Erstantrag nach 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

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Transkript:

An das Landratsamt Heilbronn Versorgungsamt 74064 Heilbronn Eingangsstempel Erstantrag nach 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) Az.: Schwerbehindertenrecht I. Angaben zur Person - Bitte in Blockschrift ausfüllen - 1 Name / surname / nom / nome / nombre / aile isml Vorname / name /prénom / nombre de battesimo / nombre de pila / ismi 2 Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich 3 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt Straße, Hausnummer: ggf. Geburtsname erwerbstätig: Postleitzahl, Ort Tel. tagsüber erreichbar unter: Sie können selbst zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, wenn Sie vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie z.b. Facharztbriefe und Krankenhausberichte beifügen Beachten Sie bitte das beigefügte Hinweisblatt 4 Bei Minderjährigen unter 15 Jahren und Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, bitte Name, Vorname und Anschrift des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers angeben und Bestallungsurkunde / Betreuerausweis (in Kopie) beifügen. 5 Staatsangehörigkeit:.Tel.-Nr. Von der Ausländerbehörde auszufüllen 6 ausländische Antragsteller: bitte Pass (Kopie) vorlegen Bitte eine amtliche Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung/-gestattung/Duldung oder beglaubigte Kopie der Genehmigung/Gestattung/Duldung beifügen oder die nebenstehende Bescheinigung durch die zuständige Ausländerbehörde ausfüllen lassen. Für Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten ist eine Aufenthaltserlaubnis-EG erforderlich 7 Grenzarbeitnehmer: Bitte Bescheinigung Ihres jetzigen Arbeitgebers mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit und ggf. Arbeitserlaubnis bzw. amtliche Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung oder Ausweis für den kleinen Grenzverkehr bzw. Grenzgängerkarte beifügen oder nebenstehende Bescheinigung durch die zuständige Ausländerbehörde ausfüllen lassen. Der/die Antragsteller/in hält sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf Ihm/ihr wurde am eine Aufenthaltserlaubnis-EG Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltsgestattung gültig bis erteilt Eine Aufenthaltsgenehmigung ist gemäß nicht erforderlich oder Duldung erteilt erstmals am letztmals am gültig bis Die korrekte Schreibweise des Namens wird ausdrücklich bestätigt Im Auftrag Fbl. Nr. 28090/3 (Antrag - SGB IX) 2/74 - - Neuauflage LRA HN 09/05 (Datum, Stempel, Unterschrift)

II. Angaben über die Gesundheitsstörungen / Erklärungen 1. Welche der bei Ihnen länger als 6 Monate vorliegenden körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen und den daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen sollen nach dem Schwerbehindertenrecht berücksichtigt werden? Ursache: z.b. angeborene Gesundheitsstörung, Arbeits-, Verkehrs-, häuslicher Unfall, Berufskrankheit, Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienstbeschädigung, Folgen einer Gewalttat, Impfschaden, sonstige Ursachen 1 2 3 4 5 6 2. Soll Ihr Antrag alle Gesundheitssstörungen, die sich aus den ärztlichen Unterlagen ergeben auch wenn sie unter II. 1. von Ihnen nicht aufgeführt wurden umfassen? Ja Nein Wir empfehlen Ihnen, Ihren behandelnden Arzt über den Antrag zu unterrichten. Beachten Sie bitte, dass die nicht zu berücksichtigenden Gesundheitsstörungen auch nicht in die Bewertung des Grades der Behinderungeinbezogen werden können. III. Angaben zu behandelnden Ärzten / Fachärzten / Kliniken 1. wegen der unter II. angegebenen Gesundheitsstörungen bitte Spalte unbedingt ausfüllen 2. Fachärzte /Fachrichtung

3. Krankenhausbehandlungen wegen der unter II. angegebenen Gesundheitsstörungen Abteilung, Station: Abteilung, Station: 4. Reha - Einrichtungen / Kurkliniken wegen der unter II. angegebenen Gesundheitsstörungen Kostenträger und Aktenzeichen (z.b. Krankenkasse, BfA, LVA): Kostenträger und Aktenzeichen (z.b. Krankenkasse, BfA, LVA): IV. Angaben zu früheren Feststellungen Wurde bereits eine Entscheidung getroffen 1. von einem Versorgungsamt oder einer anderen Verwaltungsbehörde (z.b. Wehrbereichsgebührnisamt) oder einem Gericht über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) bzw. über das Vorliegen von Schädigungsfolgen und der darauf beruhenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)? Ja Nein Entscheidung noch nicht ergangen 2. von einer Berufgenossenschaft über das Vorliegen von Unfallfolgen und der darauf beruhenden MdE oder läuft ein entsprechendes Verfahren? (Bitte Feststellungsbescheid oder Unterlagen beifügen) Ja Nein Entscheidung noch nicht ergangen ggf Unfalltag: und Arbeitgeber: Gesundheitsstörungen Verwaltungsbehörde / Leistungsträger Geschäftszeichen des Vorgangs 3. Erhalten Sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben Sie dort einen Antrag gestellt? Ja Nein Entscheidung noch nicht ergangen Beginn der Leistung: letzte Untersuchung: Anschrift und Versicherungsnummer des Sozialversicherungsträgers:

