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Transkript:

Druck_NVP_Titel_Erg_LK ES.pdf 1 26.08.10 08:52 Druck_NVP_Titel_LK ES3 29.10.2008 20:14 Uhr Seite 3 C M Y CM MY CY CMY K Anlage 9 C M Y CM MY CY CMY K N A H V E R K E H R S P L A N Esslingen (N) Ostfildern Leinfelden-Echterdingen Filderstadt Nürtingen Kirchheim (T) Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH im Auftrag des Landkreises Esslingen vvs

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) I Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage 1 2 Notwendigkeit der Linienbündelung 1 3 Vorgehensweise 2 4 Einbezogene Linienverkehre 4 5 Künftige Linienbündel im Landkreis Esslingen 9 5.1 Bündel 1: Verkehrsraum Leinfelden-Echterdingen - Filderstadt 10 5.2 Bündel 2: Verkehrsraum Esslingen (N) 11 5.3 Bündel 3: Verkehrsraum Esslingen (N) - Schurwald 12 5.4 Bündel 4: Verkehrsraum Esslingen (N) - Ostfildern 13 5.5 Bündel 5: Verkehrsraum Plochingen - Reichenbach (F) - Wernau (N) 14 5.6 Bündel 6: Verkehrsraum Köngen - Wendlingen (N) 15 5.7 Bündel 7: Verkehrsraum Kirchheim (T) 16 5.8 Bündel 8: Verkehrsraum Kirchheim (T) - Lenningen - Weilheim (T) 17 5.9 Bündel 9: Verkehrsraum Nürtingen - Neuffen 18 5.10 Bündel 10: Verkehrsraum Nürtingen - Neckartenzlingen 19 Anhang Auszug aus dem Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen Kapitel 1 I - VII Pläne Plandarstellungen der Linienbündel Plan 1 Plan 10

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 1 Linienbündelungskonzept des Landkreises Esslingen 1 Ausgangslage Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Esslingen wurde in der Sitzung des Kreistags am 09.10.2008 verabschiedet. Das vorliegende Linienbündelungskonzept stellt einen Bestandteil des aktuellen Nahverkehrsplans des Landkreises dar. Der Rechtsrahmen ist dort auf Seite 1-7 dargestellt und im Anhang zum Linienbündelungskonzept nochmals aufgeführt. 2 Notwendigkeit der Linienbündelung Im Landkreis Esslingen sind die Linienverkehrsgenehmigungen auf der Basis des PBefG derzeit ausschließlich für Einzellinien vergeben. Dabei bestehen aufgrund der historisch gewachsenen Struktur des Verkehrsnetzes und zahlreicher punktueller Netzkorrekturen stark unterschiedliche Laufzeiten der Linienverkehrsgenehmigungen. Im Hinblick auf mögliche künftige Vergabeverfahren auf der Basis der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 ist bei dieser inhomogenen Struktur der Linienverkehrsgenehmigungen weder eine effektive Abwicklung derartiger Verfahren noch eine Aktivierung betrieblicher Synergien möglich. Im Falle eines evtl. Vorrangs unternehmensinitiierter Verkehre wird die Gefahr gesehen, dass die Einnahmen ertragsstarker Linien künftig kaum noch zur Mitfinanzierung nicht kostendeckender Angebote herangezogen werden können. Der Landkreis beabsichtigt deshalb auf der Basis des 9 Abs. 2 PBefG durch die Definition sogenannter Linienbündel die Laufzeiten der Linienverkehrsgenehmigungen zu harmonisieren. Neben einer weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung wird infolge des Zuschnitts der Linienbündel auch eine vereinfachte und verbesserte Abstimmung verschiedener Verkehrslinien aufeinander erwartet. Die Festlegung von Linienbündeln dient zunächst der Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linienverkehrsgenehmigungen für die Linien in-

2 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) nerhalb eines Linienbündels. Eine Entscheidung über die Art des künftigen Vergabeverfahrens ist mit der Definition der Linienbündel nicht verbunden. 3 Vorgehensweise Für die Festlegung der Linienbündel werden im Sinne des 9 Abs. 2 PBefG insbesondere verkehrliche und betriebliche Aspekte betrachtet und heran gezogen. Im Einzelnen sind dies: - Räumliche Nähe der Linien (gemeinsame End- oder Schnittpunkte, benachbarte oder parallele Linienwege), - Verknüpfungen von Linien (Anschlüsse an End- oder Schnittpunkten), - Funktion der Linien (Stadt- oder Regionalverkehr, Nachtbus), - Räumlicher Schwerpunkt der Bedienung (bei sehr langen Linienwegen oder bei Linien, die die Landkreisgrenze überschreiten). Ergänzend hierzu gehen auch wirtschaftliche Kenndaten wie der Umfang der Fahrleistung (Fahrzeugkilometer), der Fahrzeugbedarf sowie eine Abschätzung der Ertragskraft in den Entscheidungsprozess ein. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Leistungsdaten aus den beim VVS vorliegenden Fahrplandaten abgeleitet wurden. Es gehen deshalb nur solche Fahrleistungen in die Berechnungen ein, die dort auch hinterlegt sind. Für einzelne Schul- oder Verstärkerfahrten ist dies möglicherweise nicht der Fall, so dass der tatsächliche Leistungsumfang in den Bündeln tendenziell etwas höher liegen dürfte. Da für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs als Stichtag der Wochentag Dienstag gewählt wurde, könnte das Betriebsprogramm an anderen Wochentagen auch einen etwas umfangreicheren Fahrzeugeinsatz erfordern. Zudem bleiben Reservefahrzeuge und unterschiedliche Gefäßgrößen (Standardbus/Gelenkbus) unberücksichtigt. Die errechnete Fahrzeuganzahl stellt insoweit eher einen Mindestwert dar, der in der Praxis übertroffen werden dürfte. Gleichwohl vermitteln die Werte

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 3 einen Anhaltspunkt für die für den Betrieb eines Linienbündels notwendige Betriebsgröße. Zur Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Verkehrsunternehmen strebt der Landkreis im Grundsatz die Definition auch kleiner Linienbündel an. Wegen der teilweise bereits bestehenden, großräumigen verkehrlichen und betrieblichen Zusammenhänge ist dies jedoch nicht flächendeckend möglich. Besondere Verkehrsangebote mit speziellen Charakteristika oder dem Bedienungsschwerpunkt außerhalb des Landkreises können bündelfrei gestellt oder Linienbündeln anderer Landkreise zugeordnet werden. Die vorliegende Gliederung des Busliniennetzes im Landkreis Esslingen in Linienbündel wurde vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der Landkreisverwaltung erarbeitet. Die im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen wurden bereits während der Bearbeitungsphase beteiligt. Eine Abstimmung mit anderen Aufgabenträgern erfolgte ebenfalls im Vorfeld im Rahmen der beim VVS angesiedelten Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan. Darüber hinaus erfolgte auch eine Information der angrenzenden, nicht im VVS befindlichen, Landkreise.

