Die aktuelle Gefährdung des Weinbaus in der Steiermark durch. Flavescence dorée und Maßnahmenpakete zur präventiven und

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Transkript:

Die aktuelle Gefährdung des Weinbaus in der Steiermark durch Flavescence dorée und Maßnahmenpakete zur präventiven und kurativen Bekämpfung dieser Quarantäne-Phytoplasmose Pflanzengesundheit@ages.at 050555-33326 Stand: März, 2007 Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 1 von 15

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Aktuelle Gefährdung des Weinbaus in der Steiermark durch Flavescence dorée...3 1.1 Aktuelle Befallssituation in der Steiermark...3 1.2 Pest risk assessment für Flavescence dorée...3 2 Maßnahmenpakete zur präventiven und kurativen Bekämpfung von Flavescence dorée...4 2.1 Empfehlungen für amtliche Maßnahmen...4 2.1.1 Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Etablierung von Flavescence dorée (Präventionsplan)...4 2.1.1.1 Obligatorische Vektorbehandlungen in Gemeinden mit Vektorauftreten (Klöch, Straden und St. Anna am Aigen Stand 2006)...4 2.1.1.2 Ausdehnung der Überwachung und Untersuchungen in nicht registrierten Betrieben (z.b. bäuerliche Rebschulen oder private Weinhecken)...10 2.1.1.3 Ansuchen um Schutzgebietsstatus bei der Europäischen Kommission (EK)...11 2.1.2 Maßnahmenpaket zur kurativen Bekämpfung (Notfallplan)...13 2.2 Empfehlungen für die im Weinbau zuständigen Behörden und Organisationen...14 2.3 Empfehlungen für die weinbauliche Beratung...15 Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 2 von 15

1 Aktuelle Gefährdung des Weinbaus in der Steiermark durch Flavescence dorée 1.1 Aktuelle Befallssituation in der Steiermark Im Jahr 2004 wurde der Vektor von Flavescence dorée, die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) erstmals in der Südoststeiermark nachgewiesen. Seither wird während der Vegetationsperiode ein ständiger Zuflug des Vektors aus dem mediterranen Raum beobachtet. Das nördlichst festgestellte Auftreten des Vektors ist derzeit St. Anna am Aigen. Alle gefangenen Zikaden wurden mit einer PCR-Analyse auf die Verseuchung durch das Phytoplasma untersucht. Der Erreger konnte aber noch nicht in den Zikaden nachgewiesen werden. Auch eine Identifikation der Krankheit bei Rebstöcken mit Vergilbungssymptomen war bis dato nicht möglich. Flavescence dorée ist in Österreich noch nicht aufgetreten (Stand 2006). 1.2 Pest risk assessment für Flavescence dorée Eine durchgeführte Risikobewertung (pest risk assessment) zeigt, dass die Gefahr einer Einschleppung dieser Krankheit besonders durch latent infiziertes Rebmaterial gegeben ist. Dessen Verwendung in einem Gebiet in dem die Amerikanische Rebzikade vorkommt, würde zum Ausbruch der Krankheit führen. Ein weiterer Einschleppungspfad ist die Ausbreitung infizierte Vektorpopulationen aus Serbien entlang des Donautals bzw. entlang der Drau/Mur nach Österreich. Neben den Flusstälern sind auch Hauptverkehrswege wichtige Eintrittspforten für den Vektor bzw. die Krankheit. In der Vegetationsperiode 2006 wurden alle 5 Larvenstadien des Vektors gefunden. Daraus kann geschlossen werden, dass der Vektor im Klimagebiet der Südoststeiermark seinen gesamten Entwicklungszyklus durchlaufen kann. Vergleichende Studien mit Klimadaten deuten darauf hin, dass er sich nicht nur etablieren, sondern auch immer weiter nach Norden ausbreiten könnte. Die derzeitige Pflanzenschutzpraxis im Weinbau kann eine Ausbreitung von Flavescence dorée/amerikanische Rebzikade nicht überall verhindern. Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 3 von 15

