L A N D T A G STEIERMARK Schriftliche Anfragebeantwortung XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE Von: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder An: Ingrid Lechner-Sonnek, Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner Einl.Zahl 353/2 Betreffend der schriftlichen Anfrage: Einl.Zahl 353/1, Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in der Steiermark Antwort: 1. Es gibt bekanntlich einen Kompetenzdschungel zwischen Bund, Ländern, Sozial- und Gesundheitsbereich. Wie wurden in der Steiermark die diversen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geklärt, um langjährige Versorgungs- und Finanzierungslücken zugig abzubauen? In der Steiermark bildet der Erfolg des Pilotprojektes Stationäre Palliativbetreuung (1998 bis 2000), welches durch den Steiermärkischen Krankenanstalten-Finanzierungsfonds finanziert wurde, die Grundlage für den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativeinrichtungen. Im Oktober 2001 wurde von der Landeskommission der Beschluss gefasst das Projekt mit dem Konzept der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung, welches auf Bundesebene ausgearbeitet worden war, abzustimmen und bis 2004 weiter zu finanzieren. Auch für 2005 wurde bis zur Errichtung des Gesundheitsfonds Steiermark die Finanzierung sichergestellt. Nach der Installierung des Gesundheitsfonds Steiermark wurde das Projekt für die Jahre 2006 bis 2008 in den Reformpool übernommen. Der Durchführungsbeschluss dazu wurde am 06.07.2006 gefasst. Um die seit 1998 andauernde Projektfinanzierung zu beenden und um eine dauernde und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, wurde auf Beschluss der Gesundheitsplattform vom 05 Juni 2008 die Finanzierung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen mit 01. Jänner 2009 in die Regelfinanzierung übergeführt. Dazu wurde der Bereich finanziell in den Palliativbereich und den Hospizbereich aufgeteilt, um eine Unterscheidung von Kranken- und Langzeitversorgung zu ermöglichen. Die notwendigen Mittel für diese beiden Finanzierungsbereiche werden als fixe Vorweganteile bei der Budgetierung des Gesundheitsfonds berücksichtigt. 2. Es gibt klare Bekenntnisse der Bundesregierung zum Stellenwert der Hospiz- und Palliativversorgung. Weshalb werden Ihrer Ansicht nach gefasste Beschlüsse nur zögerlich umgesetzt? Die unklaren Finanzierungskompetenzen dürften in den anderen Bundesländern dazu führen, dass der Ausbau nur zögerlich voran geht. 3. Bedarf es einer Reaktivierung der Empfehlungen der Bund-/Länderarbeitsgruppe aus dem Jahr 2006, um notwendige Handlungen zu setzen? Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 1
Für den Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung wäre diese Reaktivierung ein positiver, begrüßenswerter Input. 4. Wie erklären Sie die Position der Steiermark im österreichweiten Länderranking bezüglich Hospiz- und Palliativversorgung? Das frühzeitige Bekenntnis zum flächendeckenden Aufbau der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung und die Entscheidung des Gesundheitsfonds für eine Regelfinanzierung führten dazu, dass die Steiermark die führende Rolle unter den Bundesländern inne haben dürfte. 5. Es gibt Bedarfsrichtwerte für das Versorgungsangebot der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung, die bis 2010 erreicht werden sollten. Konnten diese erreicht werden? Wenn nein, warum nicht? Wie hoch ist der Umsetzungsgrad in der Steiermark? Für die Umsetzung auf Landesebene sind die Vorgaben des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark ausschlaggebend. Darin ist vorgesehen, dass in den Versorgungsregionen 64 (Oststeiermark) und 65 (West-/Südsteiermark) ein Ausbau um je 6 stationäre Hospizbetten erfolgen soll. Dieser Ausbau stagniert wesentlich bedingt durch fehlende bundesweite Tagsätze für stationäre Hospize. Weiters soll grundsätzlich für jede Akutkrankenanstalt ein Palliativkonsilliardienst verfügbar sein. Eine Verbindung dieser Palliativkonsilliardienste mit den mobilen Palliativteams führt zu einer effizienteren Nutzung der personellen Ressourcen. 2011 wird das Palliativteam in Mürzzuschlag-Bruck/Mur gestartet und 2012 das letzte Palliativteam Bad Radkersburg-Leibnitz. Planungshorizont des RSG Steiermark vom 26 März 2009 ist das Jahr 2015. 