Förderprogramm De-minimis Förderperiode 2015 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 11.08.2014 (nachfolgend Förderrichtlinie) Nutzen Sie zur Stellung des Antrages bitte das e-service-portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Das e-service-portal kann auch genutzt werden, wenn der Förderantrag nicht über das Online-Portal gestellt wurde. Bei Verwendung des Antrages in Papierform beachten Sie bitte Folgendes: Füllen Sie die Eingabefelder im Formular möglichst mit Hilfe der Maus und der Tabulatortaste am PC aus. Achten Sie darauf, dass alle Schriftstücke dem Format DIN A4 entsprechen. Verzichten Sie bitte auf das Klammern Ihrer Unterlagen. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Verwendungsnachweis senden Sie bitte auf dem Postweg an: BAG - Zuwendungsverfahren, Postfach 190311, 50500 Köln oder per Fax an die Fax-Nummer (0221) 5776 1777. Vordrucke/Formulare, Merkblätter sowie weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter der Adresse www.bag.bund.de zur Verfügung. Diese Anleitung gibt Ihnen Hinweise, wie der Verwendungsnachweis richtig ausgefüllt wird. Die entsprechenden Hinweise beziehen sich auf die jeweiligen Zeilen im Verwendungsnachweis. Füllen Sie die weißen Felder des Verwendungsnachweises deutlich und vollständig aus. Soweit der vorgesehene Platz ggf. nicht ausreicht, machen Sie die notwendigen Angaben (maschinenschriftlich oder in Druckschrift) auf einem gesonderten Blatt und fügen dies dem Verwendungsnachweis als Anlage bei. WICHTIG: Bitte beachten Sie: Der Verwendungsnachweis muss vollständig ausgefüllt innerhalb der Vorlagefrist bis zum 29.02.2016 beim BAG eingereicht werden, sonst greift die auflösende Bedingung aus den Zuwendungsbescheid. Je Zuwendungsbescheid sind maximal zwei Teilverwendungsnachweise zulässig. Dabei muss der erste Teilverwendungsnachweis mindestens 50 Prozent des nach Nummer 5.3 der De-minimis -Förderrichtlinie zugesagten Budgets abdecken. Damit die vorhandenen Mittel für das Förderjahr 2015 durch die Antragsteller ausgeschöpft werden, legen Sie bitte Ihre/n Verwendungsnachweis/e möglichst bis Anfang November 2015 vor. Seite 1 von 7
Wie Sie den Vordruck Verwendungsnachweis im Einzelnen ausfüllen müssen, soll Ihnen nachstehend erläutert und an folgendem Beispiel veranschaulicht werden: Das Unternehmen Emma Morgenschön GmbH ist Halter von fünf schweren Nutzfahrzeugen. Dem Unternehmen wurde für die Förderperiode 2015 unter dem Aktenzeichen 8521.3.001/001#005 eine Zuwendung als Budgetzusage i. H. v. 5.000,00 EUR bewilligt. Es wurden folgende Ausgaben getätigt: für zwei Sattelauflieger je zehn Zurrgurte und fünf Antirutschmatten (Ausgaben je Sattelauflieger 160,00 EUR, insgesamt 320,00 EUR) für einen LKW zwei Ladebalken (Ausgaben insgesamt 80,00 EUR) für ein Fahrzeug ein Partikelminderungssystem (Ausgaben 5.400,00 EUR) für fünf Fahrzeuge jeweils sechs lärm-/geräuscharme und rollwiderstandsoptimierte Reifen (Ausgaben insgesamt 10.667,00 EUR) ein Leasingvertrag, Arbeitskleidung für sieben Mitarbeiter je sieben Arbeitshosen und jacken (Ausgaben insgesamt 1.200,50 EUR) ein Vertrag zur Nutzung einer Frachtbörse (Ausgaben 550,70 EUR) Zeile 1 Geschäftszeichen (Gz.) Übertragen Sie bitte das Geschäftszeichen der Bewilligungsbehörde (BAG) vom Zuwendungsbescheid in den Vordruck des Verwendungsnachweises. Beispiel (Auszug aus dem Zuwendungsbescheid für das Unternehmen Emma Morgenschön GmbH vom 19.02.2015): Beispiel (Vordruck Verwendungsnachweis): Seite 2 von 7
