Informationstag - Fördermöglichkeiten. Aktion Mensch 2015

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Transkript:

Informationstag - Fördermöglichkeiten Aktion Mensch 2015 Referentin Ulrike Lorch, Beraterin für Projektförderung der Lebenshilfe Aktion Mensch Referat der BV Lebenshilfe

Fristen - Anträge aus dem Jahre 2013 müssen bis 30.09.2015 der Geschäftsstelle Aktion Mensch vorliegen, oder endgültig zurückgenommen werden. - Kontaktaufnahme mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulrike Lorch, sofern relevant. 2

Förderfähige Handlungsfelder - Bildung - Arbeit - Freizeit - Selbstbestimmt Leben und Wohnen - Kinder und Jugendliche - Beratung und Unterstützung - Barrierefreiheit 3

Schon viel erreicht! Differenzierungen/Neuerungen innerhalb bestehender Förderlinien 4

Investitionsförderung - Basisförderung Investition Wohnen Investition Ambulante Dienste und Einrichtungen PKW-Förderung Zins- und Tilgungszuschüsse 5

Förderung von Investitionen an einem Standort Mehr-Milieu-Prinzip als besondere Fördervoraussetzung für Tagesförderung und Wohnen - Wechsel zwischen Tagesförderung und Wohnumfeld (bauliche Trennung) - Menschen aus unterschiedlichen Wohnumfeldern kommen in der Tagesförderung zusammen (Gruppenbetreuung) - Unterschiedliche Unterstützer (Personal) Tagesförderung - Wohnumfeld 6

Mehrfachförderung während laufender Zweckbindungsfrist trotz bereits ausgeschöpfter Höchstförderung - Erweiterung der Platzzahl, teilstationäre, ambulante Einrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Integration - Wohnen, stationär und ambulant nur bei Qualitätsverbesserung - Nachträgliche Schaffung von Barrierefreiheit nach DIN 18040 - Rückzahlung von Fördermitteln - neue Förderung für einen anderen Zweck 7

Bauten im Bestand - Definition - Bei dem Objekt hat in den letzten 2 Jahren keine Änderung hinsichtlich der Zielgruppe, des Antragstellers und des Betreibers stattgefunden und - die Immobilie bleibt ohne Errichtung eines Ersatzneubaus in ihrem baulichen Bestand erhalten und - der Förderantrag bezieht sich nicht auf Auf- oder Anbauten. 8

Förderfähigkeit von Konzepten des ambulant betreuten Wohnens und zur Förderung von Einzelwohnen - Gemeinschaftliches Angebot, dauerhafter Lebensmittelpunkt, mindestens drei gemeinschaftlich wohnende Personen - Individuelles Wohnangebot mit mindestens einer Kleinstwohnung und die Wohnung ist nur vorübergehender Lebensmittelpunkt (bspw. Trainingswohnen) unabhängig von der Platzzahl. Beachte: Förderbereich Investitionen Wohnen -> Trainingswohnen, Kurzzeitplätze (stationär) und Kurzzeitwohnen (ambulant Invest. Dienste ). 9

Kurzzeitwohnen der LH Baden Baden, KULE Wenn Menschen mit Behinderung zuhause von Familienangehörigen gepflegt und begleitet werden, braucht das manchmal auch Unterstützung und Entlastung von außen. Die Lebenshilfe hat deshalb in Baden Baden ein Angebot geschaffen, das Eltern und Angehörigen eine vorübergehende Auszeit von diesem oft anstrengenden Alltag eröffnet: Die KULE 1 Förderantrag, Investitionen ambulante Einrichtungen Was wäre noch denkbar? 10

Gut Hausen das ist das neue Zentrum der Lebenshilfe Frankfurt am Main. Mitten in einer Kleingartenanlage zwischen den Frankfurter Stadtteilen Bockenheim und Hausen gelegen ist hier ein Ort entstanden für jede Menge gelebte Inklusion. Vor allem die ambulante Familienhilfe und die Abteilung Freizeit des Vereins benötigten zusätzlichen Platz. Auch eine integrative Krabbelstube hat auf dem Gelände ihren festen Platz. 2 Förderanträge, Investitionen für teilstationäre und ambulante Einrichtungen. Was wäre noch denkbar? 11

