Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Zentrale Merkmale Standardvorschläge zu Schlüsselprozessen der Hilfeplanung Sozialpädagogische Diagnose: Eine professionelle sozialpädagogische Diagnose (s.d.) ist ein zentraler Schlüsselprozess im Hilfeplanverfahren. Sie hat weichenstellende Funktion für die Auswahl einer passgenauen und erfolgreichen Hilfe und hilft, unnötige Kosten zu vermeiden. Konkretisierungen Überprüfung Materialien Mehrheitlich empfiehlt die AG-Hilfeplanung, einheitlich festzulegen sein, welche Fragen im Rahmen der sozialpädagogischen Diagnose immer zu behandeln sind, z.b.: Visualisierung des Adressatensystems (Genog. Netzwerkkarte, Soziog...) Klärung der wirtschaftlichen Situation der Familie Anamnese Erhebung von Wille, Ressourcen und Problemen der Familie Abweichende Meinungen einzelner Mitglieder des Adressatensystems Zielsetzungen aus Sicht aller Beteiligten für die Hilfe, die sich aus der s.d. ergeben. Unter Beteiligung der ASD-Fachkräfte sollte ein zeitlicher Rahmen für die s.d. festgelegt werden, der die Mindestanzahl und die maximale Zahl der notwendigen Gespräche definiert. Die AG Hilfeplanung empfiehlt eine durchschnittliche Anzahl von 5 Sitzungen, davon mindestens ein Hausbesuch. Sicherung der Überprüfbarkeit durch ein entsprechend gegliedertes Erhebungsformular bzw. entsprechende EDV-Masken. Organisationsvorschriften für das Hilfeplanungsund Beratungsteam der Stadt Fulda Ergebnisprotokoll Hilfeplanungsteam der Stadt Fulda (für Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe) Vorlage Erziehungs- und Beratungskonferenz des Landkreises Fulda Arbeitshilfe Zielkatalog der Stadt Fulda Formulare für den ersten Hilfeplan und die Hilfeplanfortschreibung der Stadt Fulda Hilfeplansystematik des Landkreises Fulda Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung, Landkreis und Stadt Fulda Erhebungsbögen, die im ASD Ulm im Rahmen eines Modellprojekts erarbeitet wurden. Hier insbesondere die tabella- Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 1 von 7 1
Die Zuständigkeit für die s. D. liegt grundsätzlich beim ASD. Bezogen auf die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der s.d. ist für eine möglichst hohe Offenheit und Transparenz gegenüber den Hilfeadressaten zu sorgen. Die AG Hilfeplanung hält eine uneingeschränkte Transparenz für richtig. Die S.D. ist allen Beteiligten, d.h. den Sorgeberechtigten/Vormund, ASD und angefragte Einrichtung, kenntlich zu machen. Sicherung der Überprüfbarkeit hängt von der zu definierenden Form ab. rische Übersicht zur Einschätzung von Problemen und Ressourcen Netzwerkkarte des Hauses am Komberg Erstkontakt zwischen ASD und Freiem Träger: Alle für die Hilfeleistung relevanten Informationen sind mit Wissen der Adressaten an den Leistungserbringer weiter zu leiten Gestaltung des Hilfeprozesses: Jede Hilfe zur Erziehung beginnt mit einer Orientierungsphase. In dieser Phase ist es Aufgabe des Leistungserbringers, die Angemessenheit der ausgewählten Hilfe zu prüfen, das Zieleinverständnis und die Kooperationsbereitschaft der Adressaten einzuwerben, - Antrag der Leistungsbezieher - Vorlage zur Entscheidungskonferenz - Entscheidung der Konferenz - Bericht der Kinder- und Jugendpsychiatrie (falls weniger als 2 Jahre vergangen) - Sonstige relevante Dokumente ( z.b. Abschlussberichte vorangegangener Hilfen.) Die Dauer der Orientierungsphase beträgt sechs bis zehn Wochen. Bei definierter maximalen Dauer der Orientierungsphase ist eine Überprüfung möglich durch den Vergleich der Daten (Hilfebeginn und Termin des ersten HPG) Vorschläge des Materialien des Hauses am Komberg: Erklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten Aktive und passive Schweigepflichtsentbindung Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 2 von 7 2
