Dienstleistungen für betagte Menschen in Basel-Stadt In guter Begleitung alt werden

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Transkript:

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Langzeitpflege Dienstleistungen für betagte Menschen in Basel-Stadt In guter Begleitung alt werden

Die Treppen werden plötzlich steiler. Das Aufstehen und Anziehen braucht mehr Zeit. Das Kochen wird zu kompliziert. Die Augen wollen nicht mehr so richtig. Überhaupt man möchte alles so wie früher machen, aber es geht nicht mehr. Alt werden kann anstrengend sein. Es braucht Geduld. Und es braucht die Einsicht, dass manches langsamer und nur noch mit der Unterstützung von anderen Menschen möglich ist. In Basel-Stadt verfügen wir über ein ausgedehntes Angebot an Unterstützungsleistungen für betagte Menschen. Zudem führt der Kanton eine zentrale Informations- und Fachstelle, die alle Angebote kennt und koordiniert: Die Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements kann Ihnen auf sämtliche Fragen rund um die Hilfe und Pflege für betagte Menschen Antworten geben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie umfassend. Sie sorgen dafür, dass Sie die angemessene Unterstützung am richtigen Ort bekommen. Und wenn nötig, vermitteln sie Ihnen einen Pflegeplatz im Kanton Basel- Stadt. Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über das bestehende Angebot. Profitieren Sie vom gebündelten Wissen dieser Fachstelle! Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt 2

So viel Hilfe wie nötig, so wenig Hilfe wie möglich Das Prinzip der ergänzenden Hilfe und Pflege gilt in der ganzen Alterspflegepolitik des Kantons Basel-Stadt. Hilfe soll nicht abhängig machen, sondern die Selbstständigkeit aufrechterhalten: «Ziel der Alterspflegepolitik ist die Gewährleistung einer möglichst guten Wohnund Lebensqualität. Bei der Gestaltung von Hilfsangeboten stehen die Förderung und die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Vordergrund. Noch vorhandene Fähigkeiten sollen erhalten und gefördert und dadurch die noch mögliche Autonomie gewährleistet werden.» Aus den Leitlinien der Alterspflegepolitik Konkret heisst das: Betagte sollen mit Unterstützung durch Angehörige und Spitex-Dienste so lange wie möglich zu Hause leben können. Dort, wo sie sich am wohlsten fühlen und ihren gewohnten Tätigkeiten nachgehen können. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Eintritt in ein Heim sorgfältig geplant. Nicht immer ist es einfach, eine individuelle Situation zu beurteilen und zum Wohle der pflegebedürftigen Person zu entscheiden. Was bedeutet zum Beispiel Lebensqualität für verwirrte, einsame oder verwahrloste ältere Menschen? Die Mitarbeitenden der Abteilung Langzeitpflege versuchen stets, die Sichtweise der Betroffenen einzunehmen und deren Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen. 3

Alles beginnt mit einem Beratungsgespräch Bedürfnisse klären und Lösungen finden Wo gibt es Hilfe für den alleinstehenden Vater? Bald ins Pflegeheim oder doch noch daheim bleiben? Was kostet ein Pflegeheimplatz? Die Rente reicht nicht für die Spitex was tun? Welche Angebote existieren für Demenzkranke? Mit solchen und anderen Fragen können Sie zur Abteilung Langzeitpflege kommen und erhalten detaillierte Antworten. Unsere Pflegeberatenden informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfe und Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim. Umfassende Beratung Das Beratungsgespräch hat zum Ziel, die Situation der betroffenen Person und ihrer Angehörigen zu verstehen, den Bedarf an Betreuung und Pflege abzuklären und individuelle Lösungen zu finden. Auch die Kostenfrage kann offen angesprochen werden. Das Gespräch findet bei der betroffenen Person zu Hause, im Spital oder in der Abteilung Langzeitpflege statt. Die Pflegeberatenden beziehen soweit wie möglich alle Beteiligten Angehörige, Spitex, Hausarzt ein. Aufgrund der Bedarfsabklärung können wir Ihnen Vorschläge unterbreiten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Organisation der Dienstleistungen. Unterstützung zu Hause Betagte sollen so lange wie möglich daheim im vertrauten Rahmen leben können. Deshalb suchen wir zuerst nach ergänzender Unterstützung. Von Spitex- und Mahlzeitendiensten über Tagespflegeheime bis hin zu Entlastungsaufenthalten in Altersund Pflegeheimen gibt es zahlreiche Angebote (siehe Seiten 8 bis 10), die kombiniert und zu einem tragfähigen Netz ausgebaut werden können. Wohnen mit Serviceangeboten Wenn die eigene Wohnung baulich nicht mehr den veränderten Bedürfnissen entspricht, sind Seniorenwohnungen eine Möglichkeit, weiterhin in den eigenen vier 4

