Meldung von Teilnahmekosten von kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II

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1 Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger SEPEMBER 2010 SONDERAUSGABE Themen Datenübermittlungsprozess XSozial-BA-SGB II Einführung der neuen Datensatzbeschreibung Version Meldung von Teilnahmekosten von kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II Neue Zertifikate für das Internetportal und die kombinierte Upload- und Downloadlösung des Standards XSozial-BA-SGB II Interessantes & Wissenswertes für Nutzer der BA-Statistik Modellprojekt Bürgerarbeit

2 Impressum Produkt: Herausgeber: Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger Zentrale Ausgabe Bundesagentur für Arbeit, Statistik Informationsstand: 16. September 2010 Erscheinungsweise: zweimonatlich bzw. Sonderausgabe nach Bedarf Nächste Ausgabe: erscheint im 22. Oktober 2010 Ansprechpartner: Ansprechpartner für alle Fragen der BA-Statistik ist der jeweils zuständige regionale Statistik-Service. Zum Leistungsangebot zählen die Betreuung der Datenübermittlung nach dem Standard XSozial-BA-SGB II, die Erläuterung des Statistikangebots und der fachlichen Hintergründe sowie die Bereitstellung von Daten und Analysen. Für technische Fragen der Datenübermittlung nach dem Standard XSozial-BA-SGB II stehen darüber hinaus Ansprechpartner im BA-Service-Haus zur Verfügung. Statistik-Service Nordost (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Postadr.: Brühlstr. 4, Hannover Tel.: * Fax: * Statistik-Service-Nordost@arbeitsagentur.de Statistik-Service Südost (Bayern und Sachsen) Postadr.: Regensburger Str. 100 (NOP), Nürnberg Tel.: * Fax: * Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Statistik-Service West (Nordrhein-Westfalen) Postadr.: Josef-Gockeln-Str. 7, Düsseldorf Tel.: * Fax: * Statistik-Service-West@arbeitsagentur.de Statistik-Service Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) Postadr.: Friedrichstr. 34, Berlin Tel.: * Fax: * Statistik-Service-Ost@arbeitsagentur.de Statistik-Service Südwest (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) Postadr.: Saonestr. 2-4, Frankfurt a. M. Tel.: * Fax: * Statistik-Service-Suedwest@arbeitsagentur.de Zentraler Statistik-Service (ergänzend bei technischen Fragen der Datenübermittlung) Sylvie Breuer, Tel.: Marc Gerban, Tel.: Joachim Fritz, Tel.: *) 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höchstens 42 ct / min. Die BA-Statistik im Internet: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 2010 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger, Nürnberg, September 2010 Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 2 von 7

3 Datenübermittlungsprozess XSozial-BA-SGB II Einführung der neuen Datensatzbeschreibung Version Am 14. September 2010 wurde das Benehmen zur Einführung der XSozial- Datensatzbeschreibung Version mit den Kommunalen Spitzenverbänden hergestellt. Die neue Version von XSozial-BA-SGB II ist ab Stichtag November 2010 ( ) gültig. Im Folgenden sind die Änderungen dieser Version detailliert dargestellt. 1. Erweiterung der Melderegeln in Modul 11 Im Rahmen der Neuorganisation des SGB II wurde in 48a SGB II festgelegt, dass zukünftig einheitliche Kennzahlen für alle Träger ermittelt und vergleichend ausgewertet werden sollen. Ein Bündel dieser Kennzahlen bezieht sich auf Integrationen in Erwerbstätigkeit, bei der im Blickpunkt steht, wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige eines Stichtags im folgenden Berichtsmonat eine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung, eine selbständige Tätigkeit oder eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung aufnehmen. Die Informationen über solche Phasen werden von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkt) über Modul 11 "Beteiligung am Erwerbsleben (BaEL)" gemeldet. Die bisherige Melderegel hat sich auf Phasen vor und während der Betreuung durch den SGB II-Träger beschränkt. Für eine korrekte Ermittlung der Kennzahlen können aber auch Erwerbs- bzw. Ausbildungsphasen relevant sein, die nach der Betreuung durch den Träger beginnen. Um eine vollständige Abbildung der neuen Kennzahlen zu Integrationen für die zkt gewährleisten zu können, war eine Anpassung der Melderegel von Modul 11 notwendig. Gleichzeitig ergibt sich für die Abbildung von einmündenden Bewerbern der Ausbildungsstellenmarktstatistik die Notwendigkeit, zukünftige Ausbildungsphasen im Modul 11 abzubilden. Die neuen Melderegeln im Modul 11 werden diesen beiden Anforderungen gerecht. Die Regeln wurden dahingehend geändert, dass nun auch Phasen nach der Betreuung durch den Träger bzw. zukünftige Phasen bis zu 24 Monate in die Zukunft schauend zu übermitteln sind. Die neu definierten Melderegeln werden in der XSozial- Datensatzbeschreibung in einem separaten Blatt "Melderegeln Modul 11" detailliert beschreiben. 2. Erweiterung der BaEL-Bezeichnungen um eine Ausprägung sowie Einführung von Erläuterungen zu den einzelnen BaEL-Bezeichnungen Wie oben beschrieben, wird für die Abbildung der Kennzahl "Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit" auch die Aufnahme einer voll qualifizierenden Ausbildung betrachtet. Um voll qualifizierende Ausbildungen vollständig über XSozial-BA-SGB II abbilden zu können, wurde eine neue Ausprägung "voll qualifizierende Berufsausbildung (schulisch oder betrieblich; soweit nicht nach BBiG bzw. HwO)" im Feld 11.7 "BaEL- Bezeichnung" aufgenommen. Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 3 von 7

