Musterbrief - Beitragserhöhung in der Krankenversicherung Sehr geehrte(r)..., wir bedanken uns dafür, dass Sie uns als starkem Partner rund um Ihre Gesundheit vertrauen. Ihre vertraglichen Leistungen sichern wir Ihnen ein Leben lang zu. Heute informieren wir Sie über Ihren Beitrag ab dem 01.09.2014. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich der monatliche Gesamtbeitrag Ihres Vertrages ab 01.09.2014 von xxx,xx EUR um xx,xx EUR auf xxx,xx EUR erhöht. Warum erhöhen wir Ihren Beitrag? Wir garantieren Ihnen einen leistungsstarken Versicherungsschutz. Durch den medizinischen Fortschritt steigen allerdings mitunter die Gesundheitskosten. Daher prüfen wir nach den gesetzlichen Vorschriften einmal jährlich für jeden Tarif das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben. Zeigt sich wie in diesem Jahr bei Ihrem Tarif eine deutliche Abweichung, werden die Beiträge angepasst. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Wichtige Hinweise. Gerne senden wir Ihnen auch unserer Informationsbroschüre: Fragen rund um Ihre Beiträge zu. Warum können die Beiträge auch bei Leistungsfreiheit steigen? Eine Beitragsanpassung kann auch dann erfolgen, wenn Sie bzw. mitversicherte Personen keine oder wenige Rechnungen eingereicht haben. Bei der Kalkulation darf nur von der Gemeinschaft der Versicherten eines Tarifs ausgegangen werden. Es lohnt sich dennoch für Sie, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben - über unser Geld zurück mit dem BONUS-Programm in der Krankenvollversicherung. Was gilt für Versicherte in den Unisex-Beamtenanwärtertarifen? Für alle Versicherten in unseren Unisex-Beamtenanwärtertarifen, die mit der Tarifbezeichnung BHR beginnen, haben wir eine gute Nachricht: Wir verbessern die Leistungen ohne die Beiträge zu erhöhen. Teilweise senken wir diese sogar. So werden unsere Produkte noch attraktiver, beispielsweise durch hinzukommende Tarifleistungen wie ambulante Psychotherapie in besonderen Notfällen oder ein Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus. Wir zahlen Ihnen zukünftig auch Transportkosten bei Gehunfähigkeit. Zudem umfasst der Versicherungsschutz jetzt eine Reisekrankenversicherung. Weitere Informationen, insbesondere welche Leistungen in welchem Tarif abgedeckt sind, finden Sie in den beiliegenden Unterlagen. Was bedeutet die Leistungsverbesserung für Sie? Die Änderungen in den Versicherungsbedingungen bringen Ihnen ausschließlich Vorteile. Ihrer Beiträge erhöhen sich durch die Änderungen in den Versicherungsbedingungen nicht. Um davon zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Die verbesserten Leistungen gelten ab dem 01.09.2014. Haben Sie Fragen zu Ihrer Versicherung? Ihr zuständiger Betreuer hilft Ihnen gerne. Oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800.5 89 33 24. Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Hinweise und auf Ihrem Versicherungsschein. Mit freundlichen Grüßen Ihre Allianz Private Krankenversicherungs-AGAnlage Unterschriften
Hinweise zu den Briefen Wichtige Hinweise: Rechtsgrundlage für die Anpassung von Beiträgen, Risikozuschlägen und Selbstbeteiligungen Die Rechtsgrundlage für die Anpassung der Beiträge von Bisex-Tarifen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), wenn die Anpassung darauf beruht, dass eine Abweichung der erforderlichen von den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen von mehr als 5% und nicht mehr als 10% festgestellt wurde. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus 203 Absatz 2 und 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wenn die Anpassung auf einer Abweichung von mehr als 10% beruht. Die Rechtsgrundlage für die Anpassung von Risikozuschlägen und Selbstbeteiligungen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Information zur Alterungsrückstellung Altersbedingt steigende Gesundheitskosten werden dank der dafür gebildeten Alterungsrückstellung ausgeglichen. Ihr Beitrag erhöht sich somit nicht, weil Sie älter geworden sind. Er ändert sich wegen höherer Leistungsausgaben für die Versichertengemeinschaft Ihres Tarifes bzw. einer gestiegenen Lebenserwartung. Weitere Informationen hierzu enthält unsere Broschüre Fragen rund um Ihre Beiträge, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zusenden. Allgemeine Information zum Tarifwechsel Gesetzestext zu 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn a) die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder b) der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder c) die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde; ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen;