Wänden wohnen zu können. In Basel-Stadt gibt es über dreissig Alterssiedlungen (teilweise an Pflegeheime angegliedert) und wenige Altersresidenzen für gehobene Ansprüche. Die Wohnungen sind hindernisfrei gebaut und seniorengerecht gestaltet. Teilweise stehen Dienstleistungen wie Betreuung, Haushalthilfe, Mittagstisch und Unterhaltung zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und verschönern. > Einen Überblick gibt die Internetplattform: www.alterssiedlungen-bs.ch 5

«Die Pflegeberaterin war äusserst einfühlsam, zuvorkommend, hilfsbereit und unkompliziert. Ich fühlte mich sehr kompetent beraten und war nach dem Gespräch erleichtert. Denn eine Anmeldung für einen Pflege platz geht einem ja nicht so leicht von der Hand, ist für Ange hörige keine Routinesache.» 6

Eintritt ins Pflegeheim? Wann ist es nötig und sinnvoll, die eigene Wohnung aufzugeben und ins Heim umzuziehen? Kein einfacher Entscheid liegt vor Ihnen. Oft wird die Situation von Betroffenen und Angehörigen unterschiedlich eingeschätzt. Unsere Pflegeberatenden unterstützen Sie kompetent in Ihrer Entscheidfindung. Der Eintritt in ein Pflegeheim erfolgt erst, wenn die Möglichkeiten der Hilfe und Pflege zu Hause ausgeschöpft sind, eine Bedarfsabklärung stattgefunden hat und der Bedarf für einen Pflegeplatz nachgewiesen ist, die/der Betroffene bereit ist, in ein Heim einzutreten. > Die Anmeldung für einen Pflegeplatz in einem Basler Pflegeheim erfolgt nur bei der Abteilung Langzeitpflege. Für Riehen und Bettingen sind die Gemeindeverwaltungen zuständig. Auf unserem Kantonsgebiet stehen über 3000 Pflegeplätze an rund 40 Standorten zur Verfügung. Sie sind fast alle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. > Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.gesundheitsversorgung.bs.ch > Auf der Website des Verbands gemeinnütziger Basler Alterspflegeheime VAP www.vap-bs.ch finden Sie zudem alle Adressen der Pflegeheime. 7