Zeile 2 (Zuwendungsempfänger/in) Tragen Sie bitte die vollständige Firmen- bzw. Unternehmensbezeichnung einschließlich der Rechtsform ein. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, so nutzen Sie bitte das Feld Vorname, Name. Ändert sich nach Antragstellung beispielsweise der Unternehmenssitz, Ansprechpartner/in im Unternehmen oder die Kommunikationsverbindung (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), teilen Sie dies bitte umgehend mit. Unter der Adresse www.bag.bund.de steht Ihnen ein Formular Änderungsmitteilungen zur Verfügung. Zeile 3 (Ansprechpartner/in) Erfassen Sie bitte für etwaige Rückfragen den Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin mit den Kommunikationsverbindungen in Ihrem Unternehmen. Zeile 4 (Bankverbindung) Erfassen Sie bitte die aktuell gültige Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens. Sollte sich diese vor Überweisung des Erstattungsbetrages ändern, teilen Sie dies bitte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich dem BAG mit. Seite 3 von 7
Zeile 5 (Zuwendungsdaten) Geben Sie bitte das Datum des Zuwendungsbescheides, des Bewilligungszeitraumes und die Höhe der Zuwendung an. Zeile 6 (Angaben zu der/den durchgeführten Maßnahme/n (Verwendungszweck)) Bitte geben Sie die durchgeführte/n Maßnahme/n und die hierdurch tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (ohne Umsatzsteuer) abzüglich gewährter Rabatte und Skonti in Euro (EUR) an. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen aus dem Katalog der Anlage zu Nummer 2 der De-minimis - Förderrichtlinie. Der Maßnahmenkatalog ist sowohl im Hinblick auf die Bezeichnung der Maßnahmen als auch der dazu ergangenen Erläuterungen zum Maßnahmeninhalt und zur Förderfähigkeit verbindlich. Folgende Maßnahmen sind zu unterscheiden: - Fahrzeugbezogene Maßnahme: Maßnahme, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem schweren Nutzfahrzeug (Kraftfahrzeug, welches ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt) steht. Die Förderhöhe pro fahrzeugbezogener Einzelmaßnahme darf bis zu 2.500,00 EUR je Fahrzeug betragen. - Personenbezogene Maßnahme: Maßnahme, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Unternehmensmitarbeitern steht. Die Förderhöhe pro personenbezogene Einzelmaßnahme darf bis zu 2.500,00 EUR je Mitarbeiter/in betragen. - Maßnahme zur Effizienzsteigerung: Maßnahme, welche weder eine fahrzeugbezogene noch eine personenbezogene Maßnahme ist. Diese Maßnahme ist je Unternehmen/Niederlassung nur einmal förderfähig. Die Förderhöhe pro Maßnahme zur Effizienzsteigerung darf bis zu 2.500,00 EUR je Unternehmen/Niederlassung betragen. Bitte tragen Sie die durchgeführten Maßnahmen fortlaufend entsprechend der Nummerierung aus dem Katalog (Maßnahmenkatalog) der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie in die vorgegebenen Tabellen ein. Sofern fahrzeugbezogene bzw. personenbezogene Maßnahmen mit unterschiedlichen Ausgaben durchgeführt wurden, sind diese - durch Anfügen eines Buchstabens an die lfd. Nummer - getrennt zu erfassen. Seite 4 von 7
Der Verwendungsnachweis kann nur bearbeitet werden, wenn die Rechnungen zu den angegebenen Maßnahmen bereits vom Antragsteller beglichen wurden. Tabellen I und II - alle Maßnahmen, außer Verträge mit mehrmaligen Leistungen Um Maßnahmen anzugeben, denen Verträge mit einmaligen Leistungen zugrunde liegen, benutzen Sie bitte die Tabellen I und II im Antragsformular. Reichen die Zeilen in den Tabellen I und II nicht aus, verwenden Sie bitte die hierfür vorgesehene Anlage 2. Auch diese kann mehrfach benutzt werden. Beispiele: * Anzugeben ist der tatsächlich gezahlte Betrag - Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) - abzüglich Skonti, Rabatte, Preisnachlässe sowie sonstiger Abzüge. * Anzugeben ist der tatsächlich gezahlte Betrag - Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) - abzüglich Skonti, Rabatte, Preisnachlässe sowie sonstiger Abzüge. Seite 5 von 7
