Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom , Rev , Rev

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Transkript:

Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16-1- Geschäftsordnung "Ethische Fallberatung" St.-Antonius-Hospital Eschweiler Version 2.5 (Überarbeitet nach Sitzung vom 19.09.2012) Version 2.6 (Überarbeitet nach Sitzung vom 10.08.2016) 1. Präambel (1) 1.1. Ethik-Fallberatung Als Ethik-Fallberatungen werden strukturierte Besprechungen verstanden, bei denen ein konkreter Behandlungsfall unter ethischen Gesichtspunkten diskutiert wird. Diese Besprechung ist möglichst prospektiv, verschiedene Behandlungsoptionen werden in ihren Konsequenzen und Gründen erörtert, ethisch bewertet mit dem Ziel bei der Festlegung eines gemeinsam getragenen Behandlungskonzepts zu helfen. Ethik- Fallberatungen können von allen an der Entscheidung bzw. Behandlung Beteiligten beantragt werden (z. B. Mitarbeitende aus den verschiedenen Berufsgruppen). 1.2. Konsensorientierung der ethischen Fallberatung Das Ziel der ethischen Fallberatung ist eine im Konsens erarbeitete Empfehlung, die in der Dokumentation dargelegt wird. Sie entbindet die Beteiligten nicht von ihrer jeweiligen professionellen Verantwortung. In der Beratung können verschiedene Handlungswege in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung bezüglich medizinischer, pflegerischer oder anderer Aspekte erörtert oder ein Katalog von ethisch empfehlenswerten Maßnahmen entwickelt werden. Alle relevanten Entscheidungsträger des Behandlungsteams oder ihre Vertreter sollten an der Besprechung teilnehmen. 1.3. Vertraulichkeit Ethische Fallberatungen finden in einem Spannungsfeld zwischen den moralisch-praktischen Diskursen, rechtlichen Vorgaben und persönlichen Wertüberzeugungen statt und bedürfen einer besonderen Vertraulichkeit. Anonymisierte Dokumentationen sollten daher so abgefasst werden, dass einerseits wahrheitsgemäß die Ergebnisse der Beratung dargelegt werden,

Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16-2- andererseits ein offener und aufrichtiger Beratungsprozess dadurch nicht gefährdet wird. 2. Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen: 2.1. die Kompetenz für die verbindliche Einberufung einschließlich der organisatorischen Vorbereitung liegt bei einer der folgenden Personengruppen: 2.1.1. Pflegedienstleitung oder Stellvertreter 2.1.2. Ärztlicher Direktor oder Stellvertreter 2.1.3. Leitender Seelsorger oder Stellvertreter 2.1.4. Vorsitzender des Ethikkomitees oder Stellvertreter 3. Indikationen zu ethischen Fallberatungen 3.1. Ethische Fallberatungen sind indiziert bei: 3.1.1. Unsicherheiten bezüglich des bestehenden Behandlungskonzeptes 3.1.2. Meinungsverschiedenheiten im Team, die nicht im Rahmen einer Teambesprechung gelöst werden konnten 3.1.3. Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Behandlungsstiles 3.1.4. Unklarheiten über den aktuellen Patientenwillen (Bedeutung von Patientenverfügungen) 3.1.5. Strittigen Fragen zur Therapiezieländerung (Verzicht auf Therapiemaßnahmen wie z. B. Beatmungstherapie, Dialyse, Reanimation; Reduktion von Therapiemaßnahmen; Beendigung von Therapiemaßnahmen) 3.1.6. Fragen der Mittelallokation 3.2. Beispiele für ethische Fallberatungen sind: 3.2.1. schwierige Pflegesituationen, z.b. aufbrechende Tumore, zerfallendes übelriechendes Gewebe; 3.2.2. Verweigerung von Essen und Trinken 3.2.3. Aggressivität oder grob störendes Verhalten; 3.2.4. Entscheidung zwischen palliativem oder kurativem Therapieansatz; 3.2.5. Urteil über den Sinn lebensverlängernder Maßnahmen;

Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16-3- 3.3. Ethische Fallberatungen sind nicht indiziert bei Nichtbeachtung professioneller Richtlinien oder Nicht-Vorliegen eines ethischen Problems, z.b. bei: 3.3.1. Disput über rein fachlich-medizinische und / oder pflegerische Inhalte 3.3.2. Kooperations- und Kommunikationsdefiziten zwischen Berufsgruppen 3.3.3. Emotionaler Überforderung 3.3.4. Akuten Notfallsituationen 4. Zeitpunkt der Einberufung einer ethischen Fallberatung: 4.1. Eine ethische Fallberatung muss nach der Einberufung möglichst bald, spätestens innerhalb von drei Werktagen stattfinden. 4.2. Die Einberufung einer ethischen Fallberatung durch eine der genannten Personen (siehe auch Punkt 2) ist bindend. 5. Teilnehmer der ethischen Fallberatung: 5.1. Jedes Mitglied des Behandlungsteams (Ärzte, Pflege, Seelsorge, Reha- Team, Sozialdienst etc.), welches in die unmittelbare Problematik bzw. Fragestellung eingebunden ist, kann an der ethischen Fallberatung teilnehmen. Pro betroffener Berufsgruppe sollte mind. 1 Vertreter an der Fallberatung teilnehmen. 5.2. Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen soll alle relevanten Mitglieder des Behandlungsteams, die für die Klärung der betreffenden Fragestellungen notwendig sind, identifizieren und benennen. Hierzu können ggf. auch Angehörige oder der Patient selbst geladen werden, wenn das Behandlungsteam des Patienten dies für sinnvoll erachtet. 5.3. Die Organisation der ethischen Fallberatung erfolgt durch den Verantwortlichen für die Einberufung der Fallberatung in Kooperation mit dem Sekretariat der Geschäftsleitung.

Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16-4- 6. Ablauf 6.1. Der Antragsteller wendet sich an eine der unter 2.1 genannten Verantwortlichen mit der Bitte um Einberufung einer ethischen Fallberatung. 6.2. Der Antragsteller füllt einen kurzen schriftlichen Antrag (siehe Formblatt) aus. 6.3. Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen prüft, ob es sich um ein ethisches Problem im Sinne von 3.1 handelt und nicht andere Probleme im Vordergrund stehen. 6.4. Handelt es sich nicht um ein ethisches Problem im Sinne von 3.1, klärt der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen gegebenenfalls zusammen mit dem Dienstvorgesetzten oder interdisziplinär, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind (zum Beispiel Teambesprechung). 6.5. Wird der Antrag durch den Verantwortlichen für die Einberufung ethischer Fallberatungen nach gründlicher Prüfung abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit in einem zweiten Schritt diesen Antrag auf ethische Fallberatung dem Ethikkomitee zur Prüfung vorzulegen. Dieses entscheidet dann endgültig. 6.6. Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen nimmt Kontakt mit einem der Moderatoren auf. 6.7. Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen legt zusammen mit dem Moderator, Co-Moderator, Beobachter, Teilnehmer, Zeitpunkt und Ort fest und lädt die Teilnehmer schriftlich ein in Kooperation mit dem Sekretariat der Geschäftsleitung. 6.8. Der Chefarzt/die Abteilungsleitung wird über die Einberufung einer ethischen Fallberatung informiert. 6.9. Der Moderator führt die ethische Fallberatung nach dem Arbeitsschema "Ethische Fallberatung" durch. Der Co-Moderator führt das Protokoll als Ergebnisbericht nach der Vorlage Arbeitsschema Ethische Fallberatung. 6.10. Der Zeitbedarf für eine ethische Fallberatung beträgt ca. 60 Minuten.

Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16-5- 6.11. Die Evaluation des Protokolls erfolgt innerhalb 1 Stunde nach der Sitzung durch den Moderator: Unterschrieben, dokumentenecht, kurz und knapp, sachlich richtig, mit Bemerkung versehen: vorgelesen und bestätigt? Die Evaluation des Moderators durch den Beobachter erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach der Fallberatung. Die Evaluation des Moderators: Gesamtbewertung, Atmosphäre, alle zu Wort gekommen, alles nach Fragebogen erfasst, ethischer Konflikt formuliert, Empfehlung und Ergebnis verfasst, Schwächen benannt, Verbesserungsmöglichkeiten formuliert? 6.12. Das Protokoll der ethischen Fallberatung wird beim Vorsitzenden des Ethikkomitees hinterlegt. Auf Verlangen wird dem Personenkreis unter 2.1. sowie dem Chefarzt/Stellvertreter der jeweiligen Klinik durch den Vorsitzenden Einsicht gewährt werden. In der Patientenakte erfolgt durch den behandelnden Arzt eine entsprechende Dokumentation, dass eine ethische Fallberatung stattgefunden hat mit Datum, Zeit und Ergebnis der Fallberatung. 7. Planung des weiteren Vorgehens 7.1. Das Ergebnis der Fallberatung beinhaltet die konkreten Empfehlungen bzw. Mitteilungen einschließlich der Festlegung, wer diese überbringt bzw. mitteilt. Die Empfehlungen enthalten auch ggf. weitere organisatorisch zu planende Schritte, z.b. auch notwendige weitere Besprechungen, die sich unmittelbar aus der ethischen Fallberatung ergeben.

Ethische Fallberatung Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16-6- Formular Antrag /Ablauf-Dokumentation Ethische Fallberatung, St.-Antonius-Hospital Antragsteller(in) ethische Fallberatung: Hiermit beantrage ich eine ethische Fallberatung mit folgendem Thema (kurz darstellen): Name des betroffenen Patienten Geburtsdatum: Station / Bereich Datum / Unterschrift Antragsteller Name des Verantwortlichen für die ethische Fallberatung Entscheidung über den Antrag: Dem Antrag wurde stattgegeben Begründung der Entscheidung (nach Kriterien Geschäftsordnung Punkt 3) Ja Nein Benennung des Moderators Benennung des Protokollführers Festlegung des Co-Moderators Datum, Unterschrift, Funktion (1) U Fahr et al. Empfehlungen für die Dokumentation von Ethik-Fallberatungen. Ethik Med 2010