4 Ausführliche Erläuterungen und Beschreibungen zum Umgang mit den neuen Melderegeln und der Abgrenzung der voll qualifizierenden beruflichen Ausbildungen finden Sie im Internet im Papier "2010/09: Hinweise zur Nutzung von Modul 11 (Beteiligung am Erwerbsleben)" unter dem Link: XSozial/Fachliche-Hinweise/Fachliche-Hinweise-Nav.html 3. Einführung eines Feldes "Sonderprogramme" im Modul 13 sowie Erweiterung des Maßnahmenkatalogs um eine Ausprägung Um Förderungen im Rahmen von Sonderprogrammen für die statistische Berichterstattung auswertbar zu machen, wird in Modul 13 eine sogenannte Sonderprogrammkennzeichnung integriert werden. Mit dem zusätzlichen Kann-Feld "Sonderprogramme (unter Nutzung von Egt-Mitteln)" wird angezeigt, ob eine Förderung unter Beteiligung eines Sonderprogramms erfolgte. Die Kennzeichnung von SGB II-Standardleistungen, die im Rahmen der wichtigen Programme Bundesprogramm "Perspektive 50plus" - Beschäftigungspakt für Ältere in den Regionen ESF-Programm "Gute Arbeit für Alleinerziehende (GAfA)" Modellprojekt "Bürgerarbeit" durchgeführt werden, ist für die statistische Übermittlung vorgesehen. Das Feld "Sonderprogramm" hat demnach folgende vier Ausprägungen 01 Perspektive 50plus - (Ko)Finanzierung mit Egt-Mitteln 02 Gute Arbeit für Alleinerziehende - (Ko)Finanzierung mit Egt-Mitteln 03 Bürgerarbeit (Förderung/Qualifizierung innerhalb der Aktivierungsphase) - (Ko)Finanzierung mit Egt-Mitteln 04 Bürgerarbeit Coaching (nur während Beschäftigungsphase) - (Ko)Finanzierung mit Egt-Mitteln Wird eine SGB II-Standardleistung zur Eingliederung im Rahmen eines dieser Sonderprogramme durchgeführt und erfolgt die Finanzierung dieser Förderung ganz oder teilweise aus Mitteln des Eingliederungsbudgets SGB II, ist der Datensatz mit der passenden Kennzeichnung zu melden. Handelt es sich um eine Förderung ohne Beteiligung eines der oben genannten Programme, muss das Feld nicht gefüllt werden. Bei Förderungen der Gruppe 7 "Drittfinanzierte Förderungen" (keine Finanzierung durch SGB II-Bundesmittel zur Eingliederung) im Maßnahmenkatalog handelt es sich um ausschließlich drittfinanzierte Leistungen, die nicht dem Regelinstrumentarium des SGB II zugeordnet werden können. Eine Kennzeichnung der Maßnahmearten 7001 Perspektive 50plus (ausschl. aus Pakt-Mitteln des Bundes) 7301 GAfA Gute Arbeit für Alleinerziehende (ausschl. aus ESF-Mitteln) mit den entsprechenden Sonderprogrammkennzeichnungen in Feld ist daher nicht zulässig. Die Programme sind gemäß den programmspezifischen Richtlinien nur in Kombination mit bestimmten Maßnahmearten (Feld 13.8) möglich. Die gültigen Kombinationen sind in den Beschreibungen der Merkmalsausprägungen des Feldes "Sonderprogramme" der XSozial-Datensatzbeschreibung Version dargelegt. Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 4 von 7