4 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 4 Einbezogene Linienverkehre Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Landkreis Esslingen verkehrenden Verkehrslinien. Sie enthält darüber hinaus die Information, welche Linien in das Linienbündelungskonzept eingegangen sind. Linie Laufweg Im Bündelungskonzept enthalten S1 Kirchheim (T) - Plochingen - Stuttgart Herrenberg nein S2 Schorndorf - Stuttgart - Flughafen/Messe - Filderstadt nein S3 Backnang - Stuttgart - Flughafen/Messe nein R1 Ulm - Göppingen - Plochingen - Stuttgart nein R8 Tübingen - Plochingen - Stuttgart nein R81 Oberlenningen Kirchheim (T) Wendlingen ( Plochingen) nein R82 Neuffen Nürtingen nein U5 Leinfelden Stuttgart-Mitte Stuttgart-Mönchfeld nein U7 Ostfildern Stuttgart-Mitte Stuttgart-Killesberg nein U8 Ostfildern Stuttgart-Möhringen Stuttgart-Vaihingen nein 35 Leinfelden Plattenhardt Bernhausen Ruit ja 36 Echterdingen Bernhausen Neuhausen ja 37 Plattenhardt Bernhausen Sielmingen ja 38 Musberg Leinfelden Echterdingen Stetten ja 73 Neuhausen Stuttgart-Plieningen Stuttgart-Degerloch nein 74 Nürtingen Bernhausen Stuttgart-Degerloch nein 75 Walddorf Aich Bernhausen ( Stuttgart-Degerloch) nein 76 Stetten Bernhausen Stuttgart-Degerloch nein 77 Harthausen Echterdingen Stuttgart-Degerloch nein 82 Waldeck Stgt.-Vaihingen Bahnhof Rohr ( Leinfelden Bahnhof) nein 86 Waldenbuch Leinfelden Stuttgart-Vaihingen nein 101 Lerchenäcker Esslingen (N) ZOB Stuttgart-Obertürkheim nein 102 Zell Esslingen (N) ZOB Mettingen ja 103 Zell Esslingen (N) ZOB Stuttgart-Hedelfingen ja Deizisau Sirnau Esslingen (N) ZOB ja 105 Esslingen (N) ZOB Städt. Kliniken Am schönen Rain ja 106 Esslingen (N) Baltmannsweiler Hohengehren ( Schorndorf) ja 108 Liebersbronn Hegensberg Esslingen (N) ZOB ja 109 Neckarhalde Rüdern Esslingen (N) ZOB ja 110 Wäldenbronn Hohenkreuz Esslingen (N) ZOB ja 111 Serach St. Bernhardt Esslingen (N) ZOB ja 112 (Liebersbronn ) Dulkhäusle (Hohenkreuz ) Esslingen (N) ZOB ja 113 Berkheim Zollberg / Adenauerbrücke Esslingen (N) ZOB ja 114 Aichelberg Krummhardt Oberesslingen Esslingen (N) ZOB ja 115 Zell Oberesslingen Esslingen (N) ZOB ja 116 (Endersbach ) Stetten Wäldenbronn Esslingen (N) ZOB nein 117 Wäldenbronn Hohenkreuz Serach Esslingen (N) ZOB ja 118 Zollberg Pliensauvorstadt Esslingen (N) ZOB nein 119 Denkendorf Nellingen Esslingen (N) ZOB ja 120 (Wolfschlugen ) Neuhausen Nellingen Esslingen (N) ZOB ja

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 5 121 Neuhausen Denkendorf Oberesslingen ja 122 Flughafen Scharnhausen Parksiedlung Esslingen (N) ZOB ja 131 (Scharnhausen ) Kemnat Heumaden Ruit Esslingen (N) ZOB ja 132 Rüdern Neckarhalde Serach Oberesslingen ja 138 Berkheim Sirnau Zell Oberesslingen Liebersbronn ja 140 Plochingen Altbach Esslingen (N) ZOB ja 141 Plochingen Bahnhof Stumpenhof ja 142 Plochingen Reichenbach (F) ja 143 Plochingen Deizisau ja 144 Kirchheim (T) Hochdorf Reichenbach (F) Plochingen ja 145 Wernau (N) Bahnhof Königsberger [Stadtverkehr] ja 146 Wernau (N) Bahnhof Marienstraße Brühl [Stadtverkehr] ja 148 Reichenbach (F) Risshalde Bahnhof Hochhaus ja 149 (Plochingen Bahnhof Stumpenhof Baltmannsweiler ( Schorndorf) ja 151 Wendlingen (N) Köngen Wendlingen (N) ja 152 Wendlingen (N) Bahnhof Am Sportplatz Bahnhof ja 153 Zizishausen Oberboihingen ja 161 Kirchheim (T) Altvaterweg ZOB Ötlingen ja 163 Ötlingen Lindorf Kirchheim (T) ZOB Schafhof ja 165 Kirchheim (T) Kitteneshalde ZOB Ohmden ja 166 Kirchheim (T) ) Reudern Säer Nürtingen ja 167 Neuenhaus Grötzingen Nürtingen ja 168 Kirchheim (T) Notzingen Wernau (N) ja 171 Owen Nürtingen ja 172 Hülben Erkenbrechtsweiler Grabenstetten Böhringen nein 173 Bissingen Kirchheim (T) Weilheim (T) Bissingen ja 174 Kirchheim (T) Weilheim (T) Hepsisau Neidlingen ja 175 Weilheim (T) Kirchheim (T) Bissingen Weilheim (T) ja 176 Kirchheim (T) Nabern Bissingen Ochsenwang ja 177 Kirchheim (T) Lenningen Donnstetten ja 177/1 Rad-/Wanderbus Schwäbische Alb ja 178 Göppingen (Hattenhofen ) Schlierbach Kirchheim (T) nein 179 Oberlenningen Beuren Neuffen ja 180 Beuren Neuffen Frickenhausen Nürtingen ja 181 Rieth Nürtingen ZOB ja 182 Roßdorf Nürtingen ZOB ja 183 Roßdorf (Waldfriedhof ) Braike Nürtingen ZOB ja 184 Wendlingen (N) Unterensingen Zizishausen Nürtingen ja 185 Grafenberg Großbettlingen Nürtingen ja 186 Hardt Oberensingen ja 187 Großbettlingen Bempflingen Neckartenzlingen ja 188 Schlaitdorf Neckartenzlingen Altdorf Nürtingen ja 189 Schlaitdorf Neckartailfingen Neckartenzlingen ja 190 Aich Grötzingen Neuenhaus Neckartenzlingen ja 191 Neuffen - Hohenneuffen ja 192 Kappishäusern Kohlberg Neuffen ( Nürtingen) ja 194 Nürtingen-Neckarhausen Raidwangen Roßdorf ja 196 Neckartenzlingen Nürtingen Wendlingen (N) ja 197 Reutlingen Bempflingen Neckartenzlingen ja 198 Kohlberg Tischardt Frickenhausen ja 199 Beuren Neuffen Kohlberg Metzingen ja 261 Göppingen Bünzwangen Ebersbach (F) ( Winterbach Engelbg.) nein

