Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2

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Transkript:

KONFERENZ DER KANTONALEN AUFSICHTSSTELLEN ÜBER DIE GEMEINDEFINANZEN CONFERENCE DES AUTORITES CANTONALES DE SURVEILLANCE DES FINANCES COMMUNALES CONFERENZA DELLE AUTORITA DI VIGILANZIA SULLE FINANZE DEI COMUNI CONFERENZA DA LAS AUTORITADS DA SURVEGLIANZA CHANTUNALAS SUR LAS FINANZAS COMMUNALAS Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2 Datum: Donnerstag, 12. Juni 2014 Ort: Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11-13, Bern Zeit: 09.00 12.45 Uhr Anwesend: Heinz Montanari ZH Hansjörg Enzler TG Renate Fricker AG Urs Kundert GL Thomas Steiner SO Annelies Tschanz Epple BE Evelyn Munier André Schwaller Schweiz. Rechnungslegungsgremium (SRS-CSPCP) Eidg. Finanzverwaltung (EFV) Entschuldigt: Fabrice Weber VD Protokoll: Brigitte Zbinden FR Traktanden: 1. Begrüssung / Protokoll 2. Blick auf die Pendenzenliste 3. Kontenplan/Stichwortverzeichnis 4. Sachgruppensystematik 5. Kommunikation mit dem SRS 6. Höhe der Abschreibungssätze (degressiv) 7. Arbeitsgruppe 6 8. Arbeitsgruppe 3 9. E-Learning-Projekt BE Neutralisierung 10. Weiteres Vorgehen, Pendenzen

1. Begrüssung / Protokoll Heinz Montanari begrüsst die Mitglieder zur ersten Sitzung im Jahr 2014. Das Protokoll der Sitzung vom 29. November 2013 wird genehmigt. 2. Blick auf die Pendenzenliste Die Zuweisungstabelle (Anhang 1) zum Arbeitspapier Anlagebuchhaltung wurde überarbeitet. Wie Hansjörg Enzler ausführt, bleibt aber ein stetiger Überarbeitungsbedarf. Die Arbeitsgruppe wird sich nun vertieft mit den Anlagekategorien, Nutzungsdauern und gewissen Präzisierungen auseinander setzen und notwendige Anpassungen vornehmen. Die letzte Version des Arbeitspapiers Anlagebuchhaltung, Investitionsrechnung wurde mit Stand November 2013 veröffentlicht. Das von der Arbeitsgruppe 4 vorgestellte Arbeitspapier Finanzkennzahlen wurde an der Kommissionssitzung der KKAG vom 13. Dezember 2013 traktandiert und kurz besprochen. Ein Beschluss steht noch aus. Die Diskussion um die Erweiterung der Kennzahlen, Richtwerte, die massgebende Bevölkerungszahl und die Bedeutung der Kennzahlen für das Info-Bulletin der KKAG wird an der Sitzung vom 13. Juni 2014 nochmals aufgenommen. Der Wunsch nach Einführung einer Kennzahl zum Eigenkapital wird nochmals betont. Die Kennzahl Bilanzüberschussquotient entspricht einem Bedürfnis. Die Diskussion betrifft vor allem die Richtwerte und deren Auswertung. Weiter wird angemerkt, dass als Bezugsgrösse lediglich die direkten Steuern berücksichtigt werden. Die Gemeinden verfügten aber teilweise über substanzielle Einnahmen aus andern Quellen. Die Frage, warum das Schweiz. Rechnungslegungsgremium die Kennzahl Eigenkapitaldeckungsgrad gestrichen hat, bleibt offen. Fabrice Weber wird gebeten, sich beim SRS-CSPCP nach den Gründen zu erkundigen. An der Arbeitstagung der KKAG vom 18. September 2014 ist ein Kurzreferat zum Thema Finanzkennzahlen geplant. Wie Heinz Montanari ausführt, wird dabei nicht auf einzelne Kennzahlen eingegangen, sondern werden vielmehr Fragen nach dem Zweck, den Anforderungen und dem Vorgehen bei der Erstellung von Finanzkennzahlen aufgeworfen. Die Tendenz zu Ratings steigt auch bei den Gemeinden stetig. Kennzahlen dienen dem Wettbewerb, werden aber auch als Frühwarnsystem eingesetzt. Im Hinblick darauf ist es wichtig, dass die Kennzahlen sinnvolle Informationen vermitteln, einen Zusammenhang zu den Ursachen der Beurteilung haben und nicht manipuliert werden können. Mit der Nachführung des Arbeitspapiers Geldflussrechnung ist zuzuwarten, bis das Resultat der Überarbeitung der FE Nr. 14 durch das SRS-CSPCP vorliegt. Beraten wird über eine IPSAS- und RPC-konforme Variante oder eine HRM2-Variante. Erstere sieht vor, den Cashflow aus Anlagentätigkeit an dritter Position zu integrieren (= Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - direkte oder indirekte Berechnung - + Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Anlagentätigkeit + Cashflow aus Finanzierungstätigkeit). Die Variante HRM2 setzt den Cashflow aus Anlagentätigkeit an die vierte Stelle. Die Verabschiedung der überarbeiteten Version der FE Nr. 14 erfolgt voraussichtlich im Herbst 2014. 