Im vertrauten Rahmen wohnen Unterstützungsmöglichkeiten daheim Es gibt viele Möglichkeiten, betagte Menschen im Alltag zu unterstützen. Gemeinnützige Organisationen haben in Basel-Stadt ein breites Angebot an unterschiedlichsten Dienstleistungen aufgebaut. Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Eine kantonale Besonderheit ist die finanzielle Unterstützung, die Angehörige, Freunde oder Bekannte für regelmässige Hilfeleistungen erhalten können. Für Angehörige: Finanzielle Beiträge an die Pflege zu Hause Betagte, kranke oder behinderte Personen, welche zu Hause regelmässig gepflegt werden, erhalten im Kanton Basel-Stadt eine finanzielle Unterstützung. Der Beitrag steht all jenen Pflegebedürftigen zu, die täglich mehr als eine Stunde Unterstützung bei der Grundpflege (An- und Auskleiden, Körperpflege etc.) durch Angehörige, Nachbarn oder Dritte erhalten. Nicht entschädigt werden Haushaltarbeiten. Die Beiträge an die Pflege müssen bei der Abteilung Langzeitpflege beantragt werden. Das A und O: Spitex-Dienste Spitex-Dienste bilden oft die Grundlage für das Verbleiben in der eigenen Wohnung. Sie bieten Grundpflege, Behandlungspflege und Haushalthilfe an. Die Grundpflege deckt alle Belange der häuslichen Gesundheits- und Krankenpflege ab. Die Behandlungspflege bezieht sich auf ärztliche Verordnungen wie zum Beispiel Wundversorgung oder Verabreichung von Medikamenten. Sowohl Grund- wie Behandlungspflege sind kassenpflichtig. Die Haushalthilfe bietet Entlastung beim Einkaufen, Kochen, Waschen etc. (nicht kassenpflichtig). Spezielle Spitex-Dienste gibt es für die Betreuung von dementen Menschen und für Nachteinsätze. > Die Adressen der Spitex-Anbieter finden Sie auf unserer Website: www.gesundheitsversorgung.bs.ch 8

E Guete: Mahlzeitendienste Einkaufen und Kochen ist für viele Betagte eine Last. Doch gerade im Alter hat eine ausgewogene Ernährung grosse Bedeutung für das Wohlbefinden. Deshalb bieten zahlreiche Institutionen Mahlzeitendienste an. Eine andere Verpflegungsmöglichkeit, die zudem sozialen Kontakt bringt, sind Mittagstische in Kirchgemeinden, Alterssiedlungen und Pflegeheimen. 9

Zum Aufatmen: Pflege tagsüber oder nachts Tagespflegeheime nehmen betagte Menschen tagsüber auf und bieten ihnen verschiedene Aktivitäten sowie pflegerische Leistungen an. Die Gäste werden in Gruppen verschiedener Grösse und Zusammensetzung betreut und begleitet. Ein weiteres Angebot ist die Nachtbetreuung, die Angehörigen ermöglicht, wieder einmal durchzuschlafen. > Die Adressen dieser Institutionen finden Sie auf unserer Website: www.gesundheitsversorgung.bs.ch Massgeschneidert: Angebote für Demenzkranke Demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen brauchen spezielle Angebote, zum Beispiel ambulante Hilfs- und Entlastungsdienste, Abklärung, Gedächtnistraining, pflegerische Hilfsmittel, Besuchsund Begleitdienste sowie spezialisierte Tagespflegeheime. > Die Adressen der Angebote für Demenzkranke finden Sie auf unserer Website: www.gesundheitsversorgung.bs.ch Temporär: Entlastungsaufenthalte Das Betreuen und Pflegen von betagten Menschen zehrt an den Kräften der Angehörigen. Die Helferinnen und Helfer sollten sich von Zeit zu Zeit erholen können und sich Ferien gönnen. Deshalb bieten einige Alters- und Pflegeheime in Basel- Stadt sogenannte Entlastungsaufenthalte für pflegebedürftige Betagte an. Ein weiteres Angebot sind Ferienaufenthalte in Kurhäusern oder Erholungsheimen für Leichtpflegebedürftige. Weiterhin mobil: Transportdienste Wer aus gesundheitlichen Gründen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr benützen kann, darf den Behindertentransport beider Basel in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie ein Arztzeugnis. > Wie Sie die Transportdienste beantragen, erklärt Ihnen die Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel, Tel. 061 926 98 82. Dort können Sie auch Merkblätter bestellen. 10

