Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Borken

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Transkript:

Interessenbekundungsverfahren Borken IBV Name: Kontaktstelle: Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Borken Stadt Borken Im Piepershagen 17 46325 Borken Tel.: +49 2861 939-0 Fax: +49 2861 939-253 Ansprechpartner: 1. Beigeordnete Herrn Norbert Nießing norbert.niessing@borken.de 02861/939-101 Projektbeschreibung Beteiligte Hauskoordinaten: 1.315 Verfahrensgegenstand: Die Stadt Borken unternimmt bereits seit vielen Jahren große Anstrengungen, das Stadtgebiet an eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Für die Außenbereiche des Stadtgebiets mit etwa 1600 Hauskoordinaten wurde eine Markterkundung mit Stichtag 23.08.2016 durchgeführt und ein Marktversagen festgestellt. Verfahrensgegenstand ist die Vorbereitung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahme zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen NGA-Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Gebiete im Stadtgebiet Borken. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Kartenmaterial. Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) dient der Vorbereitung eines sich später anschließenden Auswahl-/Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen im Rahmen des IBV wird ein Antrag auf Zuwendungen für das Projektgebiet gestellt. In einem weiteren Schritt werden vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln durch den Bund

und/oder das Land Nordrhein-Westfalen, die Angaben aus dem IBV einem sich anzuschließenden Auswahl-/Vergabeverfahren zugrunde gelegt. Gegenstand der Dienstleistung Beschreibung des Auftrags und der Ziele, welche der Auftraggeber damit verfolgt: Die Stadt Borken bittet um Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches IBV in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, also nicht um eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Stadt nicht möglich ist. Daher soll vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung auf Basis nachfolgender Richtlinien eine Beihilfe zum Ausbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung gewährt werden: Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 in Verbindung mit der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15.06.2015 und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 20/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (EU 2014/C 193/30) in der jeweils gültigen Fassung. Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils gültigen Fassung. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-6-0228.22900 v. 15.8.2008 sowie das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen - Infrastrukturrichtlinie, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2016 IV A 2-31 - 01 in der jeweils gültigen Fassung. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum RdErl. des

Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IIB2.0228.22904.03.02 vom 19. April 2016 in der jeweils gültigen Fassung. Die Stadt Borken verfolgt das Ziel, NGA-Bandbreiten flächendeckend in allen Ortsteilen und Außenbereichen zu erreichen und entsprechende Netze aufzubauen bzw. aufbauen zu lassen. Die Stadt beabsichtigt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur die Voraussetzungen für die zielgerichtete Erschließung der bislang noch unterversorgten NGA-Gebiete (in denen Marktversagen festgestellt wurde) zu schaffen. Im Regelfall sollen durch die Maßnahmen in den weißen NGA-Flecken Netze aufgebaut werden, die Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr ermöglichen, mindestens jedoch 30 Mbit/s. Fördergegenstand kann sein: Die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastruktur für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwerts der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze. Die im IBV eingereichten Konzepte und Vorschläge werden ausgewertet und dienen als Informationsgrundlage bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens informiert. Die Stadt Borken behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Ergänzende Unterlagen, insbesondere die detaillierte Lage des Projektgebietes und ggf. Gewerbeansiedlungen können unter o.a. Adresse angefordert werden. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens zulässig.

Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung: Darstellung zur Installation bzw. dem Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Haushalte im Stadtgebiet als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen. Der Netzbetreiber hat neben dem technischen Konzept weitere Unterlagen vorzulegen: Detaillierter Zeit-, Kosten- und Projektplan Kartografische Darstellung des Gebiets Angaben zu Bandbreiten im Down- und Upload je Hausanschluss Im Folgenden werden Mindestanforderungen an ein technisches Konzept näher erläutert, welche sich u.a. an den Standards des Breitbandbüros des Bundes orientieren und als Hilfestellung dienen sollen: Darstellung und Beschreibung der aktiven und passiven Elemente der technischen Lösung Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt (Down-, Upload) Angaben zu Mindestbandbreiten beim Endkunden (Down-, Upload) Im Falle einer Eintragung in die Vectoring-Liste: Vorlegen der Eintragungsbestätigung der listenführenden Stelle für jeden betroffenen KVZ, inkl. deren Kennzeichnung in der kartografischen Darstellung Georeferenzierte kartografische Darstellung der bereits verfügbaren Netze und der Ausbauplanung (z.b. Standorte der DSLAMs, Verteilerpunkte von Koaxnetzen, Funkanlagen, Muffen, Röhrchenverteiler usw.), inklusive der Anbindungen (z.b. Richtfunkstrecken mit Angabe der Antennenhöhe über Grund und der Hauptsenderichtung (HSR) in Grad, Glasfasertrassen usw.) und Abdeckungsbereiche (z. B. KVZ- Zonen, Funkfeldplanung (WLL-Sektoren, verwendete Frequenzbänder), FTTB/H Abdeckung usw.) Tabellarische Aufstellung über die Zuordnung der Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) nach Hausnummern und Geo-Koordinaten zu den verbundenen KVZ oder Schaltverteilern, sowie Zuordnung zu den verbundenen HVt. Sofern ein Netzbetreiber ein technisches Konzept vorlegt, hat er darüber hinaus eine tabellarische und eine kartografische Darstellung (Shape-Datei) des betroffenen Ausbauvorhabens vorzulegen. In dieser Darstellung sollte klar erkennbar sein:

