... 4 IV. Aufbauorganisation FairNetz GmbH... 4 1. Gremien... 4 2. Verträge... 5 A Netzbetrieb... 5 B Bericht über die nach 7a Abs. 5 S. 1 EnWG getroffenen Maßnahmen... 5 I. Gleichbehandlungsprogramm... 5 II. Gleichbehandlungsbeauftragter... 6 1. Kontaktdaten... 6 2. Ansprechpartner für Mitarbeiter... 6 3. Berichtswesen an die Geschäftsführung... 6 4. Gleichbehandlungsbericht 2015... 6 III. Maßnahmen zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes... 7 1. Umsetzung der im Gleichbehandlungsbericht 2015 beschriebenen Maßnahmen zum diskriminierungsfreien Geschäftsbetrieb... 7 a. Geschäftsfahrzeuge... 7 b. Technische Anlagen und Einrichtungen... 7 c. Jahresablesung... 7 2. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms / Überprüfung wesentlicher diskriminierungsrelevanter Geschäftsprozesse im Berichtsjahr... 8 a. Einführung und Umsetzung ISMS... 8 b. Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zur Digitalisierung der Energiewende... 9 c. Interne Kommunikation von Versorgungsunterbrechungen... 9 d. Gemeinsamer Dienstleiter für FairEnergie GmbH und FairNetz GmbH. 10 e. Registratur... 10 f. Werbegeschenke... 10 g. Zusätzliche Vertragsbedingungen der Unternehmensgruppe SWR Reutlingen GmbH... 11 h. Marktraumumstellung Gas... 11 3. Ausblick weitere Maßnahmen... 11 IV. Schulungskonzept... 12 Anlagen 1. Mitarbeiterschulung... 12 2. Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten... 12 2/13

A Vorbemerkungen Die FairEnergie GmbH hat zum 01.01.2016 nach erfolgreicher Teilnahme an verschiedenen Konzessionsvergabeverfahren die Elektrizitätsverteilnetze in den Gemeinden Bad Urach und Wolfschlugen übernommen, in denen sie zuvor nicht als Netzbetreiber tätig war. Am 31.12.2016 waren mehr als 120.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Elektrizitätsverteilnetz der FairNetz GmbH angeschlossen. Erfolgreich bewarb sich die FairEnergie GmbH auch am Konzessionsvergabeverfahren zum Aufbau eines Gasverteilnetzes in der Gemeinde Wolfschlugen. Mit dem Aufbau eines Gasverteilnetzes in Wolfschlugen wurde 2016 begonnen. Bereits im September 2016 konnte der erste Netzkunde an das Gasverteilnetz in Wolfschlugen angeschlossen werden. Dieser Kunde hatte bereits vor dem Versorgungsbeginn einen Energiehändler mit der Belieferung mit Erdgas beauftragt. Der Grundversorger im Konzessionsgebiet Wolfschlugen wird erst dann festgelegt, wenn ein Lieferant mindestens zwei Haushaltkunden beliefert. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Kunden, die eine Zählersetzung bei der FairNetz GmbH beantragen, jedoch keinen Lieferanten benennen, darüber in Kenntnis gesetzte, dass in Wolfschlugen noch kein Grundversorger festgestellt wurde und der Kunde sich bitte einen Energielieferanten nach seiner Wahl zu suchen hat. Am 31.12.2016 waren mehr als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Gasverteilnetz der FairNetz GmbH angeschlossenen. Die neu im Eigentum der FairEnergie GmbH (Verpächterin) stehenden Elektrizitätsnetze Bad Urach und Wolfschlugen und das neu aufgebaute Gasverteilnetz Wolfschlugen wurden in das bestehende Pachtverhältnis mit der FairNetz GmbH (Pächterin) zum 01.01.2016 integriert. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und dient der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG. Danach ist der Gleichbehandlungsbeauftragte der FairNetz GmbH verpflichtet, einen Bericht über die nach 7a Abs. 5 S. 1 EnWG getroffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) zu erstellen, der Regulierungsbehörde bis zum 31. März eines Jahres vorzulegen und in nicht personenbezogener Form zu veröffentlichen. Dieser Bericht wurde vom Gleichbehandlungsbeauftragten der FairNetz GmbH erstellt und der Bundesnetzagentur vorgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Veröffentlichung im Internet. 3/13

