Mietverwaltungsvertrag Zwischen Herr Mustermann xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Eigentümer genannt und Hausverwaltung Sylvia Kassner Bannemer Feld 18 46569 Hünxe - nachstehend Verwalterin genannt wird nachstehender Mietverwaltungsvertrag geschlossen 1 Gegenstand der Verwaltung Der Eigentümer überträgt der Verwalterin die Verwaltung des vermieteten Grundstücks - Wohneinheiten Objekt: 2 Vertragsdauer Dieser Vertrag wird für die Zeit vom 2017 bis zum 2019 geschlossen. Wird er nicht von einem der Vertragsschließenden rechtzeitig, d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 1 Jahr. Der Vertrag kann vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden 1/7
3 Aufgaben und Pflichten des Verwalters Die Verwalterin hat die Verwaltung nach den Weisungen des Eigentümers und mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und hat insbesondere das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu halten. Die Verwalterin ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Eigentümers zu vertreten und die nachstehenden Aufgaben wahrzunehmen. Zum Aufgabenbereich des Verwalters gehören insbesondere: 1. Allgemeine Verwaltung - der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen zu Marktbedingungen und deren Kündigung sowie der gesamte mündliche und schriftliche Verkehr mit den Mietern / Pächtern, - die Wohnungsabnahme und Erstellung eines Abnahmeprotokolls, sowie Wohnungsübergabe und Erstellung eines Übergabeprotokolls - Neuvermietung einschließlich Mietersuche (ggf. nach Absprache Auftragsvergabe an ein Maklerunternehmen) sowie Wohnungsübergabe mit Erstellungen eines Übergabeprotokolls, - die genaue Beachtung und Durchführung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die Bewirtschaftung des Grundstücks betreffend sowie die Pflichten und Rechte des Grundstückseigentümers zu vertreten, sowie den Eigentümer im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber Behörden und Ämtern zu vertreten, - objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen in erforderlichem Umfang abzuschließen und die fristgemäße Zahlung der Versicherungsprämien. Ferner die Vertretung des Eigentümers gegenüber den Versicherern zur Wahrung der Rechte des Eigentümers bei Versicherungsfällen und Schadensregulierungen, - die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, - die Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung, - die Verwaltung von Hausakten und Belegen - die Abwicklung des Schriftverkehrs mit Handwerkern, Lieferanten, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc. 2. Kaufmännische Verwaltung - die Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten, - die Sicherstellung und Verwaltung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen, - die Einziehung des Miet- und Pachtzinses, deren gesetzliche Geltendmachung wie generell die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen, Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheides(gegen extra Vergütung), erforderlichenfalls mit Hilfe des Gerichtes, und unter Inanspruchnahme eines geeigneten Rechtsanwaltes (Rechtsanwalt nach Rücksprache), 2/7
- die Zusammenstellung der Unterlagen zur gerichtlichen Betreibung von Mietrückständen durch einen Rechtsanwalt nach Rücksprache mit dem Eigentümer, - die Überprüfung des Mietpreisniveaus und Vorschläge zur Anpassung des Mietzinses sowie deren Durchführung, - die zeitnahe Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen, - die Erstellung und Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge, - die Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste, - die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des Abrechnungszeitraumes der Betriebskostenabrechnungen, - die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie Vorschläge zur Anpassung der Vorauszahlungen, - die pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Lasten, Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen, die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung notwendiger Ausgaben, - für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen, 3. Technische Verwaltung - für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen und in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und die erforderlichen Tätigkeiten in Auftrag zu geben, - die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts, einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen, - die Anschaffung von Geräten und Gegenständen, nach Rücksprache mit dem Eigentümer, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung erforderlich sind, - der Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.b. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt. - Dringende, notwendige Reparaturmaßnahmen können bis zu einer Höhe von. (nach VB) ohne Absprache in Auftrag gegeben werden. 3/7
4 Rechnungslegung und Informationspflicht - Die Verwalterin ist zur ordnungsgemäßen Buchführung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung einschließlich geordneter Sammlung der Originalbelege verpflichtet. - Auf Nachfrage des Eigentümers, hat die Verwalterin unverzüglich Rechenschaft über die aktuellen Kontostände und Kontenbewegungen auf Giro- und Mietkautionskonten zu erteilen. - Der Verwalter hat die Pflicht, den Eigentümer unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter in Kenntnis zu setzen, insbesondere durch Übermittlung von Durchschriften oder Abschriften des Schriftwechsels auf Verlangen. 5 Zahlungsverkehr Der gesamte Zahlungsverkehr für das Objekt wird über ein Girokonto abgewickelt, welches die Verwalterin bei der Bank:.. BLZ:.. Kto-Nr.:.. eröffnet, das ausschließlich als Verwaltungskonto für das benannte Objekt dient. Es kann auch das vorhandene Mietkonto übernommen werden, zu dem die Verwaltung Onlinevollmacht erhält und Zahlungen der Versorger etc. abwickeln kann. - Die Verwalterin hat Gelder oder sonstige Gegenstände, die zur Immobilienverwaltung gehören getrennt von ihrem Vermögen zu halten. - Die Bankgebühren gehen zu Lasten des Eigentümers. - Weist das Girokonto kein ausreichendes Guthaben auf, hat der Eigentümer auf Anforderung für ausreichende Deckung zu sorgen. - Überschüsse des Mietkontos überweist die Verwalterin dem Eigentümer zum. (Zeitraum nach Absprache) auf die nachstehende Bankverbindung des Eigentümers. Bank: BLZ: Kontoinhaber: Kto-Nr.: Der Eigentümer erhält die Einsichtmöglichkeit der Konten im Onlineverfahren. Diese Zusatzleistung ist kostenfrei. - Mietkautionen werden von der Verwalterin gesondert vom eigenen Vermögen angelegt. Das Guthaben des Mieters steht diesen nach Auszug einschließlich der Zinsen zur Verfügung, wenn keine verrechnungsfähigen Forderungen gegen die Mieter bestehen. 4/7
