LEICHENSCHAU Praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei Inhalt Ziele Rechtsvorschriften Ärztliche Aufgaben Definitionen Umsetzungsprobleme / Spannungsverhältnis Problemfelder Abläufe bei Staatsanwaltschaft und Polizei Informationsquellen Telefonische Erreichbarkeiten
Ziele Intensivierung und positive Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei Gegenseitiges Verständnis für Aufgaben und Zwänge Praxisgerechte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zur Rechtliche Grundlagen Rechtlicher Rahmen/Quellen: Bestattungsgesetz BW 20 24, 49 Bestattungsverordnung BW 8 12, 32 Strafprozessordnung 159, 87 91 Infektionsschutzgesetz Personenstandsgesetz BGB Landesstatistikgesetz
Ärztliche Aufgaben ärztliche : Wer? jeder niedergelassene Arzt Ärzte im Krankenhaus - mit Einschränkungen - nicht der Notarzt! Notarzt: - Feststellung des Todes - Todesbescheinigung ohne Ursachenfeststellung - Veranlassung der - bei nicht natürlichem Tod Verständigung Rettungsleitstelle, die Polizei informiert. Ärztliche Aufgaben Wann? unverzüglich Eine Ablehnung, die nicht oder nicht unverzüglich vorzunehmen ist nur möglich - wenn zwingende Gründe vorliegen - insbesondere zum Schutz eines höherwertigen Gutes
Ärztliche Aufgaben Feststellung des Todes bei Vorliegen sicherer Todeszeichen Totenflecke Totenstarre Fäulniserscheinungen mit dem Leben unvereinbare Verletzungen Hirntod Erfolglosigkeit der Reanimation nach hinreichend langer Dauer Ärztliche Aufgaben Umfang der ärztlichen : gründliche Untersuchung der entkleideten Leiche bei ausreichender Beleuchtung am Auffindeort (Ausnahme: Nicht natürlicher Tod) Sonderfälle: Im Freien alle Körperregionen einschließlich der Körperöffnungen, des Rückens, und der behaarten Kopfhaut sind zu inspizieren
Ärztliche Aufgaben Umfang der ärztliche : Beschreibung des Zustands der Leiche und der Todesumstände im Einzelnen nötigenfalls: Einholung von Auskünften bei anderen Ärzten oder Angehörigen bei Klassifikation der Todesart auf die medizinischen Befunde stützen, die aus eigener Kenntnis zur Verfügung stehen oder mitgeteilt wurden Ausschlaggebend ist erstes Glied der Kausalkette Ärztliche Aufgaben ärztliche gem. 20 BestattG: Ziel: Feststellung des / der Todes Todeszeitpunkt Todesart Todesursache
Definitionen Todesarten Natürlicher Tod Nicht natürlicher Tod Ungeklärte Todesart Definitionen Was ist ein nicht natürlicher Tod Tod bei nicht alters- oder krankheitsbedingter Ursache also durch Unfall Suizid Tötungsdelikte - fahrlässig / vorsätzlich sonstige Gewalteinwirkung (z.b Sturz) Vergiftung also unabhängig ob selbst- oder fremdverschuldet Sonderfall: ärztlicher Behandlungsfehler
Definitionen Was tun bei nicht natürlichem Tod (oder unbekannte Leiche) jede weitere Veränderung an der Leiche unterlassen von der Entkleidung ist zunächst abzusehen unverzügliche Verständigung der örtlich zuständigen Polizei soweit möglich dafür sorgen, dass an der Leiche und deren Umgebung keine Veränderungen vorgenommen werden Definitionen ungeklärte Todesart: wird angenommen wenn keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod aber: Todesursache nicht bekannt und trotz sorgfältiger Untersuchung und Einbeziehung der Vorgeschichte keine konkreten Befunde einer lebensbedrohlichen Krankheit, die einen natürlichen Tod plausibel erklären
Definitionen Tod während oder kurz nach ärztlichem Eingriff Natürlicher Tod: - auf Grund eingriffstypischer (wenn auch seltener) Komplikationen - Patient wurde darüber vor dem Eingriff aufgeklärt Todesart unklar - vollkommen überraschender Todeseintritt Nicht natürl. Tod - Klinikaufenthalt ging Einwirkung von außen (Unfall / Sturz / Straftat) voraus oder mindestens entfernter Anhaltspunkt für einen ärztlichen Behandlungsfehler oder sonstiges Verschulden des behandelnden Personals Definitionen Tod im Zusammenhang mit ärztlichen Maßnahmen 20 Abs. 3 Bestattungsgesetz BW: Ist der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit einer Narkose mit einem operativen Eingriff anderen therapeutischen oder sonstigen Maßnahmen einschließlich der Schutzimpfung keine durch die veranlassenden Ärzte nur Feststellung des Todes von einem nicht beteiligtem Arzt