B Unternehmensstruktur Dieser Bericht betrifft die Maßnahmen gemäß 7a Abs. 5 S. 1 EnWG zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Reutlingen GmbH, der FairEnergie GmbH, der FairNetz GmbH und Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG (KRK AG). I. Beteiligungsstruktur Stadtwerke Reutlingen GmbH (Konzern) Unverändert gegenüber dem Bericht aus dem Vorjahr. II. Aufbauorganisation Stadtwerke Reutlingen GmbH Siehe Anlage 1: Aufbauorganisation Stadtwerke Reutlingen GmbH, Stand: ab 01.04.2016 III. Aufbauorganisation FairEnergie GmbH Siehe Anlage 2: Aufbauorganisation FairEnergie GmbH, Stand: ab 01.08.2015 IV. Aufbauorganisation FairNetz GmbH Siehe Anlage 3: Aufbauorganisation FairNetz GmbH, Stand: ab 01.08.2016 Die FairNetz GmbH wird als breite Netzgesellschaft ohne Netzeigentum betrieben. Die im Eigentum der FairEnergie GmbH (Verpächter) stehenden Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Kommunikationsnetze, das Elektrizitätsnetz der KRK AG (Verpächterin Stromnetz) und das Gasnetz der Gemeindewerke Eningen unter Achalm (Verpächterin Gasnetz) wird von der FairNetz GmbH (Pächterin) in eigener Verantwortung und mit eigenem Personal betrieben. 1. Gremien Zwischen der FairEnergie GmbH und der FairNetz GmbH wurde die Personenidentität Leitender Angestellter, Aufsichtsratsmitglieder und des Aufsichtsratsvorsitzes ausgeschlossen. Der sich aus dem 7a Abs. 2 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz ergebende strenge Maßstab für Personen mit Leitungsaufgaben wurde auch bei der Wahl der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und des Aufsichtsratsvorsitzes angewendet. 4/13

2. Verträge Die Regelungen in den Pachtverträgen ermöglichen der FairNetz GmbH den eigenverantwortlichen Netzbetrieb. Für die von der FairNetz GmbH im Unternehmensverbund in Anspruch genommenen Dienstleistungen wurden Dienstleistungsverträge geschlossen. Die vertraglich getroffenen Regelungen gewähren den unabhängigen und diskriminierungsfreien Netzbetrieb durch die FairNetz GmbH. A Netzbetrieb Die FairNetz GmbH ist verantwortlicher Netzbetreiber für ein: Stromnetz mit rund 3.400 km Gesamtleitungslänge, 120.000 eingebauten Zählern, 53.000 Netzanschlüssen, 799 Umspannstationen und 6 Umspannwerken. Gasnetz mit rund 1.300 km Gesamtleitungslänge, 31.000 eingebauten Zählern, 30.500 Netzanschlüssen und 15.000 Regleranlagen. Wassernetz mit rund 530 km Gesamtleitungslänge, 37.000 eingebauten Zählern, 25.000 Netzanschlüssen und 14 Wasserbehältern. Kommunikationsnetz mit rund 220 km Lichtwellenleiter und 198 Anschlüssen. Am 31.12.2016 waren in der FairNetz GmbH 340 Personen beschäftigt, 8 Personen mehr als im Berichtszeitraum des Vorjahres. B Bericht über die nach 7a Abs. 5 S. 1 EnWG getroffenen Maßnahmen I. Gleichbehandlungsprogramm Änderungen und Ergänzungen am Gleichbehandlungsprogramm (Stand: 01.01.2015) des Verbundes (Stadtwerke Reutlingen GmbH, FairEnergie GmbH, FairNetz GmbH, Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG) waren im Berichtszeitraum nicht notwendig. 5/13

