Freiwilligendienste an Schulen in Baden-Württemberg stärken

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2452 31. 07. 2017 Antrag der Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Freiwilligendienste an Schulen in Baden-Württemberg stärken Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. an wie vielen öffentlichen und freien Schulen im Land Stellen für einen Freiwilligendienst angeboten werden; 2. welche Aufgabenbereiche die Freiwilligen an diesen Schulen übernehmen; 3. welche Kosten für eine Freiwilligendienststelle anfallen und wie diese finanziert werden; 4. welche besonderen pädagogische Konzepte für die Durchführung des Freiwilligendienstes und die Einbindung der Freiwilligen an Schulen bekannt sind und wie diese jeweils ausgestaltet sind; 5. wie sich die Nachfrage nach Freiwilligendiensten an Schulen gestaltet und ob das derzeitige Angebot an Stellen mit Blick auf den Bedarf auskömmlich ist; 6. wie sie den Freiwilligendienst an Schulen als Möglichkeit beurteilt, junge Menschen an den Lehrerberuf heranzuführen bzw. eine kritische Reflektion dieses Berufswunsches zu ermöglichen, um Studienabbrüche zu vermeiden; 7. wie sie vor diesem Hintergrund eine flächendeckende Einführung des Freiwilligendienstes an den Schulen im Land bewertet; 8. inwiefern für eine solche flächendeckende Einführung ein Finanzierungsfonds des Landes für einen Freiwilligendienst an den Schulen nötig und realisierbar wäre; Eingegangen: 31. 07. 2017 / Ausgegeben: 18. 09. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

9. ob sie für die Vergabe der Mittel aus einem solchen Finanzierungsfonds eine Verteilung auf die Regierungspräsidien und dann eine weitere Verteilung an die Schulen nach dem Windhundprinzip für sinnvoll erachtet. 31. 07. 2017 Dr. Fulst-Blei, Born, Kleinböck, Gall, Wölfle SPD Begründung Die Schulen in Baden-Württemberg können bereits heute einen Freiwilligendienst anbieten. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die jungen Menschen ein solches Angebot gerne nutzen, um Einblicke in den Schulalltag zu erhalten, die sie als Schülerin oder Schüler nicht hatten. Neben dem besonderen sozialen Engagement für die Bildung von Kindern und Jugendlichen steht hier oftmals das Hineinschnuppern in den Beruf als Lehrkraft im Mittelpunkt. Für die Schulen im Land stellt insbesondere die Frage der Finanzierung solcher Stellen für einen Freiwilligendienst eine Herausforderung dar. Diese ist abhängig von der Bereitschaft der Schulträger oder weiterer Sponsoren. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 28. August 2017 Nr. Z-6909.3/324 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. an wie vielen öffentlichen und freien Schulen im Land Stellen für einen Freiwilligendienst angeboten werden; Freiwilligendienste sind der Bundesfreiwilligendienst in Verantwortung des Bundes, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales und Integration sowie das Freiwillige Ökologische Jahr in der Verantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Da es an Schulen keine einschlägigen Einsatzstellen gibt, wird das Freiwillige Ökologische Jahr dort nicht durchgeführt. Derzeit sind in Baden-Württemberg insgesamt 426 Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Schulen ausgewiesen. Das FSJ wird ebenfalls an Schulen angeboten, wobei die Schulen nicht förmlich als Träger fungieren. Aktuell absolvieren rund 13.000 Menschen in Baden-Württemberg ein FSJ, davon fünf Prozent an Schulen (Erhebung von 2014). *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

Am FSJ Sport und Schule, das vom Kultusministerium unterstützt und in der Trägerschaft der Baden-Württembergischen Sportjugend bzw. des Landessportverbands Baden-Württemberg durchgeführt wird, partizipieren inzwischen 240 Grundschulen. Dort waren im abgelaufenen Schuljahr 2016/2017 insgesamt 125 Freiwillige im Rahmen einer Kooperation ihrer Einsatzstelle (Sportverein) an einer oder mehreren Grundschulen tätig. Zum Schuljahr 2017/2018 werden weitere 10 Stellen geschaffen, sodass 135 Freiwillige im FJS Sport und Schule tätig werden können. Im Rahmen des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes können sich seit dem Jahr 2012 jährlich rund 70 deutsche und 70 französische Schulen beim Deutsch- Französischen Jugendwerk (Entsendeorganisation) als Einsatzstelle bewerben. Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) mit Unterstützung der französischen Agence du Service Civique und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) koordiniert. Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst an Schulen dauert jeweils 10 Monate. Im Schuljahr 2016/2017 hat eine französische Freiwillige einen Freiwilligendienst an einer baden-württembergischen kirchlichen Privatschule geleistet. 2. welche Aufgabenbereiche die Freiwilligen an diesen Schulen übernehmen; Freiwillige des Formats FSJ Sport und Schule sind zu 70 Prozent ihrer Arbeitszeit überwiegend im außerunterrichtlichen Schulsport an Grundschulen tätig, beispielsweise im Bereich der Arbeitsgemeinschaften, im Pausensport, bei Spielund Sportfesten sowie bei Schulsportwettbewerben, etwa beim Wettbewerb Jugend trainiert für Olympia oder bei den Bundesjugendspielen. Die übrigen 30 Prozent ihrer Arbeitszeit leisten die Freiwilligen im Sportverein. Der reguläre Sportunterricht nach der Kontingentstundentafel bleibt an den kooperierenden Grundschulen originäre Aufgabe von Lehrkräften. Dort dürfen Freiwillige allenfalls als Unterstützung der Lehrkräfte tätig sein. Zum Deutsch-Französischen Freiwilligendienst: Entsprechend der Einsatzmodalitäten des Deutsch-Französischen Jugendwerks sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Deutsch-Französischen Freiwilligendienst durch ihre Tätigkeit den Schulalltag bereichern und außerunterrichtliche Aktivitäten im Rahmen der Mobilität junger Menschen organisieren oder begleiten (z. B. Schulausflüge, Reisen). Ziel ist es, die europäische und internationale Öffnung der jeweiligen Schule zu unterstützen sowie Kooperationsangebote zu entwickeln (z. B. Austauschprogramme). Die Freiwilligen sollen jedoch in keinem Fall eigenverantwortlichen Sprachunterricht erteilen oder in anderer Weise Arbeitskräfte ersetzen, die für den laufenden Betrieb der Schule notwendig sind. 3. welche Kosten für eine Freiwilligendienststelle anfallen und wie diese finanziert werden; Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Eine für alle Träger gleichlautende Kostenhöhe im FSJ kann nicht benannt werden, da die zur Durchführung des FSJ zugelassenen Träger individuelle Bildungskonzepte und pädagogische Konzepte bereithalten, die unterschiedliche Kosten ausweisen. Derzeit muss ein Mindestbetrag in Höhe von 150 Euro als Taschengeld an die Freiwilligen geleistet werden, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei ermöglicht werden und Arbeitskleidung bei Bedarf frei zur Verfügung gestellt wird. Können Sachleistungen nicht erbracht werden, ist eine Geldersatzleistung in Höhe von mindestens 75 Euro jeweils für Unterkunft und Verpflegung zu leisten. Die Gesamtsumme aller Leistungen an eine Freiwillige bzw. einen Freiwilligen darf monatlich 300 Euro nicht unterschreiten. Die Höhe des Taschengeldes ist auf derzeit 372 Euro (sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nach 159 Sozialgesetzbuch VI) begrenzt. Die Einsatzstellen tragen dabei die anfallenden Kosten für Taschengeld und So - zialversicherung sowie anteilig die Kosten für die Bildungstage und die pädagogi- 3

sche Begleitung der Freiwilligen. Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie die Seminartage übernehmen die in Baden-Württemberg zugelassenen Träger des FSJ nach Maßgabe der Mindestqualitätsstandards zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Baden-Württemberg, die Bestandteil der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung und Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ) sind. Der Landeszuschuss zum FSJ beträgt 500 Euro pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer und Jahr für derzeit ca. 49 Prozent der Teilnehmenden. Der Zuschuss wird dabei zur Deckung der Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Begleitung und die Seminartage sowie die Organisation derselben gewährt. Der Bundeszuschuss beträgt je Monat und Teilnehmerin oder Teilnehmer im FSJ bis zu 200 Euro. Er wird dabei an die bundeszentralen Stellen der Trägerverbände ausgereicht, die ihn wiederum