6 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 262 Schorndorf Reichenbach (F) Plochingen ja 760 (Sindelfingen ) Böblingen Waldenbuch ( Neuenhaus) nein 809 Neuenhaus Bernhausen ( Flughafen Stuttgart-Degerloch) ja 826 Tübingen Waldenbuch Leinfelden nein 828 Tübingen Waldenbuch Echterdingen Flughafen nein 7648 Metzingen Echterdingen nein X3 Pfullingen Reutlingen Bernhausen Flughafen nein N8 Stuttgart Schlossplatz Bernhausen Schlossplatz nein N9 Stuttgart Schlossplatz Musberg Leinf. Echterd. Schlossplatz nein N10 Stuttgart Schlossplatz Esslingen (N) Kirchheim (T) Nürtingen nein Neben den Schienenverkehren wurden auch solche Buslinien aus dem Linienbündelungskonzept ausgeklammert, die nicht in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises liegen oder bei denen der Bedienungsschwerpunkt außerhalb des Landkreises Esslingen liegt. Darüber hinaus bestehen für einige grenzüberschreitende Linien auch Absprachen mit benachbarten Aufgabenträgern. In einzelnen sind für die gemäß der obigen Tabelle ausgenommenen Linien folgende Gründe maßgebend: Linien 73, 74, 75, 76, 77, 82 Hierbei handelt es sich um ausbrechende Linien des Busnetzes der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Landeshauptstadt strebt unter der Option der Eigenproduktion die Direktvergabe der Verkehrsleistungen auf ihrer Gemarkung an die Stuttgarter nbahnen AG (SSB) an und wird in diesem Zusammenhang die Linienverkehre der SSB innerhalb Stuttgarts einschließlich der ausbrechenden Verkehre zusammenfassen. Seitens des Landkreises Esslingen bestehen keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise. Eine Bündelung der o. g. Linien durch den Landkreis Esslingen ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. Linien 86, 826, 828: Diese Linien sind vor allem für die Anbindung der Gemeinde Steinenbronn und der Stadt Waldenbuch (beide Landkreis Böblingen) in Richtung Stuttgart wesentlich. In Absprache mit dem Landkreis Böblingen erfolgt deshalb eine Bündelung mit dem dortigen Bündelungskonzept.

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 7 Linien 101, 118: Die Obus-Linien 101 und 118 werden wegen der deutlich höheren Kapitalbindung durch die besondere Infrastruktur bei der Genehmigungslaufzeit Schienenverkehren gleichgestellt. Sie müssen deshalb separat betrachtet werden und bleiben bündelfrei. Linie 116: Die Linie 116 ist sowohl für die Erschließung der Stadt Esslingen als auch der Gemeinde Kernen von nachrangiger Bedeutung. Nachdem auch aus Sicht des Betreibers wichtige betriebliche Gründe (Anbindung an den Betriebshof in Wäldenbronn) für eine Einbeziehung dieser Linie in das Linien bündel Fellbach - Kernen des Rems-Murr-Kreises sprechen, bestehen gegen eine entsprechende Zuordnung der Linie keine Einwände. Linien 172, 178, 261, 760, 7648, X3: Diese Linien sind für die ÖPNV-Erschließung im Landkreis Esslingen ohne oder nur von nachrangiger Bedeutung im Vergleich zu den Bedienungsaufgaben in den Nachbarkreisen außerhalb des VVS. Eine Bündelung durch den Landkreis Esslingen wäre daher nicht sachgerecht. Linien N8, N9: Diese Linien sind Bestandteil des Nachtbusnetzes der Landeshauptstadt Stuttgart und in erheblichem Umfang für die Bedienung der Stuttgarter Fildervororte zuständig. Wesentliches Element dieses Netzes ist darüber hinaus eine Verknüpfung aller Linien am Stuttgarter Schlossplatz. Eine Bündelung durch den Landkreis Esslingen wäre daher nicht sachgerecht. Linie N10: Die Nachtbuslinie N10 liegt als S-Bahn-Ergänzungsverkehr in der Aufgabenträgerschaft des Verbands Region Stuttgart. Sie bleibt deshalb im Linienbündelungskonzept des Landkreises unberücksichtigt.

8 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) Das Linienverkehrsangebot im Landkreis wird durch zahlreiche Anrufverkehre ergänzt. Diese sind so auszugestalten, dass die Linienfahrten der Verkehrsunternehmen nicht konkurrenziert werden. Liniengenehmigungen für Anrufverkehre sind deshalb grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Regelangebot zu sehen.

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 9 5 Künftige Linienbündel im Landkreis Esslingen Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Landkreis Esslingen abgegrenzten Linienbündel und den angestrebten Harmonisierungszeitpunkt. Linienbündel Linien Harmonisierungszeitpunkt (1) Leinfelden-Echterdingen - 35, 36, 37, 38, 809 Filderstadt 30.11.2019 (2) Esslingen (N) 102, 103,, 105, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115, 117, 132, 138 30.06.2018 (3) Esslingen (N) - Schurwald 106, 114 31.12.2018 (4) Esslingen (N) - Ostfildern 119, 120, 121, 122, 131 31.12.2015 (5) Plochingen - Reichenbach 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, - Wernau 148, 149, 168, 262 31.12.2018 (6) Köngen - Wendlingen (N) 151, 152, 153, 184, 196 30.06.2017 (7) Kirchheim (T) 161, 163, 165 31.12.2018 (8) Kirchheim (T) - Lenningen - 173, 174, 175, 176, 177, 177/1 Weilheim (T) 31.12.2016 (9) Nürtingen - Neuffen 171, 179, 180, 181, 182, 183, 185, 191, 192, 194, 198, 199 31.12.2017 (10) Nürtingen - Neckartenzlingen 197 166, 167, 186, 187, 188, 189, 190, 30.11.2019 Neben den aktuellen Laufzeiten der Liniengenehmigungen und den vorgesehenen Laufzeiten der geänderten Kooperationsverträge wurde bei der Festlegung der Harmonisierungszeitpunkte auch auf einen noch vertretbaren Zeitpunkt für einen möglichen Betreiberwechsel geachtet. Ferner wurde - sofern möglich - berücksichtigt, dass benachbarte Bündel nicht unbedingt mit identischem Laufzeitende versehen wurden, um die Möglichkeiten mittelständischer Verkehrsunternehmen nicht zu überfordern. Letztlich wurden die Harmonisierungszeitpunkte gestaffelt, um eventuelle Vergabeverfahren vom Landkreis sukzessive durchführen zu können.

10 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 5.1 Bündel 1: Verkehrsraum Leinfelden-Echterdingen - Filderstadt Plan 1 Dieses Bündel umfasst die zu den SSB-Linien 73 77 korrespondierenden Buslinien im Filderraum, die neben lokalen Erschließungsaufgaben insbesondere eine Zubringerfunktion zur Filder-S-Bahn übernehmen. Kristallisationspunkte dieses Teilnetzes sind vor allem die S-Bahn-Haltepunkte Echterdingen und Filderstadt, teilweise bestehen aber auch an den Stationen Leinfelden und Oberaichen Übergangsmöglichkeiten auf den Schienenverkehr. An den zentralen Verkehrsknoten werden außerdem Anschlüsse zwischen den Buslinien untereinander hergestellt. Da bei einzelnen Linien Linienabschnitte je nach Tageszeit unterschiedlich dicht bedient werden, erwartet der Landkreis aus der Bündelung der Linien auch den Erhalt betrieblicher Synergien. Linienbündel (1) Leinfelden- Echterdingen - Filderstadt Linien Laufweg 35 Leinfelden Plattenhardt Bernhausen Ruit 36 Echterdingen Bernhausen Neuhausen 36a 37 Sielmingen Bernhausen Plattenhardt 38 Musberg Leinfelden Echterdingen Stetten 38a 809 (Degerloch Flughafen ) Bernhausen Neuenhaus Jährliche Betriebsleistung: 1.365.300 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 22 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 30.11.2019

