Opfikon Studienauftrag Glattpark



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Transkript:

Opfikon Studienauftrag Glattpark Parzellen 8205 / 8209, Wright-Strasse Bericht des Beurteilungsgremiums, 04. September 2014

IMPRESSUM Auftraggeberin Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) Gertrudstrasse 103, 8003 Zürich Ansprechperson: - Evelyne Pfeifer, Projektentwicklung, Tel. 044-455 57 96 Auftragnehmerin Obere Zäune 12, 8001 Zürich Bearbeitung: - Urs Brüngger, dipl. Arch. ETH/FSU, Planer REG A - Wolfgang Letsche, dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung - Vitus Tanner, Raumplanungszeichner Titelbild Visualisierung Siegerprojekt «Dogon» Pool Architekten, Zürich Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten, Zürich Ablage Abbildungen 28326_13A_Abbildungen

INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage 4 1.1 Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) 4 1.2 Neue ABZ-Siedlung in Glattpark 4 1.3 Lage Planungsgebiet 5 1.4 Architekturwettbewerb 6 2 Allgemeine Bestimmungen 7 2.1 Veranstalterin 7 2.2 Verfahren 7 2.3 Fachliche Begleitung / Vorprüfung 7 2.4 Beurteilungsgremium 7 2.5 Beauftragte Architekten 8 2.6 Entschädigung 9 2.7 Termine / Ablauf 9 3 Beurteilung 11 3.1 Vorprüfung 11 3.2 Beurteilung 12 3.2.1 Allgemeines 12 3.2.2 Projektvorstellung durch die Teams 12 3.2.3 Projektstudium in Gruppen 12 3.2.4 Rundgänge 12 3.2.5 Kontrollrundgang 16 3.2.6 Entschädigung und Rangierung 16 3.2.7 Empfehlungen Weiterbearbeitung 17 4 Fazit und Dank 18 5 Genehmigung 19 6 Projekte 20 6.1 Projekt «Dogon» (Sieger) 21 6.2 Projekt «Ferdy» 27 6.3 Projekt «Gartensiedlung» 33 6.4 Projekt «Gartenzimmer» 39 6.5 Projekt «Gemeinschaft, Vielfalt, Lebensraum» 46 6.6 Projekt «Miss Sophie» 52 6.7 Projekt «Siri» 59 6.8 Projekt «Ursa Major» 65

1 AUSGANGSLAGE 4 1 AUSGANGSLAGE 1.1 Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) Auftraggeberin ABZ Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich ist eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft mit 4 700 Wohnungen in der Stadt und im Grossraum Zürich. Sie steht allen Menschen offen, unabhängig von deren Geschlecht, Zivilstand, Religion und Nationalität und versteht sich als eine lebendige und vielfältige Gemeinschaft, in der man sich mit Respekt, Toleranz und Wertschätzung begegnet. Sie wurde 1916 von 15 Mitgliedern gegründet. Seit daher ist die Anzahl der Genossenschafter/-innen auf gut 7 000 gewachsen. Grundwerte der ABZ als Genossenschaft Die ABZ baut und handelt nachhaltig aufgrund von sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundwerten und stellt die Menschen und nicht die Rendite in den Mittelpunkt. Sie verpflichtet sich der Kostenmiete und entzieht das Land der Spekulation. Sie engagiert sich für die Genossenschaftsidee und ihre heutigen und zukünftigen Mitglieder. Ihre Mitglieder bestimmen als kollektive Eigentümer bei grundlegenden Themen mit und tragen die Genossenschaft so gemeinsam. Aufgabe und Angebot der ABZ Die ABZ erstellt, beschafft und unterhält bezahlbaren und gemeinschaftsfördernden Wohnraum. Sie vermietet diesen Wohnraum an diejenigen, die darauf angewiesen sind insbesondere auch an Familien. Neben konventionellem Wohnen bietet die ABZ Raum für Wohnund Hausgemeinschaften, kombiniertes Wohnen / Arbeiten (Ateliers), Kultur (Gemeinschaftsräume, usw.) sowie Tagesbetreuung für Kinder. 1.2 Neue ABZ-Siedlung in Glattpark Landerwerb in Opfikon Im neuen Opfiker Stadtteil «Glattpark» konnte die ABZ von der Stadt Zürich an prominenter Lage am Siriusplatz rund 24 000 m 2 Land erwerben. Im Gegenzug erhält die Stadt die ABZ-Siedlung Erikastrasse im Baurecht. Als wichtige Rahmenbedingung werden neue Wohnbauten mit preisgünstigen Wohnungen erwartet. Zum Siriusplatz hin sind im Erdgeschoss öffentlichkeitsorientierte Nutzungen vorzusehen. Die Generalversammlung der ABZ hat im November 2011 dem Landkauf in Glattpark zugestimmt. Der Zürcher Gemeinderat hat das Verkaufsgeschäft im April 2013 gutgeheissen. Absicht ABZ Die ABZ hat somit grünes Licht, in Glattpark eine neue Siedlung zu realisieren. Dies nimmt die ABZ zum Anlass, ihre hochgesteckten Ziele für Neubauten nochmals zu bekräftigen und zum Teil zu erhöhen. Es soll eine in vielerlei Hinsicht nachhaltige und wegweisende Genossenschaftssiedlung realisiert werden. Die grosse Arealfläche mit zwei unterschiedlich dichten Zonen, die öffentliche Lage am Siriusplatz und am Opfikerpark sowie die gute Anbindung an den Verkehr sind hierfür ideale Voraussetzungen. Angestrebt ist eine

1 AUSGANGSLAGE 5 lebendige Wohnsiedlung, die ihre Bewohner/innen und die Nachbarschaft zur vielfältigen Vernetzung einlädt. Sie bildet einen Bestandteil des neuen Stadtteils Glattpark, genügt sich aber in ihrer Vielfalt an Wohnungen und anderen Nutzungen auch selbst. Der städtebauliche, aussenräumliche und architektonische Rahmen unterstützt eine gemeinschaftlich und ökologisch orientierte Lebensweise. 1.3 Lage Planungsgebiet Stadt Opfikon im Norden Zürichs Die Stadt Opfikon grenzt nördlich an die Stadt Zürich und ist Teil des Glattals, einer der dynamischsten Regionen der Schweiz in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Zürich. Zur Steigerung der Standortqualität konnten in den letzten Jahren einige wichtige Projekte umgesetzt werden (Eröffnung Glattalbahn, Überdeckung der Autobahn A51, Entwicklung im Stadtteil Glattpark mit See und Park). Opfikon hat heute ca. 16'000 Einwohner, mit hohen Bevölkerungszunahmen in den letzten zehn Jahren. Abb. 1: Lage Opfikon (Quelle: GIS Browser Kanton Zürich) Stadtteil Glattpark Im südlichen Teil der Stadt Opfikon, direkt angrenzend an Zürich- Leutschenbach, liegt das Entwicklungsgebiet Glattpark mit einer Fläche von ca. 670'000 m 2. Grundlage für die Entwicklung des neuen Stadtteils ist der Quartierplan Oberhauserriet, der eine durchmischte Nutzung (Wohnen und Arbeiten) mit Erholungsmöglichkeiten und Quartiersversorgung vorsieht. Die etappenweise Realisierung hat 2001 begonnen und seither wächst der Stadtteil kontinuierlich. Mit Abschluss der zweiten Etappe wird der Glattpark Platz für insgesamt ca. 6'000 Einwohner und ca. 8'000 Arbeitsplätze bieten.