2 Maßnahmenpakete zur präventiven und kurativen Bekämpfung von Flavescence dorée 2.1 Empfehlungen für amtliche Maßnahmen 2.1.1 Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Etablierung von Flavescence dorée (Präventionsplan) 2.1.1.1 Obligatorische Vektorbehandlungen in Gemeinden mit Vektorauftreten (Klöch, Straden und St. Anna am Aigen Stand 2006) a) Bekämpfung der Überwinterungsstadien (Eier) der Zikaden Empfohlene Maßnahmen ab der Vegetationsperiode 2008: Direkte Bekämpfung der überwinternden Eier durch Pflanzenschutzbehandlungen: Austriebsbehandlung mit Paraffinölen (Tabelle I und Abbildung I). Indirekte Regulation des Vektors durch Kulturarbeiten: Entfernung und Vernichtung des Rebschnittholzes im Winter. Die Eier der Amerikanischen Rebzikade überwintern unter der Borke der verholzten Teile des Weinstockes und werden so beim Rückschnitt und Verhäckseln nur zum Teil erfasst. Paraffinöle bilden mit Wasser eine Emulsion, die am Stock ausgebracht, einen dünnen, luftundurchlässigen Film über die Überwinterungsstadien (Eier) der Zikade legen und diese ersticken. Dabei ist auf eine besonders gründliche Benetzung der Pflanzen zu achten ( Stockwaschung ). Öle sollten kurz vor dem Schlüpfen der Schädlinge eingesetzt werden, da in diesem Stadium die Atmungsaktivität in den Eiern besonders hoch ist (siehe Abbildung 1). Die Austriebsspritzung kann bei Temperaturen ab 0 C durchgeführt werden. Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 4 von 15

Abb. 1.: Graphische Darstellung der empfohlenen Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade Eier Larven Adulte SCHLUPF. März April Mai Juni Juli August September Austriebsspritzung Larven und Adulte gegen die Eier (Paraffinöl) Reldan 2E Confidor 70 WG Samba, Samba K Steward B1 B2 B1, B2 = Behandlungen gegen den Vektor Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 5 von 15

Tabelle I: Übersicht über die Austriebsbehandlungsmittel Handelsname Wirkstoff Indikationen Zulassungsdauer Wirkungsweise Wirkungsgrad gegen Rebzikaden Austriebsspritzmittel 7 E Paraffinöl Obstbaumspinnmilbe (Rote Spinne) [Panonychus ulmi] Ende: 31.12.2008 Abtöten der Eier durch Luftabschluss mittels Ölfilm ca. 35% Abtötung der Eistadien Austriebsspritzmittel 7 E Kwizda Paraffinöl Obstbaumspinnmilbe (Rote Spinne) [Panonychus ulmi] Ende: 31.12.2008 Abtöten der Eier durch Luftabschluss mittels Ölfilm ca. 35% Abtötung der Eistadien Paroil Paraffinöl Kräusel- und Pockenmilbe [Eriophyes vitis], Obstbaumspinnmilbe (Rote Spinne) [Panonychus ulmi] Ende: 31.12.2008 Abtöten der Eier durch Luftabschluss mittels Ölfilm ca. 35% Abtötung der Eistadien Austriebsspritzmittel Promanal Neu Paraffinöl Spinnmilben (Wintereier) Anfang: 30.12.1998 Antrag auf Erneuerung Abtöten der Eier durch Luftabschluss mittels Ölfilm ca. 35% Abtötung der Eistadien Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 6 von 15

b) Bekämpfung der Larven-Stadien und adulten Zikaden Empfohlene Maßnahmen ab der Vegetationsperiode 2007: Direkte Bekämpfung des Vektors durch Pflanzenschutzbehandlungen: Zwei Pflanzenschutzbehandlungen mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gegen Larven und adulte Zikaden im Juni (Tabelle II und Abbildung I). Indirekte Regulation des Vektors durch Kulturarbeiten: Sorgfältig durchgeführte Laubarbeiten im Sommer unterstützen die Reduktion der Jungstadien der Vektorpopulation. Die Untersuchungen über den Verlauf des Zufluges von S. titanus zeigen, dass der Höhepunkt des Zufluges Ende August und September ist. Zu diesem Zeitpunkt wird keine weitere Insektizidbehandlung empfohlen, da es bei Spätbehandlungen zu Rückstandsproblemen bzw. zu Gar- und Geschmacksbeeinflussungen beim Weinausbau kommen kann. Die Wartefirsten der Insektizide sind zu berücksichtigen. Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 7 von 15