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 11 5.2 Bündel 2: Verkehrsraum Esslingen (N) Plan 2 In diesem Bündel werden alle Linien mit Ausnahme der O-Bus Linien 101 und 118 - zusammengefasst, die dem Stadtverkehrsnetz Esslingen zuzurechnen sind. Aufgabe dieser Linien ist die Erschließung des Stadtgebiets und die Anbindung der Siedlungsbereiche an den Schienenverkehr. Einzelne Verkehre reichen auch über die Stadtgrenze hinaus. Als zentraler Verknüpfungspunkt der Stadtlinien untereinander, zum regionalen Busverkehr und zum S-Bahn- und Regionalzugverkehr fungiert der Bahnhof Esslingen mit seinem angeschlossenen ZOB, der von nahezu allen Linien angefahren wird. Zwischen den Linien des Stadtverkehrsnetzes bestehen vielfältige betriebliche Zusammenhänge, die durch die Zusammenfassung in einem Bündel gewahrt bleiben. Die Stadt Esslingen nimmt die Aufgabe des ÖPNV in ihrem Gebiet selbst wahr und hat dies auch für die Zukunft bekundet. Unabhängig davon wird das Linienbündel zwar gebildet, allerdings erfolgt eine zukünftige Vergabe (wettbewerbliches oder nicht wettbewerbliches Verfahren) nur mit Zustimmung der Stadt Esslingen a. N.. Linienbündel Linien Laufweg 102 Zell Esslingen (N) ZOB Weil Mettingen 103 Zell Esslingen (N) ZOB Weil Stuttgart-Hedelfingen Esslingen (N) ZOB Industriegebiet Sirnau Deizisau 105 Esslingen (N) ZOB Städt. Kliniken Am schönen Rain 108 Esslingen (N) ZOB Jägerhaus ( Dulkhäusle) 109 Esslingen (N) ZOB Rüdern Neckarhalde 110 Esslingen (N) ZOB Hohenkreuz Wälderbronn 111 Esslingen (N) ZOB St. Bernhardt Serach 112 Esslingen (N) ZOB ( Hohenkreuz) Dulkhäusle ( Jägerhaus) 113 Esslingen (N) ZOB Zollberg / Adenauerbrücke Berkheim 115 Esslingen (N) ZOB Oberesslingen Zell 117 Esslingen (N) ZOB Serach Hohenkreuz Wäldenbronn 132 Oberesslingen Serach Rüdern Neckarhalde 138 Jägerhaus Oberesslingen Zell Sirnau Berkheim Jährliche Betriebsleistung: 2.375.800 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 42 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 30.06.2018

12 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 5.3 Bündel 3: Verkehrsraum Esslingen (N) - Schurwald Plan 3 Bündel 3 vereinigt die beiden Buslinien 106 und 114, die die östlich von Esslingen (N) gelegenen Schurwaldgemeinden direkt mit dem Mittelzentrum Esslingen (N) und seinem Bahnhof verbinden. Die Charakteristik beider Linien mit erhöhten Leistungsanforderungen im Schülerverkehr und Stichfahrten zur Flächenerschließung ist nahezu gleich. Beide Linien verkehren im Korridor zwischen Aichschieß und Esslingen (N) ZOB weitgehend parallel, so dass sich insbesondere in den Spätverkehrszeiten auch eine abgestimmte Fahrplangestaltung empfiehlt. Linienbündel (3) Esslingen (N) - Schurwald Linien Laufweg 106 Esslingen (N) Baltmannsweiler Hohengehren ( Schorndorf) 114 Esslingen (N) Aichwald-Aichschieß Aichelberg Jährliche Betriebsleistung: 625.200 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 10 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 31.12.2018

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 13 5.4 Bündel 4: Verkehrsraum Esslingen (N) - Ostfildern Plan 4 Mit dem Bündel 4 werden jene Buslinien gebündelt, die den unmittelbar südwestlich an die Stadt Esslingen (N) angrenzenden Bereich der östlichen Filder erschließen und auch direkt mit dem Mittelzentrum Esslingen (N) verbinden. Mit Ausnahme der Linie 121 verkehren die Linien dabei in einem eng umgrenzten Korridor im Zulauf auf den Verkehrsknoten Esslingen (N) Bahnhof/ZOB, teilweise sogar auf identischen Linienwegen. Eine Abstimmung der Fahrpläne ist hier zwingend. Diese Anforderung gilt auch für den Bereich der Stadt Ostfildern, wo alle Linien wiederum mit Ausnahme der Linie 121 Anschlüsse auf die Linien U7 und U8 der Stadtbahn Stuttgart vermitteln. Die Linie 121 stellt ein spezielles Angebot für eine kleine Fahrgastgruppe dar. Da sie dabei die Hauptrouten der Linien 119 und 120 konkurrenziert, erscheint eine Zusammenfassung mit diesen Linien zwingend. Linienbündel (4) Esslingen (N) - Ostfildern Linien Laufweg 119 Esslingen (N) Ostfildern-Nellingen Denkendorf 120 Esslingen (N) Ostfildern-Nellingen Neuhausen (F) ( Wolfschlugen) 121 Esslingen (N)-Oberesslingen Denkendorf Neuhausen (F) 122 Esslingen (N) Ostfildern-Scharnhausen Flughafen/Messe 131 131a 131b Esslingen (N) Ostfildern-Ruit Stuttgart-Heumaden Ostfildern-Kemnat ( Scharnhausen Industriegebiet) Jährliche Betriebsleistung: 1.857.100 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 26 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 31.12.2015

14 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 5.5 Bündel 5: Verkehrsraum Plochingen - Reichenbach (F) Wernau (N) Plan 5 In diesem Bündel sind vor allem die Buslinien zusammengefasst, die die im Raum Plochingen gelegenen Gemeinden mit dem Bahnhof Plochingen verbinden. Eine Abstimmung der Fahrpläne am Knoten Plochingen ist dabei erwünscht. Ein Teil der Linien vermittelt aber auch Zuganschlüsse an den benachbarten Bahnhöfen Reichenbach (F) und Wernau (N). Hier erscheint eine Einbeziehung in das restliche Bündel wegen der bereits bestehenden betrieblichen Verflechtungen sinnvoll. Linienbündel Linien Laufweg (5) Plochingen - Reichenbach (F) - Wernau (N) 140 Esslingen (N) Altbach Plochingen 141 Plochingen Bahnhof Stumpenhof 142 Plochingen Reichenbach (F) 143 Plochingen Deizisau 144 Kirchheim (T) Hochdorf Reichenbach (F) Plochingen 145 Wernau (N) Bahnhof Königsberger [Stadtverkehr] 146 Wernau (N) Bahnhof Marienstraße Brühl [Stadtverkehr] 148 Reichenbach (F) Risshalde Bahnhof Hochhaus 149 Plochingen Bahnhof Stumpenhof Baltmannsweiler ( Schorndorf) 168 Kirchheim (T) Notzingen Wernau 262 Plochingen Reichenbach (F) Schorndorf Jährliche Betriebsleistung: 1.084.000 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 22 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 31.12. 2018

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 15 5.6 Bündel 6: Verkehrsraum Köngen - Wendlingen (N) Plan 6 Dieses Linienbündel beinhaltet die auf den Bahnhof Wendlingen ausgerichteten Buslinienverkehre. Die Herstellung von Zuganschlüssen ist dabei zwingend. Auch Übergänge zwischen den Busverkehren sollten hier ermöglicht werden. Zwischen den Linien besteht zudem Koordinierungsbedarf hinsichtlich der Bedienung des Korridors Zizishausen Nürtingen, des Wendlinger Industriegebiets und des Schülerverkehrs in Wendlingen. Linienbündel (6) Köngen - Wendlingen (N) Linien Laufweg 151 Wendlingen (N) Köngen Wendlingen (N) 152 Wendlingen (N) Bahnhof Am Sportplatz Bahnhof 153 Nürtingen-Zizishausen Oberboihingen [Schülerverkehr] 184 Nürtingen Zizishausen Unterensingen Wendlingen (N) 196 Wendlingen (N) Nürtingen Neckartenzlingen Jährliche Betriebsleistung: 293.200 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 6 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 30.06.2017