welche Hausanschlüsse nach einem eigenwirtschaftlichen Ausbau mit welchen Bandbreiten versorgt werden können bzw. im Falle einer Korrektur der Ist-Versorgung heute bereits versorgt werden wo und welche aktiven und passiven Elemente der technischen Lösung verwendet werden, um die geforderten Bandbreiten an die Endkunden heranzuführen im Falle einer Eintragung in die Vectoring-Liste: Kennzeichnung des bzw. der betroffenen KVZ inkl. deren Bezeichnung Es ist grundsätzlich gewünscht und gefordert, dass der einschlägige Netzbetreiber auf bestehende Infrastrukturen im Projektgebiet zurückgreift. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass Infrastrukturen der örtlichen Stadtwerke und des Kreises hier angefragt werden können: - Stadtwerke Borken, Ostlandstr. 9, 46325 Borken, Herrn Klemens Bruns, E-Mail: bruns@stadtwerke-borken.de, Tel. 02861/936-121 - Stadtwerke Rhede, Industriestr. 15, 46414 Borken, Herrn Jens Bürger, E-Mail: buerger@stadtwerke-rhede.de, Tel. 02872/937270 - Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbh, Erhardstr. 11, 48683 Ahaus, Frau Katharina Reinert, E-Mail: reinert@wfg-borken.de, Tel. 02561/97999-50 Ergänzend sind folgende Nachweise vorzulegen: Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Down- und Upload (symmetrisch) flächendeckend, mindestens jedoch für 95 % der im Projektgebiet liegenden Teilnehmeranschlüsse gewährleisten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich erwünscht. Sollte das technische Konzept mehrere Technologien vorsehen, sind die jeweiligen Technologien zu beschreiben. Für die jeweiligen Teilnehmeranschlüsse im Projektgebiet ist dann die vorgesehene Technologie anzugeben. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur ist so auszugestalten, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer höheren Qualität (z.b. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Es ist sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung mindestens sieben Jahre ab Inbetriebnahme dem Zuwendungszweck entsprechend zur Verfügung stehen (Zweckbindungsfrist). Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages über die passive Infrastruktur mit dem Diensteanbieter.

Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzulegen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann (Meilensteinplan). Das Unternehmen hat zudem die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Bei den jeweiligen Förderprogrammen sind Mindestanforderungen zur Antragsstellung (Betreibermodell oder Wirtschaftlichkeitslückenmodell) zu erbringen. Im Rahmen der Interessenbekundung sind daher durch den Anbieter die Anlage 2 (Angaben des Bieters) und je nach Modell die Anlage 3 (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder die Anlage 4 (Betreibermodell) auszufüllen und der Interessenbekundung beizufügen. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht. Dabei können Unternehmen insbesondere Änderungen am erreichbaren Versorgungsgrad vornehmen. Die entsprechenden Angaben sind im Nebenangebot aufzunehmen. Dabei ist auch darzustellen, wie sich die Versorgungssituation in den Teilen des Projektgebietes ändert, die durch das Nebenangebot nicht unmittelbar erschlossen werden. Weiteres Verfahren Auswahlverfahren Ausschlaggebend für eine Auswahl im Rahmen eines möglichen späteren Ausschreibungsverfahrens sind z.b. die folgenden Punkte: Kosten für eine möglichst flächendeckende Versorgung in den einzelnen Ortsteilen, Siedlungsbereichen, Außenbereichen und Gewerbegebieten Garantierter Versorgungsgrad (im Sinne jederzeit anschließbarer Haushalte) ein Jahr bzw. zwei Jahre nach Vertragsabschluss Leistungsstärke des technischen und kaufmännischen Konzeptes Zeitplan für den Netzaufbau nach Vertragsabschluss Nachhaltigkeit sowie Zukunftssicherheit des vorgesehenen Netzausbaus auch bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen und wachsenden Bedarf. Zusätzliche Angaben zum Anbieter werden ebenfalls abgefragt: Unternehmensbeschreibung mit Mitarbeiteranzahl

Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten gem. 6 TKG bzw. 68/69 TKG sofern vorhanden Angaben zur RIPE-Mitgliedschaft (sofern vorhanden) Nachweise über die notwendige Finanzkraft zur Umsetzung des Vorhabens Referenzen (auf Verlangen zusätzlich vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen) Umsatz der letzten drei Jahre (auf Verlangen). Fristen Fristbeginn: 30.11.2016 Fristende: 13.01.2017 Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte der förderfähigen Gebiete in der Stadt Borken Anlage 2: Excel-Tabelle: Angaben des Bieters Anlage 3: Excel-Tabelle zur Berechnung und Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke Anlage 4: Excel-Tabelle zur Berechnung und Nachweis des Betreibermodells Weitere Daten die bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden können: Excel-Tabelle über die förderfähigen/unterversorgten Adressen Shape-Datei zu den förderfähigen Gebieten Shape-Datei zu den förderfähigen/unterversorgten Adressen