2. bei einer Kündigung des Vertrags und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags, der ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann, bei einem anderen Krankenversicherer a) die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde; b) bei einem Abschluss eines Vertrags im Basistarif die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und die Kündigung vor dem 1. Juli 2009 erfolgte. Soweit die Leistungen in dem Tarif, aus dem der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als im Basistarif, kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer die Vereinbarung eines Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Auf die Ansprüche nach den Sätzen 1 und 2 kann nicht verzichtet werden. (2) Im Falle der Kündigung des Vertrags zur privaten Pflege-Pflichtversicherung und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Versicherer kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer verlangen, dass dieser die für ihn kalkulierte Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer überträgt. Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden. (3) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse. Handelt es sich um eine Befristung nach 196, besteht das Tarifwechselrecht nach Absatz 1 Nummer 1. (4) Soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, haben die Versicherungsnehmer und die versicherte Person das Recht, einen gekündigten Versicherungsvertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen. Möglichkeiten zur Vertragsumstellung Sie können durch Minderung des Leistungsumfanges Ihren Beitrag reduzieren. Wenn Sie an einer Vertragsumstellung interessiert sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Betreuer. Oder rufen Sie uns kostenfrei an. Unsere Kundenbetreuung berät Sie gern unter: 08 00.5 89 33 24 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) Noch einige Hinweise: Das Gesetz sieht vor, dass Kunden, die zum 31.08.2014 das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, Vorschläge zur Vertragsumstellung erhalten. Abhängig vom bestehenden Versicherungsschutz erhalten Sie eine oder mehrere Umstellungsalternativen. Die Beitragsdifferenz ergibt sich aus dem direkten Vergleich mit den in Ihrem Versicherungsschein genannten aktuellen Beiträgen. Der Beitrag erhöht sich, wenn sich bei einer gegebenenfalls durchzuführenden Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag ergibt. Grundlage ist das gesetzliche Tarifwechselrecht des 204 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für leistungsstärkere Tarife entscheiden, führen wir für die Mehrleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Gesundheitsprüfung durch. Hierbei kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen und Wartezeiten kommen. Für die Risikoeinschätzung benötigen wir von Ihnen einen vollständigen Antrag mit Gesundheitsangaben. Sie können die Vereinbarung eines Risikozuschlages dadurch abwenden, dass Sie hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Bei einem Wechsel zurück gelten die gleichen Grundsätze. Mit einem günstigeren Tarif verringert sich in der Regel der Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes, z. B. durch - höheren Selbstbehalt - niedrigere Kostenerstattung (z.b. für Zahnersatz) - Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) - oder das Primärarztprinzip, d. h. es muss bei der Erstuntersuchung der Hausarzt aufgesucht werden. Wenn Sie an einer Vertragsumstellung interessiert sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Betreuer. Der ausgewiesene Beitrag in den folgenden Vorschlägen gilt somit vorbehaltlich einer eventuellen Gesundheitsprüfung und eines sich daraus ergebenden Risikozuschlages. Bestehende Erschwernisse wie z. B. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse werden selbstverständlich weiterhin berücksichtigt. Die Vorschläge sind unverbindlich. Umstellungsvorschlag : Hans Mustermann, geb. 30.07.1943 Änderungstermin 01.09.2014 815S ambulante Heilbehandlung 40% geändert xxx,xx EUR Weitere Tarife (8350, 8450, PVB) unverändert xxx,xx EUR Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR Grete Mustermann, geb. 23.04.1946 Änderungstermin 01.09.2014 8530* zahnärzltiche Behandlung 30% geändert ** xxx,xx EUR Zahnbeh., 15% Zahnersatz Weitere Tarife (8130, 8330, 451, PVB) unverändert xxx,xx EUR * Der Umstellungsvorschlag beinhaltet ausschließlich den Wegfall bzw. die Umstellung des bislang zu dem genannten Tarif abgesicherten Zusatztarifes. ** Der Beitrag im verbleibenden Tarif verringert sich zudem um die Anrechnung der angesammelten Alterungsrückstellungen aus dem entfallenden bzw. umgestellten Zusatztarif. Umstellungsvorschlag in einen unserer neuzugangsstärksten Tarife : Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf einen unserer neuzugangsstärksten Tarife hinzuweisen. Die Auswahl des Tarifes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, daher konnte nicht berücksichtigt werden, ob der Tarif für Sie persönlich geeignet ist. Hans Mustermann, geb. 30.07.1943 Änderungstermin 01.09.2014 8150 ambulante Heilbehandlung 50% geändert xxx,xx EUR 8350 stationäre Heilbehandlung 50% geändert xxx,xx EUR 8350 zahnärztliche Heilbehandlung 50% geändert xxx,xx EUR
Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR Grete Mustermann, geb. 23.04.1946 Änderungstermin 01.09.2014 8130+ ambulante Heilbehandlung 30% geändert xxx,xx EUR 8330+ stationäre Heilbehandlung 30% geändert xxx,xx EUR 8330+ zahnärztliche Heilbehandlung 30% geändert xxx,xx EUR Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR + Bei diesem Umstellungsvorschlag ergeben sich Mehrleistungen, für die eine Risikoprüfung erforderlich ist. Umstellungsvorschlag in einen brancheneinheitlichen Tarif : [Für Versicherte in Tarifen ohne Übertragungswert]: Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf den brancheneinheitlichen Standardtarif als Absicherungsalternative hinzuweisen. Das Leistungsniveau des Standardtarifs ist vergleichbar mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag ist pro Person auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag begrenzt (gilt für Beihilfeberechtigte anteilig). Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Ehegatten gemeinsam nicht mehr als 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV. Sie können unter den folgenden Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln: - Sie waren mindestens 10 Jahre in einer Krankheitskostenvollversicherung versichert und sind älter als 65 Jahre oder - Sie sind älter als 55 Jahre oder bereits Rentner, Ihr jährliches Gesamteinkommen liegt nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2013 52.200 EUR) und Sie waren mindestens 10 Jahren in einer Krankheitskostenvollversicherung versichert. - Als Familienangehöriger eines Versicherten im Standardtarif können Sie sich auch nach diesem Tarif versichern, wenn Sie bei unterstellter GKV-Versicherung familienversichert wären. Neben dem Standardtarif darf keine weitere Krankheitskostenversicherung (z.b. Zusatzversicherungen für privatärztliche Behandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus) bestehen oder abgeschlossen werden. Bei einem Tarifwechsel zum 01.09.2014 ergäbe sich für den Standardtarif folgender monatlicher Beitrag: Hans Mustermann, geb. 30.07.1943 STB+ Krankheitskosten xxx,xx EUR Grete Mustermann, geb. 23.04.1946 STB+ Krankheitskosten xxx,xx EUR + Bei diesem Umstellungsvorschlag ergeben sich Mehrleistungen, für die eine Risikoprüfung erforderlich ist. Sie können auch in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Da die Beiträge des Basistarifs in der Regel aber deutlich höher liegen als die des Standardtarifs, verzichten wir auf eine ausführliche Darstellung. Falls Sie sich für einen Wechsel in den Basistarif interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuer bzw. rufen Sie unter oben genannte Telefonnummer an.
[Für Versicherte in Tarifen mit Übertragungswert]: Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf den brancheneinheitlichen Basistarif als Absicherungsalternative hinzuweisen, auch wenn sich der Beitrag dadurch erhöhen sollte. Der Tarif bietet ein Leistungsniveau, das nach Art, Umfang und Höhe mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Der Beitrag ist pro Person auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag begrenzt (gilt für Beihilfeberechtigte anteilig). Es gibt weitere Möglichkeiten der Beitragsreduzierung, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind. In den Basistarif können Sie wechseln, wenn Sie - älter als 55 Jahre oder - bereits Rentner oder - hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind oder - Ihre Private Krankheitskostenvollversicherung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Als Familienangehöriger können Sie sich auch im Basistarif versichern, wenn Sie bei unterstellter GKV-Versicherung familienversichert wären. Bei einem Tarifwechsel zum 01.09.2014 ergäbe sich für den Basistarif folgender monatlicher Beitrag: Hans Mustermann, geb. 30.07.1943 BTB+ Basistarif xxx,xx EUR Tarif mit Übertragungswert Krankheitskosten Grete Mustermann, geb. 23.04.1946 BTB+ Basistarif xxx,xx EUR Tarif mit Übertragungswert Krankheitskosten + Bei diesem Umstellungsvorschlag ergeben sich Mehrleistungen, für die eine Risikoprüfung erforderlich ist.