6 Verwaltervergütung 1. Der Eigentümer ist verpflichtet dem Verwalter für seine Tätigkeit eine monatliche, zum Anfang des Monats fällig werdende, netto Vergütung von,00 je Wohneinheit, je Gewerbeeinheit, und je Garage zu zahlen. 2. Bei Neuvermietung einer Wohnung erhält die Verwalterin für die Bonitätsprüfung, den Mietvertrag und die Wohnungsübergabe einschließlich der Wohnungsabnahme und Erstellung der entsprechenden Protokolle eine Pauschale von 200,00 Euro. Eventuelle Kosten für Makler und Inserate übernimmt der Vermieter. Besichtigungstermine werden als Blocktermine mit Interessenten vereinbart und werden mit 45,00 Euro p. Std. zzgl. MwSt. berechnet. 3. Die Bearbeitung von außergewöhnlichen Schäden und Baumaßnahmen wird mit einer Stundenvergütung von 45,00 Euro berechnet. Dies betrifft v.a. die Bearbeitung von größeren Leitungswasser- oder Brandschäden, Auszug von Mietnomaden, die mehrere Begehungen und Handwerkertermine vor Ort erfordern. 4. Sonstige notwendige Auslagen für Porto, Fahrgeld, Kopien, Geschäftsbücher, werden nach einer ordnungsgemäßen Aufstellung in Rechnung gestellt. 5. Anmahnung rückständiger Mieten gegenüber dem Eigentümer wird ein Kostensatz in Höhe von jeweils 10,- inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. 6. Beauftragung durch den Eigentümer/Verwaltung und Durchführung von besonders aufwendigen Instandhaltungs- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die einen Fachmann erfordern ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro, werden nach der II. Berechnungsverordnung berechnet.. Die Berechnung der Gebühren richtet sich nach den Baunebenkostenansätzen für Verwalterleistungen der II. Berechnungsverordnung (II.BV) 8 (3), u. beträgt z.zt. 3,4 % der Auftragssumme. 7. Sonderarbeiten, die außerhalb der üblichen Hausverwaltertätigkeit liegen und die in Wahrnehmung der Interessen des Eigentümers von der Verwalterin übernommen werden, sind besonders zu vergüten. Hier gilt ein Stundenhonorar von 45,00 Euro als vereinbart. 8. Die Verwalterin ist berechtigt, die Vergütung sowie die Auslagen aus den eingehenden Mietund Pachtzinsen vom laufenden Girokonto zu entnehmen; ist diese Entnahme nicht möglich, so verpflichtet sich der Eigentümer, die Vergütung an den Verwalter unmittelbar bei Fälligkeit zu zahlen. 9. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. 7 Vertretung Sollte die Verwalterin längere Zeit an der Ausübung ihrer Tätigkeit verhindert sein, so ist sie verpflichtet und berechtigt einen geeigneten Vertreter zu bestellen. Der Eigentümer muss hiervon rechtzeitig vorher in Kenntnis gesetzt werden. Der Vertreter ist Erfüllungsgehilfe der Verwalterin. Eine Übertragung der Vertretung auf Dauer auf einen Dritten ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Eigentümers zulässig. 5/7
8 Haftung Haftpflichtversicherung abzuschließen und verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung der Versicherung Die Verwalterin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden. Die Verwalterin hat neben der Bürohaftpflichtversicherung auch eine Vermögensschadenwährend der Laufzeit des Vertrages. 9 Vollmacht Dieser Dienstvertrag ersetzt nicht die Hausverwaltungsvollmacht und kann als solche nicht verwandt werden. Er regelt ausschließlich die Beziehungen zwischen Eigentümer und Verwalterin im Innenverhältnis. Der Eigentümer erteilt der Verwalterin eine schriftliche Vollmacht über den Inhalt der übertragenden Befugnisse. Die Ausstellung der Vollmachtsurkunden kann von der Verwalterin in der benötigten Anzahl jederzeit verlangt werden. Bei Beendigung des Vertrages sind sie unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. 10 Widerrufsbelehrung / Widerruf Der Eigentümer hat das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Eigentümer der Verwaltung, Hausverwaltung Sylvia Kassner, Bannemer Feld 18, 46569 Hünxe, Fax: 02858 / 91 86 508, email: hv-s.kassner@t-online.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Eigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihm (z.b. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Eigentümer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs Wenn der Eigentümer diesen Vertrag widerruft, hat die Verwaltung alle Zahlungen, die sie vom Eigentümer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verwalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der Eigentümer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Eigentümer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Eigentümer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Eigentümer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Eigentümer dem Verwalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Eigentümer uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages 6/7
unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 11 Besondere Vereinbarungen Weiterhin wird folgendes vereinbart: 12 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, salvatorische Klausel Mündliche Abreden sind neben diesem Vertrag nicht getroffen worden. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Die Vertragsschließenden bestätigen hiermit, eine Abschrift dieses von ihnen gelesenen, genehmigten und eigenhändig unterschriebenen Vertrages erhalten zu haben. Ort, Datum Ort, Datum Eigentümer HSK Hausverwaltung Sylvia Kassner 7/7