Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017

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Transkript:

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juni 2017

EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /33 Landwirtschaft Aquakultur und Fischwirtschaft Agrar- und Ernährungswirtschaft Erneuerbare Energien Ländliche Entwicklung Wachstum Agrar-GVO 1) Wachstum De-minimis Fischereisektor Wachstum und Wettbewerb GVO 2) Energie vom Land De-minimis Allgemein Leben auf dem Land De-minimis Allgemein Nachhaltigkeit Agrar-GVO 1) Produktionssicherung De-minimis Agrar Nachhaltigkeit De-minimis Fischereisektor Betriebsmittel De-minimis Fischereisektor Umwelt- und Verbraucherschutz GVO 2) Betriebsmittel De-minimis Allgemein Räumliche Strukturmaßnahmen De-minimis Allgemein Liquiditätssicherung De-minimis Agrar Innovationen Agrar-GVO / GVO / De-minimis Fischereisektor / De-minimis Allgemein 1) Agrar-GVO: Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (vorher KMU Agrar) 2) GVO: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (vorher KMU Allgemein)

EU-Beihilferecht in den Leasing-Varianten der Förderprogramme 3 /33 Landwirtschaft Aquakultur und Fischwirtschaft Agrar- und Ernährungswirtschaft Erneuerbare Energien Wachstum Leasing De-minimis Agrar Wachstum Leasing De-minimis Fischwirtschaft Wachstum und Wettbewerb Leasing De-minimis Allgemein Energie vom Land Leasing De-minimis Allgemein Nachhaltigkeit Leasing De-minimis Agrar Nachhaltigkeit Leasing De-minimis Fischwirtschaft Umwelt- und Verbraucherschutz Leasing De-minimis Allgemein Achtung: Eine Kumulierung mehrerer Beihilfen für dasselbe Vorhaben ist in den Leasing-Varianten ausgeschlossen. Die Leasingprogramme der Rentenbank können daher nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln, sofern sie eine Beihilfe darstellen, kombiniert werden.

Ausführliche Informationen in unseren Merkblättern Merkblatt Beihilfen und Merkblatt Beihilfen Leasing unter www.rentenbank.de Maximale Beihilfeobergrenzen bei Kumulierung für dasselbe Vorhaben 4 /33 Inhalte Begriffserklärungen Grundlagen zur Berechnung der Beihilfewerte Welche Beihilfeobergrenzen gelten? Was ist bei der Kumulierung von Beihilfen zu beachten?

Darlehen enthalten eine Beihilfe, wenn der LR-Sollzinssatz niedriger liegt als der EU-Referenzzins 5 /33 Auch die Einstufung bei Bonität und Besicherung beeinflusst den Ausweis von Beihilfen. Testen Sie mit dem Darlehensrechner! LR-Sollzinssatz (höher) Darlehen sind beihilfefrei EU-Referenzzins Darlehen enthalten Beihilfe LR-Sollzinssatz (niedriger) Es gelten zusätzliche Bestimmungen! - KMU-Kriterien - Beihilfeantrag / De-minimis- Beihilfeerklärung - Kumulierungserklärung

Die Zinsübersicht zeigt, ob Darlehen eine Beihilfe und einen Förderzuschuss enthalten 6 /33 Mit der Gewährung eines Förderzuschusses ist immer eine Beihilfe nach EU-Recht verbunden. Für die mit BR = ja gekennzeichneten Kredittypen ist eine Antragstellung gemäß Merkblatt Beihilfen erforderlich Bei BR = ja werden auch beihilfefreie Konditionen für Unternehmen angeboten, deren Beihilfeobergrenzen bereits ausgeschöpft sind oder die kein KMU sind Bestimmen Sie den Beihilfewert/Förderzuschuss näherungsweise vorab mit dem Darlehensrechner unter www.rentenbank.de

Bestimmen des Beihilfewerts und des Förderzuschusses mit dem Darlehensrechner unter www.rentenbank.de 7 /33

Gewährung von Förderkrediten mit Beihilfe/Förderzuschuss 8 /33 Kreditnehmer Hausbank 1 KMU-Prüfung 2 Beihilfeantrag / De-minimis-Beihilfeerklärung 3 Darlehensantrag Kumulierungsprüfung Antrag mit KMU-Bestätigung 5 Kumulierungserklärung Weiterleitung De-minimis-Beihilfeerklärung 4 Kreditzusage mit Hinweis Förderzuschuss Beihilfebescheinigung mit Hinweis Förderzuschuss Abruf mit Bestätigung der Kumulierung Weiterleitung an Kreditnehmer 6 Auszahlung Darlehen/ Förderzuschuss Zuwendungsbescheid Förderzuschuss

