Hausverwaltervertrag
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- Sophie Acker
- vor 10 Jahren
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1 Hausverwaltervertrag Zwischen xxxxxxx - nachfolgend Eigentümer genannt - und HIB habitat Immobilien Betreuung GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Claus Möbius Sandweg Frankfurt am Main - nachfolgend Verwalter genannt - wird der nachstehende Hausverwaltervertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand Der Eigentümer überträgt dem Verwalter die Hausverwaltung des Anwesen XXXX. - nachfolgend Objekt genannt - Im Erdgeschoss des Anwesens befinden sich xx Gewerbeeinheit, im Obergeschoss insgesamt xx Wohnungen, die gegenwärtig alle vermietet sind. Zum Objekt gehören xx Garagen und xx Stellplätze. 2 Vertragsdauer und Kündigung 1. Der Vertrag gilt mit Wirkung zum xxx. Er wird zunächst bis xxx fest abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende. Hausverwaltervertrag - Seite 1 von 5
2 3. Für den Fall, dass der Eigentümer das Objekt während der Laufzeit des Vertrages veräußert, ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Ablauf des Monats zu kündigen, in dem der Kaufvertrag mit dem Erwerber abgeschlossen wird. 4. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund für beide Vertragsparteien. 5. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 3 Aufgaben des Verwalters 1. Der Verwalter verpflichtet sich, das Anwesen unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Hausverwalters zu verwalten. 2. Der Verwalter verpflichtet sich, die wirtschaftlichen, aber auch sonstigen Interessen des Eigentümers in jeder Hinsicht zu beachten und zu vertreten. Er hat das Anwesen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. 3. Der Verwalter verpflichtet sich insbesondere, folgende Aufgaben wahrzunehmen: - Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung, die Regelung aller Angelegenheiten mit den Mietern, die Suche nach neuen Mietern und deren Auswahl, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme der Mietkautionen und deren Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie die gesamte Abrechnung im Zuge der Beendigung eines Mietverhältnisses. - Einzug von Mietzins und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern und die Beitreibung rückständiger Beträge, die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen in Abstimmung mit dem Eigentümer, gegebenenfalls in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt des Eigentümers; gleiches gilt für Kündigungsprozesse. - Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, dies jedoch nur in Abstimmung mit dem Eigentümer. - zeitgerechte Entrichtung aller das Objekt betreffende Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstige Lasten. - Sorge für sachgerechten Versicherungsschutz und Überwachung desselben, pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien und Regulierung von Schadensfällen. - Vertretung des Eigentümers gegenüber den Behörden im Zusammenhang mit dem Objekt. - Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit des gesamten Objekts, insbesondere der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen, der Überprüfung der Zahlungsverpflichtungen und deren Regulierung. Hausverwaltervertrag - Seite 2 von 5
3 - Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Anwesens erforderlichen Arbeiten samt der Überprüfung der Rechnungen und der Veranlassung der Bezahlung; sobald die Auftragssumme den Betrag von xxx Euro übersteigt, sind wenigstens zwei Angebote einzuholen; für die Auftragsvergabe ist in diesen Fällen das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. - Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Reinigung, etc.). Die hinzugezogenen Kräfte sind durch den Verwalter zu überwachen und zu kontrollieren. - Überprüfung sämtlicher Forderungen, Rechnungen, Belege, die im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit stehen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit; bei Unstimmigkeiten hat der Verwalter diese zu beanstanden. - Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, insbesondere des Vermieter- Pfandrechts. 4 Provisionen Der Verwalter bestätigt, dass er keinerlei Provisionen oder Zuwendungen von Mietern, Handwerkern, Lieferanten oder sonstigen Dritten in Bezug auf das Anwesen fordert, sich gewähren lässt oder annimmt. Sollte der Verwalter gegen diese Verpflichtung verstoßen, dann steht dem Eigentümer ein fristloses Kündigungsrecht dieses Vertrages zu. 5 Vollmacht Der Eigentümer erteilt dem Hausverwalter eine schriftliche, von diesem Dokument separierte Vollmacht über den Inhalt der übertragenen Befugnisse. Sie ist mit Beendigung des Vertrages automatisch widerrufen. Der Verwalter hat die Vollmacht unaufgefordert an den Eigentümer zurückzugeben. 