5 Für die Abbildung der vierten Phase des Modellprojekts "Bürgerarbeit" (Beschäftigungsphase) wird der Maßnahmeartkatalog unter der Kategorie "4: Beschäftigungsschaffende Maßnahmen" um den neuen Schlüssel 4001 Bürgerarbeit - Beschäftigungsphase (svpfl. Beschäftigung im Bereich zusätzl. und im öffentl. Interesse liegender Arbeit) erweitert. Unter diesem Schlüssel sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeitsplätze, also Förderungen im Sinne der Beschäftigungsphase des Programms, zu melden. Weitere Informationen zur Bürgerarbeit finden Sie im Beitrag "Modellprojekt Bürgerarbeit" unter der Rubrik "Interessantes & Wissenswertes für Nutzer der BA- Statistik". Die Datensatzbeschreibung XSozial-BA-SGB II der Version sowie das entsprechende XML-Schema finden Sie ab sofort im Internet unter dem Link: Dok-Datenuebermittlung/Tech-Dok-Datenuebermittlung-Nav.html Vor der Einführung der neuen Version im November 2010 werden für Test- und Validierungszwecke Testlieferungen entgegengenommen. Dafür sind folgende zwei Testfenster geplant: Testlieferung: 21./22. Oktober 2010 Testlieferung: 02. November 2010 Die Ergebnisse dieser Testlieferungen werden den teilnehmenden Kommunen ca. 3 Tage später zur Verfügung gestellt. Das Validierungstool VTXSozial wird derzeit an das XML-Schema der Version angepasst und wird voraussichtlich Mitte-Ende Oktober 2010 zur Verfügung gestellt. Meldung von Teilnahmekosten von kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II Im Feld Teilnahmekosten in Modul 13 sind die Gesamtkosten einer Teilnahme zu melden. Nach der Verordnung zur Erhebung der Daten nach 51b SGB II ist eine Übermittlung der Kosten von kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II nicht vorgesehen. Da es sich bei Feld um ein Muss-Feld handelt, verstößt ein leeres Feld gegen die Konventionen des XML-Schemas. Bis zur Umwandlung von Feld in ein Kann-Feld ist daher für Förderungen nach 16a SGB II (Maßnahmeartschlüssel ) der Standardwert 0,00 als Teilnahmekosten zu melden. Statistische Auswertungen zu Teilnahmekosten bei Förderungen nach 16a SGB II erfolgen nicht. Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 5 von 7

6 Neue Zertifikate für das Internetportal und die kombinierte Upload- und Downloadlösung des Standards XSozial-BA-SGB II Der Das Zertifikat für das Internetportal ( und die kombinierte Uploadund Downloadlösung des Standards XSozial-BA-SGB II ist auf zwölf Monate begrenzt ist. Hierdurch werden die ersten Zertifikate Ende November 2010 auslaufen. Aus organisatorischen Gründen wird nun Ende der 39. Kalenderwoche (KW 39) die Laufzeit aller Zertifikate automatisch um ein Jahr verlängert. Diese Verlängerung wird daher bereits Anfang Oktober 2010 durchgeführt, damit die Einrichtung der neuen Zertifikate nicht direkt vor dem Einführungstermin der neuen XML-Version zum Stichtag November 2010 erfolgen muss. Des Weiteren werden auch solche Zertifikate pauschal um ein Jahr verlängert, die erst vor kurzem aktiviert wurden. Neue Zertifikate, die ab dem angefordert werden, werden erst im Rahmen der Verlängerung der bereits aktivierten Zertifikate erstellt und Ende der KW an die neuen Nutzer ausgegeben. Durch die Änderung der Laufzeit muss lediglich eine neue Zertifikatsdatei an alle betroffenen Personen per übermittelt werden. Die PIN zur Aktivierung des Zertifikates behält weiterhin ihre Gültigkeit. Daher wird allen zertifizierten Personen Ende der KW lediglich das verlängerte Zertifikat per übermittelt. Sollte die gültige PIN nicht mehr vorliegen bzw. sollte vor Verlängerung der Zertifikate eine Aktualisierung der Kontaktdaten einer zertifizierten Person notwendig sein, senden Sie bitte eine entsprechende Mitteilung bis spätestens an folgendes -Postfach: Interessantes & Wissenswertes für Nutzer der BA-Statistik Modellprojekt Bürgerarbeit Mit der Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Durchführung von Modellprojekten Bürgerarbeit vom 19. April 2010 richtet sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an alle Träger der Grundsicherung. Die Projektförderung wird auf Grundlage der ESF- Rahmenbedingungen des BMAS für die Förderperiode durchgeführt. Ein Modellprojekt Bürgerarbeit soll demnach folgende vier Phasen enthalten: Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten Qualifizierung/Förderung Bürgerarbeit - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bereich zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit (Beschäftigungsphase) Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 6 von 7