II. Gleichbehandlungsbeauftragter 1. Kontaktdaten Gleichbehandlungsbeauftragter Herr Jürgen Grotzke Hauffstraße 89 72762 Reutlingen Telefon: +49 (0) 7121/582-3443 Telefax: +49 (0) 7121/582-3110 E-Mail: juergen.grotzke@fairnetzgmbh.de 2. Ansprechpartner für Mitarbeiter Sprechzeiten des Gleichbehandlungsbeauftragten sind nicht festgelegt. Anfragen und Hinweise können jederzeit, zu den üblichen Bürozeiten, erfolgen. Zur Kontaktaufnahme stehen sämtliche Kommunikationswege zur Verfügung. 3. Berichtswesen an die Geschäftsführung Ein direktes Vortragsrecht des Gleichbehandlungsbeauftragten bei der Geschäftsführung besteht und wird praktiziert. 4. Gleichbehandlungsbericht 2015 Der im letzten Jahr abgegebene Bericht umfasste den Zeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 und wurde mit Schreiben vom 22.03.2016 der BNetzA übersandt. Am selben Tag wurde der Eingang des Berichtes von der BNetzA bestätigt. 6/13

III. Maßnahmen zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 1. Umsetzung der im Gleichbehandlungsbericht 2015 beschriebenen Maßnahmen zum diskriminierungsfreien Geschäftsbetrieb a. Geschäftsfahrzeuge Im Zuge der Neubeschaffungen und Reparaturen wurden weitere 8 Fahrzeuge mit dem FairNetz GmbH Logo, neuem Design und dem Firmennamen FairNetz GmbH gestaltet. Insgesamt waren dem Fahrzeugpool der FairNetz GmbH 153 zugordnet. b. Technische Anlagen und Einrichtungen In den neuen Versorgungsgebieten des Stromnetzes wurden bereits alle Schilder der EnBW, NetzeBW, NW, NWS gegen Schilder der FairNetz GmbH ausgetauscht. Bei Neuanlagen im Bestandsnetz wurden neue Schilder angebracht, der Austausch bei Altanlagen im Bestandsnetz erfolgt sukzessiv. Bei Anlagen im Gas- und Wassernetz im Versorgungsgebiet werden sämtliche Beschilderungen aus Gründen der Sicherheit sukzessiv demontiert. c. Jahresablesung Mit der Gründung der FairNetz GmbH am 01.01.2015 wurden alle Messgeräte mit in das Eigentum der Netzgesellschaft übernommen. Auch im Berichtsjahr 2016 wurde bei der optischen Erläuterung auf der Rückseite des Anschreibens bei dem Wasserzähler und dem Stromzähler ein Beispiel gewählt, bei dem vor der Zählernummer die FairEnergie beziehungsweise die SWR genannt wird. Da sich noch überwiegend ältere Zähler mit der Beschriftung SWR GmbH und FairEnergie GmbH im Netz befinden wurde vom Bereich 413, Abrechnung und Ablesung in der FairNetz GmbH, beschlossen, im Berichtsjahr die optischen Erläuterungen auf der Rückseite des Anschreibens noch nicht zu ändern. 7/13

