Was kann Arbeitsintegration leisten, wenn der Arbeitsmarkt Grenzen setzt?

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Transkript:

Luzerner Tagung zur Arbeitsintegration Was kann Arbeitsintegration leisten, wenn der Arbeitsmarkt Grenzen setzt? 20. November 2013 PowerPoint Präsentation und Handout Kontraktmanagement IV Stellen Solothurn und Aargau Ueli Bigler Kontraktmanager IV Stellen Solothurn und Aargau Alle Tagungsunterlagen finden Sie auch auf: www.hslu.ch/fachtagung-arbeitsintegration

Luzerner Tagung Arbeitsintegration (Bewertungskriterien für Leistungserbringer) Ueli Bigler Kontraktmanager, IV Stelle Solothurn (Kontraktmanagement Nordwestschweiz) Handlungskompetenz der IV Leistungsbedarf im Bereich Integration Abklärungen Trainings Coachings Aus /Weiterbildung, Umschulung Wohnen 2 1

Handlungskompetenz der IV Wirkungsziele im Bereich Integration 1. Rentenreduktion oder Ausschluss 2. Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung 3. Platzierung im 1. Arbeitsmarkt 4. Kostenbewusste Durchführung 3 Handlungskompetenz der IV Unterstützende Massnahmen der IV Materielle, immaterielle Unterstützung des Arbeitgebers (im 1. Arbeitsmarkt) Taggelder, Wegentschädigung, Zehrgeld, Entschädigung der Betreuungskosten 4 2

Handlungskompetenz der IV 3 Phasen der Integration FI, Frühintervention IM, Integrationsmassnahmen BM, berufliche Massnahmen 5 Handlungskompetenz der Leistungserbringer Positionierung des Leistungserbringers bezüglich Klientel bezüglich Angebot bezüglich Branchen bezüglich Ausrichtung auf den 1. Arbeitsmarkt 6 3

Handlungskompetenz des Leistungserbringers Umsetzung, was muss beachtet werden Betreuung der Klientel, Personalressourcen Interne Prozesse und Abläufe Zusammenarbeit mit den Eingliederungsfachpersonen Einbezug anderer involvierter Stellen Nachvollziehbare Berichterstattung Preis, Kalkulation 7 Handlungskompetenz des Leistungserbringers Umsetzung, was muss beachtet werden Vernetzung im 1. Arbeitsmarkt Arbeitsmarkttest Arbeitstraining Praktika Festanstellung Anschlusslösung erarbeiten, vorschlagen Einhalten gesetzlicher Vorschriften Relevante amtliche Bewilligungen 8 4

Handlungskompetenz des Leistungserbringers Vision des idealen Leistungserbringers Arbeitsmarktfähige Unternehmung Angegliederte Massnahmenplätze Individuelle Betreuung Beziehungen in den 1. Arbeitsmarkt 9 Handlungskompetenz des Leistungserbringers Zusammenarbeit Leistungsvereinbarung Vereinbarung Preis Einzelfall IVSK Plattform Einzelfallarbeit 10 5

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Nun sind Sie an der Reihe 11 6

Luzerner Tagung zur Arbeitsintegration 20.11.2013 Handlungskompetenz der IV im Bereich Integration Leistungsbedarf der IV, im Bereich Integration Abklärungen (des Potentials, der Eingliederungsfähigkeit, im Rahmen der Berufsberatung, BEFAS) Trainings (im geschützten, im teilgeschützten Rahmen, im 1. Arbeitsmarkt) Coachings (Begleitung, Klärung, Vorbereitung, Unterstützung Stellensuche) Aus- Weiterbildungen, Umschulungen (Erstqualifikation, Aktualisierung, Neuqualifikation) Wohnen Wirkungsziele der IV (Grundsätzliche Stossrichtung aller IV Massnahmen im Bereich Integration) 1. Rentenreduktion oder Ausschluss 2. Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung 3. Platzierung im 1. Arbeitsmarkt 4. Kostenbewusste Durchführung Unterstützende Massnahmen der IV Materielle, immaterielle Unterstützung der Arbeitgeber (Einarbeitungszuschüsse, Arbeitgeberbeitrag, Entlastung bei Erhöhung Sozialversicherungsbeiträge, Coach, FI Hilfsmittel) Taggelder, Wegentschädigung, Zehrgeld, Entschädigung Betreuungskosten (an die versicherten Personen) Ansprüche bei der IV im Bereich Integration FI, Frühintervention (ohne IV Taggelder) (Arbeitsunfähigkeit, kein Rechtsanspruch, Stellenerhalt, schnelle Rückkehr an einen Arbeitsplatz beim bestehenden Arbeitgeber oder einem neuen Arbeitgeber) IM, Integrationsmassnahmen (mit IV-Taggeldern) (mindestens 6 Monate 50% Arbeitsunfähig, Vorbereitung zum Wiedereinstieg, Wiedereinstieg, Unterstützung Arbeitgeber) BM, berufliche Massnahmen (mit IV-Taggeldern) (50% Arbeitsfähigkeit, Arbeitstraining, Arbeitsvermittlung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Unterstützung Arbeitgeber) Handlungskompetenz der Leistungserbringer Positionierung bezüglich Klientel (Diagnose, Alter, Branchen, etc.) bezüglich Angebot (Abklärungen, Trainings, Coachings, Aus-/Weiterbildungen, Umschulungen, Wohnen) bezüglich Branchen (entsprechend Berufsfenster) bezüglich Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt Umsetzung unter Berücksichtigung der Wirkungsziele der IV Betreuung der Klientel, Personalressourcen (fachtechnische und soziale Betreuung) Interne Prozesse und Abläufe (Qualitätssicherung) Zusammenarbeit mit den Eingliederungsfachpersonen der IV Einbezug anderer involvierter Stellen (Ärzte, Therapeuten, gesetzliche Vertreter, Sozialversicherungen, etc.) Nachvollziehbare Berichterstattung zu den Fragestellungen (relevante Ressourcen, Pensum, Leistungsfähigkeit, Sozialverhalten, Vermittelbarkeit im ersten Arbeitsmarkt, Verdienstaussichten, etc.) Preis Kalkulation (Kostenstellenrechnung) der einzelnen Angebote (Preis pro Stunde, pro Tag, pro Monat, Fallpauschale, alles inklusive, einfach und zweckmässig) Vernetzung mit dem 1. Arbeitsmarkt - Arbeitsmarkttest (1-2 Wochen) = Einsatz im ersten Arbeitsmarkt innerhalb eines verfügten Trainings; Ziel: Aussagen über die Arbeitsmarkttauglichkeit und Einschränkungen - Arbeitstraining (1-6 Monate) = Einsatz im ersten Arbeitsmarkt mit IV-Taggeldern, mind. 50% Arbeitsfähigkeit, Begleitung durch Institution, Coaching; Ziel: Aufbau der Arbeitsfähigkeit, erarbeiten einer Referenz, allenfalls Anstellung. - Praktikum (1-6 Monate) = Einsatz im ersten Arbeitsmarkt mit Praktikumslohn durch Betrieb; Ziel: erarbeiten einer Referenz, allenfalls Anstellung. Anschlusslösungen (Vorschläge für das weitere Vorgehen oder konkrete Anschlusslösungen nach Möglichkeit im ersten Arbeitsmarkt) Einhalten gesetzlicher Vorschriften (Arbeitsrecht, Versicherungsschutz, Arbeitssicherheit, etc.) Relevante, amtliche Bewilligungen - 1 -