7 Zielgruppe und mögliche Teilnehmer sind arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige i.s. des 16 SGB III, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Die Aktivierungsphase umfasst die ersten drei Phasen, beginnt frühestens zum und ist so zu gestalten, dass die erstmalige Besetzung der Bürgerarbeitsplätze frühesten ab bis spätestens zum erfolgen kann. Die ersten zwei Phasen Beratung/Standortbestimmung und Vermittlungsaktivitäten werden nicht im Rahmen der Förderstatistik erhoben, da es sich um eine intensivierte Betreuung ohne zusätzlichen Mitteleinsatz handelt. Die dritte Phase Qualifizierung/Förderung sieht eine verstärkte Aktivierung der Teilnehmer vor. Während dieser Phase können Förderungen aus dem Regelinstrumentarium des SGB II genutzt werden (z.b. Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungzuschüsse, Einstiegsgeld, Existenzgründungsförderung). Eine Finanzierung der die Qualifizierungsphase flankierenden Förderung kann ausschließlich mit SGB II-Eingliederungsmitteln (Egt-Mittel) oder unter Verwendung zusätzlicher Landes-ESF- Mitteln erfolgen. Zum Zweck der Differenzierung in der statistischen Berichterstattung erhalten die während der Aktivierungsphase begleitend eingesetzten Standardleistungen eine Sonderprogrammkennzeichnung. Wird die begleitende Förderung unter Nutzung von Egt-Mitteln finanziert, ist die Sonderprogrammkennzeichnung Bürgerarbeit (Förderung/Qualifizierung innerhalb der Aktivierungsphase) (Ko)Finanzierung mit Egt-Mitteln zu verwenden. Welche Förderarten in Kombination mit diesem Sonderprogramm auftreten können, ist dem Merkmalskatalog zum Feld in der Datensatzbeschreibung zu entnehmen. Die vierte Phase, die eigentliche Bürgerarbeit, beinhaltet die Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses für die maximale Dauer von 36 Monaten. Die Zuschüsse für die Bürgerarbeit in Phase werden zum Teil aus Bundes-ESF-Mitteln (ESF- Bund) und teilweise aus SGB II-Eingliederungsmitteln finanziert. Für die Meldung der vierten Phase (Beschäftigungsphase) wird der Maßnahmeartkatalog unter der Kategorie 4: Beschäftigungsschaffende Maßnahmen um den neuen Schlüssel 4001 Bürgerarbeit - Beschäftigungsphase (svpfl. Beschäftigung im Bereich zusätzl. und im öffentl. Interesse liegender Arbeit) erweitert. Unter diesem Schlüssel sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeitsplätze, also Förderungen im Sinne der Beschäftigungsphase des Programms, zu melden. Gemäß dem Coaching-Ansatz, ist während der Beschäftigungsphase ein intensiver Betreuungsund Coachingansatz zu gewährleisten. Das Coaching des Teilnehmers kann durch die parallele Inanspruchnahme von SGB II-Standardleistungen (nur Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung 46 SGB III) erfolgen. Für diese flankierenden Förderungen, ist die Sonderprogrammkennzeichnung Bürgerarbeit Coaching (nur während Beschäftigungsphase) (Ko)Finanzierung mit Egt- Mitteln zu melden. Welche Förderarten als begleitendes Coaching eingesetzt werden können, ist dem Merkmalskatalog zum Feld in der Datensatzbeschreibung zu entnehmen. Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 7 von 7

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