16 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 5.7 Bündel 7: Verkehrsraum Kirchheim (T) Plan 7 Dieses Linienbündel vereinigt die Linien des Stadtverkehrs Kirchheim (T), deren Hauptaufgabe die Erschließung des Kernstadtgebiets und der Stadtteile ist. Darüber hinaus sind am Bahnhof Kirchheim (T) funktionierende Anschlüsse zur Bahn, zum regionalen Busverkehr wie auch innerhalb des Stadtbusnetzes herzustellen. Die Zusammenfassung der Linien in einem Bündel trägt auch der Arbeitsteilung im Innenstadtbereich von Kirchheim (T) Rechnung. Linienbündel Linien Laufweg (7) 161 Kirchheim (T) Altvaterweg ZOB Ötlingen Kirchheim (T) 163 Ötlingen Lindorf Kirchheim (T) ZOB Schafhof 165 Kirchheim (T) Kitteneshalde ZOB Ohmden Jährliche Betriebsleistung: 463.900 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 5 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 31.12.2018

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 17 5.8 Bündel 8: Verkehrsraum Kirchheim (T) - Lenningen - Weilheim (T) Plan 8 Bündel 8 fasst die Linien des Teilnetzes Lenningen/Weilheim (T) zusammen. Bezugspunkt der meisten dieser regionalen Buslinien ist der Bahnhof Kirchheim (T), wo Anschlüsse auf den weiterführenden Schienenverkehr und künftig auf die S-Bahn herzustellen sind. Daneben ist aber auch die Bedienung des Schüler- und Berufs- und Besorgungsverkehrs nach Kirchheim (T) selbst von Bedeutung. Durch die Verknüpfung von Linien am Bahnhof Kirchheim (T) sind zusätzliche Freiheitsgrade hinsichtlich der Linienführung im City-Bereich sowie hinsichtlich der Fahrzeugumläufe erzielbar. Die Linie 177 ergänzt den Stundentakt der sog. kleinen Teckbahn zu einem Halbstunden-Takt zwischen Kirchheim (T) und Oberlenningen. Aufgrund der Zusammenfassung mit den restlichen Linien des Teilnetzes werden bestehende betriebliche Synergien erhalten und ggf. in der Schwachverkehrszeit neue ermöglicht. Linienbündel (8) Kirchheim (T) - Lenningen - Weilheim (T) Linien Laufweg 173 Bissingen Kirchheim (T) Weilheim (T) Bissingen 174 Kirchheim (T) Weilheim (T) Hepsisau Neidlingen 175 Weilheim (T) Kirchheim (T) Bissingen Weilheim (T) 176 Kirchheim (T) Nabern Bissingen Ochsenwang 177 Kirchheim (T) Lenningen Donnstetten 177/1 Rad-/Wanderbus Schwäbische Alb Jährliche Betriebsleistung: 1.033.900 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 19 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 31.12.2016

18 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündel) 5.9 Bündel 9: Verkehrsraum Nürtingen - Neuffen Plan 9 Im Zusammenhang mit der Modernisierung der Tälesbahn Nürtingen Neuffen (R82) im Jahr 2001 wurde das Busnetz im Umfeld des Bahnkorridors neu geordnet. Dabei wurden die Aufgaben der einzelnen Linien neu definiert und Fahrpläne weitestgehend vertaktet. Aufgrund der engen Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen konnte hier ein sehr wirtschaftlicher Ressourceneinsatz organisiert werden. Dieses seinerzeit entwickelte, erfolgreiche Betriebskonzept wird mit der Bündelung dieser Linien auch künftig erhalten. Dies schließt auch die bahnparallele Buslinie 180 mit ein, die außerhalb der Betriebszeiten des Schienenverkehrs eine Grundbedienung zwischen Neuffen und Nürtingen sichert. Bahnanschlüsse sind in Neuffen, Frickenhausen und am Bahnhof Nürtingen herzustellen. Linienbündel (9) Nürtingen - Neuffen Linien Laufweg 171 Owen Nürtingen 179 Oberlenningen Beuren Neuffen 180 Beuren Neuffen Frickenhausen Nürtingen 181 Nürtingen ZOB Rieth 182 Nürtingen ZOB Roßdorf 183 Nürtingen ZOB Braike ( Waldfriedhof) Roßdorf 183a 185 Grafenberg Großbettlingen Nürtingen 191 Neuffen - Hohenneuffen 192 Neuffen Bahnhof Kohlberg Kappishäusern 194 Nürtingen Roßdorf Raidwangen Neckarhausen 198 Kohlberg Tischardt Frickenhausen Bahnhof 199 Beuren Neuffen Kohlberg Metzingen Jährliche Betriebsleistung: 708.000 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 17 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 31.12.2017

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) 19 5.10 Bündel 10: Verkehrsraum Nürtingen - Neckartenzlingen Plan 10 Das Linienbündel 10 umfasst die für die Erschließung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckartenzlingen und die Anbindung von Aichtal an das Mittelzentrum Nürtingen wichtigen Buslinien. Hauptfunktionen dieses Teilnetzes sind die Bewältigung der Schülerverkehre insbesondere nach Nürtingen und Neckartenzlingen und die Übergabe von Berufs- und Ausbildungspendlern an den Regionalzugverkehr am Bahnhof Nürtingen. Die flächige Bedienungsstruktur und die teilweise gegenläufigen Verkehrsströme erfordern eine eng abgestimmte Aufgabenteilung zwischen den Linien und die Möglichkeit flexibler betrieblicher Abstimmungen zwischen den einzelnen Linien. Die Zusammenfassung der Linien in einem Bündel erscheint vor diesem Hintergrund naheliegend. Linienbündel (10) Nürtingen - Neckartenzlingen Linien Laufweg 166 Nürtingen ZOB Säer Reudern Kirchheim (T) 166a 167 Nürtingen ZOB Aichtal-Grötzingen Neuenhaus 167a 186 Nürtingen-Oberensingen Hardt 187 Neckartenzlingen Bempflingen Großbettlingen 188 Nürtingen Altdorf Neckartenzlingen Schlaitdorf 189 Neckartenzlingen Neckartailfingen Schlaitdorf 190 Neckartenzlingen Aichtal-Aich Grötzingen Neuenhaus 197 Reutlingen Bempflingen Neckartenzlingen Jährliche Betriebsleistung: 879.600 Fahrzeugkilometer Errechneter Fahrzeugbedarf: 22 Fahrzeuge Harmonisierungszeitpunkt: 30.11.2019

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) Anhang - I Anhang: Auszug aus dem Nahverkehrsplan Kap. 1 1 Grundlagen und Vorgaben zum Nahverkehrsplan 1.1 Einführung Nach 5 des Landesgesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) 1 ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge, die gemäß 6 desselben Gesetzes von den Aufgabenträgern (hauptsächlich den Stadt- und Landkreisen) wahrzunehmen ist, wobei die Befugnis der Gemeinden, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu fördern oder durch eigene Verkehrsunternehmen zu erbringen, unberührt bleibt. Der Nahverkehrsplan dient den ÖPNV- Aufgabenträgern als Instrument zur Formulierung ihrer Zielvorstellungen. Die Inhalte und die Regelungen zur Aufstellung der jeweiligen Nahverkehrspläne werden vom Landesgesetzgeber ebenfalls im ÖPNV-Gesetz vorgegeben. Als weisungsfreie Pflichtaufgabe stellen die Aufgabenträger diese Pläne zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots auf. Der Nahverkehrsplan gibt demnach den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs vor und ist auf einen Zeithorizont von fünf Jahren angelegt. Zu seinen Inhalten gehören beispielsweise Zielvorstellungen zur Definition der Netzstruktur, von Verknüpfungspunkten sowie von übergeordneten Vorstellungen zum Fahrplanangebot. Die jeweilige Genehmigungsbehörde hat die Ziele und Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans bei der Erteilung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2 zu berücksichtigen. 1 Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) vom 8. Juni 1995 GBl. S. 417 1, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2007 GBl. S.252 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der derzeit gültigen Fassung