Und das liebe Geld Was kosten Betreuung und Pflege? Wer muss wie viel bezahlen? Werden die Ersparnisse aufgebraucht? Müssen die Angehörigen mitbezahlen? Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Kosten für Aufenthalt und Betreuung sowie den eigentlichen Pflegekosten. Die Kosten für Aufenthalt und Betreuung müssen in erster Linie aus eigenen Mitteln finanziert werden, also aus AHV/ IV-Rente, Pension und Vermögensanteil. Übersteigen die Kosten die Möglichkeiten der Eigenfinanzierung, können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfen beantragt werden. An die Pflegekosten zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim bezahlen die Betagten einen kantonal festgelegten Maximalbetrag pro Tag (2016: max. 8 Franken für Spitexleistungen, max. 21.60 Franken im Pflegeheim). Der Rest wird von den Krankenkassen und vom Kanton finanziert. Was der Aufenthalt in einem Pflegeheim kostet Für Aufenthalt und Betreuung beträgt die Grundtaxe in den meisten Basler Heimen gut 185 Franken pro Tag, das entspricht rund 5500 Franken pro Monat. Die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner an den Pflegekosten beträgt maximal 21.60 Franken pro Tag oder gut 600 Franken pro Monat. Somit kostet der Auf- 11

enthalt in einem Pflegeheim in der Regel monatlich gut 6100 Franken. Für spezialisierte Wohnformen und für komfortable Einzelzimmer können Zuschläge von 10 bis 25 Franken pro Tag hinzukommen. Der Beitrag der Krankenkassen Im Pflegeheim werden zwölf Pflegestufen unterschieden. Der Krankenkassenbeitrag variiert je nach Stufe. Ergänzungsleistungen zur AHV und kantonale Beihilfen Wer aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Pflegekosten zu Hause oder einen Heimaufenthalt nicht selber finanzieren kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV und auf kantonale Beihilfen. Diese Beiträge können beim Amt für Sozialbeiträge bzw. bei der Gemeindeverwaltung Riehen (für Einwohner/innen von Riehen und Bettingen) beantragt werden. Hilflosenentschädigung zur AHV/IV Die meisten Pflegebedürftigen haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Als hilflos gilt, wer für die alltäglichen Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) auf die Hilfe Dritter angewiesen ist sowie dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die Hilflosenentschädigung muss bei der IV-Stelle Basel beantragt werden. > Website der IV-Stelle Basel www.ivbs.ch > Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt, Tel. 267 86 65/66, www.asb.bs.ch > Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Ergänzungsleistungen, Tel. 061 646 82 97 12

Finanzierung aus dem Vermögen Bevor der gesetzliche Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zum Tragen kommt, muss ein Teil des Vermögens für die Heimfinanzierung verwendet werden. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2011 wurden die Vermögensfreibeträge, die nicht zur Finanzierung herangezogen werden, erhöht. Sie betragen für Alleinstehende 37 500 Franken und für Ehepaare 60 000 Franken. Wird das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung noch von einem Ehepartner bewohnt, während der/die andere im Heim lebt, gilt ein Vermögensfreibetrag von 300 000 Franken. Der notwendige Vermögensverzehr bezieht sich nur auf diejenigen Vermögensteile, welche diese Freibeträge übersteigen. Vom übersteigenden Betrag müssen die Heimbewohner in der Regel pro Jahr 20 Prozent für die Finanzierung der Heimkosten verwenden. Lebt ein Ehepartner noch zu Hause, gilt ein reduzierter Prozentsatz von 10 Prozent. Eine finanzielle Beteiligung der Angehörigen kommt in Basel-Stadt kaum je zum Zuge. Finanzielle Beiträge für Angehörige, die bei der Pflege mithelfen Betagte Personen, die zu Hause täglich mindestens eine Stunde durch Angehörige, Nachbarn oder Dritte gepflegt werden, erhalten im Kanton Basel-Stadt eine finanzielle Unterstützung. > Die Beiträge an die Pflege müssen bei der Abteilung Langzeitpflege beantragt werden. 13