6. Der Erfüllungsgrad der bis 2012 geplanten Umsetzung einer gestuften Palliativ- und Hospizversorgung liegt meist unter 50 Prozent. Welche der Empfehlungen der Bund-/Länderarbeitsgruppe aus dem Jahr 2006 können auf Landesebene zeitgereicht (Plan:2012) umgesetzt werden? Welche nicht? Was sind die Gründe für die Nicht-Erreichung der Ziele? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen betreuenden und unterstützenden Angeboten. Zum vollständigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in der Steiermark fehlen noch die in der Antwort zur Frage 5 dargestellten Einrichtungen. Der Aufbau der Palliativstation in den LKHs Rottenmann, Fürstenfeld und Judenburg/Knittelfeld ist eingeleitet. 7. Welche Kosten wurden seit 2006 in der Steiermark in den Ausbau der Versorgung investiert? Mit welchen Kosten bis zur Erreichung des Endausbaus (Plan 2012) ist zu rechnen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen betreuenden und unterstützenden Angeboten. Der Gesundheitsfond wendete seit 2006 folgende Mittel für die Hospiz- und Palliativversorgung auf: 2006 2.447.624,00 2007 2.366.751,81 2008 3.568.808,12 2009 3.837.124,65 2010 4.274.382,54 Summe 16.494.693,12 Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 2
Für den jährlichen Betrieb ab dem Vollausbau sind zusätzlich etwa 1 Mio. pro Jahr gegenüber dem Plan 2011 ( 4,64 Mio.) erforderlich. Mit diesen Mitteln werden die Aufwendungen für die Palliativkonsilliardienste, die mobilen Palliativteams, das stationäre Hospiz, das Tageshospiz, die hauptamtliche Koordination der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen sowie die Koordinationsstelle in der KAGes abgegolten. Darin nicht enthalten sind die Aufwendungen des Gesundheitsfonds für die stationären Palliativeinheiten (Palliativstationen) in den Fondskrankenanstalten, die über das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung abgerechnet werden. Im Jahre 2009 wurden 2.516.169 gewichtete LKF-Punkte für PatientInnen ermittelt, die über den Gesundheitsfonds abzurechnen waren. Diese Punkte bewertet mit einem Punktewert von 1,06 (netto) ergeben 2.667.139,14, die vom Gesundheitsfonds unter Berücksichtigung der Abgangsdeckung des Landes für die Palliativstationen aufgewendet wurden. 8. Welche nachhaltigen und verlässlichen Finanzierungskonzepte existieren auf Landesebene? Im Zuge der Überführung der Hospiz- und Palliativbetreuung in die Regelfinanzierung wurde zwischen Gesundheitsfonds und Steiermärkischer Krankenanstaltengesellschaft ein Vertrag über die Abwicklung der Finanzierung abgeschlossen. Darin sind die Details zur Finanzierung des Betriebs und Ausbaues geregelt. Die Gültigkeit dieses Vertrages endet mit dem Außerkrafttreten der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (LGBl. Nr. 55/2008). 9. Bei den Jüngsten unserer Gesellschaft gibt es derzeit im Beriech der Hospiz- und Palliativbetreuung besonders große Mängel. Ein Auf- und Ausbau von Kinderhospizarbeit und pädiatrischer Palliative Care als Begleitung von Kindern durch stationäre und/oder ambulante Hospizteams stellt sowohl für die kranken Kinder als auch ihre Familien eine große Unterstützung und Entlastung dar. Welche Aktivitäten wurden und werden diesbezüglich in der Steiermark gesetzt? Welcher Zeithorizont ist anvisiert? Für die wenigen Kinder in onkologischen Palliativsituationen gibt es fallweise eine Zusammenarbeit zwischen Kinderonkologie und Hospiz- Palliativeinrichtungen. Weiter Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, die an weit fortgeschrittenen nicht-onkologischen Erkrankungen leiden, müssen sich an bewährten internationalen Einrichtungen orientieren. 10. In den 15a-Vereinbarungen wurde im Besonderen vereinbart, eine österreichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung der integrierten Versorgung ist eine Abstimmung insbesondere zwischen Gesundheits- und Sozialbereich sowie der Sozialversicherung anzustreben. Wird es auf Landesebene eine entsprechende Beschlussfassung auch in einer neuen 15a-Vereinbarung (2014) geben? Eine Abstimmung zwischen Land und Sozialversicherung wurde in der Steiermark dadurch sichergestellt, dass in den Jahren 2006 bis 2008 das Projekt Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in der Steiermark über den Reformpool abgewickelt wurde. Die Verbindung zum Sozialbereich, vor allem über den Bereich der Hospizeinrichtungen ist gegeben. Um hier einen raschen Aufbau zu Gunsten der PatientInnen gewährleisten zu können und nicht durch eine langwierige Klärung der Finanzierungszuständigkeiten aufgehalten zu werden, wurde die Finanzierung zur Gänze vom Gesundheitsfonds übernommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Hospiz- und Palliativversorgung auch in der neuen 15a-Vereinbarung verankert sein wird. 11. Die aktuelle Liste mit Reformpool-Projekten zeigt, dass nur wenige Projekte im Bereich Hospiz/Palliativ eingereicht wurden. Woran liegt es, dass diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft wird? Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass die Umsetzung von Reformpoolaktivitäten in den Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 3