1 AUSGANGSLAGE 6 Abb. 2: Lage Glattpark, zwischen Zürich-Leutschenbach (im Süden) und Opfikon, Ortsteil Oberhausen (im Norden) 1.4 Architekturwettbewerb Architekturwettbewerb (Studienauftrag) Um die hohen und vielfältigen Zielsetzungen der ABZ erreichen und standortgerecht umsetzen zu können, wurde ein Architekturwettbewerb (Studienauftrag) auf Einladung mit acht qualifizierten Planungsteams durchgeführt. Von den Teilnehmern war eine Projektstudie für eine hinsichtlich Städtebau, Architektur, Wohnwert, Aussenraum, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vorbildliche und zukunftsorientierte Genossenschaftssiedlung zu entwickeln.

2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 7 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2.1 Veranstalterin Veranstalterin Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) Gertrudstrasse 103 8003 Zürich 2.2 Verfahren Einstufiges, nicht anonymes Verfahren Das Studienauftragsverfahren wurde einstufig und nicht anonym, mit zwei schriftlichen Fragerunden, einer Zwischenbesprechung und einer Schlusspräsentation durch die Teams, durchgeführt. 2.3 Fachliche Begleitung / Vorprüfung Vorbereitung / Organisation / fachliche Begleitung Die fachliche Vorbereitung, Begleitung und Organisation des Studienauftrages sowie die Durchführung und Koordination der Vorprüfung erfolgte federführend durch: Obere Zäune 12 8001 Zürich Urs Brüngger, dipl. Arch. ETH/FSU, Planer REG A Wolfgang Letsche, dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung 2.4 Beurteilungsgremium Beurteilungsgremium Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzte die Veranstalterin folgendes Beurteilungsgremium ein: Fachexperten mit Stimmrecht Marianne Burkhalter, Burkhalter Sumi Architekten (Architektur) Peter Sigrist, Müller Sigrist Architekten (Architektur) Andreas Hofer, archipel (Architektur) Patrick Altermatt, Hager Partner AG (Freiraum) Marcel Angele, Leiter Hochbau / Planung, Bauamt Stadt Opfikon Caspar Bresch, Amt für Städtebau, Stadt Zürich

2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 8 Sachexperten mit Stimmrecht Nathanea Elte (Vorsitz ohne Stichentscheid), Vorstand ABZ, Ressort Immobilienentwicklung Peter Schmid, Vorstand und Präsident ABZ Gerold Loewensberg, Vorstand ABZ, Mitglied Baukommission Michael Martin, Vorstand ABZ, Mitglied Baukommission Martin Grüninger, Geschäftsleitung ABZ, Leiter Bau und Bewirtschaftung Martina Ulmann, Geschäftsleitung ABZ, Leiterin Mitglieder und Wohnen Beratende Experten ohne Stimmrecht Evelyne Pfeifer, Projektentwicklung ABZ Stefan Schmidhofer, Projektleiter Umgebung ABZ Robert Vogt, Nachhaltigkeit, Energietechnik und Lärmschutz, Lemon Consult GmbH, Zürich Peter Sigrist verstarb während des Verfahrens. Er wurde im weiteren Verfahrensverlauf (2. Fragenbeantwortung, Beurteilung) durch seinen Büropartner Pascal Müller vertreten. 2.5 Beauftragte Architekten Beauftragte Architekten Folgende Architekturbüros wurden für den Studienauftrag eingeladen: Adrian Streich Architekten, Zürich Chebbi Thomet Bucher Architektinnen, Zürich Darlington Meier Architekten, Zürich Egli Rohr Partner Architekten, Baden Enzmann Fischer Architekten, Zürich Galli Rudolf Architekten, Zürich Pool Architekten, Zürich Thomas Schregenberger Architekten, Zürich Beizug Landschaftsarchitekt, weitere Spezialisten Der Beizug eines Landschaftsarchitekten war zwingend vorzusehen. Der Beizug weiterer Spezialisten war möglich.

2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 9 2.6 Entschädigung Preissumme Für das Verfahren stand insgesamt eine Preissumme von CHF 320'000 (exkl. MwSt) zur Verfügung. Entschädigung Für die termingerechte Ablieferung einer vollständigen, den Vorgaben entsprechenden Studie erhielt jedes Team eine fixe Entschädigung von je CHF 30'000 (exkl. MwSt). Preise Der verbleibende Teil der Gesamtpreissumme (CHF 80'000.-) wurde vom Beurteilungsgremium für Preise verwendet (vollständige Ausschüttung der Gesamtpreissumme). 2.7 Termine / Ablauf Termine / Ablauf Was Wann Startsitzung Beurteilungsgremium, Diskussion Programm 11. Juli 2013 Ausgabe Arbeitsunterlagen und Begehung (Start: Wolfswinkel 24, Zürich; Ende: Glattpark Opfikon) 18. September 2013 Schriftliche Fragenstellung bis 2. Oktober 2013 Schriftliche Fragenbeantwortung 15. Oktober 2013 Abgabe / Einreichen Pläne und Berichte bei Planpartner, Zürich bis 18. Dezember 2013 Grobe Vorprüfung Dezember / Januar 2014 Zwischenbesprechungen 28. + 29. Januar 2014 Entwurf Erkenntnisse Zwischenbesprechung / Konkretisierung Programm Februar 2014 Versand Erkenntnisse Zwischenbesprechung / Konkretisierung Programm 4. März 2014 2. Schriftliche Fragenstellung bis 19. März 2014 Schriftliche Fragenbeantwortung 3. April 2014

2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 10 Was Wann Abgabe / Einreichen Pläne und Bericht 4. Juni 2014 Abgabe / Einreichen Modell 7. Juli 2014 Vorprüfung Juni 2014 Schlusspräsentation durch die Teams / Beurteilung 8. + 10. Juli 2014 Ausstellung alle Projekte 25. - 29. September 2014 Weiterbearbeitung / Projektoptimierung ab September 2014

3 BEURTEILUNG 11 3 BEURTEILUNG 3.1 Vorprüfung Vorgehen Vorprüfung Bearbeitung Die Vorprüfung wurde durch die organisiert und koordiniert. Die Vorprüfung wurde wie folgt bearbeitet: Formelles, Bau- und Planungsrecht, Kennzahlen, Wohnungen, Projektanforderungen, Zürich Urs Brüngger, Wolfgang Letsche und Vitus Tanner Nachhaltigkeit, Energietechnik und Lärmschutz Lemon Consult Gmbh, Zürich Robert Vogt und Martin Glükler Baukosten und Wirtschaftlichkeit Zwei Totalunternehmer haben unabhängig voneinander die Projekte geprüft. Berichte Die Vorprüfungen wurden in separaten Berichten dokumentiert. Sie wurden dem Beurteilungsgremium an der Beurteilung abgegeben und mündlich erläutert. Die von den Teams abgegebenen Kennzahlen wurden stichprobenartig und auf ihre Plausibilität hin überprüft. Grundlagen Die Studien wurden wertfrei bezüglich der Einhaltung der Vorgaben des Programms vom 17. September 2013, der 1. Fragenbeantwortung vom 15. Oktober 2013, den Projektanforderungen vom 20. November 2013, den Erkenntnissen Zwischenbesprechung vom 04. März 2014 und der 2. Fragenbeantwortung vom 03. April 2014 geprüft. Diejenigen Vorgaben, die einen Beurteilungsspielraum aufwiesen, waren durch das Beurteilungsgremium zu prüfen und zu beurteilen. Formelles Alle Studien wurden termingerecht und vollständig eingereicht. Es wurden keine formellen Mängel festgestellt. Erkenntnisse Vorprüfung Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung bei allen Projekten grössere und kleinere inhaltliche Verstösse resp. Mängel festgestellt. Es war durch das Beurteilungsgremium abzuwägen, ob / wie diese Mängel im Rahmen der weiteren Bearbeitung behoben werden könnten. Alle Projekte überschritten den erwarteten Kostenrahmen. Antrag Vorprüfung Mängel, welche die Vergleichbarkeit der Projekte entscheidend beeinträchtigten, wurden keine festgestellt. Aufgrund dieser Erkenntnis beantragten die Vorprüfenden alle Studien zur Beurteilung zuzulassen. Der Antrag wurde vom Beurteilungsgremium gutgeheissen.