6 Buchführung Soweit irgend möglich sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben über das dem Verwalter zur Verfügung gestellte Konto des Eigentümers bei der xxx Bank abzuwickeln. Für etwaige Barzahlungen kann er sich einen ständigen Betrag von xxx Euro von dem Konto auszahlen lassen. Über diesen Betrag hat er Rechenschaft abzulegen. Der Verwalter hat über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, ordnungsgemäß Buch zu führen und die Originalbelege der Geschäftsvorgänge geordnet zu sammeln. Hausverwaltervertrag - Seite 3 von 5
4 7 Vergütung 1. Handelt es sich um ein Mietshaus und der Verwalter ist außer für die Wohnungen auch für das Grundstück, das Gebäude und die Gemeinschaftseinrichtungen zuständig, erhält der Verwalter hierfür eine monatliche Grundvergütung von xx Euro. 2. Der Verwalter erhält für seine Tätigkeit pro Wohnung eine monatliche Vergütung von je xx Euro. 3. Der Verwalter erhält für seine Tätigkeit pro Gewerbe/Laden/Praxis/Gastronomie etc. eine monatliche Vergütung von je xx Euro. 4. Der Verwalter erhält für seine Tätigkeit pro einzeln vermieteten PKW-Stellplatz bzw. Garage eine monatliche Vergütung von xx Euro. 5. Bei Neuvermietung einer Einheit erhält der Verwalter für die Bonitätsprüfung, den Mietvertrag und die Übergabe / Rücknahme eine Stundenvergütung von xx Euro zuzüglich Fahrtkosten. Eventuelle Kosten für Makler und Inserate übernimmt der Vermieter. 6. Für die Abnahmebegehung bei der Wohnungsrückgabe erhält der Verwalter für den Fall einer schriftlichen Dokumentation und Fotoarbeiten eine Pauschale von xx Euro. 7. Für die Bearbeitung von Schäden und Baumaßnahmen erhält der Verwalterin eine Stundenvergütung von xx Euro zuzüglich Fahrtkosten. Dies sind z.b. Leitungswasser- oder Brandschäden, Auszug von Mietnomaden, Sanierungsmaßnahmen etc., die mehrere Begehungs- und Handwerkertermine erfordern. 8. Bei unregelmäßigen und/oder unpassenden Zahlungen, Ratenzahlungen, Abschlagszahlungen des Mieters und im Falle von Mietpfändungen kann die Verwalterin für Mehraufwand bei Buchhaltung und Dokumentation je nach Aufwand monatlich berechnen. 9. Für notwendige Besprechungen bei Mieterschutzvereinen, Rechtsanwälten oder bei notwendigen Teilnahmen an Gerichtsverfahren und für intensive Belegeinsichtnahmen durch Mieter erhält die Verwalterin eine Stundenvergütung von xx Euro zuzüglich Fahrtkosten. Gleiches gilt für die Erlangung von Mahnbescheiden. 10. Werden von der Verwaltung Arbeitnehmer auf den Namen des Vermieters angestellt, so werden für die Anstellung und Kündigung je xx Euro vergütet und für das laufende Personal- und Meldewesen monatlich xx Euro pro Arbeitnehmer. 11. Wird die Heizkostenabrechnung durch die HIB habitat Immobilien Betreuung GmbH erstellt, so werden pro Heizungsanlage xx Euro jährlich berechnet und pro Einheit xx Euro jährlich. Zwischenablesungen/Abrechnungen kosten je xx Euro. 12. Der Verwalter entnimmt die Vergütungen dem Girokonto. 13. Alle genannten Preise sind netto, d.h. zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. 14. Bei Erhöhung des Lebenshaltungsindex über fünf Prozent seit der letzten Anpassung oder bei Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes kann der Verwalter eine entsprechende Anpassung der Vergütungen vornehmen. Die dem Verwalter zustehende Vergütung kann er monatlich im Nachhinein dem Hauskonto entnehmen. Für den Fall, dass das Hauskonto nicht hinreichend Deckung aufweist, ist der Eigentümer verpflichtet zur Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung. Hausverwaltervertrag - Seite 4 von 5
5 8 Urlaub und Krankheit Der Verwalter hat für die Fälle von Krankheit, Urlaub und sonstiger Verhinderung selbst für eine Vertretung zu sorgen. Die Vertretung ist Erfüllungsgehilfe des Verwalters. Auf Dauer darf die Vertretung auf einen Dritten nur übertragen werden, wenn der Eigentümer zustimmt. 9 Haftpflicht Der Verwalter weist dem Eigentümer spätestens bis einen Monat nach Inkrafttreten dieses Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von wenigstens ,00 Euro pro Schadensfall nach und verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung der Versicherung während der Laufzeit dieses Vertrages. 10 Sonstiges Es gibt keine mündlichen Nebenabreden zu diesem Vertrag. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für diesen 10. Frankfurt am Main, den Datum eingeben Eigentümer HIB habitat Immobilien Betreuung GmbH Hausverwaltervertrag - Seite 5 von 5
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