skyguide : : VEREINBARUNG zwischen SKYGUIDE GRENCHEN der RFP Jura-Grenchen AG der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen und Segelfluggruppe Solothurn betreffend den Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen bei aktiven BRAVO BRAVO Sektoren 01. Januar 2016 Segelflugvereinbarung_ Grenchen_2016.doc 1 1 10
1 Generelles 1.1 Zielsetzung und Zweck der Verfahren Die vorliegende Vereinbarung soll den Segelflugbetrieb auf dem Flughafen Grenchen bei aktiven BRAVO BRAVO (nachfolgend nur noch BB genannt) Sektoren ab der Saison 2016 derart regeln, dass dieser nach den anwendbaren Normen und Empfehlungen durchgeführt werden kann. Diese Verfahren regeln die Benützung der CTR Grenchen bei aktiven BB Sektoren durch die ab Segelfluggelände betriebenen Segelflugzeuge, Motorsegler und Schleppflugzeuge der SMG und SGS, einschliesslich Bodenorganisation und diesbezügliche Flugsicherungsverfahren. Um die Aktivitäten der Segelfluggruppen innerhalb der CTR Grenchen ermöglichen zu können und gleichzeitig die Belastung der Flugsicherung tief zu halten, erhält ein auf dem Segelfluggelände startender Schleppzug die Freigabe in einem definierten Luftraum, welcher "Sektor BB" genannt wird, zu operieren. Aufgrund der Tatsache, dass BB den GLiDER STRIP und den Abstellplatz Süd einschliesst, beinhaltet die Freigabe "BB 1 oder 2 " auch Starts und Landungen nach eigenem Ermessen auf dieser Piste. Somit liegt auch die Verantwortung für eine adäquate Pistenstaffelung auf Seiten der Luftfahrzeugführer. Diese Freigabe erlaubt Schlepp- und Segelflugpiloten ein uneingeschränktes Befliegen des Sektors BB 1 oder 2 gemäss der nachstehenden Regelung. 1.2 Allgemeine Benützungsbedingungen Diese Verfahren sind nur für Segelflug-, Motorsegler- bzw. Schlepppiloten anwendbar, welche einer der Segelfluggruppen angeschlossen sind. Sie sind ab dem 01. Januar 2016 bis 31.12.2018 gültig. Aktivitäten von Piloten mit Segelflugzeugen und/oder Motorseglern welche nicht der SGS oder SMG angehören müssen zwingend durch den Flugplatzhalter bewilligt werden. Bei aktiven BB Sektoren sind diese dem Segelflugdienstleiter (nachfolgend nur noch SFDL genannt) unterstellt. 2 Grenchen CTR 2.1 Anforderungen des Luftraumes nach IGAO Klasse 0 In der CTR haben Luftfahrzeuge dauernden Zweiweg Funkkontakt mit dem 1WR aufrecht zu erhalten. Ein Einflug in die CTR erfordert eine Flugsicherungsfreigabe durch den 1WR. Sämtliche Luftfahrzeuge erhalten Verkehrsinformationen gemäss der ICAO Luftraumklasse "D". Flugzeuge welche in den aktiven Sektoren BB 1 oder 2 fliegen, erhalten keine Verkehrsinformationen. 3 Segelflugfreigabe und Aktivierung BB 1 oder 2 Der SFDL beantragt die Aktivierung der BB Sektoren bei der ATC Grenchen. Einmal erteilt, erhält die Freigabe BB Gültigkeit bis sie durch die ATC Grenchen aufgehoben wird. Dies geschieht entweder nach Absprache mit dem SFDL, wenn sich die Sichtverhältnisse markant ändern (IMC), oder wenn die ATC Grenchen die Freigabe aus operationellen Gründen widerrufen muss. 3.1 Laterale und Vertikale Grenzen Eine Freigabe "BB 1 oder 2" verpflichtet den Piloten dazu, seine Operation gemäss gültiger VAC durchzuführen. 3.2 Aus- und Einflug Segelflieger, welche die Sektoren BB 1 und 2 durch Steigen direkt in den Luftraum E verlassen oder aus dem Luftraum E direkt in diese einfliegen, ohne dabei den Luftraum D der CTR zu kreuzen, müssen nicht mit der ATC Grenchen in Funkverbindung stehen. Voraussetzung dafür ist, dass vor dem Wiedereinflug das ATIS Grenchen abgehört wird um den Status der Sektoren zu verifizieren. Bei Rückkehr in den Sektor BB 1 oder 2 muss der Pilot Funkkontakt mit dem SFDL erstellen. Segelflugvereinbarung_ Grenchen_2016.doc 2 / 10