3. Kontenplan / Stichwortverzeichnis Der Kontenplan ist auf dem neuesten Stand. Dies trifft aber nur für die deutschsprachige Version zu. Die französische Übersetzung wurde aus Mangel an Ressourcen vorerst nicht nachgeführt. Zwar wurde versucht, die Übersetzung unter Zuhilfenahme des Kontenplans des Kantons Bern zu vervollständigen. Das Ganze erweist sich aber als ziemlich komplex und arbeitsaufwändig. Es gilt zu klären, inwieweit für die Übersetzung auf externe Ressourcen zurückgegriffen werden kann. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist vorläufig auf der Internetseite ein Hinweis anzubringen, dass die aufgeschaltete Version in französischer Sprache nicht dem aktuellsten Stand entspricht. 2

Im Zusammenhang mit diversen Neuerungen im allgemeinen Rechtswesen wurde die Frage nach einer Vorgabe im Kontenplan (z.b. 1401 KESB) aufgeworfen. Mit Ausnahme der Empfehlung, für regionale Aufgaben an 4. Stelle die Ziffern 6-9 zu verwenden, ist die Aufteilung ab der 4. Stelle grundsätzlich frei. Teilweise wurde diese aber bereits besetzt. Eine freiwillige Koordination unter einzelnen Kantonen im Hinblick auf den Kontenrahmen bleibt offen. Renate Fricker informiert, dass das Stichwortverzeichnis (EXCEL-Basis) erstellt und André Schwaller zur Überarbeitung zugestellt wurde. Mit der Veröffentlichung ist im Verlaufe des Sommers 2014 zu rechnen. 4. Sachgruppensystematik Hansjörg Enzler informiert kurz über die neue Version des Kontenplans der VRSG (Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen). Diese sieht schlankere Strukturen beim Kontenplan vor (jedes Konto und Gliederungseintrag nur einmal vorhanden). Es entsteht eine optimale Basis für Auswertungen und Verdichtungen. Das ganze bedingt jedoch eine gewisse Systematik bei den Sachgruppen. Daher sein Vorschlag, auch beim Kontenplan eine gewisse Systematik in den Untergruppen vorzusehen. Zurzeit sind keine entsprechenden Vorgaben geplant. Die Kantone und Anbieter sind innerhalb des Kontenrahmens frei, ihre Kontenpläne auszugestalten. 5. Kommunikation mit dem Schweiz. Rechnungslegungsgremium (SRS-CSPCP) Wiederholt wurde der Wunsch nach einem verbesserten Informationsaustausch mit dem SRS-CSPCP geäussert. Die KKAG ist mit einem Mitglied im Rechnungslegungsgremium vertreten, jedoch nicht in der Arbeitsgruppe Kontenrahmen. Gerade in diesem Bereich wäre aber eine zeitnahe Information von grosser Bedeutung. Grundsätzlich ging man davon aus, dass Anfragen an das SRS-CSPCP jeweils über die kantonale Gemeindeaufsicht laufen. Dies ist offenbar nicht immer der Fall. Die Antwort erfolgt immer direkt an den Antragsteller. So kann es sein, dass die Aufsichtsstellen erst mit der jährlichen Publikation von Änderungen beim Kontenrahmen und der funktionalen Gliederung Kenntnis erhalten. Die Erfahrung zeigt, wie wichtig Entscheide bezüglich Kontenrahmen gerade auf Gemeindeebene sind. Um unterschiedliche Interpretationen, doppelte Anfragen, usw. zu vermeiden, wäre es von Vorteil, wenn die Koordinationsgruppe frühzeitig Kenntnis von Änderungen hätte. Man würde es auch begrüssen, zu bestimmten Themen in einem frühen Stadium Stellung nehmen zu können. Das SRS-CSPCP registriert sämtliche Anfragen und Antworten. In Frage käme eine Zustellung dieser Liste an die Koordinationsgruppe. Noch günstiger wäre indessen, wenn die Koordinationsgruppe bereits von den Fragen hätte. So könnten die Anliegen auf Gemeindeebene verstärkt in die Diskussion eingebracht werden. Es wird folgendes Vorgehen vereinbart: Als Mitglied der AG Kontenrahmen hat Urs Kundert Einblick in die Traktandenliste. Er informiert, soweit