einzelnen Bundesländern so unterschiedlich weit fortgeschritten ist? Die unklaren Finanzierungskompetenzen dürften in den anderen Bundesländern dazu führen, dass die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden und der Ausbau nur zögerlich voran geht. 12. Wurden auf Landesebene Reformpoolprojekte für den Bereich eingereicht, genehmigt oder durchgeführt? Wenn ja, welche (Umsetzungsgrad)? Wenn nein, warum nicht? Durch die Abwicklung sämtlicher Tätigkeiten über die Koordinationsstelle (Koordination Palliativbetreuung Steiermark) bei der KAGes soll eine Bündelung der Kräfte und eine effiziente Ressourcenallokation erreicht werden. Neue Ideen und Entwicklungstendenzen werden breit diskutiert und können nach Beschluss der Gesundheitsplattform umgesetzt werden. Die Idee einer Pflegestufe P (Palliativ) sowie Überlegungen zur Palliativbetreuung in Pflegeeinrichtungen wurden bereits an uns herangetragen. Eine Umsetzbarkeit ist noch nicht gegeben. 13. Für Reformpoolprojekte hätten gemäß der Reformvereinbarung 2005 in den Jahren 2006 bis 2008 mindestens 185,5 Mill. EUR (Wien) bzw. 55,7 Mill. EUR (Tirol) zur Verfügung gestellt werden können. Tatsächlich wurden aber deutlich geringere Mittel beschlossen (in Wien 4,1 MILL. EUR; in Tirol 0,4 Mill. EUR), weil für den Reformpool eingesetztes Geld jene Mittel reduziert, die für die Finanzierung der Krankenanstalten und des niedergelassenen Bereiches zur Verfügung stehen. Das Instrument des Reformpools sollte im Sinne einer verbesserten Patientenversorgung stärker genutzt werden. Auch würden dadurch persönliche Kontakte zwischen Vertretern von Land und Sozialversicherung geschaffen werden, die dazu beitragen könne, die strikte Trennung der Sektoren des Gesundheitswesens zu überwinden. Weiters werden durch Reformpoolprojekte Sachverhalte zwischen Land und er Sozialversicherung thematisiert, wodurch auch gemeinsam Lösungen (z.b. für offenkundige Versorgungsdefizite) gefunden werden könnten. Wie beurteilen Sie diese Situation in der Steiermark? Die Aufbauorganisation des Gesundheitsfonds Steiermark zeigt, dass eine der Hauptintentionen des Fonds die Überwindung der Fragmentierung im Gesundheitsbereich darstellt. Die Besetzung einer Geschäftsführerposition mit einem Vertreter der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse führt zu einer intensiven Kommunikation mit der Kasse und ermöglicht so eine andersartige Herangehensweise an die wichtigsten Herausforderungen. 14. Dr. Arno Melitopulos, Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH, führte Trends und Prognosen im Pflegebereich bis zum Jahr 2030 aus. Diese Entwicklungen im Bereich der Demographie prognostizierten riesige Herausforderungen im Pflegebereich und daraus bedingt wird sich ein steigender Bedarf auch für den Sektor der abgestuften Palliativ- und Hospizversorgung ergeben. Wird dieser Entwicklung durch Planung auf Seiten der Landesebene Rechnung getragen? Die Idee einer Pflegestufe P (Palliativ) sowie Überlegungen zur Palliativbetreuung in Pflegeeinrichtungen wurden bereits an uns herangetragen (siehe auch Antwort auf Frage 12). Im Zuge der weiteren Entwicklungsarbeiten wird eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sozial. und Pflegebereich angestrebt. 15. Vielfach wird von ExpertInnen eine bundesweite Koordinationsstelle, die eng mit den LandeskoordinatorInnen kooperiert, angestrebt. Ein begleitendes Monitoring würde Qualität und Fortschritt sichern, den Grad der Umsetzung eines Sollplanes evaluieren und als Motor der Entwicklung agieren. Wie stehen Sie zu dieser Idee? Maßnahmen, die auch bundesländerübergreifend zur Qualitätsentwicklung beitragen, sind in jedem Fall zu befürworten. Eine Abstimmung mit der KAGes-Koordination Palliativbetreuung Steiermark hat stattgefunden. Eine Zustimmung dazu seitens des Vorstandes ist noch ausständig. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 4
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