Foto: Landratsamt Emmendingen Infoveranstaltung für Ehrenamtliche in Waldkirch und dem Elztal 09.05.2017
Zentrum Arbeit für Flüchtlinge (ZAF) BERATEN QUALIFIZIEREN - INTEGRIEREN Wir, das Zentrum Arbeit für Flüchtlinge (ZAF) in Emmendingen, leisten einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in die Arbeitswelt und damit in die Gesellschaft. Durch aktive Netzwerkarbeit mit Sozialverbänden, Kommunen und Ehrenamtlichen Helferkreisen bieten wir eine ganzheitliche Unterstützung mit Fokus auf Qualifizierung und Arbeitsvermittlung.
Text, Text Text Jobcenter - Kundenkreis Text Kunde beim Jobcenter kann nur sein, wer dem Arbeitsmarkt ohne Einschränkung zur Verfügung steht. Daher werden ausschließlich Personen, welchen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde vom Jobcenter betreut. Agentur für Arbeit - Kundenkreis Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren, die mindestens seit 3 Monaten in Deutschland sind (Ausweisdokument: BÜMA, Aufenthaltsgestattung, vorläufige Duldung), Flüchtlinge, deren Asylverfahren abgelehnt wurde (Ausweisdokument: Duldung) Flüchtlinge mit Bleibeperspektive Keine Betreuung für Flüchtlinge aus einem sicheren Herkunftsland (Balkanstaaten, Ghana und Senegal)
Unterstützung bei den ersten Schritten Anmeldung Kundentheke Vorlage des Bescheides über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft Nach Erhalt durch Sachbearbeiter: Ausfüllen Antragsunterlagen und Bereitstellung aller notwendigen Dokumente Hilfe beim Ausfüllen des Arbeitspaketes Begleitung des Kunden / der Kundin zum Erstgespräch beim persönlichen Ansprechpartner/in - Übersetzung - Bescheinigungen bisheriger Spracherwerb - Informationen zu Schulabschluss / Studienabschluss, Berufserfahrung, Zielberuf, Gesundheit, Familiäre Situation
Unterstützung bei weiteren Schritten I Anmeldung zum Integrationskurs bei der Sprachschule. Einreichung Anmelde- und Teilnahmebestätigungen der Sprachkursmodule Anerkennung der Bildungsabschlüsse. Erlernen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Grundlagen: - Unterstützung beim Spracherwerb außerhalb des Integrationskurses - Hilfe bei der Einbindung von Flüchtlingen in Vereine, lokale Netzwerke etc. Weitere Handlungsbedarfe: wie Behördengängen, Arztbesuchen, Wohnungssuche, Sicherstellung Kinderbetreuung
Unterstützung bei weiteren Schritten II Unterstützung bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt - Arbeitsgelegenheit (außerhalb 1. Arbeitsmarkt) - Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst etc.) - Unterstützung bei der Sammlung von Weiter- und Fortbildungsangeboten - Vermittlung von Ausbildungsstellen, Suche Studienfach und Platz (Stipendien) - Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen/Bewerbungsgespräch üben Hilfe bei der Vermittlung von beruflicher Erprobung. Unterstützung für den Kunden/die Kundin um erste Kenntnisse bzw. Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln. Dies kann geschehen in Form von: - Praktika sog. Maßnahme beim Arbeitgeber MAG - Minijobs, Teilzeit- und Vollzeitarbeit
Wer wird von der Arbeitsagentur betreut? Aufenthaltsstatus: Aufenthaltsgestattung (laufend), Duldung (abgelehnt)
Wer wird von der Arbeitsagentur betreut? Die Erlaubnis zur Beschäftigung erteilt die Ausländerbehörde. Sie wird in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes eingetragen. Unterschieden werden 3 Kategorien: Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Erwerbstätigkeit nicht gestattet
Wer wird von der Arbeitsagentur betreut? Eine flächendeckende Betreuung aller Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist nicht möglich. Die Arbeitsagentur ist Verwalterin der Arbeitslosenversicherung (in die geflüchtete Menschen noch nicht eingezahlt haben). Die Betreuung durch die Arbeitsagentur ist Ermessenssache.
Wer wird von der Arbeitsagentur betreut? Für die Arbeitsvermittlung wird mindestens ein Sprachniveau von A2 benötigt. Bei einem Sprachniveau unter A2 sollten die Geflüchteten motiviert und lerngewohnt sein (mindestens 10 Jahre Schulbesuch im Herkunftsland). Dann ggf. Vermittlung in Maßnahmen mit Sprachanteil
Wie ist der Zugang? E-Mail mit folgenden Infos schicken: - Aufenthaltsstatus, - derzeitiges Sprachniveau, - Dauer der Schuldbildung im Heimatland und ggf. Abschluss von Ausbildung/Studium, - Anliegen, - evtl. eine Telefonnummer für Rückfragen. freiburg.asylbewerber@arbeitsagentur.de Ansprechpartnerin: Rebecca Bergtholdt
Wie ist der Zugang? Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ein Termin vergeben. Kunden können nur dann bei uns registriert werden, wenn unser Kompetenzerhebungsbogen vollständig (mit allen Lebenslaufdaten) ausgefüllt wurde.
Jobcenter: Steffen Hauff E-Mail: ZAF-Emmendingen@jobcenter-ge.de Arbeitsagentur : Rebecca Bergtholdt E-Mail: freiburg.asylbewerber@arbeitsagentur.de ZAF Emmendingen: Freiburger Straße 20-79312 Emmendingen Sie finden weitere Informationen sowie auch einen Flyer auf der Homepage des Landkreises Emmendingen 13
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! 14