Tabelle II: Übersicht über Bekämpfungsmittel mit derzeitiger Zulassung gegen Rebzikaden (Stand April 2007, aktuelle Informationen unter www.ages.at/service/datenbanken/pflanzenschutzmittelregister) Handelsname Wirkstoff Indikationen Zulassungsdauer Wirkungsweise Wirkungsgrad gegen Rebzikaden Samba Fenpyroximate AT: Spinnmilbe, Kräuselmilbe, Rebzikaden, max. 1 Anwendung pro Saison Antrag auf Erneuerung in Österreich seit: 09.06.2000 Akarizid mit Kontakt- und Fraßwirkung tw. entwicklungshemmende Wirkung, Mitte Juni - Ende Juni ca. 85% Samba K Fenpyroximate AT: Spinnmilbe, Kräuselmilbe, Rebzikaden, max.1 Anwendung pro Saison Antrag auf Erneuerung in Österreich seit: 22.12.2005 Akarizid mit Kontakt- und Fraßwirkung tw. entwicklungshemmende Wirkung, Mitte Juni - Ende Juni ca. 85% Steward Indoxacarb AT: Einbindiger Traubenwickler Bekreuzter Traubenwickler Springwurm, Rebzikaden, max.1 Anwendung pro Saison Antrag auf Erneuerung in Österreich seit: 27.10.2003 Deutschland: 31.12.2016 Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung, gegen fressende und saugende Schädlinge; Fraßstopp und Paralyse der Schädlinge, Mitte Juni - Ende Juni 90% Reldan 2 E Chlorpyrifos- methyl AT: Springwurm, Traubenwickler, Rebenzikaden, Kräusel-, Pocken,- Spinnmilben Ende: 30.06.2010 nicht-systemisches Insektizid, mit Kontakt- und Fraßwirkung, gegen fressende und saugende Schädlinge, Mitte Juni Mitte Juli 99% systemisches Insektizid mit translaminarer Aktivität Confidor 70 WG Imidacloprid AT: Reblaus, Rebzikaden max.1 Anwendung pro Saison Ende: 31.12.2016 und mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen fressende und saugende Schädlinge, Mitte Juni Mitte Juli 92% Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 8 von 15

Tabelle III: Übersicht über Bekämpfungsmittel ohne derzeitige Zulassung gegen Rebzikaden (Diese Pflanzenschutzmittel wurden z.t. bei d er Besprechung am 26.2.2007 in Haidegg diskutiert, bzw. erschienen interessant) Handelsname Wirkstoff Zulassungsdauer Wirkungsweise Wirkungsgrad gegen Rebzikaden Lannate 25W Methomyl Ende: 30.09.2007 systemisches Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung, gegen fressende und saugende Schädlinge?? Dursban 2 E Chlorpyrifos bzw. Chlorpyrifos- Ethyl AT: Ende: 31.12.2006 Abverkaufsfrist 31.12.2007 nicht-systemisches Insektizid, mit Kontakt- und Fraßwirkung, gegen fressende und saugende Schädlinge, Mitte Juni Mitte Juli 99% Cascade Flufenoxuron AT: ---- D: --- Insektenwachstumsregulator, als Kombinationsprodukt mit anderen Wirkstoffen geeignet, langsamere Wirkung (ab 10-15 Tagen) ca. 90% Applaud 40SC Buprofezin AT: ---- D: --- Insektenwachstumsregulator, als Kombinationsprodukt mit anderen Wirkstoffen geeignet, langsamere Wirkung (ab 10-15 Tagen) ca. 95% Pyrinex 25 CS Chlorpyrifosethyl AT: ---- D: --- --- --- Reldan 40 EC Chlorpyrifosmethyl AT: ---- D: --- --- --- Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 9 von 15

2.1.1.2 Ausdehnung der Überwachung und Untersuchungen in nicht registrierten Betrieben (z.b. bäuerliche Rebschulen oder private Weinhecken) Pflanzen und Pflanzenteile von Vitis sp. dürfen innerhalb des Binnenmarktes der EU nur mit einem Pflanzenpass verbracht werden. Bäuerliche Rebschulen unterliegen nicht der amtlichen Kontrolle. Daher ist die Gefahr der Einschleppung von Flavescence dorée besonders groß. Die amtliche Kontrolle sollte auf diese Betriebe in den gefährdeten Gebieten und in deren Umfeld ausgedehnt werden. In der Südoststeiermark sind in Privatgärten sehr häufig Weinhecken und kleine Weingärten angepflanzt. Bei unseren Erhebungen stellten wir fest, dass diese Rebanlagen bevorzugte Anflugsinseln für die Rebzikaden darstellen. Daher empfehlen wir, bei Verdacht auch in diesen Kleinstanlagen Proben zu ziehen. Die Probenahme sollte durch Organe des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes vorgenommen werden, da nur Ergebnisse aus amtlichen Proben anerkannt werden. Die Untersuchungen werden an der AGES, Inst. für Pflanzengesundheit mittels akkreditierten Methoden durchgeführt. Die Untersuchung einer Pflanzenprobe kostet 65,75 exkl., ein positiver Befund muß durch eine RFLP-Analyse bestätigt werden (zusätzliche Kosten von 38,42 exkl.). Die Untersuchung einer Amerikanischen Rebzikade kostet 38,42 exkl. Bei Zikaden können Mischproben von bis zu 15 Individuen untersucht werden. Tabelle IV. Übersicht über die Kostenübernahme (gemäß PSG 1995): Betriebsart Probe Kostenübernahme Registrierte Betriebe gemäß 14 PSG 1995 Rebschulen / Produktion von Pflanzgut Nicht-Registrierte Betriebe z.b. bäuerliche Rebschulen, Privatgärten Gemäß 4b PSVO 1996 (Kompendium-LW) Stichproben gemäß 20 PSG 1995 Betrieb Probenahme und Laborkosten) Bei positivem Ergebnis: Betrieb (Probenahme und Laborkosten) Bei negativem Ergebnis: Landespflanzenschutzdienst: Probenahme Bund: Laborkosten Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 10 von 15