Tabellen III bis V (Anlage 1) - Verträge mit mehrmaligen Leistungen Um Maßnahmen anzugeben, denen Verträge mit mehrmaligen Leistungen zugrunde liegen, benutzen Sie bitte die hierfür vorgesehene Anlage 1 (Tabellen III bis V) zu diesem Antrag. Sollten die Zeilen in den Tabellen III bis V nicht ausreichen, kann die Anlage 1 mehrfach genutzt werden. 4) Anzugeben ist der tatsächlich gezahlte Betrag - Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) - abzüglich Skonti, Rabatte, Preisnachlässe sowie sonstiger Abzüge. 1) Vertrag wurde bereits in einer vorherigen Förderperiode gefördert und besteht seitdem unverändert fort. 2) Der Vertrag sieht eine Überschussbeteiligung oder nachträgliche Erstattung zum Vertragsende vor. Im Antragsformular bitte erläutern. 3) Einzelverträge aus Rahmenverträgen ohne Liefer-/Abnahmepflicht bitte in Tabelle IV eintragen. * Anzugeben ist der tatsächlich gezahlte Betrag - Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) abzüglich Skonti, Rabatte, Preisnachlässe sowie sonstiger Abzüge. * Anzugeben ist der tatsächlich gezahlte Betrag - Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) abzüglich Skonti, Rabatte, Preisnachlässe sowie sonstiger Abzüge. Fügen Sie Ihrem Verwendungsnachweis bitte keine Rechnungen, Zahlungsnachweise etc. als Anlagen bei. Nach Eingang Ihres Verwendungsnachweises werden im Rahmen der Prüfung ggf. weitere Unterlagen angefordert. Seite 6 von 7
Hinweis für relevant verbundene Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie: Es dürfen nur Maßnahmen, welche bei im Zuwendungsbescheid genannten Durchführungsorten umgesetzt wurden, abgerechnet werden. Zeile 8 (Erklärungen, Ort, Datum, Unterschrift) Lesen Sie bitte sorgfältig die Erklärungen. Vermerken Sie den Ort und das Datum der Antragstellung. Achten Sie darauf, dass der Verwendungsnachweis zu unterschreiben und ggf. mit Firmenstempel zu versehen ist. Zeile 9 (Anlagen) Geben Sie bitte an, ob dem Verwendungsnachweis Anlagen beigefügt sind (entsprechende Informationen zu den Anlagen können Sie aus den Erläuterungen zu Zeile 6 - weiter oben in der Ausfüllanleitung - entnehmen) Sonstiges Hinweis zu Maßnahmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung: - Es werden Leistungen des ASD (Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst) als auch anderer Anbieter als förderfähig anerkannt. - Die Förderung von Disponenten ist nicht mehr förderfähig. - Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden nicht gefördert. Werden diese Maßnahmen in einem Gesamtpaket angeboten, so müssen diese Leistungen einschließlich des preislichen Ansatzes aufgelistet werden. Fehlt eine solche Auflistung, muss die Maßnahme als nicht förderfähig abgelehnt werden. Besonderheiten vertragsgebundener Maßnahmen: - Entsprechend der Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie sind nur Maßnahmen förderfähig, wenn mit diesen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Das Datum des Vertragsschlusses mit dem Anbieter muss nach dem der Antragsstellung liegen. Eine Ausnahme stellt die Anschlussförderung dar. Voraussetzung ist hier, dass der Vertrag im Jahr seines Abschlusses auch Bestandteil der Förderung durch das Bundesamt geworden ist. Daher kommen abgeschlossene Verträge frühestens aus dem Jahr 2009 infrage. Anderenfalls müssen bestehende Verträge gekündigt und wieder geschlossen werden, um die Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie zu erfüllen. Seite 7 von 7