Die Novelle zur Recycling- Baustoffverordnung und ihre Auswirkungen auf die Praxis

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Transkript:

Einladung zum Seminar Die Novelle zur Recycling- Baustoffverordnung und ihre Auswirkungen auf die Praxis im Rahmen unserer Seminarreihe ABFALLWIRTSCHAFT... Termin: Dienstag, 16. Mai 2017 14.00 18.00 Uhr Ort: ZIVILTECHNIKER-FORUM für Ausbildung und Berufsförderung Schönaugasse 7, 8010 Graz Veranstalter: ZIVILTECHNIKER-FORUM für Ausbildung und Berufsförderung Schönaugasse 7, 8010 Graz Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 14 Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit Bürgergasse 5a, 8010 Graz...

... Ziel Die Recycling-Baustoffverordnung 2015 (BGBl II 181 / 2015 idgf), wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewinnung, Aufbereitung und Wiederverwendung von Bau- und Abbbruchabfällen, wurde novelliert. Die Novelle ist mit 28. Oktober 2016 in Kraft getreten und umfasst u.a. folgende Neuerungen eine Erhöhung der Mengenschwelle für die Schad- und Störstofferkundung sowie für den Rückbau von 100 t auf 750 t neue Vorgaben zur bautechnischen Verwertung mineralischer Abfälle vor Ort den Wegfall der Einsatzbeschränkung von U-A Material bzw. die Streichung des Begriffes HGW100 und eine damit verbundene Änderung der zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen der Qualitätsklassen U-B und U-E sowie Anpassungen der Grenzwerte der Qualitätsklassen U-A und U-B bzw. eine Einschränkung des Parameterumfanges in der Qualitätsklasse U-E. Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG 1989 idf 2013) legt fest, unter welchen Voraussetzungen für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Baugruben sog. ALSAG-Beiträge von wem zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen. Auch das ALSAG steht unmittelbar vor einer Novellierung, auf die in diesem Seminar ein erster Ausblick gegeben werden soll. In der Praxis sind die mit Abbrüchen verbundenen Kosten und Risiken oft kaum kalkulierbar, es bedarf daher einer exakten Analyse und Planung des Abbruchvorhabens. Ebenso lassen die im ALSAG geregelten Ausnahmeregelungen Interpretationsspielräume offen die Sicht zwischen den Beitragsschuldnern und der Vollzugsbehörde (Zollamt) klafft oft weit auseinander insbesondere dort, wo Aushubmaterial als Verfüllungs- und Schüttmaterial Verwendung findet. Dieses Seminar behandelt daher folgende Themen: Welche abfallrechtlichen Bestimmungen regeln die Entsorgung von Abfällen bei einem Zu- oder Umbau, einer Sanierung oder einem Abbruch? Wie wirkt sich die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung auf die Verwertung von Baurestmassen in der Praxis aus? In welchen Fällen fallen ALSAG-Gebühren in welcher Höhe an und ist daher eine Meldung an die Zollbehörde erforderlich? Welche Möglichkeiten bestehen, im Zuge der Baubewilligung eine ALSAG-freie Verfüllung von mit dem Bau in Zusammenhang stehenden Flächen (wie zur Gestaltung der Außenanlagen) behördlich genehmigen zu lassen? Welche Risiken sowie rechtlichen / wirtschaftlichen Konsequenzen birgt es, wenn o.a. Bestimmungen missachtet werden? Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.... Referenten / Moderation Mag. Carolin EBNER-STEFFLER, Landesverwaltungsgericht Steiermark, Graz Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. (FH) Jürgen JEREB, Ing. Kons. f. Bauplanung und Baumanagement, Graz HR Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm HIMMEL, A 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitskoordinator des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael LESNIK, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz Dipl.-Ing. Josef MITTERWALLNER, A 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Dipl.-Ing. Martin REITER-PUNTINGER, A 15 Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz Amtsdirektor Siegfried SCHANTL, Zollamt Graz Dipl.-Ing. Rudolf SUMANN, Schippinger & Partner ZT GmbH, Graz... Programm Dienstag, 16. Mai 2017 ab 13.45 Uhr Registrierung der TeilnehmerInnen 14.00 Uhr Begrüßung / Einführung HR Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm HIMMEL / Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael LESNIK 14.10 Uhr Aktuelle abfallrechtliche Neuerungen Novelle zur Recycling-BaustoffVO Novelle zum Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) 2015 Was ändert sich im Altlastenverfahrensrecht? Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 Mag. Carolin EBNER-STEFFLER 14.40 Uhr Änderungen beim Einsatz von RC-Baustoffen durch die Novelle der Reycycling-Baustoffverordnung Zulässige Einsatzbereiche Verwendungsverbote Was hat sich im Vergleich zum Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 geändert? Dipl.-Ing. Martin REITER-PUNTINGER 15.10 Uhr Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des 750 t - Schwellenwertes Was wird unter einem alternativen Qualitätssicherungssystem verstanden? Müssen mineralische Abbruchmaterialien vor dem Einbau gebrochen werden? Tipps zur rechtskonformen Umsetzung von Gebäudeabbrüchen Dipl.-Ing. Josef MITTERWALLNER 15.40 Uhr Offene Fragen / Diskussion 16.00 Uhr Kaffeepause