Planung, Finanzierung und Qualitätssicherung Die Aufgaben der Abteilung Langzeitpflege Die Abteilung Langzeitpflege ist nicht nur Informations- und Fachstelle für Betagte und ihre Angehörigen. Sie plant das gesamte Unterstützungsangebot für Betagte im Kanton, sorgt für dessen hohe Qualität und leistet finanzielle Beiträge. Die Abteilung Langzeitpflege gehört zum Bereich Gesundheitsversorgung des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt. Als Informations- und Fachstelle beantwortet sie alle Fragen zur Hilfe und Pflege für betagte Personen und vermittelt Pflegeplätze. Ihre Aufgaben gehen aber noch viel weiter: Sie plant das gesamte Unterstützungsangebot für Betagte im Kanton und leistet finanzielle Beiträge. Das heisst, sie beauftragt die privaten Anbieter, schliesst mit ihnen Leistungsverträge ab und beaufsichtigt sie. Zum System der baselstädtischen Alterspflege gehören heute über 3000 Pflegeplätze an rund 40 Standorten, mehrere Tagespflegeheime, zahlreiche Spitex-Dienste sowie weitere Dienstleistungen. Die meisten Institutionen haben eine private Trägerschaft; einige Heime werden von der Bürgergemeinde Basel geführt. Der Kanton Basel- Stadt führt keine eigenen Institutionen. Als Aufsichtsbehörde ist sie auch für die Qualitätssicherung verantwortlich. Sie führt dazu periodische Aufsichtsbesuche in Pflegeheimen, Tagespflegeheimen und bei den Spitex-Anbietern durch. Zudem sorgt sie dafür, dass die Einteilung in die Pflegestufen regelmässig überprüft wird. > Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.gesundheitsversorgung.bs.ch Zweifel an der Qualität? Konflikte? Differenzen bei der Einstufung? Wenn Sie als Betroffene oder Angehörige an einer Leistung des Heims oder an der Qualität von Betreuung oder Pflege zweifeln, suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit den Mitarbeitenden des Heims. Sollten Sie keine Lösung finden, können Sie an die Fachstelle Aufsicht und Qualität gelangen. Die Fachstelle wird Ihrem Anliegen nachgehen. Hin und wieder kommt es zu Konflikten zwischen betroffenen Einzelpersonen und Institutionen. Oder es gibt Ungereimt- 14

heiten bei der Verrechnung von Dienstleistungen. In diesen Fällen können Sie sich an die Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex wenden. Eine unabhängige Anwältin und Mediatorin klärt, vermittelt und schlichtet. Alle Heimbewohnerinnen und Heimbewohner werden aufgrund ihrer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit in eine von zwölf Pflegestufen eingeteilt. Besteht Uneinigkeit bei der Einstufung, kann bei der Abteilung Langzeitpflege eine Überprüfung beantragt werden. > Fachstelle Aufsicht und Qualität, Abteilung Langzeitpflege, Tel. 061 205 32 52 > Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex, Tel. 061 269 80 98, www.ombudsstelle-alter.ch 15

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Langzeitpflege So erreichen Sie uns Abteilung Langzeitpflege Gerbergasse 13 4001 Basel Tel. 061 205 32 52 Fax 061 205 32 53 sekretariat.alp@bs.ch www.gesundheitsversorgung.bs.ch Das Sekretariat ist täglich erreichbar von 8.00 12.00 und 14.00 17.00 Uhr. Für ein Beratungsgespräch lassen Sie sich bitte einen Termin geben. Impressum Herausgeberin: Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Bereich Gesundheitsversorgung, Abteilung Langzeitpflege Text: wortgewandt, Basel Gestaltung: VischerVettiger, Basel Druck: Gremper AG Auflage: 2000 Basel, im April 2016