Anhang - II Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) Der Nahverkehrsplan stellt hier einen abwägungsrelevanten Belang dar 3. Die Genehmigungsbehörde kann eine konkrete Liniengenehmigung gemäß 13 Abs. 2a PBefG versagen, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan nicht in Einklang steht. 1.2 Der rechtliche und organisatorische Rahmen Nachfolgend werden die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die den Nahverkehrsplan betreffen, im Gesamtzusammenhang aufgezeigt. 1.2.1 Der europäische Rechtsrahmen Die EU-Verordnung Nr. 1191/69 Die Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 4 legt die allgemeinen Bedingungen fest, die für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gelten. Sie regelt die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung im Falle der Vereinbarung oder zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile im Falle der Auferlegung. 1991 erfolgte eine Änderung durch die Verordnung (EWG) Nr. 1893/91. Die Betreiber des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs wurden in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezogen. Es wurde den Mitgliedstaaten jedoch ermöglicht, diese Unternehmen von der Vorschrift auszunehmen. Eine solche Ausnahme ermöglicht 8 PBefG, wonach öffentliche Verkehrsangebote vorrangig eigenwirtschaftlich zu erbringen sind. Die Unternehmen sind aufgrund der erteilten Liniengenehmigung verpflichtet, den genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung unter Beachtung des Standes der Technik aufrecht zuhal- 3 Fromm/ Fey/ Sellmann / Zuck, PBefG, 8 RdNr 1 4 Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26.06.1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, n- und Binnenschiffsverkehrs, ABl. L 156 vom 28.6.1969, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1893/91, ABl. L 169 vom 29.6.1991.

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) Anhang - III ten. Deshalb erhalten sie im Rahmen der Liniengenehmigung einen relativ weitreichenden Schutz vor Konkurrenz. Die Wirksamkeit dieser so genannten Teilbereichsausnahme auf der Basis des deutschen PBefG ist im Oktober 2006 vom Bundesverwaltungsgericht 5 bestätigt worden. Damit kommt die Verordnung im Busbereich nicht zur Anwendung. Dennoch ist bei der ÖPNV-Finanzierung darauf zu achten, dass europäische Regelungen über Zahlungen aus öffentlichen Kassen an Unternehmen (Beihilfen) nicht verletzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem o. g. Urteil dazu festgestellt, dass im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde (hier: Regierungspräsidium Stuttgart) für eigenwirtschaftliche Verkehre nicht zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang sowie ob in beihilferechtskonformer Weise die Verkehre aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die EU-konforme Finanzierung von Verkehrsangeboten ist deshalb außerhalb der Liniengenehmigungsverfahren zu regeln. Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Altmark Trans vom 24. Juli 2003 müssen Vereinbarungen mit Verkehrsunternehmen, die Grundlage für staatliche oder kommunale Zuschüsse sind, folgende vier Kriterien erfüllen, damit die Zahlungen nicht als unzulässige staatliche Beihilfe angesehen werden: Es muss eine Betrauung mit der Erfüllung klar definierter gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erfolgt sein. Die Parameter zur Berechnung des finanziellen Ausgleichs müssen zuvor objektiv und transparent aufgestellt werden. 5 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006, Az. 3 C 33.05

Anhang - IV Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) Der Ausgleich darf unter Berücksichtigung der erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns keine Überkompensation des unternehmensinternen Aufwands bewirken. Sofern das betraute Unternehmen nicht mittels öffentlicher Ausschreibung ausgewählt wird, erfolgt eine Kostenanalyse am Maßstab eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens. Die Pflicht zur Beachtung der vier Kriterien obliegt den Finanzmittelgebern (hier: Landkreis Esslingen und/oder Städte und Gemeinden im Kreis sowie Verband Region Stuttgart), die durch EU-rechtskonforme Vorgehensweise sicherstellen müssen, dass eine Finanzierung von Verkehrsleistungen aus öffentlichen Mitteln in Übereinstimmung mit dem europäischen Beihilferecht erfolgt. Die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 Am 3. Dezember 2007 wurde im EU-Amtsblatt die EU-Verordnung mit der Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen Verordnungen aus den Jahren 1969 und 1991 und tritt 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung, also am 3. Dezember 2009, in Kraft. Innerhalb dieser Frist sind die Mitgliedstaaten gehalten, ihre nationale Gesetzgebung dem EU-Recht anzupassen. Insofern ist auch von einer baldigen Überarbeitung des deutschen PBefG auszugehen. Inwieweit dabei die eigenwirtschaftliche Erbringung von Verkehrsleistungen Bestand haben wird, ist noch nicht absehbar. Die neue Verordnung ermöglicht einen regulierten Wettbewerb zwischen den Betreibern und lässt unter bestimmten Bedingungen auch die Direktvergabe oder Eigenproduktion von Verkehrsleistungen zu. Dadurch soll ein attraktiveres und innovativeres Dienstleistungsangebot entstehen, das im Ergebnis auch niedrigere Kosten verursacht.

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) Anhang - V Im Grundsatz geht die Verordnung bei einer Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Busbereich von der Anwendung eines Wettbewerbsverfahrens aus. Hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs sieht die Verordnung gegenwärtig die Möglichkeit der Direktvergabe vor, wenn dies nach nationalem Recht nicht untersagt ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Direktvergabe lediglich dann möglich, wenn ein wesentlicher Teil der durch den Vertrag bestellten Leistung während der Vertragslaufzeit ausläuft und anschließend im Wettbewerb vergeben wird. Sofern der öffentliche Dienstleistungsauftrag für Busverkehre die Form eines Auftrags im Sinne des nationalen Vergaberechts aufweist, sind die allgemeinen Vergaberichtlinien zu beachten. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des nationalen Vergaberechts (GWB/VOL/A) ist, dass ein Beschaffungsvorgang vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn der öffentliche Auftraggeber als Nachfrager von Dienstleistungen auftritt und es sich um einen entgeltlichen Vertrag handelt. Die Schwellenwerte und Ausnahmebestimmungen der Verordnung sind dann nicht anzuwenden. Vielmehr gilt die grundsätzliche Pflicht zur Ausschreibung des Vertrages, sofern keine Ausnahmesituation vorliegt (z.b. Vergabe an einen internen Betreiber) oder die Schwellenwerte (206.000 Euro) des allgemeinen Vergaberechts unterschritten werden. Der Landkreis geht derzeit davon aus, dass ab Inkrafttreten der neuen Verordnung die Mehrzahl der Vergaben von Busverkehrsleistungen in der Region Stuttgart in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Richtlinien 2004/17/EG 6 und 2004/18/EG 7 erfolgen muss. Sofern der öffentliche Auftrag den Charakter einer Dienstleistungskonzession im Europäischen Sinne hat, greift das allgemeine Vergabeberecht nicht, sondern es finden die Wettbewerbsregeln der Nahverkehrsverordnung und deren Schwellenwerte Anwendung. Eine Dienstleis- 6 Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 ABl. L 134 vom 30. April 2004 7 Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 ABl. L 134 vom 30. April 2004

