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Transkript:

Kostenreglement gültig ab 01.01.2017

Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen... 3 Art. 1 Allgemeines... 3 II. Ordentliche Verwaltungskosten... 3 Art. 2 Ordentliche Verwaltungskosten... 3 Art. 3 Durch ordentliche Kostenbeiträge abgegoltene Leistungen... 3 III. Weitere Kostenbeiträge... 4 Art. 4 Kostenbeiträge für besondere Aufwendungen... 4 Art. 5 Aufwendungen Dritte... 5 IV. Rechnungsstellung... 6 Art. 6 Rechnungsstellung... 6 Art. 7 Fälligkeit... 6 V. Schlussbestimmungen... 6 Art. 8 Inkrafttreten... 6 2/6

I. Grundlagen Art. 1 Allgemeines Dieses Reglement regelt die Kostenbeiträge, welche die Stiftung für besondere Aufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Kostenbeiträgen erhebt. Es wird durch den Stiftungsrat erlassen. II. Art. 2 Ordentliche Verwaltungskosten Ordentliche Verwaltungskosten Jährliche Kosten pro Vorsorgeplan/Versicherungsverhältnis (auch für den Aufschubplan); CHF 300.-. Werden in einem Vertrag pro Person mehrere Vorsorgepläne/Versicherungsverhältnisse geführt, betragen die jährlichen Kosten ab dem zweiten Versicherungsverhältnis CHF 210.-. Diese Kosten werden auf der Beitragsübersicht und dem Vorsorgeausweis ausgewiesen. Bei unterjährigem Versicherungsverhältnis erfolgt die Belastung pro rata. Art. 3 Durch ordentliche Kostenbeiträge abgegoltene Leistungen Durch die ordentlichen Kostenbeiträge werden insbesondere folgende Leistungen abgegolten: Versicherten- und Rentnerverwaltung Berechnung und Bekanntgabe der individuellen Vorsorgeleistungen Verarbeitung der Eintritte, Austritte, Lohnänderungen, Beschäftigungsgradänderungen, sonstige Mutationen Einbau von Freizügigkeitsleistungen und sonstigen Einlagen Meldewesen Aufteilung und Übertragung von Altersguthaben bei Ehescheidung Abwicklung von Verpfändungen für Wohneigentum Berechnung des möglichen Einkaufs von Beitragsjahren Führung der Alterskonti und der Schattenrechnung Erstellung von Abrechnungen Telefonische und schriftliche Erteilung von Auskünften und Informationen Beratung der angeschlossenen Arbeitgeber und der Mitglieder der Personalvorsorge- Kommissionen in Vorsorgebelangen Jährliche Erstellung der persönlichen Ausweise für die versicherten Personen Erstellung der Vorsorgeverzeichnisse Fakturierung und Inkasso der Vorsorgebeiträge Beurteilung und Abwicklung von Leistungsfällen (Pensionierung, Invalidität, Tod) Durchführung der gesetzlichen Teuerungsanpassung auf laufenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten 3/6

Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Entgegennahme von Beitragszahlungen, Freizügigkeitsleistungen und sonstigen Einlagen, Auslösung der Zahlungen von Vorsorgeund Freizügigkeitsleistungen und sonstigen Zahlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Stiftung) Ausfertigung der Stiftungsreglemente, Grundlagendokumente, Vorsorgepläne und Verträge Ausfertigung der benötigten Merkblätter und Formulare Umsetzung von Durchführungsentscheiden des Stiftungsrates und der Personalvorsorge- Kommission Erstellung von Offerten (Ausbau von Vorsorgelösungen) Führung der Stiftungsbuchhaltung und Erstellung der Jahresrechnung Verkehr mit Versicherungsgesellschaften und anderen Vorsorgeeinrichtungen Verkehr mit der Aufsichtsbehörde, sonstigen Behörden und Ämtern Verkehr mit der Kontrollstelle; Begleitung und Unterstützung der Revisoren Verkehr mit dem Experten für berufliche Vorsorge Verkehr mit dem Sicherheitsfonds BVG (Abrechnungen / Insolvenzeingaben) Erhebung, Meldung und Abführung von Steuern (Quellensteuer, MWST, Stempelsteuer) Datenerhebung für die Schweizerische Pensionskassenstatistik III. Weitere Kostenbeiträge Für die folgenden Aufwendungen werden zusätzliche Kostenbeiträge erhoben: Art. 4 Kostenbeiträge für besondere Aufwendungen 4.1 Wohneigentumsförderung 4.2 Inkasso Vorbezug CHF 400. Gebühren, Abgaben und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorbezug oder einer Verpfändung an Dritte zu leisten sind (z.b. für die Anmerkung im Grundbuch, die Hinterlegung von Anteilscheinen usw.) sind durch die versicherte Person zusätzlich zu tragen. Mahnung CHF 100. Tilgungsplan CHF 450. Betreibungsbegehren CHF 400. Rechtsöffnungsverfahren CHF 1 000. Amtliche Betreibungs- und Konkursgebühren werden zusätzlich belastet. 4/6

4.3 Teilliquidation infolge Personalabbau oder Restrukturierung Teilliquidation infolge Personalabbau oder Restrukturierung Grundgebühr CHF 1'000. Erstellung Verteilungsplan freie Mittel pro austretende aktiv versicherte Person zuzüglich CHF 40. Erstellung Verteilungsplan Fehlbetrag pro austretende aktivversicherte Person zuzüglich CHF 60. 4.4 Gesamt- oder Teilliquidation infolge teilweiser oder vollständiger Anschlussvertragsauflösung Teilweise oder vollständige Anschlussvertragsauflösung a. Grundgebühr CHF 1 000. * b. Zusätzlich: Anzahl Versicherte Gebühr in CHF pro versicherte Person 0-9 50. 10-49 40. ab 50 30. *Erlass nach mehr als 10 Vertragsjahren Erstellung Verteilungsplan freie Mittel pro austretende (aktiv versicherte) Person zuzüglich CHF 40. Erstellung Verteilungsplan Fehlbetrag pro austretende (aktiv versicherte) Person zuzüglich CHF 60. Art. 5 Aufwendungen Dritte Kosten für Aufwendungen von Dritten (z.b. Aufsichtsbehörde, Experte für berufliche Vorsorge, Revisionsstelle), welche einzelne Vorsorgewerke betreffen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 5/6

IV. Art. 6 Rechnungsstellung Rechnungsstellung 6.1 Die Kostenbeiträge im Zusammenhang mit einem Vorbezug für Wohneigentum werden der versicherten Person in Rechnung gestellt. 6.2. Die Kostenbeiträge im Zusammenhang mit dem Inkasso werden dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. 6.3. Die Kostenbeiträge im Zusammenhang mit einer Gesamt- oder Teilliquidation sowie die Kosten für Aufwendungen von Dritten werden von den freien Mitteln des Vorsorgewerkes in Abzug gebracht. Soweit solche Mittel fehlen oder nicht ausreichen, werden die Kostenbeiträge dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Art. 7 Fälligkeit Die Kostenbeiträge sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. V. Schlussbestimmungen Art. 8 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 6/6