2.1.1.3 Ansuchen um Schutzgebietsstatus bei der Europäischen Kommission (EK) Derzeit genießen die Region Basilicata in Italien und Tschechien Schutzgebietsstatus für Flavescence dorée. Ein Antrag aus Österreich, z.b. für bestimmte, genau definierte Gebiete, kann durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, bei der EK gestellt. werden. Einem derartigen Antrag müssen gemäß 4 PDG 1995 u.a. Daten beigelegt werden, die die Befallsfreiheit mit Flavescence dorée im beantragten Gebiet nachweisen, bzw. nachweisen, dass dieser weder endemisch noch angesiedelt ist. Bei Zuerkennung eines Schutzgebietsstatus sind folgende Maßnahmen für das betreffende Gebiet obligatorisch: regelmäßige systematische Untersuchungen (Monitoring, Laboruntersuchung) jährliche Berichtslegung Das Verbringen von Pflanzen oder Pflanzenteilen in Flavescence dorée -Schutzgebiete ist nur mit Schutzgebietspflanzenpässen (ZP) erlaubt. Der Schutzgebietspflanzenpass hat folgende Aussagekraft: das Land ist frei von Flavescence dorée oder das Gebiet ist frei von Flavescence dorée (ISPM 4) oder die Pflanzen stammen aus einem Flavescence dorée -Schutzgebiet oder auf der Produktionsfläche waren die Mutterpflanzen frei während der letzten 2 Vegetationsperioden und auch die Stecklinge frei oder das Vermehrungsmaterial wurde behandelt (Heißwasserbehandlung) Im Falle eines Schutzgebietes für Flavescence dorée in Österreich werden die Kosten wie folgt aufgeteilt: Probenahme: Landespflanzenschutzdienst Laborkosten: Bund Vor einer Antragstellung wird eine nationale Abstimmung mit den anderen Weinbaugebieten und Weinbauverbänden in Österreich empfohlen. Vermehrungsbetriebe sollten durch Informationsveranstaltungen auf die zukünftigen Änderungen durch den Schutzgebietsstatus vorbereitet werden, damit die Betriebe z.b. den Zukauf von Pflanzmaterial aus befallsfreien Gebieten in ihren Produktionsablauf rechtzeitig einplanen können. Der Antrag über Zuerkennung eines Schutzgebietes muss an das BMLFUW gestellt werden. Die nötigen Daten für die Antragsstellung, z.b. Erhebungen zur Befallsfreiheit der Gebiete von Flavescence dorée und eine Risikoanalyse zur Einschleppung und Etablierung von Flavescence dorée, liegen bereits an der AGES auf. Die Weiterleitung an die EK erfolgt durch das BMLFUW. Die Bearbeitung des Antrages im Ständigen Ausschuss für Pflanzengesundheit (SCPH) dauert zwischen 6 Monaten und 1 Jahr. Die Revision der derzeitigen Flavescence dorée - Schutzgebiete ist Ende 2008 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Antrag bei der EK bereits eingelangt sein (siehe Abb. 2). Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 11 von 15

Abb. 2: Möglicher Zeitrahmen für eine Zuerkennung eines Schutzgebietsstatus 2007 2008 2009 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 Nationale Abstimmung Verbände Vorbereitung - Vermehrungsbetriebe Vermehrungsbetriebe: z.b. Zukauf von Pflanzmaterial aus befallsfreien Gebieten Antragstellung an das BMLFUW Bearbeitung des Antrages im BMFLUW und Weiterleitung an die EK Bearbeitung des Antrages im SCPH Revision- Schutzgebiete Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 12 von 15