3 BEURTEILUNG 12 3.2 Beurteilung 3.2.1 Allgemeines Termin Die Beurteilung fand am 08. und 10. Juli 2014 im Weiterbildungszentrum ERZ, ARA Glatt, Opfikon statt. Beschlussfähigkeit Das Beurteilungsgremium war an beiden Tagen regulär beschlussfähig. Der verstorbene Peter Sigrist wurde durch seinen Büropartner Pascal Müller vertreten. Alle Projekte zugelassen Basierend auf den Erkenntnissen der Vorprüfung beschloss das Beurteilungsgremium alle Studien zur Beurteilung zuzulassen. Kriterien Das Beurteilungsgremium studierte und analysierte die Studien in mehreren Rundgängen. Es standen dabei die Beurteilungskriterien gemäss Kap. 3.2 des Programms im Vordergrund. 3.2.2 Projektvorstellung durch die Teams Projektvorstellung Zu Beginn der Beurteilung wurden die Projekte einzeln von den Verfassern vorgestellt (Kurzvorstellung anhand abgegebener Planunterlagen und Modell). 3.2.3 Projektstudium in Gruppen Projektstudium in Kleingruppen Anschliessend an die Projektvorstellungen teilte sich das Beurteilungsgremium in Kleingruppen auf. Die Projekte wurden von den Kleingruppen eingehend analysiert. Die Erkenntnisse der Kleingruppenarbeit wurden dem gesamten Gremium vorgestellt und diskutiert. 3.2.4 Rundgänge Erster Rundgang Nach dem ersten Rundgang wurden die beiden Projekte Gemeinschaft, Vielfalt, Lebensraum und Siri ausgeschieden. Das Beurteilungsgremium hat den Projektvorschlag Gemeinschaft, Vielfalt, Lebensraum insbesondere hinsichtlich der klaren Eingliederung in den schon gebauten resp. geplanten Aussenraum, der Verbindung der Aussenräume im Nord- und Südteil und hinsichtlich der Wohnungsgrundrisse positiv aufgenommen. In einigen Punkten vermochte das Projekt aber nicht zu überzeugen. Bemängelt wurde generell die Volumetrie, die angebotenen, privilegierten Attikas, der architektonische Ausdruck und der Nutzungskonflikt grüne Mitte / Tiefgarageneinfahrt / Kindertagesstätte. Die Bedürfnisse der ABZ resp. des genossenschaftlichen Wohnens wurden zu wenig berücksichtigt. Zudem ist das Projekt nicht wirtschaftlich. Beim Projektvorschlag Siri wurden die gute Einordnung der städtebaulichen Figur in den Glattpark, die Setzung der Gebäude, der star-

3 BEURTEILUNG 13 ke Auftritt am Siriusplatz sowie der Innenbereich Nord positiv herausgestellt. Nicht verstanden wurde hingegen generell die Volumetrie, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude. Bemängelt wurde auch, dass der Süd- und Nordteil des Projekts zu wenig aufeinander reagieren und beide Projektteile auch im Aussenraum nur wenig miteinander verbunden werden. Des weiteren wurde kritisch angemerkt, dass die Funktionen des Aussenraums widersprüchlich zu dessen Gestaltung angelegt sind. Nicht gefallen haben zudem die komplizierten Schachtführungen in den Gebäuden. Zweiter Rundgang Nach dem zweiten Rundgang wurden die Projekte Miss Sophie und Gartensiedlung ausgeschieden. Der sorgfältig ausgearbeitete Projektvorschlag Miss Sophie gefällt aufgrund der vielfältigen Wohnung-Aussenraum-Beziehungen. Viele Wohnungen und Balkone sind mehrseitig orientiert. Gewürdigt werden die tendenziell guten, funktionierenden Grundrisse. Differenziert zeigt sich die Bewertung des Aussenraums. Die Auenlandschaft als stimmiges Grundthema wird verstanden, aber das relativ aufwändige Konzept funktioniert im Nordteil deutlich besser als im Zwischenraum und im Südteil. Auch wurde die Nutzbarkeit als genossenschaftlicher Aussenraum hinterfragt. Hauptkritikpunkt des Beurteilungsgremiums ist die relativ rigide Entwicklung des Projekts aus der Grundeinheit des Wohnungs- / Haustyps und die zu serielle Wiederholung dieses einen Typs. Die zellenartige Struktur funktioniert in der Zeile beispielsweise weniger gut. Bemängelt wurde auch die nicht ortspezifische Setzung der relativ vielen Baukörper. Es handelt sich zudem um ein im Vergleich unwirtschaftliches Projekt, was sich nicht ausreichend durch entsprechende Mehrwerte rechtfertigt. Beim Projektvorschlag Gartensiedlung wurden insbesondere die beiden grosszügigen Hofräume und die Laubengang-Lösung gegenüber dem Siriusplatz positiv herausgestellt. Generell hat das Projekt eine angenehme Selbstverständlichkeit, kann aber die gemachten Versprechen dann im Detail nicht einlösen. Der Projektvorschlag wurde insgesamt geschätzt, weist aber auch einige Mängel auf. So wurde der Nutzungs- / Wegekonflikt zwischen der Erschliessung, der Parkierung und der Verbindung des Nord- und Südteils, der architektonische Ausdruck und das relativ schematische Aussenraumkonzept kritisiert. Städtebaulich unverständlich erweist sich der Hofbau. Die Wohnungsgrundrisse wurden kontrovers diskutiert. Sie vermögen das Gremium nicht vollends zu überzeugen. Deutlich kritisiert wurden die ineffiziente Tiefgarage für Autos, die zu grossen Veloräume in den Tiefgaragen (Angsträume) und generell das schlechte Verhältnis von HNF zu GF.