3.3 Funkkontakt Sämtliche Segelflugaktivitäten ausserhalb der aktivierten Sektoren BB aber innerhalb der CTR Grenchen müssen unter permanentem Zweiweg-Funkkontakt mit dem TWR stattfinden. Beim Ausklinken ausserhalb der BB Sektoren muss der Pilot des Segelflugzeuges unverzüglich Position und Höhe auf der TWR Frequenz melden. 4 Bodenorganisation und Flugsicherungsverfahren Ist der Sektor BB 1 und 2 aktiviert umfasst das Segelflugareal den GLiDER STRIP und den Abstellplatz Süd. Die Piste 07R125L kann nach Absprache mit der ATC an den SFDL delegiert werden. Bei An- und Abflügen sind die Segelfluggruppen verantwortlich für die Einhaltung der Hindernisfreiheit auf dem Segelfluggelände. ATC erteilt bezüglich Landung und Start keine Freigaben. Ist die RWY07R125L an den SFDL delegiert, koordiniert ATC Grenchen mit dem SFDL einen eventuellen Start oder Landung von Flugzeugen, die durch ATC Grenchen geführt werden. Die Organisation für die Abwicklung gleichzeitiger Flugbewegungen auf dem Segelflugareal liegt in der Verantwortung der Segelfluggruppen. Simultane Anflüge zu der Piste 07/25 sind nicht erlaubt, wenn die Piste 07R125L (Weiss) angeflogen wird. Die A TC Grenchen kann aus eigenem Ermessen bei Rückflügen von vielen Segelflugzeugen den Sektor BB 1 aktiveren und wieder deaktivieren. Dies bedingt keine Anwesenheit eines SFDL. ATC Grenchen kann für Luftfahrzeuge auf der Segelflugfrequenz keinen Alarmdienst gewährleisten. Die SAR Prozesse werden nur auf Initiative des SFDL ausgelöst. 4.1 Aufgaben SFDL Sind die BB Sektoren aktiv, bedingt dies die Anwesenheit eines SFDL, welcher auf der Campo Frequenz jederzeit erreichbar ist. Die Aufsicht kann an einen Segelfluglehrer delegiert werden, wenn nur BB 1 aktiviert ist und nicht mehr als 2 Flugzeuge operiert werden. Vor dem ersten Start versichert sich der SFDL, dass das aktuelle ATIS den Hinweis auf den Segelflugbetrieb enthält: "Glider activity, BB Sector(s} 1 /1 + 2 active, entering prohibited". Die Abmeldung des Flugbetriebes in Sektor BB erfolgt durch den SFDL unverzüglich nach der kompletten Leerung des Sektors. Die Abmeldung erfolgt via GND Frequenz. Nach Kenntnisnahme von Notfällen (z.b. über Bodenfunk, TWR, Alarmhorn) wird der Segelflugbetrieb eingestellt. 4.2 Abflüge Bei Pistenrichtung 07 ist die Route "Jura Ost", bei Pistenrichtung 25 die Route "Jura West" bevorzugt zu benutzen. Eine beliebige Schlepproute kann unter Berücksichtigung vom Verkehrsfluss und möglichen Gegenverkehr jederzeit beantragt werden. 4.3 Landungen in Gegenrichtung zur aktuellen Pistenrichtung Zu Übungszwecken: Während des Fluges: Anfrage vor dem Start auf der GND Frequenz erforderlich Anfrage auf der TWR Frequenz so früh wie möglich 5 Schlussbestimmungen SMG und SGS betreibt gemäss Vertrag mit dem Flughafenhalter den Segelflugbetrieb in Grenchen als alleine berechtigte Organisationen. Diese Vereinbarung wird für 3 Jahre abgeschlossen. Bei Vertragswiderhandlungen und unüberbrückbaren Differenzen kann diese Vereinbarung auf Ende Saison durch einen der unterzeichnenden Partner aufgekündigt werden. Segelflugvereinbarung_ Grenchen_2016.doc 3 / 10
6 U ntersch riften blatt Regionalflugplatz Jura-Grenchen AG Datum I~. 12. b I~ E. Oggier Direktorin Unterschrift: Segel- und Motorfluggruppe Grenchen W. Dysli Präsident SMG Unterschrift: Segelfluggruppe Solothurn Datum /..r M. Egli Präsident SGS ~ Skyguide M. Binggeli Leiter ATC Grenchen Datum == Segelflugvereinbarung_ Grenchen_2016.doc 4 / 10
7 Anhänge Sektoren BB Querschnitt Segelflugsektoren Höhe TWR QuerschnHt Bravo Bravo Räume ECHO ab 600 m 12000 ft AGL GOLF bis 600 m I 2000 ft AGL Jura Grenc".n LSZG Buch uub.ru Segelflugvereinbarung_ Grenchen _20 16.doc 5 / 10
Schlepproute Jura Ost Schlepproute Jura West Segelflugvereinbarung_ Grenchen _2016.doc 6 / 10
Rückflüge vom Jura mit dem Schleppflugzeug Rückflug Schleppflugzeug vom Jura Anflüge Piste 07 blau Segelflugzeug Segelflugvereinbarung_ Grenchen_2016.doc 7 / 10
Anflüge Piste 25 gelb Schleppflugzeug Schlepp Acht Piste 07 Segelflugvereinbarung_Grenchen_2016.doc 8/ 10
Schleppkreis Piste 07 Schlepp Acht Piste 25 Segelflugvereinbarung_ Grenchen_2016.doc 9 1 10
Schleppkreis Piste 25 Segelflugvereinbarung_ Grenchen _20 16.doc 10 / 10