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Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST,

Transkript:

Arzneimittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nachfolgend KV Berlin genannt und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Eintrachtweg 19 30173 Hannover der BIG direkt gesund handelnd als IKK Landesverband Berlin der Knappschaft Regionaldirektion Berlin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Hoppegarten den Ersatzkassen: Techniker Krankenkasse (TK) BARMER GEK DAK - Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk) HEK Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Berlin/Brandenburg nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt Arzneimittelvereinbarung 2017 Seite 1 von 6

1 Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel Für die im Jahr 2017 insgesamt von den Vertragsärzten in Berlin zu verordnenden Arzneiund Verbandmittel vereinbaren die Vertragspartner ein Ausgabenvolumen in Höhe von 1.513.916.911 Euro. Eine Reduzierung des Netto-Ausgabenvolumens durch Rabatte nach 130a Abs. 8 SGB V findet Berücksichtigung. Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 1. 2 Arbeitsausschuss (1) Zur Analyse und strukturierten Bewertung der Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich und des Verordnungsverhaltens im Bereich der KV Berlin bilden die Vertragspartner einen gemeinsamen, paritätisch besetzten Arbeitsausschuss. Der Arbeitsausschuss strebt einvernehmliche Entscheidungen an. Die Sitzungen des Arbeitsausschusses finden bei Bedarf statt. Ein von den Verbänden der Krankenkassen benannter Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Berlin ist berechtigt, an den Sitzungen des Arbeitsausschusses ohne eigenes Stimmrecht beratend teilzunehmen. (2) Der Arbeitsausschuss nutzt die jeweils aktuellen GAmSi-Auswertungen (KV- und arztbezogen). Darüber hinaus verständigen sich die Vertragspartner auf weitere geeignete Steuerungsdaten. 3 Ergebnismessung (1) Wird das nach 1 vereinbarte Ausgabenvolumen überschritten, ist diese Überschreitung unter Berücksichtigung des Abs. 4 Gegenstand der Gesamtverträge ( 84 Abs. 3 SGB V). (2) Auf der Grundlage einer vom Arbeitsausschuss nach 2 durchzuführenden Ursachenanalyse berücksichtigen die Vertragspartner dabei auch die Gründe der Überschreitung. (3) Für die Auswirkungen des von einigen Krankenkassen für das Jahr 2017 teilweise praktizierten Verfahrens der Vorabbefreiung von gesetzlichen Zuzahlungen durch Vorauszahlungen der betroffenen Versicherten wird bei der Ergebnismessung 2017 von den von der Bundesebene festgestellten Netto-Ist-Ausgaben 2017 ein Betrag von 8 Mio. Euro abgezogen. Arzneimittelvereinbarung 2017 Seite 2 von 6

4 Laufzeit, Anschlussvereinbarung (1) Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft; sie gilt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017. Die Vertragspartner verständigen sich darauf, unverzüglich nach Vorliegen der Rahmenvorgaben gemäß 84 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2018, spätestens jedoch im Oktober 2017, die Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung aufzunehmen. 5 Schlussbestimmung Sollten die in den Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2017 festgelegten Anpassungsfaktoren gemäß Ziffer 4 dieser Rahmenvorgaben in den Rahmenvorgaben 2018 abweichend neu bewertet werden, so werden diese abweichenden Neubewertungen bei der Bildung des Ausgabenvolumens für das Jahr 2018 berücksichtigt. Berlin, den C 02 047 Kassenärztliche Vereinigung Berlin Der Vorstand Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Berlin/Brandenburg.&,1&777K AOK Nordost e G undheitskasse BKK Landesverband Mitte - Regionalvertretung Berlin und Brandenburg - BIG direkt gesund Arzneimittelvereinbarung 2017 Seite 3 von 6

/v. Knappschaft Regionaldirektion Berlin Der Leiter der Regionaldirektion SVLFG als Landwirtscha iche Krankenkasse Arzneimittelvereinbarung 2017 Seite 4 von 6

Anlage 1: Berechnung des Arzneimittelausgabenvolumens 2017 2015 Ausgangsbasis für 2015 1.355.846.432 EUR Zahl und Altersstruktur 1,2% + 16.270.157 EUR Preisentwicklung - 2,2% - 29.828.621 EUR Gesetzliche Leistungspflicht 0,0% 0 EUR Richtlinien Bundesausschuss 0,0% 0 EUR Einsatz innovativer Arzneimittel 3,3% + 44.742.932 EUR Verlagerung zwischen Leistungsbereichen (incl. regionaler Mehrbedarf für die diamorphingestützte Behandlung) 0,61% + 8.260.447 EUR Summe Rahmenvorgaben 2,91% + 39.444.915 EUR Abzug für vertragliche Rabatte, jährlich neu - 102.929.877 EUR Sondervolumen für die Hepatitis C Behandlung '* + 114.662.610 Euro Ausgabenvolumen 2015 Neu 1.407.024.080 EUR Abzug Sondervolumen für die Hepatitis C Behandlung - 114.662.610 EUR Basisbereinigung vertragliche Rabatte + 102.929.877 EUR 2016 Ausgangsbasis für 2016 1.395.291.347 EUR Zahl und Altersstruktur 1,6 % + 22.324.662 EUR Preisentwicklung - 0,9% -12.557.622 EUR Gesetzliche Leistungspflicht 0,0% 0 EUR Richtlinien Bundesausschuss 0,0% 0 EUR Einsatz innovativer Arzneimittel 3,5% + 48.835.197 EUR Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen 0,5% + 6.976.457 EUR Mehrbedarf HIV Patienten + 20.903.750 EUR Summe Rahmenvorgabe 4,7% + 65.578.693 EUR Sondervolumen für die Hepatitis C Behandlung*** + 75.125.522 EUR Abzug für vertragliche Rabatte, jährlich neu * - 91.150.247 EUR Ausgabenvolumen 2016 Neu Abzug Sondervolumen für die Hepatitis C Behandlung Basisbereinigung vertragliche Rabatte 1.465.749.066 EUR * Anpassung des Betrages nach Vorlage der tatsächlichen Rabatterlöse des Verordnungsjahres 2016-75.125.522 EUR + 91.150.247 EUR *" Anpassung des Betrages nach Vorlage der tatsächlichen Rabatterlöse des Verordnungsjahres 2017 Anpassung des Betrages gemäß Rahmenvorgabe nach Vorlage der tatsächlichen Ausgabenvolumina für den KV Bereich Berlin Arzneimittelvereinbarung 2017 Seite 5 von 6

2017 Ausgangsbasis für 2017 1.481.773.790 EUR Zahl und Altersstruktur 1,4 % + 20.744.833 EUR Preisentwicklung - 0,4% - 5.927.095 EUR Gesetzliche Leistungspflicht 0,0% 0 EUR Richtlinien Bundesausschuss 0,0% 0 EUR Einsatz innovativer Arzneimittel 3,2% + 47.416.761 EUR Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen 0,5% + 7.408.869 EUR Summe Rahmenvorgabe 4,7 % + 69.643.368 EUR Sondervolumen für die Hepatitis C Behandlung*** + 53.650.000 EUR Abzug für vertragliche Rabatte, jährlich neu ** -91.150.247 EUR Ausgabenvolumen 2017 1.513.916.911 EUR Arzneimittelvereinbarung 2017 Seite 6 von 6