die Hilfeziele weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Orientierungsphase findet das erste Hilfeplangespräch (HPG) statt. Die zuständigen Fachkräfte des Leistungserbringers erstellen für das Hilfeplangespräch eine formlose schriftliche Vorlage mit den konkreten Hilfezielen. Hilfeplangespräche (HPG): Zuständig für die Terminierung des ersten und allen folgenden HPG ist der ASD. Termin, Uhrzeit, Ort und Beteiligte des nächstfolgenden HPG werden beim Erstkontakt bzw. am Ende jedes HPG vereinbart. Eine erneute schriftliche Einladung erfolgt dann nur nach Bedarf. Die Fachkraft des Leistungserbringers erinnert die Hilfeadressaten an den Termin. In das HPG sind neben der zuständigen ASD-Fachkraft immer die Sorgeberechtigten, die jungen Menschen und die fallzuständigen MitarbeiterInnen des Leistungserbringers einzubeziehen. Für die Einbeziehung der jungen Menschen am HPG ist im Einzelfall eine altersangemessene Form zu finden. Bei Bedarf sind in Abstimmung mit. Die HPG finden an unterschiedlichen Orten statt: im Amt, in der jeweiligen Einrichtung oder auch in der Wohnung der Familie. Leistungserbringers zu konkreten ( smarten ) Zielen beim ersten HPG, ersichtlich aus dem HPG-Protokoll. schriftliche Einladungen des ASD, die diese Anforderungen erfüllen bzw. durch die nachfolgenden HPG- Protokolle HPG-Protokoll oder Vermerk zu entsprechenden Rücksprachen mit Leistungserbringern. Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch, Gemeinnützige Schottener Reha Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 3 von 7 3
den Beteiligten weitere Fachkräfte einzuladen (z.b. Lehrer, Therapeuten u.a.) Die HPG finden regelmäßig in sechsmonatigem Abstand statt. Auf der Basis der langfristigen Hilfeziele werden in den HPG konkrete Ziele für die Zeit bis zum nächstfolgenden HPG zwischen allen Beteiligten vereinbart. Bezogen auf diese kurzfristig erreichbaren Handlungsziele wird im nächstfolgenden HPG die Zielerreichung gemeinsam geprüft. Für die Moderation des HPG ist grundsätzlich der ASD zuständig. Es ist aber möglich, diese Aufgabe an eine Fachkraft des beteiligten Leistungserbringers zu delegieren. Der ASD ist zuständig für die Abfassung des HPG-Protokolls. Das schriftliche HPG-Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen zu erstellen und allen Beteiligten zuzuleiten Die AG empfiehlt eine Beschränkung auf wenige (maximal 5) Handlungsziele, davon 1 ressourcenorientiertes Ziel, die konkret, unmissverständlich und überprüfbar (Stichwort SMART) sein müssen. Die Kompetenz der Fachkräfte, die HPG auch in schwierigen Situationen zu moderieren, sollte durch Fortbildungsangebote gestärkt werden. Es sollte ein Formular entwickelt werden, in welchem wichtige Inhalte und Vereinbarungen unmittelbar beim Gespräch handschriftlich festgehalten werden können. Ein solches Formular kann schnell kopiert und an alle Beteiligten weiter geleitet werden. Im HPG-Protokoll kann auf Auszüge des jeweils vorliegenden Entwicklungsberichts verwiesen werden. Einladung und Protokolle HPG-Protokolle HPG-Protokolle HPG-Protokolle Protokollformular Hilfeplangespräch, Haus am Komberg Protokollformular Hilfeplan, Landkreis Fulda Vorlage zum Hilfeplangespräch, Jugendhilfeverbund St. Elisabeth Im Vogelsbergkreis wurde ein solches Formular im Rahmen Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 4 von 7 4