an ihre Mitgliedsverbände oder Untergliederungen weiterreichen. Informationen darüber, welcher Anteil des Zuschusses nach Baden-Württemberg fließt, liegen dem Ministerium für Soziales und Integration nicht vor. Zur Finanzierung des FSJ Sport und Schule können folgende Angaben gemacht werden: Der Einsatzstellenbeitrag, den der kooperierende Sportverein im Programm für den Einsatz des Freiwilligen erbringt, beträgt aktuell 175 Euro pro FSJ-Stelle und Monat. Die Gesamtausgaben für das Format FSJ Sport und Schule betragen für den Landessportverband Baden-Württemberg als Träger des FSJ Sport und Schule im Jahr 2017 rund eine Million Euro. Dieser Betrag wird durch die Einsatzstellenbeiträge der teilnehmenden Sportvereine, die sich in der Summe auf rund 210.000 Euro belaufen, durch die Stiftung Sport in der Schule und das Kultusministerium mit jeweils rund 400.000 Euro sowie durch Eigenmittel des Landessportverbands finanziert. Ab dem Jahr 2018 wird sich die Stiftung Sport in der Schule aus der Mitfinanzierung des FSJ Sport und Schule zurückziehen. Im Haushalt des Kultusministeriums für das Jahr 2018 sind rund 1 Million Euro für das FSJ Sport und Schule eingeplant. Für die Jahre 2017 bis 2021 stehen dem Landessportverband im Rahmen des Solidarpakts Sport III insgesamt 5 Millionen Euro für die Fortführung und den weiteren Ausbau des Formats FSJ Sport und Schule zur Verfügung. Zum Deutsch-Französischen Freiwilligendienst: Die französischen Freiwilligen erhalten monatliche Aufwandsentschädigungen (Taschengeld) der Agence du Service Civique in Höhe von 513 Euro und werden durch das Deutsch-Französische Jugendwerk versichert. Das Deutsch-Französische Jugendwerk organisiert und trägt die Kosten der begleitend angebotenen Seminare für die Freiwilligen (rund 1.800 Euro einschließlich Fahrtkosten). Die schulischen Einsatzstellen müssen den Freiwilligen monatliche Zusatzleistungen von mindestens 107 Euro als Geld- oder Sachleistung zur Verfügung stellen. Das Land beteiligt sich an den Aufwendungen der Einsatzstellen mit Zuschüssen von monatlich 107 Euro je Freiwilligem. Dementsprechend wurden für das zurückliegende Schuljahr aus Mitteln des Kultusministeriums im Jahr 2017 rund 1.070 Euro als Zuschuss an den privaten baden-württembergischen Schulträger, an dem die unter Frage 1 aufgeführte französische Freiwillige ihren Freiwilligendienst absolviert hat, ausgezahlt. Die darüber hinaus anfallenden Kosten werden vom Schulträger übernommen. Bundesfreiwilligendienst 2 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) legt fest, dass Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst nur unentgeltlich Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld erhalten dürfen. Ein Taschengeld ist dann angemessen, wenn es sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ( 159 Sozialgesetzbuch VI) nicht übersteigt. Die Höhe des Taschengeldes ist für das Jahr 2016 auf maximal 372 Euro begrenzt. Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung im Rahmen von Obergrenzen erstattet. Die Erstattung für das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge beträgt bis zu 250 Euro pro Monat für Freiwillige, die zu Beginn des Bundesfreiwilligendienstes das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Freiwilli- 4

ge ab Vollendung des 25. Lebensjahres bis zu 350 Euro pro Monat. Erstattet werden diese Höchstbeträge, wenn der Einsatzstelle gemäß der Vereinbarung (Vertrag) für die Freiwillige bzw. den Freiwilligen auch Kosten in dieser Höhe für Taschengeld und Sozialversicherung (hier zahlt die Einsatzstelle den Arbeitgeberund Arbeitnehmeranteil) entstehen. Liegen die Kosten dafür unter den Höchstbeträgen, wird auch nur dieser Betrag erstattet. Werden den Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen gewährt, tragen die Einsatzstellen diese Kosten vollständig. Darüber hinaus tragen die Einsatzstellen die Kosten der in 4 BFDG vorgesehenen pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. Hierfür werden bis zu 133 Euro in Form von Sach- und Geldleistungen pro Monat und Teilnehmerin und Teilnehmer erstattet. Auch die Fahrtkosten zum Seminar zur politischen Bildung an einem der Bildungszentren des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben werden einmalig erstattet. Werden darüber hinaus Seminare an einem der Bildungszentren gebucht, trägt die Einsatzstelle für diese die Fahrtkosten zum Bildungszentrum. Außerdem hat die Einsatzstelle einen Eigenanteil von mindes - tens 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für die pädagogische Begleitung zu erbringen. 