3 BEURTEILUNG 14 Dritter Rundgang Nach dem dritten Rundgang wurden die beiden Projekte Ferdy und Ursa Major ausgeschieden. Der Projektvorschlag Ferdy gefällt aufgrund seiner städtebaulichen Grundform mit guter Schwerpunktbildung, plausibler Gebäudesetzung und dem grosszügigen, L-förmigen Aussenraum. Das solide, konventionelle Konzept weist viele gute Ansätze auf. Die vielen Beziehungen zum See werden geschätzt. Zudem ist das Projekt relativ wirtschaftlich. Es zeigen sich aber auch einige Schwächen. So wird die grosszügige Öffnung zum See als bewusste städtebauliche Abweichung zwar verstanden, aber der entsprechende Mehrwert wird vermisst. Es fehlt eine entsprechende öffentliche Geste. Im Übrigen steht diese Abweichung im Konflikt mit der Umsetzungspraxis des übergeordneten, städtebaulichen Grundmusters in Glattpark. Kritisiert werden die Wohnungsgrundrisse (u.a. zu viel Erschliessungsfläche und schlecht möblierbar). Bemängelt wird auch der unentschlossene architektonische Ausdruck und die teilweise noch ungelösten Lärmschutzfragen. Das Projekt stellt einen wertvollen Beitrag dar, leider auch mit einigen Schwächen. Der Projektvorschlag Ursa Major gefällt aufgrund des guten städtebaulichen und freiräumlichen Grundkonzepts. Gegenüber der Zwischenbesprechung, bei der das Projekt noch sehr kontrovers diskutiert wurde, hat eine wohltuende Klärung im Städtebau stattgefunden. Die Grundidee der «Gebäude im Park» wird geschätzt. Die städtebauliche Figur schafft einen grosszügigen, identitätsstiftenden Innenbereich. Die Reaktion im Aussenraum wird als angemessen und spezifisch gewürdigt. Die Adressbildung und die Eingangssituation der Gebäude wird gelobt. Ein Grundkonflikt spiegelt sich in der Grossfigur wieder, die zwar einerseits einen markanten Abschluss des Glattparks bildet, andererseits aber dem städtebaulichen Grundmuster auch nicht genügend Rechnung trägt. Das Projekt schottet sich teilweise zu sehr gegenüber der Umgebung und der Nachbarschaft ab, was durch die hart ausgebildeten Fassaden noch verstärkt wird. Kritisiert werden zudem die fehlende Qualität der Wohnungsgrundrisse, die zu schwache Ausbildung des Servitutswegs R sowie die schlechte Wirtschaftlichkeit. Letztendlich wird der Projektvorschlag zwar geschätzt, vermag aber auch nicht vollends zu überzeugen. Vierter Rundgang Im vierten Rundgang wurden die beiden verbliebenen Projekte Gartenzimmer und Dogon nochmals vertieft hinsichtlich der städtebaulich-architektonischen Grundidee, dem Aussenraumkonzept, der Qualität der Wohnungen und der genossenschaftlichen Bedürfnisse diskutiert und überprüft. Analysiert wurden dabei auch die Abweichungen zu den Vorgaben (u.a. Wohnungsmix, Wohnungsgrundrisse) sowie die in den Projekten schlummernden Risiken (u.a. baurechtliche Verstösse, mögliche Schwierigkeiten bei der Realisierung, Wirtschaftlichkeit).

3 BEURTEILUNG 15 Nach eingehender Diskussion beider Projekte stellte das Beurteilungsgremium fest, dass sich beide Projektvorschläge durch hohe und vielfältige Qualitäten auszeichnen. Beide Projekte wurden als sehr wertvoll gewürdigt und geschätzt. Entscheid In der anschliessenden Abstimmung wurde der Projektvorschlag Dogon einstimmig zum Sieger gekürt. Der Projektvorschlag Gartenzimmer, der eine grosse Veränderung gegenüber der Zwischenbesprechung erfahren hat, operiert mit einer neuen städtebaulichen Figur, die versucht die Grosszügigkeit der ehemaligen Grossform zumindest im Aussenraum beizubehalten. Geschätzt wird das interessante städtebauliche Grundmuster, der unterschiedliche architektonische Ausdruck nach innen und nach aussen sowie die Qualitäten des Aussenraums mit flexiblem Nutzungsgerüst. Überzeugen können die Wohnungsgrundrisse. Insgesamt ist der genossenschaftliche Gedanke stark ausformuliert. Das ausgewogene, hierarchielose Projekt weist viele gute Überlegungen im Kleinen auf. Bemängelt wurden u.a. die Ausrichtung der Loggien und Gartenzimmer nach Norden und die generell die hohe Einsehbarkeit der Wohnungen. Der Projektvorschlag weist sehr viele Verstösse zu den übergeordneten Vorgaben sowie auch zu den spezifischen Projektanforderungen der ABZ auf, was auf eine hohen Anpassungsbedarf hindeutet. Die hohen Risiken (u.a. Baurecht / Bewilligung, mögliche Rekurse) und der grosse Überarbeitungsbedarf wurden eingehend und lösungsoffen diskutiert. Letztendlich werden für die Bauherrschaft die im Projekt schlummernden Risiken nicht genügend durch einen entsprechenden Mehrwert gerechtfertigt. Das Beurteilungsgremium empfahl der Veranstalterin einstimmig das Projekt Dogon von Pool Architekten / Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten zur weiteren Bearbeitung und Realisierung. Der Lösungsvorschlag überzeugt in der Gesamtbetrachtung durch seine starke städtebauliche Figur, die einen passenden und markanten Schlussstein für den Glattpark bildet und gleichzeitig eine hohe Flexibilität für die Weiterentwicklung aufweist. Das Verknüpfen des nördlichen und südlichen Projektteils gelingt durch den mittig liegenden Quartierplatz in Verbindung mit den grosszügigen Durchgängen im Erdgeschoss der Südzeile sehr gut. Das Aussenraumkonzept weist ein klares, solides Grundgerüst mit viel Potenzial auf. Das differenzierte Wohnungsangebot bietet überzeugende Wohnungsgrundrisse. Das Projekt schneidet auch hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Kriterien positiv ab. Das Projekt überzeugt durch seine Klarheit und Selbstverständlichkeit, weist kalkulierbare Risiken auf, kommt ohne grössere Mängel aus und wird in der Gesamtsicht den genossenschaftlichen Bedürfnissen der ABZ am besten gerecht.

3 BEURTEILUNG 16 3.2.5 Kontrollrundgang Kontrollrundgang In einem Kontrollrundgang wurden alle Projekte nochmals besprochen. Das Resultat der vorherigen Rundgänge wurde bestätigt. 3.2.6 Entschädigung und Rangierung Entschädigung Jedes der acht Planungsteams erhält eine fixe Entschädigung von CHF 30'000.-- (exkl. MwSt.). Preisgelder / Rangierung Zusätzlich zur fixen Entschädigung wird ein Preisgeld von total CHF 80'000.-- (exkl. MwSt.) ausgeschüttet. Das Beurteilungsgremium beschliesst nachfolgende Rangierung und Preisgeldverteilung: Rangierung und Preisgelder 1. Rang (Sieger) Projekt Dogon CHF 30'000.-- Preisgeld Pool Architekten, Zürich Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten, Zürich 2. Rang Projekt Gartenzimmer CHF 25'000.-- Preisgeld Enzmann Fischer Arch., Zürich Koepfli Partner GmbH, Luzern 3. Rang Projekt Ursa Major CHF 15'000.-- Preisgeld Adrian Streich Architekten, Zürich Schmid Landschaftsarch., Zürich 4. Rang Projekt Ferdy CHF 10'000.-- Preisgeld T. Schregenberger GmbH, Zürich Lorenz Eugster GmbH, Zürich Auf eine Rangierung der hinteren Ränge wurde verzichtet.

3 BEURTEILUNG 17 3.2.7 Empfehlungen Weiterbearbeitung Empfehlungen Weiterbearbeitung Gestützt auf die Erkenntnisse der Vorprüfung und der Beurteilung formulierte das Beurteilungsgremium für das siegreiche Projekt «Dogon» Empfehlungen, die im Rahmen der weiteren Bearbeitung zu beachten sind. Der Projektvorschlag hat das Beurteilungsgremium insbesondere hinsichtlich Städtebau, Architektur und Wohnungsgrundrissen sehr überzeugt. Es gilt das Projekt unter Beibehaltung der gelungenen Grundkonzeption sorgfältig weiterzuentwickeln und zu verfeinern. Verbesserungspotenzial besteht vor allem bei der Erschliessung der Gebäude, bei der Ausformulierung des Hauses «Gemeinsam Wohnen» und bei der Feinjustierung / Weiterentwicklung des Aussenraums. Weiteres Vorgehen Das Projekt soll vom siegreichen Team im engen Dialog mit der Auftraggeberin und unter Beizug von einem Fachexperten aus dem Beurteilungsgremium weiterentwickelt werden. Die Empfehlungen zur Weiterbearbeitung werden an der Startsitzung zur Phase Projektoptimierung übermittelt.