Entwicklungsberichte: Entwicklungsberichte sind von den Fachkräften der Leistungserbringer zu erstellen und müssen dem ASD 5 Werktage vor dem HPG vorliegen.( Versand 7 Tage vorher) Die Entwicklungsberichte sollten einheitlich strukturiert sein und die relevanten Informationen in knapper, übersichtlicher Form enthalten. Die Entwicklungsberichte sind unter Mitwirkung der Hilfeadressaten zu verfassen und müssen auch deren Sichtweise erkennbar enthalten. Abweichende Einschätzungen der zuständigen Fachkräfte müssen für die Adressaten transparent sein. Beendigung der Hilfe: Eine reguläre Beendigung einer Hilfe erfolgt durch einen weichen Übergang in die Zeit ohne Hilfeleistung (Nachbetreuung oder Ausfädelung ). Dazu ist das durch die Leistungserbringer bereit gestellte Nachbetreuungsangebot zu nutzen. Bei Beendigung einer Hilfe zur Ist in separatem Dokument Standards in der Hilfeplanung beschrieben. Ist in separatem Dokument Standards in der Hilfeplanung beschrieben. Hinsichtlich der Terminierung von Handlungszielen wird empfohlen: wenn der Zeitraum bis zum nächsten Hilfeplangespräch gilt ist eine Terminangabe nicht notwendig, ansonsten erfolgt eine Zeitangabe Eingangsdatum Ergebnisprotokoll eines Bundesmodellprogramms für die Hilfeart Tagesgruppe entwickelt und hat dort zu einer deutlichen Erleich-terung geführt. Formulare zum Situationsbericht, Haus am Komberg Berichtsvorlage Jugendhilfeverbund St. Elisabeth Formular Hilfeplanfortschreibung und Hilfeplanabschluss der Stadt Fulda Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 5 von 7 5
Erziehung findet immer ein Abschlussgespräch statt. Teilnehmer dieses Abschlussgesprächs sind die zuständigen Fachkräfte des ASD und der Einrichtung sowie die Hilfeadressaten. Die Hilfeadressaten werden auch dann zum Abschlussgespräch eingeladen, wenn sie den Hilfeprozess vorzeitig beendet haben. Wenn die Hilfeadressaten zur Teilnahme am Abschlussgespräch nicht bereit sind, findet es zwischen den Vertretern des Jugendamtes und des Leistungserbringers statt. Zum Abschlussgespräch ist von Seiten der Einrichtung ein schriftlicher Abschlussbericht zu erstellen und dem Jugendamt zuzuleiten. Arbeitsgemeinschaft erzieherischer Hilfen in der Region Fulda AG 78 Das Abschlussgespräch dient der Reflektion der folgenden Themen: Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Hilfe Grad der Zielerreichung Perspektiven des Minderjährigen und seiner Familie. Von den Abschlussgesprächen ist ein schriftliches Protokoll durch den ASD Inhalte des Abschlussgespräches sind: gemeinsame Bewertung des Hilfeprozesses und verlaufs; vereinbaren Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 6 von 7 6
zu erstellen, das allen Beteiligten zur Verfügung gestellt wird. Das Abschlussgespräch findet jeweils vor der Ausfädelungs- bzw. Nachbetreuungsphase statt. der Nachbetreuung bzw. begründen, wenn keine Nachbetreuung statt finden soll. Der Verlauf der Nachbetreuung und die weitere Prognose wird durch den Leistungserbringer in einem kurzen Bericht dokumentiert. Übergreifende Empfehlung: Die AG Hilfeplanung empfiehlt die Erstellung eines oder mehrerer Leitfäden (z.b. zu Kostenbeteiligung der Eltern) für die Fachkräfte. Ein solcher Leitfaden sollte verabschiedete Standards und Verfahrensregeln der Jugendämter und der Einrichtungen sowie Informationen zu den Leistungsangeboten der Leistungserbringer (z.b. zur Nachbetreuung) enthalten. Solche Informationen sind zwar in den Qualitätsmanagementhandbüchern oder auch den Leistungsvereinbarungen bereits enthalten. Es ist aber nicht immer leicht, sie im Bedarfsfall schnell aufzufinden. Arbeitgemeinschaft erzieherische Hilfen in der Region Fulda AG 78 - Standards in der Hilfeplanung Stand: 25.11.09, aktualisiert 2.3.2011 Seite 7 von 7 7