Maßnahme Mit dem Bereich 413, Abrechnung und Ablesung in der FairNetz GmbH, wurde vereinbart, dass die optischen Erläuterungen angepasst werden, sobald die überwiegende Anzahl der Zähler sich im Eigentum der FairNetz GmbH befinden. 2. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms / Überprüfung wesentlicher diskriminierungsrelevanter Geschäftsprozesse im Berichtsjahr a. Einführung und Umsetzung ISMS Am 12. Juni 2015 wurde durch den Bundestag ein Gesetz zur Regelung der IT-Sicherheit, dass sogenannte IT-Sicherheitsgesetz (IT-SIG), verabschiedet. Ein IT-Sicherheitskatalog gemäß 11 Absatz (1a) EnWG soll den sicheren Netzbetrieb von Energieversorgungsunternehmen gewährleisten. Durch die Veröffentlichung des IT-Sicherheitskatalogs im August 2015 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Anforderungen des IT-Sicherheitskataloges bis zum 31.01.2018 umzusetzen. Als Nachweis für die Umsetzung muss der BNetzA ein Zertifikat das den Anforderungen der DIN ISO/IEC 27001 entspricht, vorgelegt werden. Maßnahmen Die Umsetzung erfolgt bei der FairNetz GmbH mit Unterstützung eines externen Systemhauses. Seit Juni 2016 finden in regelmäßigen Abständen Workshops statt. Ziel ist es Ende 2017 die ersten Zertifizierungsstufen abzuschließen, um bis zum 31.01.2018 ein gültiges Zertifikat zu erhalten. Vom Projektleiter wird der Gleichbehandlungsbeauftragte in regelmäßigen Abständen über den Sachstand informiert. 8/13

b. Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zur Digitalisierung der Energiewende Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 02.09.2016 trat mit Artikel 1 das MsbG in Kraft. Das MsbG beinhaltet umfangreiche Vorgaben für den Netzbetreiber zur Technik, zu den Prozessen und der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Partnern im Energiemarkte. Maßnahmen Um die Anforderungen des MsbG zu erfüllen, wurden bei der FairNetz GmbH unterschiedliche Aktivitäten gestartet. Die Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung wurden in der Buchhaltung und dem Controlling umgesetzt. Den Veröffentlichungsverpflichtungen wurde nachgekommen, ein neuer Messstellenvertrag wurde veröffentlicht und bestehende Verträge werden derzeit durch die Verbände angepasst. Um Erfahrungen mit der neuen Software und der neuen Technik zu sammeln, wurden Pilotprojekte gestartet. Die FairNetz GmbH geht davon aus, dass die neue Messtechnik ab 2018 zur Verfügung und der Rollout beginnt. Vom Projektleiter wird der Gleichbehandlungsbeauftragte in regelmäßigen Abständen über den Sachstand informiert. c. Interne Kommunikation von Versorgungsunterbrechungen Versorgungsunterbrechungen werden über einen Mailverteiler intern und zeitnah von der Netzleitstelle gemeldet. In dem verwendeten Mailverteiler werden auch Mitarbeiter der FairEnergie GmbH aus dem Bereich Vertrieb informiert. Maßnahme Mit dem Verantwortlichen für die Netzleitstelle wurde ein Termin vereinbart, wie eine diskriminierungsfreie Information über Versorgungsunterbrechungen umgesetzt werden kann. Die Mitarbeiter aus der FairEnergie GmbH werden aus dem vorhandenen Mailverteiler Versorgungsunterbrechungen genommen. 9/13

d. Gemeinsamer Dienstleiter für FairEnergie GmbH und FairNetz GmbH Die Firma Invitel ist für die FairEnergie GmbH als Dienstleister im Kundenservice und für die FairNetz GmbH als Dienstleister bei der Entgegennahme von Zählerdaten beauftragt. Der Kundenkontakt zu den Unternehmen erfolgt über unterschiedliche Telefonnummern. Nach Auskunft der Firma Invitel kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter für die FairNetz GmbH und für die die FairEnergie GmbH tätig sind. Vertragliche Regelungen und die Mitarbeiterschulung beim Dienstleister sind die Grundlage für den diskriminierungsfreien Umgang mit Daten und Informationen. Bei einem Testanruf (06.12.2016) wurde der diskriminierungsfreie Prozessablauf bestätigt. e. Registratur Die Archivierung von netzrelevanten Unterlagen in Papierform findet in Räumen die gemeinsam mit der FairEnergie GmbH genutzt werden statt. Die Anschlussakten der FairNetz GmbH sind in einer abschließbaren Rollregistratur-Anlage abgelegt. Diverse andere Unterlagen der FairNetz GmbH und noch nicht abgelegte Anschlussakten der FairNetz GmbH sind nach Eintritt in die verschlossenen Räume der gemeinsamen Registratur zugänglich. Maßnahme Der verantwortliche Mitarbeiter in der SWR GmbH wurde beauftragt einen Vorschlag zum diskriminierungsfreien Prozessablauf für die Archivierung von Papierunterlagen FairNetz GmbH auszuarbeiten. f. Werbegeschenke Mitarbeiter der FairNetz GmbH haben bei verschiedenen Gelegenheiten an Netzkunden Werbegeschenke mit dem Logo der FairEnergie GmbH verteilt. 10/13