1. KMU-Prüfung: Was ist ein KMU? 9 /33 Das Unternehmen ist ein KMU, wenn - die Anzahl der Mitarbeiter in der Summe über alle verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen insgesamt < 250 ist. - Zudem darf die addierte Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. Euro oder - die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. Euro betragen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition mit Selbsterklärung unter www.rentenbank.de

2. Beihilfeantrag Programme: 241/242, 243 und 251, 253 10 /33 Formular verfügbar unter www.rentenbank.de

2. Beihilfeantrag (Förderzuschuss: Kreuz bei Zuschuss) Programme: 241/242, 243 und 251, 253 11 /33 Bei Darlehen mit Förderzuschuss muss im Beihilfeantrag neben Darlehen zusätzlich Zuschuss angekreuzt sein. Datum muss zeitlich vor dem Vorhabensbeginn liegen!

2. De-minimis-Beihilfeerklärung Programme: 244/245, 246/296, 249, 254, 255/256, 288/289, 290, 291/292 12 /33 Formular verfügbar im Banken-Portal unter www.rentenbank.de Auch wenn keine Beihilfen beantragt/erhalten wurden, ist dies zu kennzeichnen.

2. De-minimis-Beihilfeerklärung Programme: 244/245, 246/296, 249, 254, 255/256, 288/289, 290, 291/292 13 /33 Auch wenn keine Beihilfen beantragt/erhalten wurden, ist dies zu kennzeichnen.

2. De-minimis-Beihilfeerklärung Programme: 244/245, 246/296, 249, 254, 255/256, 288/289, 290, 291/292 14 /33 Auch wenn keine Beihilfen beantragt/erhalten wurden, ist dies zu kennzeichnen. Die Beihilfeerklärung ist vom Kunden zu unterzeichnen. Die Unterschrift muss von der Hausbank bestätigt werden.

Beispiel: einziges Unternehmen 15 /33 Z.B. Antrag in 244 Produktionssicherung (Weitere Informationen im Merkblatt Beihilfen) zu 51% beteiligt Antragsteller Landwirt A Vorförderung: 01.06.2016 3 000 De-minimis Agrar zu 100% beteiligt B Landwirtschafts GmbH Vorförderung: 01.09.2016 3 000 De-minimis Agrar C Biogas GmbH Vorförderung: 01.08.2016 10 000 De-minimis Allgemein Nur die 3.000 De-minimis Agrar sind für Landwirt A relevant, da bei natürlichen Personen die Definition einziges Unternehmen nicht zum Tragen kommt.

Beispiel: einziges Unternehmen 16 /33 Z.B. Antrag in 244 Produktionssicherung (Weitere Informationen im Merkblatt Beihilfen) zu 51% beteiligt A Landwirtschafts GmbH Vorförderung: 01.06.2016 10 000 De-minimis Allgemein zu 100% beteiligt Antragsteller Agrar GmbH B Vorförderung: 01.09.2016 3 000 De-minimis Agrar C Biogas GmbH Vorförderung: 01.08.2016 10 000 De-minimis Allgemein Die Agrar GmbH B muss zusammen mit der Landwirtschafts GmbH A und der Biogas GmbH C als einziges Unternehmen betrachtet werden und alle Vorförderungen müssen in der Beihilfeerklärung berücksichtigt werden.

3. Kumulierungsprüfung 17 /33 Die Kumulierungsprüfung ist nur dann durchzuführen, wenn für das beantragte Vorhaben weitere Beihilfen gewährt werden Es besteht eine Kumulierungspflicht für De-minimis-Beihilfen für ein einziges Unternehmen und für Beihilfen für dasselbe Vorhaben Die an ein einziges Unternehmen ausgereichten Deminimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren die jeweils zulässigen Beihilfeobergrenzen nicht übersteigen Erhält ein Unternehmen für dasselbe Vorhaben mehrere Beihilfen, muss sichergestellt werden, dass bei Addition aller gewährten Beihilfen und De-minimis-Beihilfen ( Kumulierung ) die jeweils zulässige Beihilfeobergrenze nicht überschritten wird

3. Kumulierungsprüfung 18 /33 Vorab kann mit dem Darlehensrechner unter www.rentenbank.de geprüft werden, ob das Rentenbank- Darlehen eine Beihilfe enthält Die endgültige Prüfung erfolgt nach Erhalt der Beihilfebescheinigung von der Rentenbank durch den Endkreditnehmer Die Kumulierungserklärung ist spätestens vor Auszahlung bei der Hausbank einzureichen (und verbleibt dort in der Akte)

3. Kumulierung von De-minimis-Beihilfen für ein einziges Unternehmen 19 /33 Erhält ein einziges Unternehmen De-minimis-Beihilfen nach verschiedenen De-minimis-Verordnungen, so gelten folgende Kumulierungs-Regeln für die maximalen Beihilfewerte: Agrarsektor-De-minimis (+) Fischsektor-De-minimis = = 30 000 Euro Allgemeine-De-minimis (+) Agrarsektor-De-minimis (+) Fischsektor- De-minimis = 200 000 Euro DAWI-De-minimis (+) Allgemeine-De-minimis = 500 000 Euro Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Beihilfen unter www.rentenbank.de

