Was ist nach einem Todesfall zu tun? Nach Eintritt des Todes Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist; Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen Benachrichtigen der engsten Angehörigen Verträge und Verfügungen zusammenstellen (Geburts- oder Heiratsurkunde, Personalausweis; Bestattungsvorsorge; Willenserklärung Feuerbestattung, Patientenverfügung) Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall Bestatter auswählen; Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle veranlassen; Klären, welche Aufgaben die Angehörigen selbst übernehmen möchten ggf. Zeitfestlegung der Aufbahrung der verstorbenen Person in einer Trauerhalle Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung informieren Bestattung planen (Sarg, Totenkleidung etc.); Grabart bestimmen (Wahl oder Reihengrab bei Erdoder Feuerbestattung); Festlegung einer neuen Grabsteile oder evtl. vorhandenes Grab verlängern (Friedhofsverwaltung) Ein bis drei Tage nach dem Todesfall Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier und bei dem Friedhofsträger für die Bestattung Orgelspiel oder andere musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen Floristen: Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle/Aussegnungshalle bestellen Sarggesteck, Kranz- und Blumenschmuck bestellen; Kranzschleife drucken lassen Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle/Aussegnungshalle bestellen Trauerkarten und Danksagungen bestellen Adressen für Trauerkarten zusammenstellen Zeitung: Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen (Anzeigenschluss beachten!) Pfarrer oder Redner informieren Trauerkaffee oder Traueressen nach der Beerdigung/Trauerfeier in einem Cafe oder Restaurant bestellen Seite 1
Nach der Beisetzung/Trauerfeier Entgegennahme der Kondolenzliste und Fotos der Trauerfeier; Danksagungen ggf. Abrechnung mit berufsständischen Organisationen ggf. Abrechnungen mit Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen, Firmen, Behörden Gegenüber der Bundesversicherungsanstalt Berlin Rentenansprüche geltend machen oder bei den Landesversicherungsanstalten : Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig) Beamtenversorgung Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst Umbestellung der Post ; Meldung der Anschrift des Verstorbenen bei der Post zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen. Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen); Regelung der Haus- /Wohnungsschlüssel; Regulierung der Heizungsanlage; Abstellen von Gas und Wasser Kündigung von bestehenden Verträgen, Mitgliedschaften, Abos: Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen; Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung; Kündigen der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc.); Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen; Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittellieferungen etc.) Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten) Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern; Benachrichtigung evtl. Kreditgeber Fälligkeit von Terminzahlungen Benachrichtigung der Geschäftspartner wenn erforderlich Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars oder eines Steuerberaters Vor der Beerdigung 1. Todesbescheinigung Der Arzt stellt den Tod fest. Dieser schreibt die Todesbescheinigung (2-fach blau, 1 grauer Umschlag, evtl. auch 1 x rosa und/oder 1 x gelb) aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus stellt diese Todesbescheinigung der dortige Arzt aus und muss vom dortigen Standesamt beurkundet werden. Seite 2
2. Benachrichtigung der nächsten Angehörigen Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister und sonstige Angehörige sollten vom Todesfall verständigt werden. 3. Ansprechpartner anlässlich eines Sterbefalls Beerdigungsinstitute, diese entlasten Sie gerne von vielen folgenden genannten Tätigkeiten a) Festlegung des Beerdigungstermins in Abstimmung mit den Angehörigen und evtl. der für die betreffende Konfession zuständigen Stelle b) Grabauswahl treffen (in Zusammenarbeit mit der Friedhofsverwaltung) c) Benachrichtigung der Friedhofsverwaltung 4. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt Der Sterbefall ist unverzüglich dem Standesamt des Sterbeortes durch einen nahen Angehörigen des Verstorbenen oder ein individuell wählbares Bestattungsunternehmen mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens an dem darauffolgenden Werktag des Todestages beim Standesamt erfolgen. Beispiel: Der Tod eines am Freitagnachmittag, Samstag oder Sonntag Verstorbenen ist somit spätestens am folgenden Montag anzuzeigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus muss vom dortigen Standesamt die Beurkundung vorgenommen werden. Nachstehende Dokumente sind zum Standesamt mitzubringen: Todesbescheinigung vom Arzt und grauer Umschlag (evtl. 1 x rosa und/oder 1 x gelb) bei einem nicht natürlichem Tod (z. B. Unfall, Selbstmord, Mord) die Freigabeerklärung der Staatsanwaltschaft Familienstammbuch oder Eheurkunde oder Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen Personalausweis des Anzeigenden, damit er sich beim Standesamt ausweisen kann Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen Das Standesamt stellt für Zwecke der Sozialversicherung gebührenfrei Sterbeurkunden aus. Weitere Sterbeurkunden können gegen Gebühr ausgefertigt werden (z. B. für die Mitteilung an Versicherungen). Seite 3
5. Benachrichtigung des Pfarramtes Wird eine kirchliche Bestattung gewünscht, ist das zuständige Pfarramt zu informieren. Zum Pfarramt ist die Sterbeurkunde mitzunehmen. 6. Überführung des Verstorbenen Der Verstorbene ist in die Leichenhalle des Bestattungsortes zu überführen. Über das Unternehmen, welches die Überführung vornimmt, erfolgt in der Regel auch die Totenwäsche, der Bezug des Sarges etc. 7. Benachrichtigung von Versicherungen Insbesondere Lebensversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen zu Bauspardarlehen, private Unfallversicherungen sind vom Todesfall zu benachrichtigen. Oftmals ist die Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 24 oder 48 Stunden nach Eintritt des Todes vorgeschrieben. 8. Bestellung von Blumenschmuck für die Beerdigung/Grabpflege 9. Benachrichtigung von weiteren Bekannten Der Zeitpunkt der Beerdigung sollte den übrigen Verwandten, Bekannten, Schulkameraden und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden (ebenso Vereinen oder Vereinigungen, denen der Verstorbene angehörte). 10. Bestellung der Sargträger Wenn eigene Sargträger gewünscht werden, sollte dies mit dem örtlichen Pfarramt bzw. mit dem Bestatter abgesprochen werden. 11. Zusammenkunft nach der Beerdigung Sofern nach der Beerdigung noch eine Zusammenkunft in einer Gaststätte vorgesehen ist, sollte eine entsprechende Reservierung gemacht werden. 12. Finanzielle Inanspruchnahme Sofern die Hinterbliebenen auf die Abhebung von Konten des Verstorbenen angewiesen, jedoch nicht verfügungsberechtigt sind, muss sofort mit dem Nachlassrichter Verbindung aufgenommen werden. Seite 4
Nach der Beerdigung 1. Mitteilung des Sterbefalls an die sonstigen Versicherungen Wenn der Verstorbene einer Sterbekasse, Begräbniskasse oder einem Bestattungsverein angehört hat, ist der Gesellschaft der Sterbefall zu melden, da von dieser Vereinigung Beträge für die Begräbniskosten bezahlt werden. Wenn der Verstorbene bei einer privaten Krankenkasse versichert war, ist die Auszahlung des Sterbegeldes zu erfragen/beantragen. Prüfen von bestehenden Lebensversicherungen bezüglich der Auszahlung der Versicherungssumme. Beim Tode infolge eines Arbeitsunfalls zahlt die Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ein Sterbegeld. Prüfung, ob noch eine Fortzahlung des Gehaltes oder Lohns des Verstorbenen etwa für einen Monat oder länger zu erfolgen hat. Mitteilung an die Rentenversicherung oder Pensionskasse (auch wegen einer evtl. Hinterbliebenenrente). Ggf. Mitteilung an die Landwirtschaftliche Alterskasse. Prüfung sonstiger Versicherungen, ob sie gekündigt oder geändert werden müssen oder weiterhin bestehen sollen, z.b. Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung. 2. Überprüfung sonstiger Verträge Z B. Mietvertrag (muss mit der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden, beim Tod des Mieters erlöscht der Vertrag nicht automatisch), Bausparvertrag, Abwicklung von Bankkonten. 3. Regelung des Nachlasses Prüfung, ob der/die Verstorbene ein Testament hinterlassen oder hinterlegt hat. 4. Unterhaltung der Grabstätte Die Grabpflege ist zu regeln. Bis zur Aufstellung eines Grabsteines sollte ein Holzkreuz mit Namen des Verstorbenen am Grab aufgestellt werden. Grabsteine dürfen nur von einem Fachbetrieb aufgestellt werden. Vor der Aufstellung muss dafür bei der Friedhofsverwaltung eine Genehmigung zu beantragt werden. Seite 5