Anlage Zins- und Tilgungsszuschüsse ab 01.01.2014 - Darlehen mit mind. 3%iger Verzinsung pro Jahr - Zinszuschuss 2% pro Jahr - Laufzeit 1. Dekade 10 Jahre, 2. Dekade max. weitere 10 Jahre - Mindesthöhe Darlehen 22.000,00, maximal zuschussfähig 500.000,00 (bzw. 600.000,00 bei teilstationären oder inklusiven Einrichtungen und Wohnen = Wahlzuschuss entweder/ oder ) - Höhe der Tilgungssätze je nach Darlehensart - Tilgungszuschuss bei Gewährung von Zinszuschüssen durch öffentliche Hand zusätzlich möglich. Bedingungen analog Zinszuschuss 12

PKW-Förderung - Förderung von 2 Fahrzeugen in Folge - Weitere Fahrzeuge im Verhältnis 1/1 (1 KFZ aus Eigenmitteln, 1 KFZ Aktion Mensch usw.) - Nachweis des zuletzt aus Eigenmitteln gekauften Fahrzeuges (keine Gebraucht- oder Leasingfahrzeuge) - Neue Fahrzeugpalette ab Mitte Februar 2015, es gibt wieder VW im Angebot! - Förderfähig: Basismodell, bei Umbau höhere Motorisierung und der behindertengerechte Umbau, teilweise Sonderausstattung 13

Ferienmaßnahmen 2015 - Antragstellung ab 01.11.2014 möglich - Einreichungsfrist -> 31.03.2015 - NEU: Anhebung der Pauschale auf 35,00 pro Betreuer und Tag 14

Starthilfe - Aufbau eines neuen Dienstes, bis zu zwei Diensten an einem Standort möglich. Laufzeit 4 Jahre - Berufliche Fort- und Weiterbildung des geförderten Personals bis zu 2.000,00 pro Förderjahr - Aufbau von Angeboten in bestehenden Diensten. Laufzeit 3 Jahre Aufbau von neuen Angeboten (Unterscheidung zu vorhandenem Angebot durch Zielgruppen und/ oder Konzept) Nachhaltigkeit des Dienstes, auch ohne Förderung AM, ist gegeben - Sozialmedizinische Nachsorge gem. 43 Abs. 2 SGB V Strukturergänzung bestehender Dienste, auch wenn kein Dienst der sozialmedizinischen Nachsorge 15

Projekt Mitleben des Landesverbandes der LH Hessen 9 Lebenshilfen aus den unterschiedlichsten Regionen Hessens sind unentgeltlich Partner im Projekt Menschen mit geistiger Behinderung und intensivem Hilfebedarf wohnen mitten in der Gemeinde/ Stadt. Dieses Projekt fördert Aktion Mensch. Zur Abgrenzung von Vorhaben: Alle erhalten unabhängig davon Förderung durch Aktion Mensch: Starthilfen zur Etablierung eines neuen Konzeptes oder Zielgruppen in bestehende Dienste oder Aufbau eines neuen Dienstes (sofern noch keine Dienst für Ambulant Betreutes Wohnen vorhanden). 16

Förderaktion noch viel mehr vor - Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement vor Ort - Zuschüsse bis zu 5.000,00 - Lokale Ideen und Initiativen für ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung werden schnell und unbürokratisch unterstützt - Aktionstag 5. Mai 17

Die positive Auswirkung des Förderprogramms Inklusion! 18

Neues Förderprogramm Wohnen im Sozialraum und Investitionen Wohnen ab 01.01.2014 - Neue Wohnangebote mit bis zu 8 Plätzen, Laufzeit bis zu 3 Jahren Personalkostenförderung (70%, max. 120.000,00 ) zur Schaffung individueller Zugänge in den Sozialraum in Verbindung mit Investitionsförderung Wohnen (bis zu 40%, max. 200.000,00 in Verbindung mit Investitionen behinderungsbedingter Mehraufwand max. 250.000,00 ) - Konzeptentwicklung für mehr Sozialraumbezug von bestehenden Wohnangeboten, Platzzahl unabhängig, Laufzeit bis zu 1 Jahr Personal- oder Honorarkostenförderung (70%, max. 15.000,00 ) zur Schaffung individueller Zugänge in den Sozialraum 19

