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Transkript:

Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2015 Seite 1 von 6

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben.... 3 1.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem... 3 1.2 Geschäftsbereiche... 3 1.3 Ausgestaltung des Vergütungssystems... 4 1.3.1 Zusammensetzung der Vergütungen... 4 1.3.2 Vergütungsparameter... 5 1.3.3 Art und Weise der Gewährung... 5 2 Quantitative Angaben... 5 2.1 Vorstandsvergütung... 6 2.2 Einbindung externer Berater... 6 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Dr. Doktor InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung Nr. Nummer stv. stellvertretender TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VM Vorstandsmitglied VV Vorstandsvorsitzender z. B. zum Beispiel Seite 2 von 6

1 Qualitative Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Neuss ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk. 1.2 Geschäftsbereiche Die Sparkasse Neuss verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Geschäftsbereich 11; zuständig ist der Vorstandsvorsitzende Herr Schmuck Hierzu gehören die Bereiche Firmenkunden, Personal, Revision und der Personalrat. b) Geschäftsbereich 13; zuständiges Vorstandsmitglied ist Herr Mölder Hierzu gehören die Bereiche Kreditmanagement, Organisation, Unternehmenskommunikation und Controlling. c) Geschäftsbereich 14, zuständiges Vorstandsmitglied ist Herr Dr. Gärtner Hierzu gehören die Bereiche Privatkunden, Vertriebssteuerung, die Rechtsabteilung und die Abteilung Eigenanlagen. d) Geschäftsbereich 16, zuständig ist das stv. Vorstandsmitglied Herr Mittelstädt. Hierzu gehört der Bereich Zentrale Dienste. Seite 3 von 6

Zum 01.08.2015 änderten sich die Zuständigkeiten in den Geschäftsbereichen a) c). a) Geschäftsbereich 11; zuständig ist der Vorstandsvorsitzende Herr Schmuck Hierzu gehören die Bereiche Organisation, Personal, Revision und der Personalrat. b) Geschäftsbereich 13; zuständiges Vorstandsmitglied ist Herr Mölder Hierzu gehören die Bereiche Kreditmanagement, Unternehmenskommunikation und Controlling. c) Geschäftsbereich 14, zuständiges Vorstandsmitglied ist Herr Dr. Gärtner Hierzu gehören die Bereiche Privatkunden, Firmenkunden, Vertriebssteuerung, die Rechtsabteilung und die Abteilung Eigenanlagen. 1.3 Ausgestaltung des Vergütungssystems 1.3.1 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD- Sparkassen. Neben der Tarifvergütung können die Mitarbeiter in den Geschäftsbereichen a), b), c), d) in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet sind. Von der Zahlung der leistungsorientierten variablen Zusatzvergütung ausgenommen sind einzelne festgelegte Mitarbeitergruppen aus dem Geschäftsbereich c), die Provisionen erhalten. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Sachbezüge in Form von Incentives vergütet. Die Bereichsdirektoren können eine erfolgsabhängige leistungsorientierte Tantieme erhalten, für die angemessene Obergrenzen festgelegt wurden. Darüber hinaus wird einzelnen Mitarbeitern zusätzlich eine funktionsbezogene Zulage gezahlt. Seite 4 von 6

1.3.2 Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. Vorstände oder einer institutsinternen Organisationseinheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Ziele (z. B. Kundenzufriedenheit). 1.3.3 Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus der leistungsorientierten übertariflichen Zusatzvergütung sowie die Tantieme werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Für das Jahr 2015 erfolgten diese Zahlungen nicht. Die Provisionen werden ebenfalls jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gezahlt. In einigen wenigen Fällen erfolgen mtl. Abschlagzahlungen auf die zu erwartende Jahresprovision. quantitative Angaben Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der festen Vergütungen in TEUR Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in TEUR Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen 11 VV Herr Schmuck 10.219.4 5,6 20 13 VM Herr Mölder 12.252,4 3,3 16 14 VM Herr Dr. Gärtner 28.139,4 218,9 212 16 stv. VM Herr Mittelstädt 7.666,8 2,2 14 Seite 5 von 6

Die Gesamtbeträge der festen bzw. variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds dargestellt. 1.4 Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Neuss richtet sich nach den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Neben den festen Bezügen (Jahresgrundgehalt und Allgemeine Zulage von 15%) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15% des Grundgehaltes gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Für ein Vorstandsmitglied ist abweichend geregelt, dass die Allgemeine Zulage 30% ausmacht, aber keine weitere Leistungszulage besteht. Für das Jahr 2015 wurde keine Leistungszulage gezahlt. 1.5 Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater erfolgt nicht. Seite 6 von 6