4. welche besonderen pädagogische Konzepte für die Durchführung des Freiwilligendienstes und die Einbindung der Freiwilligen an Schulen bekannt sind und wie diese jeweils ausgestaltet sind; Die pädagogische Begleitung umfasst beim FSJ die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte des Trägers und durch die Einsatzstelle. Dar - über hinaus werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst mindestens 25 Tage. Die Teilnahme ist Pflicht. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit. Wie schon in Frage 3 erwähnt, werden die Mindestqualitätsstandards zur Durchführung des FSJ in Baden-Württemberg in der VwV FSJ des Sozialministeriums definiert. Darüber hinausgehende Konzepte verantworten die Träger selbst. Im FSJ Sport und Schule werden die Freiwilligen im fünftägigen Einführungs - seminar durch die Baden-Württembergische Sportjugend auf die Aufgaben an Grundschulen und im Sportverein vorbereitet. Das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik unterstützt die Baden-Württembergische Sportjugend bei der Durchführung des Einführungsseminars. Während des Freiwilligendiens - tes erwerben die Freiwilligen zusätzlich die Übungsleiter C-Lizenz Breitensport und qualifizieren sich dadurch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich Bewegung, Spiel und Sport im Verein und in der Schule. Die Aufgaben im Deutsch-Französischen Freiwilligendienst werden in der Regel 35 Stunden pro Woche ausgeführt, wobei zwei Urlaubstage pro Monat genommen werden können. Die Aufgabenfelder variieren sehr stark und richten sich auf der einen Seite nach dem Profil der Schule und auf der anderen Seite nach den Interessensbereichen und dem Engagement des Freiwilligen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine binationale Begleitung durch einen interkulturellen Seminarzyklus, in dem ihnen sowohl die Sprache als auch die Gesellschaft des Gastgeberlandes näher gebracht wird und sie eine zusätzliche Unterstützung erfahren. Dieser Zyklus besteht aus drei Seminaren, welche dem Freiwilligendienst eine Struktur geben. Die Seminare beanspruchen insgesamt eine Dauer von 25 Tagen. Sie werden vom Deutsch-Französischen Jugendwerk organisiert und finanziert. Auch der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Die Freiwilligen erhalten von den Einsatzstellen fachliche Anleitung. Während des Bundesfreiwilligendienstes finden Seminare statt, für die eine Teilnahmepflicht besteht. Auch beim Bundesfreiwilligendienst beträgt die Gesamtdauer der Seminare bei einer zwölfmonatigen Teilnahme mindestens 25 Tage. 5

5. wie sich die Nachfrage nach Freiwilligendiensten an Schulen gestaltet und ob das derzeitige Angebot an Stellen mit Blick auf den Bedarf auskömmlich ist; Die Nachfrage nach Freiwilligendiensten an Schulen wird in der amtlichen Schulstatistik nicht erfasst. Dem Kultusministerium liegen daher keine belastbaren Erkenntnisse dahingehend vor, dass das Angebot für den Freiwilligendienst an Schulen einer möglichen Nachfrage nicht gerecht würde. Erkenntnisse liegen hingegen beim Freiwilligendienst FSJ Sport und Schule vor. Hervorzuheben ist dabei allerdings, dass bei diesem Format nicht die Schule, sondern der Sportverein als Einsatzstelle der Freiwilligen fungiert. Die Freiwilligen sind im FSJ Sport und Schule im Rahmen einer Kooperation der Einsatzstelle mit einer oder mehreren Grundschulen zu rund 70 Prozent ihrer Arbeitszeit im außerunterrichtlichen Schulsport und zu rund 30 Prozent im Sportverein tätig. Die Anzahl der hierfür beim Landessportverband Baden-Württemberg neu geschaffenen Stellen hat sich seit der Einführung des Formats im Schuljahr 2013/2014 von 46 Stellen auf 135 Stellen im Schuljahr 2017/2018 erhöht. Die Nachfrage von - seiten der Sportvereine wird dadurch aktuell abgedeckt. Eine im Schuljahr 2015/ 2016 durchgeführte Evaluation des Formats hat u. a. ergeben, dass rund 90 Prozent der Schulen mit der Tätigkeit der Freiwilligen zufrieden sind. Die Auswahl der schulischen Einsatzstellen im Deutsch-Französischen Freiwilligendienst erfolgt durch das Deutsch-Französische Jugendwerk. Dort bewerben sich zwar regelmäßig mehr Schulen, als Einsatzstellen ausgeschrieben sind. Das Bewerberinteresse der französischen Freiwilligen wird jedoch mit den bundesweit angebotenen derzeit rund 70 schulischen Einsatzstellen ausreichend gedeckt. 