Hausverwaltervertrag
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- Herbert Bach
- vor 8 Jahren
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1 Hausverwaltervertrag Zwischen Herrn/Frau/Firma (vollständiger Name bzw. Firma mit Vertretungsverhältnissen, Anschrift) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und Hausverwaltung Adelhardt, Daniela Adelhardt, Parkstraße 82, Aachen - nachfolgend Hausverwalter genannt - wird der nachstehende Hausverwaltervertrag geschlossen: 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des Anwesens Straße und Hausnummer: PLZ Stadt: - nachfolgend Objekt genannt - In dem Objekt befinden sich Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten. Zum Objekt gehören Garagen und Stellplätze. Mit Wirkung ab dem wird dem Hausverwalter die Verwaltung des vorbeschriebenen Objekts übertragen. 2. Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag wird auf die Dauer von fest abgeschlossen. Er beginnt mit dem und endet am. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Veräußert der Auftraggeber das Objekt während der Laufzeit dieses Vertrages, ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Ablauf des Monats zu kündigen, in dem der Kaufvertrag mit dem Erwerber abgeschlossen wird. Im übrigen bleiben die beiderseitigen Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Daniela Adelhardt Haus- und Wohnungsverwaltung Hausverwaltervertrag (Mietobjekt) 1/5
2 3. Aufgaben des Hausverwalters Der Hausverwalter ist verpflichtet, die Immobilienverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen uns sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten, zu vertreten und das Objekt in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Zum Aufgabenbereich des Hausverwalters gehören insbesondere: a. der Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen, die Neuvermietung einschließlich Mietersuche, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses b. die Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen. Die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen. Gleiches gilt für Kündigungsprozesse c. Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, ggf. die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, die Wahrnehmung sämtlicher anderer Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus den Mietverhältnissen d. die pünktliche Zahlung aller das Objekt betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen Lasten e. die Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien, die Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und der Neuabschluss von Versicherungsverträgen f. die Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden g. die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Lieferund Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen h. die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und -zahlung. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von EUR, hat der Hausverwalter wenigstens zwei Angebote einzuholen. Soll die Auftragsvergabe nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, ist hierzu das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich. i. der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.b. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Dem Hausverwalter obliegt die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten der Vorgenannten in Bezug auf das Objekt. Daniela Adelhardt Haus- und Wohnungsverwaltung Hausverwaltervertrag (Mietobjekt) 2/5
3 j. die Überprüfung sämtlicher Forderungen, Rechnungen, Belege u. a. im Zusammenhang mit dem Objekt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, ggf. deren Beanstandung k. die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten l. die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt. 4. Provisionen Der Hausverwalter ist nicht berechtigt, Provisionen oder andere Zuwendungen von Mietern, Handwerkern, Lieferanten oder sonstigen Dritten in Bezug auf das Objekt zu fordern, sich gewähren zu lassen oder anzunehmen. Ein Verstoß hiergegen berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Hausverwaltervertrages. 5. Vollmacht Der Auftraggeber erteilt dem Hausverwalter unverzüglich eine schriftliche Vollmacht über den Inhalt der übertragenden Befugnisse. Bei Beendigung des Vertrages ist sie unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. 6. Rechnungslegung Alle für das Objekt eingehenden Gelder hat der Hausverwalter auf folgendes Sonderkonto des Auftraggebers einzuzahlen: Bankinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer : Der Hausverwalter erhält für dieses Konto Bankvollmacht. Im Übrigen hat der Hausverwalter Gelder oder sonstige Gegenstände, die zur Immobilienverwaltung gehören, getrennt von seinem Vermögen zu halten. Der Hausverwalter ist zur ordnungsgemäßen Buchführung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Hausverwaltung einschließlich geordneter Sammlung der Originalbelege verpflichtet. Weist das Hauskonto eine Unterdeckung aus oder ist eine solche absehbar, hat der Hausverwalter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Dieser wird die erforderlichen Beträge umgehend auf dem Hauskonto zur Verfügung stellen. 7. Vergütung Für seine Tätigkeit erhält der Hausverwalter eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR. Darin sind die notwendigen Auslagen für Telefon, Porto, Fahrtkosten und andere Barauslagen enthalten. Daniela Adelhardt Haus- und Wohnungsverwaltung Hausverwaltervertrag (Mietobjekt) 3/5
4 Zusätzliche Kosten, z. B. für Zeitungsinserate u. ä. werden unmittelbar vom Hauskonto entrichtet, sofern sie nachweislich das verwaltete Objekt betreffen und zur auftrags- und ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. Für die Durchführung größerer (über EUR Volumen) Instandhaltungen / Investitionen, Umbauten, Mietbereichsum- und ausbauten, die in der Regel fachtechnischer Betreuung bedürfen erhält der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von 5 % des Auftragsvolumens, mindestens jedoch in Höhe des auf Seiten des Auftragnehmers erforderten Zeitaufwandes, wobei eine Arbeitsstunde zur Zeit mit 35,- EUR (netto) in Ansatz gebracht wird. Unterliegt der Hausverwalter der Mehrwertsteuer, erhält er die genannten Beträge zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %). Die Vergütung ist fällig am Monatsende, erstmals am. Der Hausverwalter ist berechtigt, die Vergütung aus den eingehenden Miet- und Pachtgeldern zu entnehmen. 8. Vertretung Der Hausverwalter ist verpflichtet, für eine Vertretung in Krankheits-, Urlaubs- und sonstigen Verhinderungsfällen eigenverantwortlich zu sorgen. Der Vertreter ist Erfüllungsgehilfe des Hausverwalters. Eine Übertragung der Vertretung auf Dauer auf einen Dritten ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9. Haftpflichtversicherung Der Hausverwalter weist dem Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von wenigstens EUR pro Schadensfall nach und verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung der Versicherung während der Laufzeit des Vertrages. 10. Besondere Vereinbarungen 11. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Daniela Adelhardt Haus- und Wohnungsverwaltung Hausverwaltervertrag (Mietobjekt) 4/5
5 12 Schlichtungsverfahren Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer (Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Auftraggeber) (Hausverwalter) Daniela Adelhardt Haus- und Wohnungsverwaltung Hausverwaltervertrag (Mietobjekt) 5/5
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