4 FAZIT UND DANK 18 4 FAZIT UND DANK Fazit Die ABZ als Auftraggeberin und das Beurteilungsgremium sind über das Ergebnis des Studienauftrags sehr erfreut. Es hat sich gezeigt, dass sich die Durchführung des Wettbewerbes und die Wahl des Verfahrens (nicht-anonymer Studienauftrag mit Zwischenbesprechung) gelohnt hat. Die Planungsteams haben vielfältige, interessante und wertvolle Lösungsansätze für eine neue ABZ- Siedlung in Glattpark aufgezeigt. Die Projektvorschläge haben wichtige Diskussionen über die Weiterentwicklung des Stadtteils Glattpark und das genossenschaftliche Wohnen ermöglicht. Die Auftraggeberin und das Beurteilungsgremium sind überzeugt, mit dem siegreichen Projekt einen städtebaulich angemessenen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Bebauungsvorschlag von hoher Qualität und bester Eignung für urbanes genossenschaftliches Wohnen gefunden zu haben. Dank Die Veranstalterin dankt den Projektverfassern, den Mitgliedern des Beurteilungsgremiums und den beigezogenen Fachleuten für die geleistete Arbeit und das gezeigte Engagement.

5 GENEHMIGUNG 19 5 GENEHMIGUNG Dieser Bericht wurde vom Beurteilungsgremium genehmigt. Fachexpertinnen / Fachexperten Marianne Burkhalter Pascal Müller Andreas Hofer Patrick Altermatt Marcel Angele Caspar Bresch Sachexpertinnen / Sachexperten Nathanea Elte Peter Schmid Gerold Loewensberg Michael Martin Martin Grüninger Martina Ulmann

6 PROJEKTE 20 6 PROJEKTE Die Reihenfolge der Projekte ist alphabetisch gemäss der Kennwörter. Sie entspricht keiner Rangfolge. Alle Abbildungen ohne Massstab. Modellfotos: Roger Frei, Architekturfotografie, Zürich

6 PROJEKTE 21 6.1 Projekt «Dogon» (Sieger) Architekten Architektur: Pool Architekten Bremgartnerstrasse 7, 8003 Zürich Bearbeitung: Mischa Spoerri, Matthias Stocker, Miriam Stümpfl, Thomas Zaspel, Guido Brandi, Laura-Katharina Janes, Kaspar Appels, Thomas Friberg, Annemarie Nagy, Edward Jewitt, Oliver Dubuis, Bryan Grossenbacher, Thibaud Sulliger, Rafael Zulauf Landschaftsarchitekten Freiraumplanung: Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten, Zürich Bauingenieur Bauingenieur: SJB.Kempter.Fitze AG, Zürich Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit: Durable Planung und Beratung GmbH, Zürich Projektbeschrieb Städtebau, Architektur, Aussenraum Die Verfasser gliedern die Baumasse in zwei ähnliche Längsbauten senkrecht zum See, in einen Winkelbau an der Ecke Glattparkstrasse / Siriusplatz und einen niedrigeren Hofbau. Die schlanken Längsbauten bilden zum Glattparksee Köpfe aus und schaffen so eine Akzentuierung der Volumen, die zusammen mit dem Winkelbau den Anspruch einlösen, den Glattpark gegen Süden hin mit Prägnanz zu vervollständigen. Die Positionierung und Proportionierung des Hofgebäudes erscheint jedoch etwas unbestimmt. Die grossen Baukörper werden auf einer ersten Ebene durch kräftige, plastische Elemente wie Kopfausbildungen und Balkon- und Treppentürme gegliedert. Die Gestaltung und Materialisierung der Fassaden zeichnet die feinere Struktur nach und schafft somit eine zweite Ebene, die sich mit der ersten verwebt. Dadurch entsteht ein eigenständiger Ausdruck, der sich von seinen Nachbarbauten abhebt und einen selbstbewussten Abschluss des Glattparks bildet. Auf die Herausforderung, das gesamte Areal vom Wendehammer der Wright-Strasse zu erschliessen, reagiert das Projekt mit einem starken konzeptionellen Ansatz: Das Erdgeschoss des südlichen Längsbaus wird mehrheitlich freigespielt, so dass sich die beiden grossen Hofräume verbinden und so die Adressierung des nördlichen Längsbaus ermöglichen. Der Quartiershof in der Fortsetzung der Wright- Strasse hat mit seinem hohen Mass an versiegelten Flächen einen städtischen Ausdruck. Hier begegnen sich viele Funktionen wie Erschliessung, Parkierung, Spielbereiche, Fahrradstellplätze unter dem Längsbau sowie ein Quartierplatz vor dem Hofgebäude. Dies lässt

6 PROJEKTE 22 eine Nutzungsdichte erwarten, die einen belebten und identitätsstiftenden Siedlungsaussenraum ausmacht. Der ruhigere Gartenhof dagegen gliedert sich abwechslungsweise in eine Gartenschicht und eine Schicht von Baumgärten mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Zur Seepromenade hin bildet eine Pergola einen baulichen Abschluss. Die dazu vorgelagerte Platzzone ist aber nicht nachvollziehbar und schwächt das an sich subtile Element der Pergola. Die Gestaltung des Werkhofes ist funktionsorientiert, scheint aber unpräzis im Detail, was allerdings in Zusammenhang mit der erwähnten Setzung des Hofgebäudes steht. Zufahrt, Parkierung und Servitutswege sind pragmatisch gelöst. Sehr viele Velostellplätze sind im Aussenraum angeordnet. Die Vegetation ist differenziert, aber noch nicht genauer definiert. Die erkennbaren unterschiedlichen Baumtypen sind nachvollziehbar: Wenig grosse Bäume im Werkhof, kleinere im unterbauten Wohnhof. Konzepte und Strukturreichtum sind erkennbar, sie bleiben in der Ausformulierung aber noch auf einer konzeptionellen Ebene. So sind viele Details dargestellt, aber bei genauerem Hinsehen sind sie noch nicht alle durchdacht. Wohnungen, Wohn- und Gebrauchswert Die geometrisch einfachen Baukörper basieren auf einer jeweils sinnfälligen Wohnungstypologie. So sind die nord-süd-ausgerichteten Längsbauten schlank, was den Durchwohn-Typen zugutekommt, während der ost-west-orientierte Baukörper zum Siriusplatz hin tiefer ist und einen Hallen-Typ ermöglicht. Im lärmbelasteten Baukörper zur Glattparkstrasse findet ein Wohnungstyp Verwendung, der Erschliessung und Loggia kombiniert. Der Wohnungsschlüssel entspricht den Anforderungen grösstenteils und bietet qualitativ gute Wohnungen mit teils nicht ganz konventionellen Grundrissen. Bei den Grosswohnungen im Hofgebäude stellt sich jedoch die Frage nach der Qualität der Balkone im Innenhof als einzigem Aussenraum. Vorprüfung Das Projekt hält die bau- und planungsrechtlichen Vorgaben weitestgehend ein. Die Projektanforderungen der ABZ werden nur teilweise eingehalten. Im Bereich der Nachhaltigkeit schneidet das Projekt relativ gut ab, kleinere Mängel liegen hinsichtlich der Lärmschutzvorgaben vor. Ein hoher Prozentsatz von HNF zu GF deutet auf eine effiziente Gesamtlösung hin. Das Projekt überschreitet dennoch die Kostenvorgaben und liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vergleich mit den anderen Projekten im Mittelfeld. Gesamtwürdigung Das Projekt «Dogon» respektiert die Vorgaben der Sonderbauvorschriften Glattpark und findet in entscheidenden Punkten überzeugende Lösungen. Dies betrifft insbesondere die gute Lösung der Adressbildung und der Schaffung von Räumen, die dem genossenschaftlichen Siedlungsgedanken Ausdruck geben. Den Verfassern gelingt es somit, eine für den Ort und für die Aufgabe spezifische Antwort zu formulieren. Darin sieht das Beurteilungsgremium eine grosse Qualität.