Anhang - VI Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) tungskonzession liegt vor, wenn die Vergütung des Verkehrsunternehmens nicht ausschließlich durch ein Entgelt, sondern durch das Recht zur Nutzung seiner eigenen Leistung (Verwertungsrecht) besteht und die öffentliche Zuschussleistung eine untergeordnete Rolle spielt. Dies wäre dann gegeben, wenn das Verkehrsunternehmen das wirtschaftliche Risiko der Verwertung seiner Leistung übernommen hätte und durch die geringe Höhe des öffentlichen Zuschusses ein unternehmerisches Risiko vorliegen würde. Nach heutiger gutachterlich gesicherter Auffassung der Verbundlandkreise und des Verbands Region Stuttgart stellen die derzeitigen Kooperationsverträge mit den Busunternehmen der Verbundstufe II i. d. R. wegen der Höhe der jeweiligen Zuschussleistungen der öffentlichen Hand jedoch keine Dienstleistungskonzession dar. Soweit im Ausnahmefall (kleine privatwirtschaftliche Unternehmen) eine Dienstleistungskonzession vorliegt, wäre eine Direktvergabe von Verkehrsverträgen möglich. Maßgebend sind die Größe des Verkehrsunternehmens sowie der Jahreswert der Verkehrsleistung, also die Summe aus Fahrgeldeinnahmen und öffentlichen Zuschüssen. Dienstleistungsaufträge an Verkehrsunternehmen könnten bis zu einem Jahreswert von 1 Million Euro oder einer Verkehrsleistung von bis zu 300.000 Kilometer ohne wettbewerbliches Verfahren vergeben werden. Bei Unternehmen, die über weniger als 24 Fahrzeuge verfügen, verdoppeln sich diese Werte. Bündelung von Linien Im Hinblick auf den sich verändernden Rechtsrahmen und die absehbare Einführung wettbewerblicher Verfahren bei der Vergabe von Verkehrsleistungen ist das Liniennetz im Landkreis in betrieblich zusammenhängende Teilnetze zu gliedern, da nur die Zusammenfassung mehrerer Linien ausreichende Spielräume für die Aktivierung von Synergien im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens bietet. Innerhalb solcher Linienbündel sind hierzu

Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen (Ergänzung Linienbündelungskonzept) Anhang - VII die Laufzeiten der Liniengenehmigungen sowie der Verträge mit den Verkehrsunternehmen zu harmonisieren. Die Definition von Linienbündeln soll wegen der hierzu notwendigen Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern in einem getrennten Verfahren im Nachgang zur NVP-Fortschreibung erfolgen. Zur Wahrung der Wettbewerbschancen für mittelständische Unternehmen strebt der Landkreis Esslingen dabei an, bei der Bildung der Größe der Linienbündel auf die Interessen der Anbieter zu achten. Vor diesem Hintergrund sollen in den einzelnen Linienbündeln auch wirtschaftlich stärkere und schwächere Linien zusammengefasst werden.

809 36E Büsnau Vaihingen Schönaich Neuweiler Degerloch Degerloch Epplestraße Degerloch Albschule Asemwald Asemwald Zollberg Rohr Birkach Kemnat Landhaus Birkach Steckfeld Friedhof OSTFILDERN Steckfeld Dürrlewang Fasanenhof Heigelinstraße Abzweig Fasanenhof Hohenheim Hans-Brümmer- Plieningen Gestütshof Nellingen Oberaichen Platz Garbe Plieningen Meisenweg Waldheim Oberaichen Oberaichen Unteraichen Unteraichen Manosquer Fraubronnstraße Scharnhausen Veilchenw. Eulenberg Bad Goethestraße Plieningen Bernhäuser Leinfelden Post Klingenstraße Leinfelden Ludwigstraße Musberg Nikolaus- Flughafen Wanderweg Messe Neuer Otto- Stangen West Schlosserstraße Sonnenhalde Markt Kirche Spielkartenmuseum Echterdingen LEINFELDEN- Gymnasium Friedhof Flughafen/ Zabergäustraße Traube ECHTERDINGEN Hirschstraße Echterdingen Messe Nord-West- Industriegebiet Peronnas-Platz Zaunacker Bernhausen Ring Ost Bonländer Nord-West- Industriegebiet Schlossplatz Bahnhofstraße Umfahrung Luftfrachtzntr. Musikschule West Lettenstraße Neuhausen Mozartschule Turnackerstraße Johanneskirche Alemannenstraße (F) Diepoldstraße Schillerstraße TÜV Rosenstraße Hauptstraße Friedrichstraße Hohlweg Untere Bahnhof Fleinsbach Brühlsiedlung FilharmonieMühlenbuckel Sielmingen Novizenweg Holderw. Halde Eduard-Spranger-Gymnasium Schul-/Sportzentrum Friedrich- Weidach Schiller-Schule Hof Stetten Forststraße Kasparswald Friedhof Lange Lindachschule Steinenbronn Plattenhardt FILDERSTADT Erlach Waldstraße Finkenstraße Griebenäcker Kronenbrunnen Schillerstraße Nord Raiffeisenstraße Driefbrunnen Krone Weilerhau Rath. Hauptstraße Industriegebiet Lailensäcker Am Lindle Linde Schönbuchstraße Spitzäcker Fildorado Harthausen Bonlanden Altenheim Kirche Carl-Zeiss- Filderklinik Rossbergstraße Uhlberg 38 38E 38 38E 38E 38 Kaltental Möhringen 38 38E 38 38 Sonnenberg 809 35 Waldenbuch 38E 809 38 809 36 Waldorfschule Kirche Krankenhaus Im Kapf Ruit Ruit Scharnhäuser Parksiedlung 35 38Waldhornstraße35 36 36E 38 38E 38 35 38E Hoffeld 35 36E 36 38E Schönberg 36E 36E 36E 36E Sillenbuch 36 36E 36E 809 38E 809 37 36 36E 35 35 36E 809 36E 809 35 35 Rohracker Riedenberg 37 36E 35 36 37 36E 36E 809 Lederberg Heumaden 809 809 36E 35 35 35 35 36E 35 35 35 35 36E 36 35 36 36E Mettingen 36 Denkendorf Wolfschlugen Hardt Berkheim Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen Oberesslingen Linienbündel 1 Verkehrsraum Nordwest Leinfelden-Echterdingen - Filderstadt Sirnau Linienbündel Bereich Linie: 35 Leinfelden - Plattenhardt - Bernhausen - Ruit 36 Echterdingen - Bernhausen - Neuhausen 36a Neuhausen - Bernhausen - Bonlanden (- Degerloch) (Schülerverkehr) 37 Sielmingen - Bernhausen - Plattenhardt 38 Musberg - Leinfelden - Echterdingen - Stetten 38a Musberg - Leinfelden - Plattenhardt (Schülerverkehr) 809 (Degerloch - Flughafen -) Bernhausen - Neuenhaus Plan 1 Leistungsvolumen: 1.365.300 Km Rudolfshöhe Schönblick Grötzingen Oberensingen Weil im Schönbuch AS10 - Atlas (3.5.3.81) - 29.07.10 10:20.00 Dettenhausen Glashütte 36E Raiffeisenstraße Ortsmitte Häfnerstraße Grörach Siedlung Neuenhaus Aich Kirche SternAichtal Neckarhausen Ort Bombach 809 809 809 Neckartailfingen Juli 2010-1 -

