Instrumente der Auftragsklarheit und des Berichtswesens im Landkreis Teltow-Fläming Kurzdarstellung

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Transkript:

Instrumente der Auftragsklarheit und des Berichtswesens im Landkreis Teltow-Fläming Kurzdarstellung Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung E-Mail: jugendamt@teltow-flaeming.de, Tel. 03371 608 3400

Inhalt Instrumente Auftragsklarheit/Berichtswesen... 2 I. Vorbemerkung... 2 II. Ziele... 2 1. Ziele Landkreis und Kommune... 2 2. Gemeinsame Entwicklungsziele... 3 III. Zeitliches Ablaufschema (Kreislauf)... 4 1. Jahresgespräche... 5 2. Antragstellung... 5 3. Antragsbearbeitung... 5 4. Verwendungsnachweis... 5 IV. Schlussbemerkung... 5

Instrumente Auftragsklarheit/Berichtswesen I. Vorbemerkung Bei der Aufgabenerfüllung im Leistungsbereich 11 bis 14 SGB VIII ist eine Interaktion mehrerer Beteiligter mit individuellen Aufgaben notwendig, wie Jugendamt - steuern, planen, fördern, beraten, evaluieren Kofinanciers vor Ort (Städte und Gemeinden) - steuern, planen, fördern Anstellungsträger für Fachkräfte - fachlich entwickeln, Dienst beaufsichtigen, Teams und Konzepte entwickeln Die Instrumente der Auftragsklarheit und des Berichtswesens haben dabei eine zentrale Bedeutung. Sie ermöglichen einerseits den Trägern und Fachkräften vor Ort ein flexibles Arbeiten und erlauben andererseits der Verwaltung, ihre formalisierten Abläufe der Planung, Steuerung, Förderung und Evaluation damit in Einklang zu bringen. II. Ziele Ziele als zentraler Bezugspunkt der Auftragsklarheit sind: - schaffen von Transparenz unter allen Beteiligten, - verfügbar und vergleichbar machen von Jahresarbeitsplan und dem zugehörenden Sachbericht (bilden eine Einheit), - ermöglichen einer Erfolgskontrolle im Sinne des 79a SGB VIII (überprüfen - anwenden weiterentwickeln Konsequenzen von Erfolgen, Teil- und Misserfolgen), - planen und steuern der Angebote und - sicherstellen der Qualitätsentwicklung. 1. Ziele Landkreis und Kommune Die gemeinsamen Ziele ergeben sich aus den Zielen des Landkreises Teltow-Fläming und den jeweiligen Zielen der kofinanzierenden Kommune. Ziele des Landkreises Teltow-Fläming (LK TF) Diese ergeben sich aus: - Dem Leitbild des LK Teltow-Fläming Miteinander Leben und die Zukunft gestalten, - Dem strategischen Ziel des Leitbildes des LK TF Der Landkreis Teltow-Fläming ist kinder- und familienfreundlich, - Mittelfristige Entwicklungsziele des Jugendamtes, wie - Unterstützung des Ausbaus von präventiven Angeboten, - Sozialräumliche Vernetzung von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe mit Ziele der kofinanzierenden Kommune Diese ergeben sich aus: - (Ziel 1) - (Ziel 2) - (Ziel 3) Seite 2 von 5