16.20 Uhr Schad- und Störstofferkundung / Rückbau nach Ö-NORM B 3151 - Regelablauf und Fallbeispiele aus der Sicht des Planers Optimaler zeitlicher Ablauf eines Abbruch- und Rückbauvorhabens inkl. Schad- und Störstofferkundung Kostenabschätzung einer seriösen Schad- und Störstofferkundung Risikominimierung für den Bauherren eines Rückbaues (Maßnahmen für den Rückbau, Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten) Fallbeispiele Dipl.-Ing. Jürgen JEREB / Dipl.-Ing. Rudolf SUMANN 17.00 Uhr Die Anwendung des Altlastensanierungsgesetzes in der Praxis Amtsdir. Siegfried SCHANTL 17.40 Uhr Offene Fragen / Diskussion ca. 18.00 Uhr Ende des Seminares... Organisatorisches Teilnahmegebühr: EURO 230,00 (exkl. 10 % MWSt.) EURO 184,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift EURO 115,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift In diesem Betrag sind die Teilnahme am Seminar, die Seminarunterlagen sowie die Pausenbewirtung enthalten. Anmeldung: Schriftlich bis spätestens Dienstag, 2. Mai 2017. Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung in schriftlicher Form (mittels beiliegender Antwortkarte per Post, Fax oder E-Mail) und berücksichtigen Sie, dass wir Sie im Falle einer Absage des Seminars nur verständigen können, wenn uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegt. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt. Bei einer Anmeldung nach dem Anmeldeschluss werden 10 % Zuschlag verrechnet. Stornogebühren bei Abmeldung: Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss stellen wir 50 % Stornogebühr in Rechnung. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag bzw. Abmeldung bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der gesamte Seminarbeitrag einbehalten bzw. voll in Rechnung gestellt, jedoch werden die für den / die TeilnehmerIn vorbereiteten Unterlagen nach Zahlungseingang per Post zugesandt. ErsatzteilnehmerInnen zu nominieren ist möglich. Zur Vermeidung von Missverständnissen im Zusammenhang mit Stornogebühren bzw. bedingungen bitten wie Sie um Verständnis, dass wir auch Abmeldungen nur in schriftlicher Form akzeptieren. Parkmöglichkeit: Den TeilnehmerInnen aus Graz empfehlen wir die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. TeilnehmerInnen, welche in der APCOA-Garage (Kosten pro Stunde: EURO 4,- / max. Tagestarif: EURO 40,-) in der Schönaugasse 6 parken, erhalten beim Seminar Nachstecktickets, damit gewährt APCOA unseren TeilnehmerInnen 20 % Nachlass. Nützliche Anreisetipps und Zimmerreservierungen: Fahrplanauskunft der ÖBB: http://www.oebb.at Kostenloser Routenplaner: http://www.map24.at Graz Tourismus / Hotelguide: http://www.graztourismus.at Telefon: 0316 / 8075-0, Fax: 0316 / 8075-15

Weiterbildungsförderungen: Informationen zu möglichen Förderungen in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Homepage des öibf (Österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung) unter www.kursfoerderung.at. Ansprechpartner: ZIVILTECHNIKER-FORUM / Mag. Pia Frühwirt Telefon: 0316 / 811802-28, Fax: 0316 / 811802-5, E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at