2.1.2 Maßnahmenpaket zur kurativen Bekämpfung (NOTFALLPLAN) Empfehlungen für landesrechtliche Regelungen bei Auftreten von Flavescence dorée (positiver Laborbefund): Im Falle eines positiven Laborbefundes sollte der amtliche Landespflanzenschutzdienst zur Festlegung der Befallszone das Erstauftreten mit GPS-Daten kartieren die weitere Befallszone durch Untersuchungen von symptomtragenden und symptomfreien Reben ermitteln. Nach der geographischen Festlegung der Befallszone kann eine Pufferzone (z.b. 1-5 km rund um die Befallszone) eingerichtet werden. Somit können die Maßnahmen für die Befallszone und die Pufferzone differenziert werden. Empfohlene Maßnahmen für die Befallszone Rodung und schadlose Entsorgung der erkrankten Rebstöcke Rodung des gesamten Anlage a) Befall von über 30% b) als Notmaßnahme, bei weiterem Befallsauftreten Bekämpfung des Vektors a) Nennung der auszubringenden Insektizide b) Festlegung der Applikationsbestimmungen Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen Empfohlene Maßnahmen für die Pufferzone Intensives Monitoring des Krankheitsauftretens und des Vektors Präventive Vektorbekämpfung wie unter Punkt 2.1.1.1 erläutert. Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 13 von 15

2.2 Empfehlungen für die im Weinbau zuständigen Behörden und Organisationen Freiwillige Überwachung des Rebmaterialverkehrs in den Gebieten mit Vektorauftreten z.b. durch zusätzliche Kontrollen im August/September bei Neuauspflanzungen von Ertragsanlagen während des 1. Standjahres und zusätzlich Information der Winzer über Krankheitssymptome. Die Kontrollen der Rebschulen, Vorstufen- und Basisanlagen wie im Kompendium-LW erläutert erst im August und September durchführen. Besonders sollten Flavescence dorée - anfällige Edelreisrebsorten (z.b. Chardonnay Blanc) bzw. bei Unterlagsrebsorten mit Symptomausprägung (z.b. 125 AA, Fercal) hinsichtlich Krankheitssymptome kontrolliert werden (siehe Tabellen). Der strikte Vollzug des steirischen Kulturpflanzenschutzgesetzes hinsichtlich nicht bewirtschafteter Weingärten in den gefährdeten Gebieten und in ihrem Umfeld wird empfohlen, da der Vektor besonders in diesen Anlagen sich ungehindert etablieren und vermehren kann. Tabelle V: Zusammenstellung über die Einfluß der Edelreisrebsorten auf die Anfälligkeit gegenüber Flavescence dorée und über die Einfluß der Unterlagsrebsorte auf die Ausprägung der Symptome. EDELREISREBSORTEN UNTERLAGSREBSORTEN sehr anfällig anfällig wenig anfällig ohne Krankheitsanzeichen (Latenzinfektion!) schwache Symptome gelegentliche Symptomausprägung Chardonnay Blanc Cabernet Franc Cabernet Sauvignon Pinot Noir Merlot Sauvignon Blanc 3309 C FERCAL 5BB SO4 5C 161.49 C 41.B RSB1 125 AA 420 A 110R 140 Ru 1130 P 101.14 MG Tabelle aus: La Flavescence dorée de la vigne, Groupe de Travail National Flavescence dorée 1993, verändert Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 14 von 15

2.3 Empfehlungen für die weinbauliche Beratung Information der Winzer und Weinbauverbände über die Krankheit, deren Verbreitung und die Verwechslungsmöglichkeiten mit Schwarzholzkrankheit (Stolbur phytoplasma) insbesondere in den Gebieten mit Vektorauftreten. Information der Winzer über das derzeitige Gefährdungsrisiko in ihrem Gebiet. Bezug von Rebmaterial aus befallsfreien Gebieten bewerben Behandlungsmaßnahmen gegen den Vektor wie in Punkt 2.1.1.1 beschrieben. Schulungen und Informationen zu diesem Thema anbieten (aktuelle Informationen unter www.ages.at/kompetenz & Know- How/Landwirtschaft/Pflanze/Pflanzengesundheit/Aktuelles/Phytoplasmosen) GestalterInnen des Beitrages: Helga Reisenzein, Robert Steffek, Norbert Zeisner, Hermann Hausdorf, Elisabeth Jägersberger, Sylvia Blümel Ansprechpartner: AGES, Inst. f. Pflanzengesundheit Spargelfeldstraße 191 1226 Wien Mag. Helga Reisenzein Tel.: 050 555 333 40 Fax: 050 555 333 03 Mail: helga.reisenzein@ages.at oder Tel.: 050 555 333 26 Fax: 050 555 333 03 Mail: pflanzengesundheit@ages.at Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien; www.ages.at 15 von 15