2. Ausfertigung-und Verkündung des Gesetzes über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern

Ähnliche Dokumente
1. Personalvertretungsrecht für die Anstalt "Zweites Deutsches Fernsehen"; hier: Entwurf eines Staatsvertrages

1. Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung;

1024. Kabinettsitzung am 14. Oktober 1969

Gesetz über die jüdischen Kultusgemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen Vom (GV. NW. S. 424)

I. Bundesangelegenheiten [vgl Sitzung des Bundesrates] Die Landesregierung tritt dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bei.


SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode

Vom 29. März 1984 (GV. NW S. 593; KABl S. 130)

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 14 / Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zu dem Staatsvertrag

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 26. Juni 2012

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8

Bundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bericht und Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/2701. des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März I.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow

Quelle: Fundstelle: Nds. GVBl. 2008, 258 Gliederungs-Nr: Verordnung über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBankVO) Vom 12.


Satzung des FSC Rheda e.v.

LANDTAG NORDRHE'N-WESTFALEN 16. WAHlPERtOOE VORLAGE 16/ 4647

4. Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

Vereinssatzung Freibad Lichtenau

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vorlage zur Kenntnisnahme

Allgemeine Vorschriften

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

S a t z u n g über Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck

Gesetz- und Verordnungsblatt

Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein

Quelle: Verordnung. Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2013 (GVBl. S. 689)

vom (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, Königsbrunn.

Staatsvertrag. der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag) Inhaltsübersicht.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Impressum Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße Düsseldorf Fon 0211/ Fax 0211/

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 folgendes Gesetz beschlossen:

vom... Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gebührensatzung. für den Rettungsdienst der Stadt Stolberg (Rhld.) vom

1. a) Wahl von drei Richtern am Bundesverfassungsgericht. b) Wahl des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (als solchen)

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz FBAG) *)

Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Gesetz- und Verordnungsblatt

SATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom

Amtliche Bekanntmachungen

Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004


1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation

S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v.

Verordnung zur Durchführung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Rindfleischetikettierungsverordnung-RiFIEtikettV)

Lähmt die Frauenquote die Arbeit der Verwaltungsräte der nordrhein-westfälischen Studentenwerke?

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Beschlußempfehlung und Bericht

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017

Bericht und Beschlussempfehlung

2125 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

1 Einrichtung der Schiedsstelle und deren Geschäftsstelle

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Transkript:

I. Landesangelegenheiten 1. Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken a) Die Landesregierung billigt den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken in der mit Kabinettvorlage des Ministers für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten vom 27. Mai 1970 vorgelegten Fassung. Der Vertrag ist nach der Unterzeichnung dem Landtag zur Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 LV zuzuleiten. b) Der Ministerpräsident ermächtigt den Minister für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten, in seinem Namen für das Land Nordrhein-Westfalen den Staatsvertrag zu unterzeichnen. 2. Ausfertigung-und Verkündung des Gesetzes über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Innenminister unterzeichnet. Vgl. 1042. Kabinettsitzung. 3. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen keine Bedenken. Innenminister und Finanzminister unterzeichnet. Vgl. 1043. Kabinettsitzung. 4. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer

zur Änderung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer keine Bedenken. Innenminister und Finanzminister unterzeichnet. 5. Ausfertigung und Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Siebtes Besoldungsänderungsgesetz - 7. LBesÄndG -) Die Landesregierung erhebt gegen das am 21. Mai 1970 vom Landtag in 3. Lesung verabschiedete Siebte Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Siebtes Besoldungsänderungsgesetz - 7. LbesÄndG) keine Bedenken - gegen die Stimme des Innenministers, bei Stimmenthaltung des Ministers für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten. Finanzminister und Innenminister unterzeichnet. Vgl. 1043. Kabinettsitzung. 6. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes keine Bedenken. Innenminister, Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr und Justizminister unterzeichnet. Vgl. 1021. Kabinettsitzung. 7. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes keine Bedenken. Minister für Ernährung, Landwirtscha und Forsten und Minister für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten unterzeichnet. 8. Ausfertigung und Verkündung des Landesblindengeldgesetzes

Die Landesregierung erhebt gegen das am 21. Mai 1970 vom Landtag in 3. Lesung verabschiedete Landesblindengeldgesetz keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Arbeitsund Sozialminister unterzeichnet. Vgl. 1045. Kabinettsitzung. 9. Ausfertigung und Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Die Landesregierung erhebt gegen das am 21. Mai 1970 vom Landtag in 3. Lesung verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG) keine Bedenken. Innenminister, Finanzminister, Arbeits- und Sozialminister und Justizminister unterzeichnet. Vgl. 1039. Kabinettsitzung. 10. Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Zehnten Strafrechtsänderungsgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden Die Verordnung zur Bestimmung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Zehnten Strafrechtsänderungsgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Innenministers vom 8. Juni 1970 mit der Maßgabe ausgefertigt, daß 2 folgende Fassung erhält: "Die Verordnung tritt am 1. Juli 1970 in Kra." 11. Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach 12 PaßG zuständigen Verwaltungsbehörden Die Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Paßgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Innenministers vom 8. Juni 1970 ausgefertigt. 12. Entwurf einer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz Die "Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz" wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für