Maßnahme Die leitenden Mitarbeiter der FairNetz GmbH wurden darauf hingewiesen, dass an Netzkunden nur noch Werbegeschenke mit Logo der FairNetz GmbH verteilt werden dürfen. g. Zusätzliche Vertragsbedingungen der Unternehmensgruppe SWR Reutlingen GmbH Maßnahme In die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Unternehmensgruppe der SWR Reutlingen GmbH wurde ein Hinweis für Auftragnehmer der FairNetz GmbH aufgenommen. Hier wird auf die gesetzlichen Vorgaben der 6 ff. EnWG hingewiesen. h. Marktraumumstellung Gas Im gesamten Gasnetz der FairNetz GmbH kommt ausschließlich H-Gas zum Einsatz. Ein Diskriminierungspotenzial durch die Umstellung von L- auf H-Gas besteht somit nicht. 3. Ausblick weitere Maßnahmen Für das Jahr 2017 sind folgende Prozesse zur Prüfung vorgesehen: Akquise von Erdgasanschlüssen Der Prozess zur Akquise von Erdgasanschlüssen wurde 2017 durch personelle und organisatorische Maßnahmen neu gestaltet. Prüfung Einhaltung 6a Energiewirtschaftsgesetz in allgemein zugänglichen Windows-Verzeichnissen Prozessprüfung für die allgemein zugänglichen Windows-Verzeichnisse dahingehend, ob sich darin wirtschaftlich sensible Daten oder wirtschaftlich vorteilhafte Information gemäß 6a Energiewirtschaftsgesetz befinden. 11/13

IV. Schulungskonzept 1. Mitarbeiterschulung Im Berichtszeitraum hat sich das bewährte Schulungskonzept nicht verändert. An den Schulungsterminen 18.03.2016, 10.06.2016, 21.10.2016 wurden insgesamt 27 neu eingestellte Mitarbeiter vom Gleichbehandlungsbeauftragten geschult. Nach Möglichkeit wurden bereits an individuellen Beispielen die Möglichkeiten einer Diskriminierung beschrieben. Am 09.09.2016 wurde vom Leiter des Ausbildungswesens bestätigt, dass alle 12 am 01.09.2016 eingestellten Auszubildenden zum Thema Gleichbehandlung unterwiesen sind. 2. Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtsjahr an zwei einschlägigen Veranstaltungen des bdew zum Thema Gleichbehandlung teilgenommen. Reutlingen, den 28. März 2017 Der Gleichbehandlungsbeauftragte Jürgen Grotzke Stadtwerke Reutlingen GmbH und FairEnergie GmbH Heiko Suter FairNetz GmbH Klaus Saiger Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG Heiko Suter Klaus Saiger 12/13

Anlagen: Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Gleichbehandlungsberichts und sind ausschließlich für die behördeninterne Verwendung bestimmt Anlage 1: Aufbauorganisation Stadtwerke Reutlingen GmbH, Stand: ab 01.04.2016 Anlage 2: Aufbauorganisation FairEnergie GmbH, Stand: ab 01.08.2015 Anlage 3: Aufbauorganisation FairNetz GmbH, Stand: ab 01.08.2016 13/13