Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger. Themen. Datenübermittlungsprozess XSozial-BA-SGB II

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Transkript:

Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger N O V E M B E R 2010 S O N D E R AU S G A B E Themen Datenübermittlungsprozess XSozial-BA-SGB II Veröffentlichung der neuen Datensatzbeschreibung XSozial-BA-SGB II Version 3.0

Impressum Produkt: Herausgeber: Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger Zentrale Ausgabe Bundesagentur für Arbeit, Statistik Informationsstand: 30.November 2010 Erscheinungsweise: zweimonatlich bzw. Sonderausgabe nach Bedarf Nächste Ausgabe: erscheint im 17. Dezember 2010 Ansprechpartner: Ansprechpartner für alle Fragen der BA-Statistik ist der jeweils zuständige regionale Statistik-Service. Zum Leistungsangebot zählen die Betreuung der Datenübermittlung nach dem Standard XSozial-BA-SGB II, die Erläuterung des Statistikangebots und der fachlichen Hintergründe sowie die Bereitstellung von Daten und Analysen. Für technische Fragen der Datenübermittlung nach dem Standard XSozial-BA-SGB II stehen darüber hinaus Ansprechpartner im BA-Service-Haus zur Verfügung. Statistik-Service Nordost (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Postadr.: Brühlstr. 4, 30169 Hannover Tel.: 01801 78722 20 * Fax: 01801 78722 21 * E-Mail: Statistik-Service-Nordost@arbeitsagentur.de Statistik-Service Südost (Bayern und Sachsen) Postadr.: Regensburger Str. 100 (NOP), 90478 Nürnberg Tel.: 01801 78722 50 * Fax: 01801 78722 51 * E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Statistik-Service West (Nordrhein-Westfalen) Postadr.: Josef-Gockeln-Str. 7, 40474 Düsseldorf Tel.: 01801 78722 70 * Fax: 01801 78722 71 * E-Mail: Statistik-Service-West@arbeitsagentur.de Statistik-Service Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) Postadr.: Friedrichstr. 34, 10969 Berlin Tel.: 01801 78722 30 * Fax: 01801 78722 31 * E-Mail: Statistik-Service-Ost@arbeitsagentur.de Statistik-Service Südwest (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) Postadr.: Saonestr. 2-4, 60528 Frankfurt a. M. Tel.: 01801 78722 60 * Fax: 01801 78722 61 * E-Mail: Statistik-Service-Suedwest@arbeitsagentur.de Zentraler Statistik-Service (ergänzend bei technischen Fragen der Datenübermittlung) Sylvie Breuer, Tel.: 0911 179-1478 Marc Gerban, Tel.: 0911 179-2152 Joachim Fritz, Tel.: 0911 179-1905 *) 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höchstens 42 ct / min. Die BA-Statistik im Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 2010 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger, Nürnberg, November 2010 Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 2 von 5