Wirtscha, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1970 - wie in der Kabinettsitzung vom 6. Februar 1970 beschlossen - ausgefertigt. 13. Entwurf einer Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 2517/69 des Rates und Nr. 2637/69 der Kommission Die Verordnung über Zuständigkeiten nach den Verordnungen (EWG) Nr. 2517/69 des Rates und Nr. 2637/69 der Kommission wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtscha und Forsten vom 14. Mai 1970 ausgefertigt. 14. Entwurf einer Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten Die Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung über meldep ichtige Tierkrankheiten wird vorbehaltlich etwaiger Einwendungen der zuständigen Landtagsausschüsse in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtscha und Forsten vom 20. Mai 1970 ausgefertigt. 15. Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Zuwendungen an: 1. Folkwang-Kammerorchester e. V., Essen, 2. Rheinisches Kammerorchester Köln, 3. Kammerorchester Tibor Varga e. V. Detmold Gemäß 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Betrages von 50.000 DM an das Folkwang-Kammerorchester e. V., Essen, von 60.000 DM an das Rheinische Kammerorchester Köln und von 60.000 DM an das Kammerorchester Tibor Varga e. V. Detmold aus Überschußmitteln des Westdeutschen Rundfunks erteilt. 16. Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Zuwendungen an die Einrichtungen für die Nachwuchsförderung in Schauspiel, Gesang und Tanz sowie für die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses Gemäß 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag der Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung folgender Beträge für die Zeit vom 1. Oktober 1970 bis zum 30. September 1971 aus Überschußmitteln des Westdeutschen Rundfunks an nachfolgende Einrichtungen erteilt: Folkwang-Hochschule Essen (Tanz) : 195.000 DM,

Opernstudio Köln (Gesang) : 225.000 DM, Opernstudio Düsseldorf (Gesang) : 225.000 DM, Gesellscha für Publizistische Bildungsarbeit e. V., Düsseldorf (Journalisten): 187.500 DM. Zusätzlich erteilt die Landesregierung ihr Einverständnis zur Zahlung eines Betrages von 312.500 DM für die Zeit vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1971 zugunsten der Schauspielschule Bochum. 17. [17. Personalia] 18. Festsetzung der Fahndungskostenentschädigung für Kriminalpolizeibeamte als Aufwandsentschädigung Die den Kriminalbeamten zur Abgeltung der ihnen im Außendienst entstehenden Aufwendungen gezahlte Fahndungskostenentschädigung in Höhe von 50 DM monatlich wird als Aufwandsentschädigung festgesetzt. 19. Zusammenschluß der Rheinischen Heimstätte GmbH., Düsseldorf, Westfälisch- Lippischen Heimstätte GmbH., Dortmund, Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft "Rote Erde" GmbH., Münster und "Rheinisches Heim" GmbH., Bonn, zu einer "Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen mbh für Städtebau, Wohnungswesen und Agrarordnung", Düsseldorf Dem Zusammenschluß [Text, s. o.] wird auf der Grundlage der Entwürfe eines Gesellscha svertrages und Mantelvertrages in der Fassung der Anlagen zur Kabinettvorlage des Ministers für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten vom 11. Juni 1970 sowie der in seinem Schreiben vom 20. April 1970 abgegebenen Erklärung zugestimmt. Vgl. 1052. Kabinettsitzung. 20. [20.-34. Personalia] 35. Bund/Länder-Kommission für Bildungsplanung Die Landesregierung stimmt dem von der Bund/Länder-Verhandlungskommission vorgelegten Entwurf eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer gemeinsamen Kommission für Bildungsplanung zu. Die Kabinettmitglieder verständigen sich dahin, daß als Vertreter der Landesregierung in der Kommission - nach dem jeweils betre enden Sachgebiet - der Kultusminister bzw. der für die Hochschulen zuständige Minister, als dessen erster Stellvertreter der Finanzminister, benannt werden. Vgl. 1052. Kabinettsitzung.

[II. Personalia] III. Außerhalb der Tagesordnung 1. Zweijahreshaushalt für 1971 und 1972 Die Landesregierung hält an der Absicht fest, den nächsten Etat als Zweijahreshaushalt für die Jahre 1971 und 1972 aufzustellen. 2. Sitzung des Bundesrates am 26. Juni 1970 Die Landesregierung beau ragt die das Land in der Bundesratsitzung am 26. Juni 1970 vertretenden Kabinettmitglieder, sich über die Stimmabgabe zu den einzelnen Beratungspunkten zu verständigen. 3. Die nächste Kabinettsitzung findet am Dienstag, dem 30. Juni 1970, 11.00 Uhr, statt (Ortsangabe folgt noch).