I. Landesangelegenheiten 1. Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken a) Die Landesregierung billigt den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken in der mit Kabinettvorlage des Ministers für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten vom 27. Mai 1970 vorgelegten Fassung. Der Vertrag ist nach der Unterzeichnung dem Landtag zur Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 LV zuzuleiten. b) Der Ministerpräsident ermächtigt den Minister für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten, in seinem Namen für das Land Nordrhein-Westfalen den Staatsvertrag zu unterzeichnen. 2. Ausfertigung-und Verkündung des Gesetzes über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Innenminister unterzeichnet. Vgl. 1042. Kabinettsitzung. 3. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen keine Bedenken. Innenminister und Finanzminister unterzeichnet. Vgl. 1043. Kabinettsitzung. 4. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer
zur Änderung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer keine Bedenken. Innenminister und Finanzminister unterzeichnet. 5. Ausfertigung und Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Siebtes Besoldungsänderungsgesetz - 7. LBesÄndG -) Die Landesregierung erhebt gegen das am 21. Mai 1970 vom Landtag in 3. Lesung verabschiedete Siebte Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Siebtes Besoldungsänderungsgesetz - 7. LbesÄndG) keine Bedenken - gegen die Stimme des Innenministers, bei Stimmenthaltung des Ministers für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten. Finanzminister und Innenminister unterzeichnet. Vgl. 1043. Kabinettsitzung. 6. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes keine Bedenken. Innenminister, Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr und Justizminister unterzeichnet. Vgl. 1021. Kabinettsitzung. 7. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes keine Bedenken. Minister für Ernährung, Landwirtscha und Forsten und Minister für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten unterzeichnet. 8. Ausfertigung und Verkündung des Landesblindengeldgesetzes
Die Landesregierung erhebt gegen das am 21. Mai 1970 vom Landtag in 3. Lesung verabschiedete Landesblindengeldgesetz keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Arbeitsund Sozialminister unterzeichnet. Vgl. 1045. Kabinettsitzung. 9. Ausfertigung und Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Die Landesregierung erhebt gegen das am 21. Mai 1970 vom Landtag in 3. Lesung verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG) keine Bedenken. Innenminister, Finanzminister, Arbeits- und Sozialminister und Justizminister unterzeichnet. Vgl. 1039. Kabinettsitzung. 10. Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Zehnten Strafrechtsänderungsgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden Die Verordnung zur Bestimmung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Zehnten Strafrechtsänderungsgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Innenministers vom 8. Juni 1970 mit der Maßgabe ausgefertigt, daß 2 folgende Fassung erhält: "Die Verordnung tritt am 1. Juli 1970 in Kra." 11. Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach 12 PaßG zuständigen Verwaltungsbehörden Die Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Paßgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Innenministers vom 8. Juni 1970 ausgefertigt. 12. Entwurf einer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz Die "Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz" wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für
Wirtscha, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1970 - wie in der Kabinettsitzung vom 6. Februar 1970 beschlossen - ausgefertigt. 13. Entwurf einer Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 2517/69 des Rates und Nr. 2637/69 der Kommission Die Verordnung über Zuständigkeiten nach den Verordnungen (EWG) Nr. 2517/69 des Rates und Nr. 2637/69 der Kommission wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtscha und Forsten vom 14. Mai 1970 ausgefertigt. 14. Entwurf einer Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten Die Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung über meldep ichtige Tierkrankheiten wird vorbehaltlich etwaiger Einwendungen der zuständigen Landtagsausschüsse in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtscha und Forsten vom 20. Mai 1970 ausgefertigt. 15. Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Zuwendungen an: 1. Folkwang-Kammerorchester e. V., Essen, 2. Rheinisches Kammerorchester Köln, 3. Kammerorchester Tibor Varga e. V. Detmold Gemäß 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Betrages von 50.000 DM an das Folkwang-Kammerorchester e. V., Essen, von 60.000 DM an das Rheinische Kammerorchester Köln und von 60.000 DM an das Kammerorchester Tibor Varga e. V. Detmold aus Überschußmitteln des Westdeutschen Rundfunks erteilt. 16. Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Zuwendungen an die Einrichtungen für die Nachwuchsförderung in Schauspiel, Gesang und Tanz sowie für die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses Gemäß 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag der Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung folgender Beträge für die Zeit vom 1. Oktober 1970 bis zum 30. September 1971 aus Überschußmitteln des Westdeutschen Rundfunks an nachfolgende Einrichtungen erteilt: Folkwang-Hochschule Essen (Tanz) : 195.000 DM,
Opernstudio Köln (Gesang) : 225.000 DM, Opernstudio Düsseldorf (Gesang) : 225.000 DM, Gesellscha für Publizistische Bildungsarbeit e. V., Düsseldorf (Journalisten): 187.500 DM. Zusätzlich erteilt die Landesregierung ihr Einverständnis zur Zahlung eines Betrages von 312.500 DM für die Zeit vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1971 zugunsten der Schauspielschule Bochum. 17. [17. Personalia] 18. Festsetzung der Fahndungskostenentschädigung für Kriminalpolizeibeamte als Aufwandsentschädigung Die den Kriminalbeamten zur Abgeltung der ihnen im Außendienst entstehenden Aufwendungen gezahlte Fahndungskostenentschädigung in Höhe von 50 DM monatlich wird als Aufwandsentschädigung festgesetzt. 19. Zusammenschluß der Rheinischen Heimstätte GmbH., Düsseldorf, Westfälisch- Lippischen Heimstätte GmbH., Dortmund, Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft "Rote Erde" GmbH., Münster und "Rheinisches Heim" GmbH., Bonn, zu einer "Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen mbh für Städtebau, Wohnungswesen und Agrarordnung", Düsseldorf Dem Zusammenschluß [Text, s. o.] wird auf der Grundlage der Entwürfe eines Gesellscha svertrages und Mantelvertrages in der Fassung der Anlagen zur Kabinettvorlage des Ministers für Wohnungsbau und ö entliche Arbeiten vom 11. Juni 1970 sowie der in seinem Schreiben vom 20. April 1970 abgegebenen Erklärung zugestimmt. Vgl. 1052. Kabinettsitzung. 20. [20.-34. Personalia] 35. Bund/Länder-Kommission für Bildungsplanung Die Landesregierung stimmt dem von der Bund/Länder-Verhandlungskommission vorgelegten Entwurf eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer gemeinsamen Kommission für Bildungsplanung zu. Die Kabinettmitglieder verständigen sich dahin, daß als Vertreter der Landesregierung in der Kommission - nach dem jeweils betre enden Sachgebiet - der Kultusminister bzw. der für die Hochschulen zuständige Minister, als dessen erster Stellvertreter der Finanzminister, benannt werden. Vgl. 1052. Kabinettsitzung.
[II. Personalia] III. Außerhalb der Tagesordnung 1. Zweijahreshaushalt für 1971 und 1972 Die Landesregierung hält an der Absicht fest, den nächsten Etat als Zweijahreshaushalt für die Jahre 1971 und 1972 aufzustellen. 2. Sitzung des Bundesrates am 26. Juni 1970 Die Landesregierung beau ragt die das Land in der Bundesratsitzung am 26. Juni 1970 vertretenden Kabinettmitglieder, sich über die Stimmabgabe zu den einzelnen Beratungspunkten zu verständigen. 3. Die nächste Kabinettsitzung findet am Dienstag, dem 30. Juni 1970, 11.00 Uhr, statt (Ortsangabe folgt noch).