4. Erhalten Sie Pflegegeld oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt? Ja Nein Entscheidung noch nicht ergangen Pflegestufe Beginn der Leistung: Anschrift und Geschäftszeichen des Leistungsträgers: letzte Untersuchung: 5. Bei behinderten Kindern (von den Eltern auszufüllen) : Besucht Ihr Kind eine ggf. welche Behinderterichtung / -schule Ja Nein Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung 6. Bei welchen sonstigen bisher nicht angegebenen Stellen können weitere die Gesundheitsstörungen betreffende Unterlagen angefordert werden (z.b. Blindenhilfe)? Bezeichnung und Anschrift: V. Schwerbehindertenausweis 1. Der Schwerbehindertenausweis soll die Voraussetzungen nachweisen für die Zeit ab Antragstellung ab. Ein besonderes Interesse an der Feststellung dieses Zeitpunktes besteht, weil (hier Gründe für die Rückwirkung der Feststellung angeben z.b.: Finanzamt): 2. Ich benötige keinen Schwerbehindertenausweis Wenn Sie diesem Antrag bereits ein Lichtbild (in der Größe eines Passbildes) beifügen, (Rückseite mit Namen beschriften) wird Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen (Grad der Behinderung wenigstens 50) der Ausweis direkt übersandt, sofern keine Zweifel an der Identität bestehen. Andernfalls erfolgt die Aushändigung des Ausweises durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Einwohnermelde-amt, Meldestelle, Bürgeramt u.a.). Für Kinder unter 10 Jahren ist kein Lichtbild einzureichen. Dies gilt auch für Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können. VI. Erklärungen zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht Die Angaben im Antragsformular sind erforderlich, damit das Versorgungsamt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung nach 69 SGB IX feststellen kann. Sie sind gem. 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet. Sie haben die zur Bearbeitung des Antrages er-forderlichen Angaben mitzuteilen und Ihre Einwilligung zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zu geben. Feststellungen nach 69 SGB IX können gem. 66 SGB I versagt werden, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Eine Mitwirkungs-pflicht besteht nicht, soweit einer der in 65 SGB I genannten Gründe vorliegt. So können z.b. Angaben verweigert werden, die Sie der Gefahr aussetzen würden wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Wir machen Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass Ihre Daten zur Durchführung des SGB IX mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Die Akten werden möglicherweise einem Arzt außerhalb der Versorgungsverwaltung zur Begutachtung zugeleitet. Sie können einer solchen Zuleitung an Ärzte außerhalb der Versorgungsverwaltung widersprechen. Sofern beigefügte Unterlagen nicht ausreichen, erkläre ich mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt die in diesem Verwaltungsverfahren und in einem evtl. anschließenden Vorverfahren erforderlichen Auskünfte und Unterlagen von allen angegebenen Ärzten, Psychologen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste, Behörden und sonstigen Einrichtungen beizieht, auch soweit diese von anderen Ärzten oder stellen erstellt sind. Ich entbinde Ärzte, sonstige beteiligte Personen und Stellen von Ihrer Schweigepflicht und stimme der Verwertung der Auskünfte und Unterlagen ausdrücklich zu. Raum für eine etwaige Einschränkung des Einverständnisses Ich nehme zur Kenntnis, dass die Daten, die dem Versorgungsamt im Zusammenhang mit der Begutachtung nach dem SGB IX bekannt geworden sind, auch an andere Sozialleistungsträger (z.b. Renten- oder Unfallversicherung) für deren gesetzliche Aufgaben sowie den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit übermittelt werden dürfen ( 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.v.m. 76 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch, SGB X) und ich dem widersprechen kann. Dem Antrag füge ich bei:, den Unterschrift des Antragstellers bzw. des Vertreters (Vollmacht / Bestallungsurkunde / Betreuerausweis bitte Kopie vorlegen) 1 Lichtbild aus neuester Zeit Kopien ärztlicher Befunde

Wichtige Hinweise für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht Im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg wurde das Versorgungsamt Heilbronn aufgelöst und bereits zum 01.01.2005 in die Landratsämter eingegliedert. Für die Einwohner des Stadt- und Landkreises Heilbronn ist seit diesem Zeitpunkt u.a. für Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht - das Versorgungsamt im Landratsamt Heilbronn zuständig. Dieses ist weiterhin in der Bahnhofstraße 35 untergebracht. Telefonisch zu erreichen sind wir unter der Rufnummer (07131) 994-7276, per Computer-Fax unter: (07131) 994-83-72801. Sie können selbst zur schnelleren Bearbeitung Ihres Antrags sowie zur erheblichen Verfahrensvereinfachung und Einsparung von Kosten beitragen, indem Sie uns bei der Beschaffung der erforderlichen ärztlichen Unterlagen unterstützen. Bitte fügen Sie daher alle Ihnen bereits vorliegenden ärztlichen Unterlagen zu den geltend gemachten Leiden Ihrem Antrag bei. Fordern Sie bitte des weiteren alle übrigen bereits vorhandenen aktuellen Arzt-, bzw. Facharztberichte etc. der letzten zwei Jahre bei Ihrem behandelnden Arzt in Fotokopie (bitte keine Originale) an und reichen Sie sie uns innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung ein. Wenn bei Ihrem Arzt keine Berichte vorhanden sind, soll er auf keinen Fall selbst einen Bericht schreiben. Ihnen hierbei entstandene nachgewiesene Kosten (Kopierkosten, Portokosten) können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Antrag erstattet werden (bitte Belege beifügen und Bankverbindung angeben). Selbstverständlich kann Ihr Arzt uns die Unterlagen auch direkt per Fax übermitteln. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihr Versorgungsamt Landratsamt Heilbronn Öffnungszeiten: Versorgungsamt Montag Freitag: 8.00 12.00 Uhr Dienstgebäude: Bahnhofstraße 35 Mittwoch 13.30 18.00 Uhr 74064 Heilbronn