5 Menschen mit Hirnbeschädigungen Wohnen ambulant betreut in eigenen Wohnungen, Projekt der gemeinnützigen Stiftung Haus am Mühlenteich Ein barrierefrei errichtetes Reihenhaus, zentrumsnah, in einem barrierefreien Naherholungsgebiet liegend. Durch das barrierefreie Umfeld kann die Lebensgestaltung weitgehend selbständig erfolgen. Die Einbettung in das Zentrum und Naherholungsgebiet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für Kontaktaufbau und Freizeitgestaltung in Vereinen. Eine Personalkraft unterstützt die Menschen dabei. Investition und Projektförderung. Weitere Anträge werden gestellt -> warum möglich? 20

Förderaktion Barrierefreiheit Barrierefreiheit fördert Inklusion - Kleinteilige, investive Maßnahmen - Keine Großvorhaben - 5.000,00 (Eigenmitteln erwünscht, keine Pflicht) - Förderung zum Abbau von baulichen Barrieren im öffentlich zugänglichen Raum - Förderung technischer Gebrauchsgegenstände - Förderung zum Abbau von Barrieren -> über weitere wird gesprochen 21

Starthilfe Aufbau von ambulanten Diensten zur betrieblichen Inklusion Handlungsfeld Arbeit - 5 Jahre, degressiver Fördersatz (max. 250.000,00 über die gesamte Laufzeit) - Impulsförderung, daher entfällt die Regelung, max. 2 ambulante Dienste an einem Standort - Aufbau dauerhafter Strukturen Akquise und Platzierung von Beschäftigungsplätzen Vernetzung mit potentiellen Arbeitgebern, Qualifizierung etc. Information und Vertraut machen des Angebotes für Menschen mit Behinderung Personenkreis: Menschen mit Behinderung mit Zugang zu den Leistungen der WfbM Eigene Struktur, offenes und trägerübergreifendes Arbeiten 22

Starthilfe Aufbau von Büros Leichte Sprache Handlungsfeld Barrierefreiheit - 4 Jahre, degressiver Fördersatz (max. 250.000,00 über die gesamte Laufzeit) - Aufbau eines neuen Dienstes, Standortregelung max. 2 ambulante Dienste an einem Standort offen 23

Abgrenzung von Projekten und Vorhaben - Beantragung von Einzelprojekten, die aus dem Förderprogramm Inklusion heraus entstehen, sind ausdrücklich erwünscht - Förderaktion -> Förderprogramm Inklusion -> Förderaktion - Förderaktion -> Projektförderung -> Förderaktion - Förderprogramm Inklusion -> Förderaktion/ Projektförderung - Förderprogramm Inklusion -> Starthilfe - Usw. 24

Förderprogramm Inklusion Wohnen im Sozialraum Starthilfe Projekte/ Förderaktion Gestaltung von Strukturen und Prozessen Schaffung individueller Zugänge Strukturaufbau von Diensten Gute (wegweisende) Ideen Reine Netzwerkarbeit Wohnangebote Unterstützung Konzeptentwicklung Auf Dauer angelegt Auf Dauer angelegt Auf Dauer angelegt Zeitlich begrenzt 25

Kinder- und Jugendhilfe KJH Projektförderung Die Lebenshilfe Gießen wendet sich mit ihrem Projekt Auf Kurs älteren Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu. Die Separation der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung soll durch Freizeitangebote, die gemeinsam mit der Lebenshilfe und anderen Vereinen entwickelt werden, aufgehoben werden. Förderung eines Projektes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Aktion Mensch. Interessant, da Abgrenzung zu vorhandenen Angeboten FUD und Sophie-Scholl Schule. 26

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit! 27