1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick

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Transkript:

Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick 2. Bekanntmachung der Stadt Oer-Erkenschwick über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 3. Wahlbekanntmachung 4. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Dattelner Mühlenbach in Datteln 5. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Marl Ost in Marl Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick Hausdruck Bezug: Das Amtsblatt ist kostenlos während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausplatz 1, erhältlich. Es ist außerdem im Internet unter www.oer-erkenschwick.de abruf- und abonnierbar oder kann gegen eine Jahreskostengebühr von 40,00 zugesandt werden. Anforderungen nimmt die Stadt Oer-Erkenschwick FB 3/13 unter Tel. (02368) 691-284 entgegen.

2 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer-Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick Nichtöffentliche Sitzung 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0259 Vergleichsangelegenheit zwischen der Stadt Oer-Erkenschwick und dem Insolvenzverwalter der Stimberg- und Stadthallen GmbH Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0260 Abschluss eines Vergleiches mit der Maritimo Oer-Erkenschwick Freizeitbad GmbH & Co. KG Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0251 Veräußerung einer Fläche am Schüttacker an die Gesellschaft für Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Tourismusförderung mbh Oer-Erkenschwick hier: Genehmigung der Dringlichen Entscheidung vom 01.07.2013 Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0257 Verkauf eines Gebäudes an die Gesellschaft für Stadtentwicklung Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0256 Genehmigung eines Baureifmachungsvertrages Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0258 Änderung eines Pachtvertrages zwischen der Stadt Oer-Erkenschwick und der Stadthalle Veranstaltungsservice UG - Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0261 Sachstandsbericht Objekt Berliner Platz 14 - Eigentümergemeinschaft 08. Mitteilungen Öffentliche Sitzung 09. Sachstand Haushaltsführung 10. 11. 12. 13. 14. Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0252 Feststellung/Bestätigung der offenen Jahresabschlüsse 2011 ff. Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0254 Beitrittsbeschluss zum Genehmigungsbescheid des Haushaltssanierungsplans Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0255 2. Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 und der 1. Fortschreibung des Haushaltsanierungsplans 2012-2021 Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0264 Verfassungsbeschwerde Stärkungspaktgesetz Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0263 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die LZ II -Rapen-

15. 16. 17. 3 Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0262 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB 1. zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln und 2. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk der Stadt Datteln - Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0265 Erhöhung der Kosten zweier Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes Sitzungsvorlagen-Nr. 09-14/0253 Antrag der UWG-Fraktion vom 18.07.2013 hier: Antrag zu Mingas-Power GmbH 18. Anregungen und Anfragen 19. Mitteilungen Vorstehendes, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Oer-Erkenschwick, den 19.08.2013 i.v. Schlechter 1. Beigeordneter

4 2. Bekanntmachung der Stadt Oer-Erkenschwick über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Oer- Erkenschwick wird in der Zeit vom 02. bis 06. September 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr 8.30 bis 13.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Erdgeschoß (Briefwahlbüro des Wahlamtes), Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02. bis 06. September 2013, spätestens am 06. September 2013 bis 13.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Erdgeschoss (Briefwahlbüro des Wahlamtes), Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

5 4. Wer einen Wahlschein für den Bundestagswahlkreis 122 Recklinghausen II hat, kann an der Wahl in seinem Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) des Bundestagswahlkreises 122 Recklinghausen II oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Oer-Erkenschwick mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

6 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Vorstehendes, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Oer-Erkenschwick, den 19.08.2013 i. V. Schlechter 1. Beigeordneter

7 3. Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die statt. Wahl zum 18. Deutschen Bundestag Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Oer-Erkenschwick ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt und gehört zum Wahlkreis 122 Recklinghausen II. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2013-01.09.2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr im Rathaus der Stadt Oer-Erkenschwick, Rathausplatz 1, 45739 Oer- Erkenschwick (Zimmer: 1.301, 1.304, 1.306, 1.309, 1313 und 1.317) zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

8 und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Vorstehendes, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Oer-Erkenschwick, den 19.08.2013 i.v. Schlechter 1. Beigeordneter

9 4. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Dattelner Mühlenbach in Datteln Geschäftsführung Börster Weg 20 45657 Recklinghausen Tel.: 02361/1035-17 Fax: 02361/1035-25 Termine der diesjährigen Gewässerschau: Der Wasser- und Bodenverband führt seine diesjährigen Gewässerschauen am - Montag, den 28.10.13 um 9.00 Uhr, Treffpunkt an der ehm. Gaststätte Schneider, Ahsener Str. 130, in Datteln. - Dienstag, den 29.10.13 um 9.00 Uhr, Treffpunkt an der Zentraldeponie, Im Löringhof, in Datteln. - Mittwoch, den 30.10.13 um 9.00 Uhr, Treffpunkt am Südfriedhof in Horneburg (Parkplatz), Feldstr., 45711 Datteln- Horneburg durch. Interessenten können an der Bachschau teilnehmen. Nähere Einzelheiten können bei der Geschäftsführung erfragt werden. Der Verbandsvorsteher Für die Richtigkeit Brinkmann Soddemann Geschäftsführer Vorstehendes, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Oer-Erkenschwick, den 19.08.2013 i.v. Schlechter 1. Beigeordneter

10 5. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Marl Ost in Marl Geschäftsführung Börster Weg 20 45657 Recklinghausen Tel.: 02361/1035-17 Fax: 02361/1035-25 Hinweis der diesjährigen Gewässerschauen: Der Wasser- und Bodenverband führt seine diesjährigen Gewässerschauen am - Montag, den 21.10.13 um 9.00 Uhr, Treffpunkt Gaststätte - Im Nachtigallental- (Familie Hiltrop), Am Loe 133, in 45770 Marl. - Dienstag, den 22.10.13 um 9.00 Uhr, Treffpunkt am griechischen Restaurant Bacchos, Halterner Str. 75, in 45770 Marl-Sinsen. - Donnerstag, den 24.10.13 um 9.00 Uhr, Treffpunkt am Hotel Giebelhof, Friedrichstr. 5, in 45739 Oer-Erkenschwick. durch. Interessenten können an der Bachschau teilnehmen. Nähere Einzelheiten können bei der Geschäftsführung erfragt werden. Der Verbandsvorsteher Für die Richtigkeit Schulte-Godde Soddemann Geschäftsführer Vorstehendes, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Oer-Erkenschwick, den 19.08.2013 i.v. Schlechter 1. Beigeordneter