3. Beispiel: Kumulierung von Beihilfen für dasselbe Vorhaben 20 /33 Neben der Kumulierungspflicht für De-minimis-Beihilfen für ein einziges Unternehmen besteht eine Kumulierungspflicht von Beihilfen für dasselbe Vorhaben Junglandwirt unter 41 Jahre, Bau eines Boxenlaufstalls (Agrar-GVO) Boxenlaufstall, förderfähig 500.000,- Euro Finanzierungsplan: Zuschuss AFP (30%) LR-Darlehen (Wachstum-Junglandwirte) 150.000,- Euro 350.000,- Euro Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Beihilfen unter www.rentenbank.de

3. Beispiel: Kumulierung von Beihilfen für dasselbe Vorhaben 21 /33 Beihilfewert des Rentenbankdarlehens 15.750 Beihilfeintensität 4,5 % + Beihilfewert AFP-Zuschuss 150.000 Beihilfeintensität 30,0 % = Beihilfewert der Investition 165.750 Beihilfeintensität 34,5 % Ergebnis: 34,5 % < 40 %: das Darlehen kann in vollem Umfang zu LR-Top- Konditionen in Anspruch genommen werden

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer 22 /33 XXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXX - Endkreditnehmer erhalten Beihilfebescheinigung und werden aufgefordert, die Kumulierungserklärung bei der Hausbank einzureichen - Aber wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer mit Hinweis Förderzuschuss (Agrar-GVO) 23 /33 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX - Beispiel einer Beihilfebescheinigung für Programme unter der Agrar-GVO - Wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer mit Hinweis Förderzuschuss (GVO) 24 /33 XXXXXXXXXXXXX - Beispiel einer Beihilfebescheinigung für Programme unter der GVO - Wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer mit Hinweis Förderzuschuss (De-minimis Agrar) 25 /33 XXXXXXXXXXXXXXX - Beispiel einer Beihilfebescheinigung für Programme unter De-minimis Agrar Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen 6) (im Folgenden DAWI-De-minimis- Beihilfen). - Wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR Erhält ein einziges Unternehmen neben den De-minimis-Beihilfen-Allgemein/ -Agrarsektor-/ -Fischereisektor auch DAWI-De-minimis-Beihilfen, so beträgt die zulässige Obergrenze für dieses einzige Unternehmen innerhalb des laufenden und der vorangegangenen zwei Kalenderjahre insgesamt 500.000 EUR. Die oben genannten Obergrenzen für die jeweiligen De-minimis-Beihilfen dürfen nicht überschritten werden.

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer mit Hinweis Förderzuschuss (De-minimis Agrar) 26 /33 - Beispiel einer Beihilfebescheinigung für Programme unter De-minimis Agrar - Wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR Innerhalb des laufenden und der vorangegangenen zwei Kalenderjahre

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer mit Hinweis Förderzuschuss (De-minimis Allgemein) 27 /33 XXXXXXXXXXXXX - Beispiel einer Beihilfebescheinigung für Programme unter De-minimis Allgemein - Wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR

4. Beihilfebescheinigung an Endkreditnehmer mit Hinweis Förderzuschuss (De-minimis Allgemein) 28 /33 - Beispiel einer Beihilfebescheinigung für Programme unter De-minimis Allgemein - Wenn Beihilfe = 0 erhält der EKN keine Beihilfebescheinigung von der LR

5. Kumulierungserklärung 29 /33 Formular verfügbar unter www.rentenbank.de - Kumulierungserklärung bei allen Darlehen mit Beihilfe notwendig! - Verbleibt in der Kreditakte bei der Hausbank

6. Zuwendungsbescheid über einen Förderzuschuss an den Endkreditnehmer 30 /33 Der Förderzuschuss wird über die Hausbank zusammen mit dem Darlehen an den Endkreditnehmer ausgezahlt

6. Zuwendungsbescheid über einen Förderzuschuss an den Endkreditnehmer 31 /33 Der Förderzuschuss wird über die Hausbank zusammen mit dem Darlehen an den Endkreditnehmer ausgezahlt

Alle wichtigen Dokumente unter www.rentenbank.de 32 /33 Alle Programmbedingungen Aktuelle Merkblätter Wichtige Programminformationen Dokumente zur Antragstellung: Beihilfeantrag, De-minimis-Beihilfeerklärung und Kumulierungserklärung

KONTAKT Landwirtschaftliche Rentenbank Postfach 10 14 45 60014 Frankfurt am Main Telefon 069 2107 700 www.rentenbank.de