6 PROJEKTE 23 Abbildungen «Dogon» Modellfoto Modell Pool Architekten, Vogelperspektive, Blick aus südöstlicher Richtung Situation Situationsplan Pool Architekten, Norden oben links, ohne Massstab

6 PROJEKTE 24 EG-Grundriss EG-Grundriss Pool Architekten, ohne Massstab

6 PROJEKTE 25 Schnitt Schnitt Pool Architekten, ohne Massstab Wohnungsgrundriss Exemplarischer Wohnungsgrundriss Pool Architekten, ohne Massstab

6 PROJEKTE 26 Visualisierungen Visualisierung Pool Architekten, Blick in den nördlichen Innenhof Richtung See Visualisierung Pool Architekten, Blick vom Siriusplatz / See

6 PROJEKTE 27 6.2 Projekt «Ferdy» Architekten Architektur: Thomas Schregenberger GmbH Seebahnstrasse 109, 8003 Zürich Bearbeitung: Thomas Schregenberger, Andrzej Egli, Alessandro Bosshard, Dominik Arni, Moritz Gisler Landschaftsarchitekten Freiraumplanung: Lorenz Eugster, Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH, Zürich Bauingenieur Bauingenieur: Aerni + Aerni Ingenieure AG, Zürich Haustechnik / Energie Haustechnik / Energie hat 1-4 Energie- und Haustechnikkonzepte, Winterthur Projektbeschrieb Städtebau, Architektur, Aussenraum Die Baukörper zeichnen mehrheitlich die Ränder des Baufeldes nach und lassen zum See hin eine grosszügige Lücke offen. Sie spannen zwischen sich einen grossen L-förmigen Hofraum auf, zu dem hin sich alle Wohnungen primär orientieren und an dessen Innenwinkel sich die gemeinschaftlichen Nutzungen konzentrieren. Der Gemeinschaftsplatz mit Spielrasen ist das Herzstück der Anlage. Die städtebauliche Grossform ordnet sich der Idee dieser zum See hin ausgerichteten Mitte unter. Das Freiraumkonzept passt sich in die Gestaltung der öffentlichen Räume des Glattparks ein, indem es die einfachen Grundmuster übernimmt: Nach aussen hin reagiert es unprätentiös während es im Innern einen hohen Reichtum an Strukturen und Nutzungen anbietet. So führen von aussen die Wege durch Staudenflächen zu den Gebäuden, hofseitig sind es Hartflächen, die bis an die Fassaden reichen. Grössere Felder spannen sich auf, die alle stark genutzt werden, mal sehr dicht mit Spiel- und Grillplätzen, mal offen als grosse Rasenfläche. Die Zentrierung auf die offene Rasenfläche an der Promenade ist aus Sicht der öffentlichen Freiräume störend und ihre Lage als Ausnahme im Glattpark nicht nachvollziehbar. Deren Nutzung und auch die Abgrenzung zum öffentlichen Raum sind unklar. Im Inneren der Überbauung kann diese Fläche als Vermittler der beiden Höfe durchaus räumliche Qualitäten erzeugen. Dies geschieht allerdings auf Kosten der Nachbarbebauung, welche im südlichen Grosshof die räumliche Tiefe Richtung See einbüsst. Sämtliche Wohnungszugänge in den Erdgeschossen sind durchgesteckt und von beiden Hausseiten zugänglich, was die Häuser gut in der Umgebung verankert. Die vielen

6 PROJEKTE 28 versiegelten Flächen entlang der Fassaden und die eingelegten Grossformen sind grossstädtisch und sehr streng. Diese Formen könnten durchaus verspielter sein und sich gegen innen kleinmassstäblicher verhalten. Die Baukörper richten sich mit Kopfausbildungen zur grossen Rasenfläche hin aus. Die zum Teil langen Fassaden werden mit vorgestellten Balkontürmen rhythmisiert. In den oberen Geschossen sind Loggien über zwei und drei Geschosse zusammengefasst, was leider nur dem Bild geschuldet ist, handelt es sich doch ausschliesslich um Geschosswohnungen. Als weitere Gliederungsebene wird Farbe eingesetzt, die unterschiedliche Horizonte ausbildet. Die Proportionen dieser Gliederungen können nicht in allen Punkten überzeugen. Der Ausdruck der Gebäude bleibt unentschieden. Wohnungen, Wohn- und Gebrauchswert Die Anordnung der gemeinschaftlich genutzten Räume in den Erdgeschossen ist einleuchtend. Sie betonen das räumliche Zentrum der Anlage. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss ist immer mit einem Hochparterre gelöst. Die Wohnungstypen sind auf die jeweiligen Baukörper zugeschnitten: Bis auf die Wohnungen im nördlichen Längsbau richten sich die öffentlichen Bereiche immer zu zwei Seiten hin aus, was allen Wohnungen einen Sichtbezug zum See verschafft. Die Grundrisse sind von unterschiedlicher Qualität, die Nutzungszuordnung ist nicht immer überzeugend an die Räume angepasst. Der Anteil an 4.5- Zi.-Wohnungen des Typs B ist zu hoch. Vorprüfung Das Projekt hält die bau- und planungsrechtlichen Vorgaben weitestgehend ein, verstösst aber gegen einige der Projektanforderungen der ABZ. Bei den Anforderungen der Nachhaltigkeit schneidet das Projekt durchschnittlich ab. Die Lärmschutzvorgaben werden nicht eingehalten. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt das Projekt im oberen Bereich (relativ wirtschaftliches Projekt). Gesamtwürdigung Das Projekt «Ferdy» schlägt eine städtebaulich klare Lösung vor, die von der Grossform lebt. Das prägende Aussenraumkonzept mit der grossen Öffnung zum See hin schafft jedoch eine nicht erwünschte Konkurrenz zu den öffentlichen Parkräumen und wirft Fragen zur Zuordnung Öffentlich / Halb-Privat auf, die das Projekt nicht beantwortet. Die Überbauung findet im Ausdruck nicht zusammen und vermag letztlich nicht vollumfänglich zu überzeugen.