Datenübermittlungsprozess XSozial-BA-SGB II Veröffentlichung der neuen Datensatzbeschreibung XSozial-BA SGB II Version 3.0 Am 26. November 2011 wurde das Verfahren zur Feststellung des Benehmens gemäß 51b Abs. 4 SGB II zur Version 3.0 des Datenübermittlungsstandards XSozial-BA-SGB II abgeschlossen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kommt damit ihrer gesetzlichen Verantwortung nach und schafft den lieferverpflichteten kommunalen Trägern ausreichend Zeit zur Umsetzung der erforderlichen Änderungen. Der Umfang der Änderungen in dieser Version ist verhältnismäßig groß und erstreckt sich über fast alle Themengebiete. Durch die Rechtsverordnung zur Erhebung der Daten nach 51b SGB II wurden auch neue Themen (Widersprüche und Klagen, Informationen zur Eingliederungsvereinbarung) aufgenommen. Während der letzten drei Monate fanden deshalb intensive Diskussions- und Beratungsprozesse zu dieser XML-Version 3.0 mit den Vertretern der kommunalen Träger, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. In einer Reihe von Punkten wurde der Entwurf der Datensatzbeschreibung an die Ergebnisse dieser Erörterungen angepasst. Es gab aber auch Punkte, wie vor allem die Führung eines datensatzbezogenem Ersterfassungs- und Änderungsdatums, die auf kommunaler Seite auf Vorbehalte gestoßen sind. Trotz der langen Vorbereitungszeit konnten dazu offensichtlich nicht alle Vorbehalte ausgeräumt werden, so dass zum vereinbarten Termin zur Benehmensherstellung leider keine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vorlag. Um den notwendigen Einführungstermin im April 2011 nicht zu gefährden und die erforderliche Vorbereitungszeit für eine eventuell nachfolgend notwendige weitere Version zur Anpassung an das neue Leistungsrecht zu gewährleisten, war es dennoch erforderlich, die Prozesse zur Einführung der neuen XML-Version 3.0 (Veröffentlichung der Datensatzbeschreibung sowie des XML-Schemas, Softwareumstellung, Testphase) unverzögert entsprechend der vereinbarten Zeitabläufe fortzusetzen. Das neu entwickelte Konzept zur Führung von Ersterfassungs- und Änderungsdatum in den Modulen 10 Bewerberprofil, 11 Beteiligung am Erwerbsleben, 13 Förderleistungen und 15 Stellenangebote ermöglicht zukünftig u.a. die präzise Abbildung des Bewerberbestands am 30.09. in der Ausbildungsstellenmarktstatistik. Angesichts der im Vorfeld geäußerten Vorbehalte hinsichtlich der kurzfristigen Machbarkeit wird hierfür eine zeitlich gestreckte Einführungsphase eingerichtet, um die evtl. entstehenden Umsetzungsprobleme bei den Softwareherstellern und bei den Kommunen zu vermindern. Folgendes Verfahren ist dazu vorgesehen: Erforderlich sind die technische Einführung des zusätzlichen Feldes im Rahmen der Version 3.0 zum Einsatztermin im April 2011 und eine anfängliche sinnvolle Füllung. Das könnte für eine Übergangszeit eine Fortsetzung der bisherigen Praxis beim Feld Eingabedatum / Timestamp und der Zeitpunkt der ersten Übermittlung beim Feld Datum der Ersterfassung sein. In einem weiteren Schritt findet dann die Umsetzung der notwendigen Unterstützung für die korrekte Füllung der beiden Felder entsprechend der Melderegeln in den operativen Verfahren statt. Im Idealfall müssen die Mitarbeiter dazu keine gesonderten Informationen einge- Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 3 von 5

ben, so dass das technische System die Zeitinformationen bei der Ersterfassung bzw. bei Änderungen zu bestimmten Feldern selbst protokolliert. Details dazu werden noch ausgearbeitet und mitgeteilt. In den statistischen Auswertungen allen voran in der Statistik über den Ausbildungsstellenmarkt werden zukünftig die Werte aus den neuen Datumsfeldern als zusätzliche Informationen genutzt werden. Sollte allerdings bei einer Kommune der beschriebene zweite Schritt noch nicht vollzogen sein, beeinträchtigt dies zunächst nicht die Auswertbarkeit der Daten. Zum Ende des Beratungsjahres 30.09. würde für alle Kommunen, die bis zum Datenübermittlungstermin Mitte September 2011 auf die in den Melderegeln definierte Zeitstempelübermittlung umstellen, ein zeitlich korrekter Abschluss der Statistik über die Bewerber für Ausbildungsstellen erfolgen. Für die Kommunen, die noch nicht umgestellt haben, würde der Abschluss mit Bearbeitungsstand Mitte September erfolgen. Der Einführungstermin für die Version 3.0 ist der Stichtag April 2011. Die Datensatzbeschreibung steht Ihnen ab sofort im Internet unter folgendem Link zur Verfügung: http://statistik.arbeitsagentur.de/navigation/statistik/grundlagen/datenstandard-xsozial/tech- Dok-Datenuebermittlung/Tech-Dok-Datenuebermittlung-Nav.html Das XML-Schema zu dieser Version wird Ihnen am 15. Dezember 2011 auf derselben Internetseite zur Verfügung gestellt. Zu den inhaltlichen Änderungen in der Version 3.0: Zur Anpassung an die Weiterentwicklungen im SGB II, die durch das Gesetz zur Neuorganisation und hier v.a. durch die Anpassungen des 51b SGB II und der dazugehörigen Rechtsverordnung sowie durch die Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (MighEV) bedingt sind, werden Erweiterungen und Modifikationen des Datensatzes für den Datenstandard XSozial-BA-SGB II erforderlich. Dies umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte: 1. Im Modul 1 Einnahme und Ausgabedaten wird gemäß der Rechtsverordnung zum 51b SGB II die Möglichkeit geschaffen, Bruttoausgaben nach Maßnahmen aufgegliedert zu übermitteln. In den Felder 1.20 bis 1.31 werden Ausgaben für Maßnahmekategorien und für die politisch und quantitativ wichtigsten Maßnahmearten übermittelt. Mit diesem Vorgehen wird die Anzahl der zu übermittelnden Informationen gering gehalten, aber die Erstellung der Eingliederungsbilanztabellen nach 54 SGB II für die zugelassenen kommunalen Träger weit reichend vervollständigt. Nach den kommunalen Rückmeldungen und Beratungen erwarten wir eine vollständige Datenlieferung über das Haushaltsjahr 2012. Zur Herstellung kohärenter Meldedefinitionen wird für alle Felder des Moduls 1 die Übermittlung von Bruttoausgaben festgelegt. Feld 1.11 Kommunale Eingliederungsleistungen wurde gestrichen, da hierfür nach keine Leistungshöhen mehr zu erfassen sind. 2. Die Einführung des Modul 16 Widersprüche und Klagen erfüllt die rechtlichen Anforderungen nach 1 Abs. 1 Nr. 5 der RVO zu 51b SGB II. Zu liefern sind hier Zählergebnisse der Träger nach Strukturen, keine Einzeldaten der Sachverhalte und Prozesse. 3. In Modul 2 Bedarfsgemeinschaften wurden vor allem Felder zur Übermittlung tatsächlicher Wohnungs-, Heiz- und Betriebskosten geschaffen. 4. In Modul 3 Personendaten sind seit 2009 Felder zur Übermittlung der Merkmale zum Migrationshintergrund enthalten (Felder 3.39 bis 3.44). Mit der Verordnung zur Erfassung der Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 4 von 5