möglich, die Koordinationsgruppe frühzeitig über anstehende Themen und setzt dieser Frist für eine Rückmeldung. Die Koordinationsgruppe erhält so die Möglichkeit, Anregungen und Vorbehalte anzubringen. Urs Kundert kann diese Meinungen direkt in der Arbeitsgruppe vorbringen. Ist eine Änderung beschlossen, ergeht falls möglich, eine Vorinformation an die Koordinationsgruppe. Die vereinbarte Regelung betrifft die Arbeitsgruppe Kontenrahmen. Man würde sich aber allgemein einen direkteren Austausch mit dem Rechnungslegungsgremium. Gelegentlich entsteht der Eindruck, dass den Bedürfnissen der Gemeinden zu wenig Gehör geschenkt wird. Die Frage ist an der nächsten Kommissionssitzung der KKAG aufzunehmen. Zu prüfen wäre gegebenenfalls eine vertiefte Zusammenarbeit mit den anderen Vertretern von Gemeinden und Städten. 6. Höhe der Abschreibungssätze (degressiv) Der Kanton Glarus und seine drei Gemeinden wenden degressiven Abschreibungssätze an, welche den Vorgaben von FDK und Koordinationsgruppe HRM2 entsprechen. Diese Abschreibungssätze werden von den externen Revisionsstellen als zu hoch erachtet. Dadurch werde eine Mehrbelastung des Finanzhaushalts herbeigeführt, was nicht dem Sinn von HRM2 entspreche. Der Vorschlag der Revisionsstellen geht dahin, die 3

degressiven Abschreibungssätze gemäss Merkblatt Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zu berechnen. Laut Kommentar in der Fusszeile sei zur Ermittlung des degressiven der lineare Abschreibungssatz zu verdoppeln. Im Vergleich dazu seien die von FDK und der Koordinationsgruppe HRM2 empfohlenen Abschreibungssätze doppelt so hoch. So läge z.b. der Abschreibungssatzung für Strassen bei 5%. Die Empfehlungen im Handbuch und der Koordinationsgruppe sehen hingegen bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren einen linearen Abschreibungssatz von 2,5% vor, bei der degressiven Abschreibung liege dieser bei 10%. Es wird bemerkt, dass die Abschreibungssätze der ESTV auf steuerlichen Argumenten beruhen und nicht unbedingt den Wertverzehr gemäss Anlagenbuchhaltung abbilden. Bei der degressiven Abschreibungsmethode fällt zu Beginn ein sehr hoher Abschreibungsaufwand an, der im Verlaufe der Jahre kontinuierlich abnimmt. Die Berechnungen wurden so ausgelegt, dass Objekte nur bis auf 1,5% des Wertes abgeschrieben werden. Durch die Abschreibung des Restbetrags wird vermieden, am Ende der Nutzungsdauer noch minimale Beträge abzuschreiben zu müssen. Im Grundsatz wird eine Anpassung der Empfehlungen und der Abschreibungssätze ausgeschlossen. Allenfalls sind Abschreibungstabellen und die empfohlenen Nutzungsdauern in bestimmten Punkten nochmals zu analysieren. Insbesondere sind aber die Argumente hervorzuheben, welche für die im Vergleich höheren Abschreibungssätze sprechen. 7. Arbeitsgruppe 6 Der Überarbeitungsbedarf für das Arbeitspapier Übergang zum HRM2 wurde aufgrund der Version vom 21.10.2009 dargestellt. Wie Annelies Tschanz ausführt, gilt es nun, Richtungsentscheide zu fällen. Bei der Neubewertung des Finanzvermögens beschränkt sich die Empfehlung auf Wertschriften und Liegenschaften. Vorgeschlagen wird ein Querverweis auf das Arbeitspapier Bewertung Sachanlagen Finanzvermögen der Arbeitsgruppe 2. Laut Handbuch HRM2 ist die Neubewertungsreserve für zukünftige Wertberichtigungen des Finanzvermögens einzusetzen. In seiner Auslegung vom Juni 2010 empfiehlt das SRS-CSPCP, am Ende des ersten Jahres eine vollständige Auflösung der Reserve zugunsten des Eigenkapitalkontos. Dies kann in Kantonen, die keine regelmässige Neubewertung kennen und stille Reserven auf dem Finanzvermögen halten, zu einer markanten Erhöhung des Eigenkapitals führen. Das birgt gewisse Gefahren. Es wird vorgeschlagen, eine Übergangslösung aufzuzeigen und in das Arbeitspapier aufzunehmen. Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens war/ist umstritten. Die grundsätzliche Empfehlung des Handbuchs und des Arbeitspapier geht dahin, auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens zu verzichten. Diese Empfehlung wird nicht vollumfänglich gestützt, haben doch einige Kantone eine Aufwertung des Verwaltungsvermögens vorgenommen oder sehen diese vor. Das Arbeitspapier Anlagebuchhaltung enthält ebenfalls Aussagen zur Neubewertung. Diese sind jedoch im Arbeitspapier Übergang zu HRM2 zu konzentrieren, mit Verweisen auf das AP Anlagebuchhaltung. Was den Vorschlag zur sog. Härtefallregelung anbelangt, beruhte dieser auf dem Lösungsansatz des Kantons Bern. Der Kanton Bern hat auf die Einführung verzichtet; der Lösungsvorschlag ist im Arbeitspapier zu streichen. Durch die Empfehlung zum Verzicht auf ein Restatement des Verwaltungsvermögens, fehlt im Arbeitspapier ein Vorschlag zum Umgang mit der Aufwertungsreserve. Allenfalls könnte der Lösungsvorschlag aus dem Kanton Aargau übernommen werden. Es stellt sich u.a. die Frage nach der Verwendung der Reserve nach 10 Jahren. In der Praxis sind (zu) hohe Entnahmen aus der Reserve, um den höheren Abschreibungsbedarf zu decken, nicht auszuschliessen. Eine Umbuchung ins Eigenkapital steht zur Diskussion. Die Arbeitsgruppe 6 wird ihre Arbeit fortsetzen und an der nächsten Sitzung verschiedene Vorschläge einbringen. 8. Arbeitsgruppe 3 Die Arbeitsgruppe um Thomas Steiner hat das Arbeitspapier zu den Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen überarbeitet. 4

Neu wurde ein Kapitel zum Abschluss der Spezialfinanzierungen integriert. Darin wird die Auslegung des SRS-CSPCP zur FE Nr. 8 vom Dezember 2011 skizziert, ohne diese vollständig wiederzugeben. Darin empfiehlt das SRS-CSPCP den Ausweis des Erfolgs der Spezialfinanzierungen unter dem Gesamterfolg der Erfolgsrechnung (Konti 9010/9010) und nicht, wie im Handbuch vorgesehen, über die Konten 3510/44510. Der Kanton Aargau hat seinen Kontenplan so weit angepasst, dass der Erfolg zwar in den Konti 9010 bzw. 9011 ausgewiesen wird, aber dies innerhalb der entsprechenden Spezialfinanzierung. Im Arbeitspapier wird die Verbuchung gemäss SRS-Auslegung als Standardvariante bezeichnet. Die im Handbuch aufgeführte und in einigen Kantonen schon eingeführte Variante mit der Verbuchung des Erfolgs über die Kontengruppen 35/45 wird als Minimalvariante erwähnt. Unter dem Titel Vorfinanzierungen wird auch das Thema der Werterhalt- und Erneuerungsfonds integriert. Dabei wird auf die FAQ-Vorlage des SRS-CSPCP in Bezug auf Hochbauten des Verwaltungsvermögens hingewiesen. Zur Zeit nicht enthalten ist hingegen die Bildung solcher Fonds in Zusammenhang mit kantonalen Gesetzgebungen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Das Arbeitspapier wird noch entsprechend ergänzt. Ausserdem ist eine Änderungsdokumentation beizufügen. Die bereinigte Fassung des Arbeitspapiers wird den Mitglieder im Verlaufe des Sommers nochmals zugestellt. Der Beschluss zur Veröffentlichung erfolgt auf dem Korrespondenzweg. 9. E-Clearing-Projekt Neutralisierung Hansjörg Enzler hat sich eingehend mit dem e-learning-programm zur Schulung von HRM2 im Kanton Bern befasst. Die Idee, das Programm zu übernehmen und zur schweizweit verwendbaren Grundschulung auszugestalten, bedingt verschiedene Anpassungen. Rund die Hälfte der Folien kann ohne Änderung übernommen werden. Bei den übrigen 50% sind Anpassungen notwendig, da sie kantonsspezifische Punkte wie z.b. Hinweise auf Rechtsgrundlagen enthalten. In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob die Konferenz grundsätzlich eine solche Grundschulung erarbeiten und anbieten will, bei welchen Kantonen Interesse vorhanden ist und welche rechtlichen und finanziellen Bedingungen (Copyright Kanton Bern, SDN AG, Abgeltung) zu erfüllen wären. Diese Fragen sind innerhalb der KKAG zu erörtern. 10. Weiteres Vorgehen, Pendenzen Nächste Sitzung : 26. November 2014 Mit einem Dank des Präsidenten wird die Sitzung geschlossen. Die Protokollführerin: Brigitte Zbinden 5