6 PROJEKTE 29 Abbildungen «Ferdy» Modellfoto Modell Thomas Schregenberger Architekten, Vogelperspektive, Blick aus südöstlicher Richtung Situation Situationsplan Thomas Schregenberger Architekten, Norden oben links, ohne Massstab

6 PROJEKTE 30 EG-Grundriss EG-Grundriss Thomas Schregenberger Architekten, ohne Massstab Schnitt Schnitt Thomas Schregenberger Architekten, ohne Massstab

6 PROJEKTE 31 Wohnungsgrundriss Exemplarischer Wohnungsgrundriss Thomas Schregenberger Architekten, ohne Massstab

6 PROJEKTE 32 Visualisierungen Visualisierung Thomas Schregenberger Architekten, Blick in den nördlichen Innenhof Visualisierung Thomas Schregenberger Arch., Blick vom südl. Projektteil Richtung Osten zur Öffnung zum Glattparksee

6 PROJEKTE 33 6.3 Projekt «Gartensiedlung» Architekten Architektur: Galli Rudolf Architekten AG Zweierstrasse 100, 8003 Zürich Bearbeitung: Emmanuel Diserens, Eduard Kuyumcu, Markus Göttlicher, Mojca Rebec, Caroline Barske Landschaftsarchitekten Freiraumplanung: Rotzler Krebs Landschaftsarchitekten, Winterthur Visualisierungen Visualisierungen: Yoshi Nagamine, Zürich Projektbeschrieb Städtebau, Architektur Das Projekt «Gartensiedlung» fügt sich selbstverständlich in die Struktur des Entwicklungsgebiets Glattpark ein und setzt auf exemplarische Art und Weise die städtebauliche Setzung der Sonderbauvorschriften um. Entlang der Glattparkstrasse vervollständigt das Haus 1 die Bebauungsstruktur mittels einer Umklammerung des Innenhofs. Ein klarer Auftakt zum Quartier wird mit dem Laubengangtypus entlang des Siriusplatzes erreicht. Im Teilbereich Nord wird mit Zeilenbauten ein längs gerichteter Hofraum gebildet und mit zwei Kopfbereichen abgeschlossen. Der dritte Aussenbereich, den die Verfasser als «Paseo» bezeichnen, ist zugleich Erschliessungs- und Gemeinschaftsraum der Siedlung. Durch den Verzicht auf das fünfte Geschoss wirkt das mittlere Gebäude (Haus 3) an diesem Erschliessungsraum aber wie ein Überbleibsel des in der ersten Phase vorgeschlagenen Pavillongebäudes und schwankt in seiner Erscheinung zwischen Randgebäude und Hofgebäude. Aussenraum und Erschliessung Die Aussenräume zonieren sich in drei Bereiche, die zwei analog ausgestalteten Höfe und den Paseo. Sind die Höfe sehr grün mit einem aderförmigen Wegnetz aus polygonalen Platten ausgestaltet, so ist der Paseo funktional und durch den Strassenraum und Platzelementen geprägt. Da die Tiefgarage unter dem Gartenhof Süd angeordnet ist, muss der Verkehr über eine Mischverkehrsfläche durch den Paseo geführt werden. Zwei grosse unterirdische Veloparkierungsanlagen entlasten den Aussenraum von Fahrradstellplätzen. Im Gartenhof Nord verstellen die notwendigen Ausgänge den Hof. Ein paar wenige Stellplätze finden sich ungedeckt bei den Eingängen. Verschiedene Vegetationstypen sind dargestellt, jedoch nicht näher erläutert: Baumpflanzungen, Stauden- und Kleinsträucher, Wiesenflächen. Das deutet auf eine hohe Diversität hin.

6 PROJEKTE 34 Die Qualität der zwei Höfe unterscheidet sich massgebend vom Paseo. Die Kleinstrukturen und das flexible System der Erschliessungen in den Höfen lässt die vielfältige Qualität erkennen, auch wenn in den Details die Anschlüsse und Linienführung noch nicht gut ist. Die Ausformulierung des Paseo ist eine reine Anordnung von Funktionen unterschiedlichster Art, die sich gegenseitig mehr stören als ergänzen. So ist die Verbindung der Höfe präzise gesetzt, wird aber genau durch die Zufahrt der Tiefgarage gestört. Wohnungen, Wohn- und Gebrauchswert Die Zugänge zu den unterschiedlichen Nutzungen sind konsequent getrennt. Am Siriusplatz und am mittleren Erschliessungsraum sind die öffentlichen Nutzungen angebunden. Die Wohnungen werden im nördlichen Teil über den Hof erreicht. Im südlichen dreiseitig geschlossenen Gartenhof erfolgt die Adressbildung strassenseitig, der Hof kann aber auch direkt über die Treppenhäuser erreicht werden. Bei den Wohnungsgrundrissen wird über die verschiedenen Gebäudetypen hinweg versucht ein einheitliches Grundmuster einzusetzen. Qualitäten werden aber gerade bei den Ausnahmen im Wohnungslayout entwickelt. Insbesondere die Kleinwohnungen beim Siriusplatz sind gut gelungen. Diese können entweder einzeln bewohnt oder als sogenannte Clusterwohnung zusammengeschaltet werden. Hier befinden sich auch die Wohnungen der Hausgemeinschaft 60+ mit ihrem gut zonierten und gemeinsam genutzten Aussenbereich. Die Orientierung der Balkone und Loggien zu den Höfen ist begrüssenswert. Dadurch erhalten aber relativ viele Wohnungen zwei Aussenbereiche, was zu einer sehr hohen Fassadenabwicklung führt. Zusätzlich entstehen Nutzungskonflikte insbesondere bei den Wohngemeinschaften, wenn die Loggia vollständig vor ein Schlafzimmer positioniert wird und mit der Wohnküche zusammen als Essplatz dienen soll. Auch nicht ganz überzeugend ist die unterschiedliche Anordnung von Wohnküchen und Wohnzimmer. Dies führt entgegen der Absicht der Verfasser zu einer grossen Anzahl an unterschiedlichen Wohnsituationen. Vorprüfung Das Projekt «Gartensiedlung» hält das Bau- und Planungsrecht und die ABZ-Projektanforderungen weitestgehend ein. Bzgl. den Anforderungen der Nachhaltigkeit schneidet das Projekt allerdings schlecht ab (Wert HNF zu GF zu tief). Mängel liegen auch bzgl. der Lärmschutzvorgaben vor. Das Projekt überschreitet die Kostenvorgaben und liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Mittelfeld. Gesamtwürdigung Das Projekt überzeugt durch seine städtebauliche Setzung. Die Hofbildung und die Gestaltung des Aussenraums erzeugen einen hohen Wohn- und Siedlungswert. Die Hoffassade im südlichen Gartenhof wirkt schematisch und trägt wenig zur Aufenthaltsqualität im Hof bei. Leider ist die Verkehrserschliessung im Paseo nicht gut gelöst und stört die gemeinschaftliche Nutzung des mittleren Verbindungsraums. Obwohl der Auftritt am Siriusplatz überzeugt und die sorgfältige Gestaltung der Aussenfassade geschätzt wird, ist die Materialwahl der Fassade hinsichtlich Ausdruck an diesem Ort zu hinterfragen. Insgesamt vermag das Projekt nicht ganz zu überzeugen.

