LSV-Infoveranstaltung Sportstätten-Sanierung, Energieeffizienz, Klimaschutz Planung und Finanzierung 29. Juni 2016, Kiel

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Transkript:

LSV-Infoveranstaltung Sportstätten-Sanierung, Energieeffizienz, Klimaschutz Planung und Finanzierung 29. Juni 2016, Kiel Wie kann die (kommunale) Sportstätteninfrastruktur in Gunda Spennemann-Gräbert Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

1. Sportstättenstatistik letzte Sportstättenstatistik aus dem Jahr 2006 In Ergänzung einer Großen Anfrage der CDU-Fraktion hat das Land im Jahr 2014 eine erweiterte Sportstättenstatistik erstellt. Mit der Erhebung des Statistischen Amtes verfügt das Land Schleswig-Holstein wie kaum ein zweites Bundesland über eine belastbare Datenbasis zur Ausrichtung der Sportförderung. Ergebnisse: abgefragt wurden 4 kreisfreie Städte und 162 Kommunen; Rücklauf 92% 3.808 Sportstätten insgesamt (2006: 4.369) Sanierungsbedarf bei 1.250 Sportstätten oder 32,8% (Anstieg um 3,6%) Gesamthöhe: 55 Millionen Euro in SH noch 230 Schwimmsportstätten, davon: 62 Hallenbäder, 82 Freibäder und 86 Naturbäder Ergänzung: Sportstättenkataster des LSV

2. Schwimmsportstättenförderung In 2015 erstmalig 2 Mio. für die Sanierung kommunaler Sportstätten durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt. Die Deutsche Lebensrettungs- Gesellschaft (DLRG) sieht einen Zusammenhang zwischen der hohen Nichtschwimmerquote und den zunehmenden Bäderschließungen in den Kommunen. Nur jeder zweite deutsche Grundschüler kann am Ende der vierten Klasse schwimmen. deutlicher Rückgang der Schwimmsportstätteninfrastruktur seit 2006 bis 2014: - 24,4% Hallenbäder, - 21,2% Freibäder - 8,5% Naturbäder insgesamt von 280 auf 230 Trotz deutlicher Reduzierung der Anlagen und der Bundesprogramme Konjunktur I und II besteht laut Sportstättenstatistik immer noch bei 91 Schwimmsportstätten Sanierungsbedarf.

noch 2. Schwimmsportstättenförderung in 2015 rd. 4,2 Mio. Antragsvolumen (4.188.601,22 ) 36 Anträge in 2015 / Maßnahmen in 17 Kommunen bewilligt; Überzeichnung von rd. 110% daher: Schwerpunktsetzung auch in den Jahren 2016 und 2017 auf Schwimmsportstätten (kommunal) Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und/oder der Senkung der Betriebskosten der Hallen- und Freibäder beitragen, die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen. Zuwendungsfähig sind auch Maßnahmen für einen behindertengerechten Umbau. antragsberechtigt: Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände in SH Antragsvolumen 2016: 20 Anträge über rd. 2,5 Mio. (Stand: 15. Juni 2016) weiterer Antragstermin 31.12.2016 (für Maßnahmen in 2017)

3. Ausblick IMPULS 2030 Ab dem Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Förderung der Sportstätteninfrastruktur aus dem Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030). Ziel der Landesregierung ist es, mit IMPULS 2030 ein Maßnahmenpaket im Gesamtvolumen von 2,226 Mrd. Euro auf den Weg zu bringen, um bis spätestens 2030 den Investitionsstau abzubauen / neu geplante Investitionen umzusetzen. Neben Investition in u.a. Straßen, Krankenhäuser und Landesliegenschaften ist auch der Sport Nutznießer dieses Sonderprogramms. Jährlich 2 Mio. werden für Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus kommunaler Sportstätten unter Berücksichtigung der Sanierung von Schwimmsportstätten zur Verfügung gestellt (insgesamt 28 Mio. ). Ab dem Jahr 2018 wird das MIB gemeinsam mit den Kommunen und dem Sport einen anderen Investitionsschwerpunkt bestimmen (ähnlich wie 2015-2017 für Schwimmsportstätten). Dabei sind die jährlich vorgesehenen 2 Mio. auch flexibler einsetzbar, falls größere Summen früher benötigt werden.

4. Strategie Sport in der Mitte der Gesellschaft Sportstrategie von Minister Studt greift Sanierungsbedarf der kommunalen und der vereinseigenen Sportinfrastruktur auf: a. kommunale Sportstätten: - ab 2017 zusätzlich zu IMPULS 750.000 jährlich; insgesamt 2,75 Mio. / Jahr - Mittel in gleicher Höhe durch die Kommunen Sanierungsstau in zehn Jahren aufgelöst. b. vereinseigene Sportstätten: - ab 2017 weitere 800.000 jährlich für den LSV; insgesamt 2,9 Mio. / Jahr c. Masterplan Sportstätten : Abstimmung mit dem LSV und den kommunalen Landesverbänden über die Bewältigung der Herausforderungen bei der Ertüchtigung der Sportstätteninfrastruktur in SH d. Bundesratsinitiative Sonderprogramm Sportinfrastruktur des Bundes

5. Sport(stätten)entwicklungsplanung Chance, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung die Bedürfnisse der Gesellschaft/Bevölkerung zu kennen und zukunftsträchtig zu planen Ziel: nachhaltiger Einsatz öffentlicher Mittel Erhaltung bzw. Schaffung eines bedarfsgerechten und nachhaltigen Sportstättenangebots insbesondere Zentrale Orte mit ihrem Umland sind gefragt Förderung aus Sportfördermitteln des Landes: Festbetragsfinanzierung in Höhe von 10.000 pro Planung / Eigenanteil von 20% seit 2010: 17 Planungen gefördert

6. Kommunaler Investitionsfonds (KIF) auch über den KIF findet eine Förderung von Sportstätten statt 2012: rd. 4 Mio., 2013: rd. 2,8 Mio., 2014 : 225.000 2015: 3,15 Mio. - zinsgünstige Darlehen an Kommunen verschiedene Projekte, darunter z.b. Sporthallensanierungen, Bau von Multifunktionssportplätzen etc.