Merkmale des Migrationshintergrundes (MighEV) wurden die Bestimmungen präzisiert, so dass die Feldstrukturen im Datensatz XSozial angepasst werden. 5. In Modul 4 werden den Merkmalsausprägungen zu Feld 4.5 zwei weitere Bedarfsarten für Zusatzbeiträge KV hinzugefügt. 6. Die Module 6 Vermögen und 9 Ansprüche gegen Dritte werden gelöscht. 7. In Modul 7 Anspruch wird den Anforderungen Art und Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 1 Abs. 2 Nr. 2 RVO zu 51b SGB II in einem ersten Schritt nachgekommen. Die Beratung durch die Kommunen und kommunalen Spitzenverbände hat sehr deutlich werden lassen, dass die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche, differenzierte Übermittlung der Daten nicht vorliegt, da die Reihenfolge der Einkommensanrechnung auf die Bedarfe derzeit nur rudimentär in 19 SGB II geregelt ist. Im vorliegenden Vorschlag wird nun auf Basis dieses Regelungsstandes eine Datenübermittlung des Leistungsanspruchs vor Sanktion nach Bundesleistungen (Feld 7.14) und Kommunalleistungen (Feld 7.15) ermöglicht. 8. In den Modulen 10, 11, 13 und 15 werden die Felder zur Übermittlung der Dokumentationskennziffern für Berufe umgestellt auf die Anforderungen der neuen nationalen Berufsklassifikation, die ab 2011 gültig wird. Umsteigeschlüssel, die eine automatisierte Zuordnung alter zu neuen Schlüsseln erlaubt, liegen bereit. 9. In den Modulen 10, 11, 13 und 15 werden die Felder zur Übermittlung des Datums der Ersterfassung eingeführt, die Definitionen zu Feld Eingabedatum / Timestamp präzisiert und die Melderegeln konkretisiert. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, den Zeitpunkt der Veränderung von Informationen innerhalb des Datensatzes zu kennzeichnen. Die operativen Bearbeitungsstände werden damit transparenter und statistisch auswertbar. Dies schafft unter anderem die Möglichkeit, das Berichtsjahr der Ausbildungsstellenmarktstatistik abzubilden ohne kostenintensive weitere Datenübermittlungen zu verursachen. 10. In Modul 13 wurden die kommunalen Vorschläge zu den Merkmalsausprägungen des Feldes 13.10 Maßnahmeergebnis übernommen. Das Feld 13.13 Teilnahmekosten wurde in ein Kannfeld geändert. Dies bedeutet, dass weiterhin prinzipiell Teilnahmekosten zu übermitteln sind, außer für Teilnahmen an Maßnahmen nach 16a SGB II. 11. In Modul 15 Stellenangebote wurde das Feld 15.14 Stellen mit Altersbegrenzung gestrichen. Mit den eingeführten Felder 15.29 Anzahl offener Stellen am 30.09. und 15.30 Anzahl besetzter Stellen am 30.09. wird die Möglichkeit geschaffen, die notwendigen Informationen zur Ausbildungsstellenmarktstatistik präzise mit der Abgrenzung des Berichtsjahres zu übermitteln. 12. Mit der Einführung des Moduls 17 Eingliederungsvereinbarung wird der Anforderung des 1 Abs. 2 Nr. 4 RVO zu 51b SGB II Rechnung getragen, wonach Beginn und Ende der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen zu übermitteln sind. Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 5 von 5