Ärztliche Aufgaben Unverzügliche Verständigung der örtlichen Polizeidienststelle durch den Arzt: bei Anhaltspunkten für nicht natürlichen Tod bei ungeklärter Todesart (Nicht: ungeklärte Ursache!) bei unbekannten Toten Umsetzungsprobleme in der Praxis Einstufung der Todesarten Problem: Medizinisch definierte Todesursache wird vermischt mit juristischer Einordnung Todesart Art und Weise und Umfang der (keine Entkleidung / keine genaue Untersuchung / keine Befragung / LS ohne Polizei bei nichtnat. Tod) Verständigungspflichten
Arzt und Todesfall - Problemfelder rechtliche Unsicherheiten Zeitpunkt der - so früh als möglich ( unverzüglich ) Toter und Vorgeschichte ist dem Arzt völlig unbekannt Aufwand für und weitere Erhebungen zur Krankengeschichte oft sehr zeitaufwendig Hausarzt bescheinigt natürlichen Tod seines eigenen Patienten Enges Vertrauensverhältnis Hausarzt / Angehörige des Verstorbenen (Landbereich) gefälligkeitshalber natürlicher Tod bei Suizid) Beeinflussungsversuche durch die Polizei praktische Probleme beim Ausfüllen der Todesbescheinigung unzureichende Fortbildungsmöglichkeiten Besondere Themenfelder rechtliche Unsicherheiten - Ärztliche Schweigepflicht - 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht - 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen Plötzlicher Kindstod unklarer Tod / nicht natürlicher Tod Kausalität bei Unfällen z. B. häuslicher Sturz Entscheidung Arzt / keine Regelsätze Sterbefälle in Alten- und Pflegeheimen Zeitpunkt der Probleme bei der Identifizierung (Fäulnis / Tierfraß) Verfahren bei fortgeschrittener Fäulnis eigentlich besonders gründliche erforderlich
Aufgaben der Polizei Todesermittlungen Ausgangspunkt - 159 StPO: Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft verpflichtet. Kein Tatverdacht erforderlich! Abläufe bei Staatsanwaltschaft und Polizei Polizei und Bereitschaftsdienst StA rund um die Uhr Anhaltspunkte für - nicht natürlichen Tod oder - Todesart ungeklärt Beschlagnahme der Leiche und Auffinde- / Tatort 94 StPO) Sicherung kriminaltechnischer Spuren, Aufnahme der Auffindesituation,, Ermittlungen (Vernehmungen, Erhebungen zur Krankheitsgeschichte)
Abläufe bei Staatsanwaltschaft und Polizei eventuell Obduktion ( 87 StPO) Sicherstellung Krankenunterlagen Fertigung eines Berichtes an die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für Fremdverschulden? JA - Ermittlungsverfahren NEIN Staatsanwaltschaft gibt Leichnam schriftlich frei Ziel: Feststellung von Fremdverschulden - nicht die Todesursache! Informationsquellen Gemeinsame Richtlinien der StA und des LRA Karlsruhe zur sowie zur Beurteilung von nicht natürlichen Todesfällen und Fällen ungeklärter Todesart Merkblatt für Ärzte der StA und Polizei Stuttgart Checkliste zur Deutsches Ärzteblatt, Jg. 100, Heft 48, v. 28.11.2003
Nahtstelle Ärzteschaft/Polizei Unverzügliche Verständigung der örtlichen Polizeidienststelle durch den Arzt: Kriminaldirektion Karlsruhe Dezernat 1.1 Tel.: 0721 / 939-5110 Kriminalkommissariat Pforzheim Tel.: 07231 / 186-5110 Kriminalkommissariat Calw Tel.: 07051 / 161-300 Kriminalkommissariat Bruchsal Tel.: 07251 / 726-200 Kriminaldauerdienst Tel.: 0721 / 939-5555 oder jede andere Polizeidienststelle! Nahtstelle Ärzteschaft/Polizei Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Stadt Tel.: 0721 / 926-6098 - Land Tel.: 0721 / 926-3040 Staatsanwaltschaft Pforzheim - 07231 / 309-369 Staatsanwaltschaft Tübingen - 07071 / 200-2795
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