Uhlbach Lobenrot Aichelberg Plan 2 Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen Hedelfingen Amstetter 103 Glocke Krummhardt Paradiesweg (N) Betriebshof Schanbach Krummhardt Siedlung Ort Mercedes- Bürgerhaus Benz Schule Obertürkheim RSKN Brückle Dulkhäusle Kreisverkehr Krummenacker Zentrum Georgii- Schulzentrum Nord Brunnen Waldackerweg Grüner Waldstadion Bergstraße Seracher Am Krone Bärenwiesen Langer Kranz Aichwald Mittelkai Wäldenbronn Weg Hubertusweg Kreuzung Im Unteren Jägerhaus Kelter Ebene Talstraße Sängerkranz Zehen Alte Aichschieß Steige Stahlackerweg Hohenkreuz Kirchackerstraße Sulzgrieser Am Schönen Rain Geriatrisches Neue Mettingen Steige Zentrum Kreuzung Mettingen Burg Lenzhalde Industriegebiet Endstation Cannstatter Kleiner Hochschulzentrum Eugen-Bolz- Kirche Burgunderstraße Markt Panorama-Klinik Kohlerweg Linde Kriegerdenkmal Alte Kelter Weil Katharinenstaffel Flandernstraße Schelztor Neckar Lenaudenkmal Anhäuserstraße Palmenwaldstraße Eberhard- Hirschlandstraße Rotes Wannenrain ZOB Finanzamt Ortseingang Bauer-Stadion Königsallee Hochschule Forum Kreuz Württembergstraße Ebershaldenfriedhof Hirschlandkopf Esslingen (N) Gestütsweg Adalbert- Maille Reutlinger Pliensauturm Klinikum Esslingen Stifter-Schule Uhlandstraße Charlottenplatz Brandenburger Oberhof Stuttgarter Schwimmbad Hirschlandhof Oberesslingen Karl-Pfaff- Weilstraße Schillerplatz Bismarckstraße Krankenhaus Lerchenäcker Endstation Parkstraße Rosenau Steinhalde Ruit Im Holder Kreuzstraße Schorndorfer Theodor-Heuss-Gymnasium Neckarfreibad Oberesslingen Oberer Eisbergweg Altbach Indexstraße/Bahnhof Albblick Weiherstr. Bahnhof Gartenstadt Zell Parksiedlung Hangelstein Kirche Zollberg Adenauerbrücke (oben) (Süd) Zimmerbachstraße Alte Realschule Keplerstraße Heusteige Schwertmühle Mutzenreisstraße Max-Planck- Alleenstraße Zell Johannesstraße Zollberg Sirnauer Finkenweg Berufl. Schulzentrum Brücke Firma See Sirnau Zentrum Schwalbenweg Zeppelinstraße Röntgenstraße Festo Vesperstüble Kronenstraße Wolf-Hirth- Jakobstraße Gemeindezentrum Sirnauer Dornierstraße Hof Betriebshof Am Wiesengrund Körschtal Esslinger Olga-/ Schule Keplerstraße Berkheim 103 103 103 OSTFILDERN 102 102 102 102 102 103 102 109 132 109 132 109 132 109 132 109 132 103 132 Nellingen ESSLINGEN 109 132 102 103 105 113 113 113 109 113 113 109 102 103 113 117 113 115 113 105 110 117 105 115 113 113 115 113 113 138 138 112 105 105 112 132 105 132 115 138 113 138 132 132 102 103 115 108 138 108 112 138 138 108 112 138 138 108 138 115 138 138 102 103 108 112 138 115 102 103 115 138 115 138 115 102 103 138 115 115 115 115 115 Kirchstraße/ Nelkenweg Deizisau Olga-/ Zeppelinstraße Zeppelin-/ Kirchstraße Linienbündel 2 Verkehrsraum Esslingen (N) Linie: 102 Zell - Esslingen (N) ZOB - Weil - Mettingen 103 Zell - Esslingen (N) ZOB - Weil - Stuttgart-Hedelfingen Esslingen (N) ZOB - Industriegebiet - Sirnau - Deizisau 105 Esslingen (N) Am Schönen Rain - Städt. Kliniken - Bahnhof 108 Esslingen (N) ZOB - Jägerhaus (- Dulkhäusle) 109 Esslingen (N) ZOB - Rüdern - Neckarhalde 110 Esslingen (N) ZOB - Hohenkreuz - Wäldenbronn 111 Esslingen (N) ZOB - St. Bernhardt - Serach 112 Esslingen. (N) ZOB (- Hohenkreuz) - Dulkhäusle (- Jägerhaus) 113 Essl. (N) ZOB - Zollberg / - Adenauerbrücke - Berkheim 115 Esslingen (N) ZOB - Oberesslingen - Zell 117 Esslingen (N) ZOB - Serach - Hohenkreuz - Wäldenbronn 132 Oberesslingen - Serach - Rüdern - Neckarhalde 138 Jägerhaus - Oberesslingen - Zell - Sirnau - Berkheim Leistungsvolumen: 2.375.800 Km Scharnhausen Juli 2010 AS10 - Atlas (3.5.3.81) - 29.07.10 10:24.05 Denkendorf NAVTEQ/PTV AG/Map&Guide -

106 ESSLINGEN (N) Indexstraße/ Bahnhof Alte Steige Lobenrot Lobenrot Ort Lobenroter Hof Jägerhaus Rössle Kindergarten Schanbach Siedlung Neue Geriatrisches Zentrum Industriegebiet Kleiner Kirche Nord Neckar Kennenburg Kohlerweg Markt Kimmichsweiler Weg Eiserne Forum Schelztor Katharinenstaffel Linde Hand Kriegerdenkmal Lenaudenkmal Anhäuserstraße Hirschlandkopf Ortseingang ZOB Rotes Charlottenplatz Brandenburger Oberhof Kreuz Pliensauturm Schwimmbad Oberesslingen Steinhalde 114 Rommelshausen 114 114 106 114 114 106 114 Theodor-Heuss- Gymnasium Endersbach 106 114 114 114 114 114 106 114 114 106 Krummhardt Krummhardt Abzweig Krummhardt Ort 114 Schule Kreisverkehr 114 114 114 114 114 114 Altbacher Weg Beutelsbach 114 Holl Kronenstraße Kreuzung Industriegebiet 106 106 Weißer Stein 106 Geradstetten Manolzweiler Waldhorn 106 Engelberg 106 106 Hohengehren Tiefgarage 106 Schurwaldhöhe Kreissparkasse 106 106 Rohrbronn Hebsack Kindergarten Reichenbacher Bahnunterführung 106 Goldboden Pflegeheim Kernen Weinstadt i. R. Schnait Winterbach Stetten i. R. Zell Strümpfelbach Aichelberg Aichwald Altbach Aichschieß Manolzweiler Baltmannsweiler 106 Thomashardt Lichtenwald Hegenlohe WeilerIm Rehfeld Kirche 106 Schlichten Büchenbronn Schorndorf Baiereck Krapfenreut Nahverkehrsplan Landkreis Esslingen Linienbündel 3 Verkehrsraum Esslingen (N) - Schurwald Linie: Plan 3 106 Esslingen (N) - Baltmannsweiler - Hohengehren (- Schorndorf) 114 Esslingen (N) - Aichwald-Aichschieß - Aichelberg Leistungsvolumen: 625.200 Km Zollberg Sirnau PLOCHINGEN Reichenbach (F) Berkheim Nellingen Deizisau Weiler Sulpach Denkendorf AS10 - Atlas (3.5.3.81) - 29.07.10 10:26.12 Köngen 2.5 km 5 km 7.5 km 10 km Hochdorf Roßwälden NAVTEQ/PTV AG/Map&Guide Juli 2010-1 -