weiteren Angeboten, - Ausbau der Trägervielfalt, - Den Produktzielen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, - Dem Konzept für Jugendarbeit und Sozialarbeit an Schule im Landkreis Teltow- Fläming für den Zeitraum 2015 bis 2017, - Überprüfung der konzeptionellen Ausrichtung der sozialpädagogischen, - Aufbau und Weiterentwicklung von Kooperationsstrukturen zwischen Schule und Jugendhilfe, - Umsetzung der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe, - Weiterentwicklung des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Der Verteilung der Personalstellen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für den Zeitraum 2015 bis 2017, - Den Qualitätsstandards der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und - Dem Jugendförderplan in der jeweils aktuellen Fassung. 2. Gemeinsame Entwicklungsziele Aus den Leitzielen des Landkreises wie z.b.: - der sozialräumlichen Vernetzung mit weiteren Angeboten, - der Schaffung einer Willkommens- und Anerkennungskultur im Landkreis, - der Anregung junger Menschen zu gesellschaftlicher Mitbestimmung, - dem Ausbau von präventiven Angeboten und - der Förderung von Angeboten beim Übergang von der Schule ins Berufsleben und den Zielen der ko-finanzierenden Kommune werden dann die gemeinsamen Entwicklungsziele erarbeitet. In die gemeinsamen Entwicklungsziele fließen außerdem ein: - die aktuellen kommunalen Entwicklungen, - die Vorgaben der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreises Teltow-Fläming für den Zeitraum 2015 bis 2017 sowie - die Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming. Seite 3 von 5

III. Zeitliches Ablaufschema (Kreislauf) Im zeitlichen Ablaufschema ist der Kreislauf von der Einreichung des Antrages bis zur Abgabe des Verwendungsnachweises dargestellt. Das Jahresgespräch bildet den Beginn des Antragsverfahrens. Darauf baut sich für die Träger die Antragsstellung mit Jahresarbeitsplan auf. Durch die Verwaltung erfolgen dann die Prüfung/Bearbeitung des Antrages, die Bescheiderteilung und die Verwendungsnachweisprüfung. IV. Quartal Antragstellung/ Jahresarbeitsplan 2 III. Quartal Jahresgespräche Austausch und Auswertung/ Zielfestlegung 1 3 I. Quartal Prüfung/ Antragsbearbeitung /Zuwendungsbescheid 4 II. Quartal Verwendungsnachweisprüfung aus Vorjahr, Auswertung Seite 4 von 5

1. Jahresgespräche Bestandteile der Jahresgespräche sind - die Abstimmung zwischen Kommune und Jugendamt durch: a. Austausch und Auswertung zu den Sachberichten, zu aktuellen kommunalen Entwicklungen und deren konkrete Bedeutung für die Kommune, Klärung von Handlungsbedarfen, b. Abstimmung zu gemeinsamen Zielen, - die Abstimmung zwischen Kommunen, Jugendamt und einzelnen Trägern mit Vereinbarung von in der Regel 2 bis 3 Entwicklungszielen je Einrichtung entsprechend den gemeinsamen Zielen von Landkreis und Kommune 1, - die Erstellung eines Gesamtprotokolls mit Festlegung aller vereinbarten Entwicklungsziele pro Kommune. 2. Antragstellung Grundlage für die Antragstellung ist der Antrag zur Förderung im Leistungsbereich 11 bis 14 SGB VIII (Formulare über Homepage des Landkreises, einschließlich Beleglisten) mit - dem Jahresarbeitsplan (über Online-Eingabe) mit den messbar gemachten Handlungszielen, - dem Gesamtprotokoll des Jahresgespräches. 3. Antragsbearbeitung Nach Prüfung/Bearbeitung des Antrages ergeht ein Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid mit Auflagen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks. 4. Verwendungsnachweis Grundlage für die Abrechnung der Zuwendung ist das Formular Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Beleglisten des Landkreises. Dazu gehören - der zahlenmäßige Nachweis und - die Sachberichte MBJS und Landkreis (über Online-Eingabe mit anschließendem Ausdruck). IV. Schlussbemerkung Mit den Instrumenten der Auftragsklarheit und des Berichtswesens werden: - für Landkreis und Kommune die Planbarkeit der Angebote verbessert und smarte Zielsetzungen möglich, - die Angebote in ihrem Bestand gestärkt und gefestigt, so dass sie dem Träger Planungssicherheit bieten und - für die einzelnen Angebote oder Projekte eine praktische Arbeitshilfe und eine hilfreiche Sprachregelung geschaffen. Luckenwalde, 25.07.2016 1 Die Beteiligung der Fachkräfte erfolgt gesondert über den einzelnen Träger im Rahmen seiner Dienst- und Fachaufsicht. Seite 5 von 5