6 PROJEKTE 35 Abbildungen «Gartensiedlung» Modellfoto Modell Galli Rudolf Architekten, Vogelperspektive, Blick aus südöstlicher Richtung Situation Situationsplan Galli Rudolf Architekten, Norden oben links, ohne Massstab

6 PROJEKTE 36 EG-Grundriss EG-Grundriss Galli Rudolf Architekten, ohne Massstab Schnitt Schnitt Galli Rudolf Architekten, ohne Massstab

6 PROJEKTE 37 Wohnungsgrundriss Exemplarischer Wohnungsgrundriss Galli Rudolf Architekten, ohne Massstab

6 PROJEKTE 38 Visualisierungen Visualisierung Galli Rudolf Architekten, Blick von der Tramhaltestelle über den Siriusplatz auf die Südecke des Projekts Visualisierung Galli Rudolf Architekten, Innenansicht

6 PROJEKTE 39 6.4 Projekt «Gartenzimmer» Architekten Architektur: Enzmann Fischer Partner AG Seebahnstrasse 109, 8003 Zürich Bearbeitung: Evelyn Enzmann, Philipp Fischer, Oliver Bachmann, René Müller, André Perronet, Christian Wagner, Laila Gebhardt, Svenja Lutz Landschaftsarchitekten Freiraumplanung: Koepfli Partner GmbH, Luzern Bauingenieur Bauingenieur: Heyer Kaufmann Partner Bauingenieure AG, Zürich Haustechnik Haustechnik: Raumanzug GmbH, Zürich Kostenplanung und Baumanagement / GU-Ausschreibung Kostenplanung und Baumanagement / GU-Ausschreibung: Zwimpfer Partner AG, Zürich Bauphysik Bauphysik: Martinelli + Menti AG, Luzern Projektbeschrieb Städtebau, Architektur Der Projektbeitrag «Gartenzimmer» überrascht in der Schlussabgabe mit einer neuen Lesung der in der Zwischenabgabe postulierten Prinzipien der städtebaulichen Raumbildung und des gemeinschaftlichen Hofraums. Die in der ersten Phase vorgeschlagene Grossform wurde ersetzt durch eine Platzierung von miteinander verknüpften Hauseinheiten, die auf der Wiederholung eines kompakten vierspännigen Gebäudetyps basieren. Durch die geschickte Setzung und Modulation der Baukörper entsteht ein zusammenhängender Hofraum mit einer Abfolge von Wegen und Plätzen, der den vielfältigen Nutzungsansprüchen einer Genossenschaft entspricht. Die Anordnung der Gewerberäume und der Ateliers entlang der Aussenseite im Süden und Südwesten sowie der architektonische Ausdruck versprechen eine lebendige und urbane Siedlung mit hohem Wohnwert. Einzig der Hofraum in der Innenecke am Siriusplatz wirkt aufgrund der Gebäudehöhe räumlich beengend und beeinträchtigt die Wohn- und Aufenthaltsqualität. Obwohl städtebaulich durchaus nachvollziehbar, weist das Projekt bei drei Häusern zu hohe Gebäudehöhen resp. zu viele Vollgeschosse auf. Damit werden zu viel Ausnützung generiert und Abstandsregelungen zu Nachbarn verletzt. Aussenraum und Erschliessung Ein System von orthogonalen Wegen und Flächen überzieht die Baufelder ähnlich der Anordnung der Baukörper in freier Art und Weise.

6 PROJEKTE 40 Die Verschmelzung von Erschliessungsflächen und öffentlichen Nutzungen im Gebäude mit dem Wegsystem vom Aussenraum steht in direkt formalem Zusammenhang. Durch diese Erschliessungsform entstehen Grünflächen, die dieses System ergänzen. Durch verschiedene Nutzungen werden Felder in die Grünflächen gelegt, sehr präzis definiert und architektonisch gestaltet. Die Erschliessung mit den Motorfahrzeugen führt vor dem Wendeplatz in die Tiefgarage resp. auf den Parkplatz nach dem Wendeplatz. Gestalterisch ist der Parkplatz dem Wendeplatz angehängt. Der Servitutsweg R (Richtung See) ist in die Freiraumgestaltung integriert und funktional übernommen. Der Servitutsweg Q2 zur Blériot-Allee hingegen wurde stark umgelegt und strapaziert die baurechtlichen Vorschriften. Fahrradstellplätze finden sich gedeckt unter den Balkonen. Ein Baumschleier von standortgerechten Laubbäumen (Ahorn, Erlen, Eschen) ist frei über Platz- und Grünflächen gelegt. Einzig im Parkplatzbereich und entlang der Seepromenade sind orthogonale Baumpflanzungen vorgesehen. Die Siedlung hat einen hohen Grünanteil und wenig versiegelte Flächen. Die Ausformulierung an den Rändern weist Unsicherheiten auf in Bezug zur Zuordnung: Rund um den Wendeplatz / Parkplatz und entlang der Promenade. Baum und Pflanzkonzept sind auf den Ort und die Nutzungen abgestimmt. Eine Ausnahme bildet die Baumreihe entlang der Promenade, hier sollte ein Baum mit differenzierterem Ausdruck als auf der Platzkanzel eingesetzt werden. Wohnungen, Wohn- und Gebrauchswert Mit Ausnahme von zwei durchgesteckten Erschliessungen an der Glattparkstrasse und einer an der Wrightstrasse werden die Treppenhäuser konsequent über den Hofraum erreicht. Direkt angrenzend an eine grosszügige Eingangshalle befinden sich die Waschräume sowie Veloräume und Bastelräume. Das gesamte Erdgeschoss ist ebenerdig belegt mit gemeinschaftlichen oder gewerblichen Nutzungen. Einzig entlang der Blériot-Allee sind Wohnungen in Hochparterrelage angeordnet. An der Ecke Glattparkstrasse / Siriusplatz wird ein Laubenganghaus vorgeschlagen. Der Laubengang verbindet zwei Treppenhäuser und erschliesst pro Geschoss jeweils vier Wohnungen. Durch die direkte Anbindung von zwei Wohnungen an ein Treppenhaus entfällt der Fluchtweg über den Laubengang. Somit kann dieser Aussenraum vollumfänglich als Gemeinschaftsraum für die Hausgemeinschaft 60+ genutzt werden. Aufgrund der vierspännigen Gebäudetypologie sind alle Wohnungen mehrseitig über Eck orientiert und führen zu einer hohen Wohnqualität. Teilweise sind die Küchen zu schmal ausgebildet und die Zuordnung von Ess- und Wohnbereich ist nicht bei allen Wohnungen gleichermassen gut gelöst.

6 PROJEKTE 41 Der private Aussenraum ist als eigenständiges vertikales Element in den Hofraum gestellt. Dies führt zu einer sehr kompakten Gebäudeform. Die Positionierung und Lage dieser «Gartenzimmer» überzeugt nicht restlos. Sie führt teilweise zu Einsichtsproblematiken, auch der Anschluss bei den Küchen ist nicht gut gelöst. Zusätzlich generiert die Behandlung der privaten Aussenräume bei Hochparterrewohnungen zu viele unterschiedliche Typen und Qualitäten. Vorprüfung Das Projekt «Gartenzimmer» verstösst erheblich gegen bau- und planungsrechtliche Vorgaben und weicht von einer Vielzahl der ABZ- Projektanforderungen ab. Im Bereich Nachhaltigkeit schneidet das Projekt durchschnittlich ab. Die Lärmschutzvorgaben werden eingehalten. Das Projekt überschreitet die Kostenvorgaben und liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vergleich mit den anderen Projekten im Mittelfeld. Gesamtwürdigung Es gelingt den Verfassern durch eine intelligente Fokussierung auf einen kompakten und wirtschaftlichen Gebäudetyp einen raumbildenden und strukturierten Aussenraum von hoher Qualität anzubieten, der sowohl der Siedlung als auch der einzelnen Wohnung einen Mehrwert anbietet. Die angedockten Türme der Gartenzimmer tragen viel zur Strukturierung und Stimmung der Siedlung bei, wobei Lage und Anschluss zur Wohnung nicht überall überzeugen. Das Freiraumkonzept überzeugt im Zusammenspiel mit der Architektur und vermag sehr differenzierte und spannende Zwischenräume zu generieren. Trotz der Tatsache dass das Projekt relativ viele Verstösse aufweist, schätzte das Beurteilungsgremium in der Gesamtsicht den Projektvorschlag «Gartenzimmer» sehr und würdigte diesen als wertvollen Beitrag.