6. wie sie den Freiwilligendienst an Schulen als Möglichkeit beurteilt, junge Menschen an den Lehrerberuf heranzuführen bzw. eine kritische Reflektion dieses Berufswunsches zu ermöglichen, um Studienabbrüche zu vermeiden; Die Mitarbeit der Freiwilligen in den Schulen kann dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen vor ihrer Studien- und Berufsentscheidung mit der Option des Lehrerberufs auseinandersetzen. Grundsätzlich ist das FSJ ein Bildungs- und Orientierungsjahr. Im Format FSJ Sport und Schule erhalten die Freiwilligen durch ihren Einsatz in Schule und Sportverein auch einen breiten Einblick in das Berufsbild der Grundschullehrerin bzw. des Grundschullehrers. Die Freiwilligen sind im außerunterrichtlichen Schulsport, z. B. im Pausensport, als Unterstützung bei Schulsport-AGs und bei Schulsportwettbewerben tätig. Dadurch stehen sie in einem engen Kontakt mit den Lehrkräften der Schulen. Eine im Schuljahr 2015/ 2016 durchgeführte Evaluation des Formats ergab, dass rund ein Drittel der Freiwilligen im FSJ Sport und Schule nach ihrem Freiwilligendienst mit einem Lehramtsstudium begonnen haben, rund 18 Prozent mit dem Fach Sport. Acht Prozent absolvieren eine Ausbildung mit sportlichem Bezug. 7. wie sie vor diesem Hintergrund eine flächendeckende Einführung des Freiwilligendienstes an den Schulen im Land bewertet; Jugendfreiwilligendienste fördern Jugendliche in besonderer Weise und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Die Freiwilligen engagieren sich für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Es ist erfreulich, dass auch Schulen als Einsatzstellen fungieren. Schulen erhalten durch die Freiwilligendienste eine Unterstützung, die zur Entlastung beitragen und zusätzliche Angebote ermöglichen kann. Die Freiwilligen profitieren im Gegenzug selbst von diesem Engagement: Sie sammeln vielfältige Erfahrungen, die ihre Studien- und Berufswahl beeinflussen können. Über einen Freiwilligendienst am Einsatzort Schule besteht die Möglichkeit, den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers besser kennenlernen. Zugleich können sich Jugend - liche persönlich weiterentwickeln. Vor einem Ausbau entsprechender Angebote an Schulen müsste von einem ent - sprechenden Bedarf bei den Jugendlichen ausgegangen werden. Wie unter Ziffer 5 6

dargestellt, ist die Nachfrage im FSJ Sport und Schule, das vom Land finanziell gefördert wird, aktuell bereits gedeckt. Es liegen darüber hinaus derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die Nachfrage nach einem FSJ an Schulen die Angebote der sonstigen Träger übersteigt. 8. inwiefern für eine solche flächendeckende Einführung ein Finanzierungsfonds des Landes für einen Freiwilligendienst an den Schulen nötig und realisierbar wäre; 9. ob sie für die Vergabe der Mittel aus einem solchen Finanzierungsfonds eine Verteilung auf die Regierungspräsidien und dann eine weitere Verteilung an die Schulen nach dem Windhundprinzip für sinnvoll erachtet. Eine flächendeckende Einführung des Freiwilligendienstes an den öffentlichen Schulen und die damit verbundene Kostentragung fallen nicht in die Zuständigkeit des Landes. Gemäß 15 Finanzausgleichsgesetz trägt das Land die persön - lichen Kosten für die in seinem Dienst stehenden Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes; die (kommunalen) Schulträger tragen die übrigen Schul - kosten. Finanzielle und etwaige sonstige Aufwendungen für Freiwilligendienste an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg wären daher bei entsprechender Trägerschaft von den kommunalen Schulträgern zu leisten (Ausnahme staatliche Schulen). Änderungen hieran sind gegenwärtig nicht angedacht. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 7