Luzerner Tagung zur Arbeitsintegration 20.11.2013 Vision des idealen Leistungserbringers Eine Unternehmung mit einem arbeitsmarktfähigen, produktiven Teil. Der selbsttragend ist und den Bestand der Unternehmung langfristig sicherstellen kann. Angegliederte Plätze für Abklärungen und Trainings und/oder für die Ausbildung und Umschulung. Die fachtechnische und soziale Betreuung kann individuell, nach den Bedürfnissen der versicherten Person, ausgerichtet werden (nur so viel wie nötig). Grosses Beziehungsnetz zu Partnerbetrieben aus dem ersten Arbeitsmarkt. Die Möglichkeit zur aktiven Unterstützung bei der Stellensuche. Die Möglichkeit zur weiteren Begleitung im ersten Arbeitsmarkt und Unterstützung des neuen Arbeitgebers. Die Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit erfolgt Grundsätzlich auf der Basis des personenbezogenen Auftrags durch die IV. Per Mitteilung wird der versicherten Person eine Massnahme bei einem ausgewählten Leistungserbringer zugesprochen. Pro Auftrag werden die Detailziele zwischen dem Leistungserbringer, der Eingliederungsfachperson und der versicherten Person abgesprochen und festgelegt. Die IV ist nicht in der Lage Kontingente zuzuweisen. (Der Anfall der Massnahmen wird durch die Anzahl und Einschränkungen der versicherten Personen definiert und kann durch die IV nur bedingt beeinflusst werden.) Alle Anbieter mit einer Vereinbarung mit der IV werden auf einer Internetplattform erfasst und sind damit allen Eingliederungsfachpersonen der gesamten Schweiz zugänglich. Abgebildet werden Art des Angebotes und der Preis. Für Details wird auf die Homepage des Leistungserbringers verwiesen. Für die Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungen oder IV-Stellen ist die Eingliederungsfachperson zuständig und wird im Einzelfall geregelt. Die Leistungsvereinbarung Die Leistungsvereinbarung wird abgeschlossen mit Anbietern, die den Erwartungen der IV entsprechen und die in Bereichen und Branchen aktiv sind in denen ein Bedarf besteht. Deren Angebot 6 und mehr Massnahmenplätze pro Jahr beinhaltet. Die Leistungsvereinbarung regelt die Art, den Umfang, Inhalt und den Preis der angebotenen Massnahmen. Die Eingliederungsfachpersonen können, im Rahmen der Vereinbarung, frei Massnahmen verfügen. Die Vereinbarung Preis im Einzelfall Die Vereinbarung Preis im Einzelfall wird abgeschlossen mit Anbietern, die den Erwartungen der IV entsprechen und im Einzelfall die Bedürfnisse der versicherten Person abdecken können. Deren Angebot weniger als 6 Massnahmenplätze pro Jahr umfasst und/oder die neu für die IV tätig sind (Testphase). Die Vereinbarung regelt die Art, den Umfang, Inhalt und den Preis, für die Massnahme der einzelnen versicherten Person. Die Eingliederungsfachperson muss die jeweilige Vereinbarung beim Kontraktmanagement beantragen. Ueli Bigler Kontraktmanager, IV-Stelle Solothurn - 2 -