Generelle Vorbemerkung: Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I) Studienordnungen sind etwas anderes als Staatliche Prüfungsordnungen. Studienordnungen bestimmen sich nach den sachlichen Erfordernissen für das Studium des Faches Katholische Theologie; sie werden vom Fach erstellt und durch die Universität erlassen. Studienordnungen sind eine akademische und keine staatliche Angelegenheit. Sie sind keine Kopie der Staatlichen Prüfungsordnungen. In Bezug auf die Staatlichen Prüfungsordnungen müssen Studienordnungen nur sicherstellen, daß das, was die Staatliche Prüfungsordnung vorschreibt, durch eine Studienordnung auch erreicht werden kann. Ansonsten sieht eine Studienordnung inhaltlich vielfach anders aus als eine Staatliche Prüfungsordnung. Die hier vorgelegten Hinweise für das Studium des Faches Katholische Theologie ermöglichen ein sachgemäßes Studium; wer an ihnen sein Studium orientiert, erfüllt gleichzeitig die Erfordernisse, welche die Staatliche Prüfungsordnung vorschreibt. Für Fragen des Studiums des Faches Katholische Theologie sind deshalb nur die Professoren, Dozenten, Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Lehrbeauftragte zuständig, die gerne und ausführlich beraten und Hilfestellung zum Studium geben, nicht jedoch das Staatliche Prüfungsamt. Für Fragen, welche die Staatliche Prüfungsordnung betreffen, ist allein das Staatliche Prüfungsamt zuständig. Während des Studiums werden qualifizierte (d. h. mindestens mit "Ausreichend" benotete) Proseminarscheine, Hauptseminarscheine und Oberseminarscheine erworben. Sie verbleiben das Eigentum dessen, der sie in den Seminaren erworben hat; mit ihnen kann das sachgemäße Studium jederzeit nachgewiesen werden; diese Scheine können im Falle des Universitätswechsels auch an anderen Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland und an den Universitäten des Auslands anerkannt werden. Sie werden nicht dem Staatlichen Prüfungsamt vorgelegt. Aufgrund der Vorlage der im Studium erworbenen benoteten Pro-, Haupt- und Oberseminarscheine werden von den hauptamtlichen Dozenten des Faches Katholische Theologie die Dokumente ausgestellt, die das Staatliche Prüfungsamt in Köln bei der Examensanmeldung in Köln benötigt (und nur hier auch gültig sind); das sind: Leistungsnachweise, Qualifizierte Studiennachweise, Zwischenprüfungszeugnisse, Bescheinigungen über den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums. Ohne die Vorlage der zuvor genannten qualifizierten Pro-, Haupt- und Oberseminarscheine wird keines dieser vom Staatlichen Prüfungsamt geforderten Dokumente, die nur bei diesem Amt gültig sind, von den hauptamtlichen Dozenten des Faches Katholische Theologie ausgestellt. II. Grund- und Hauptstudium für das Lehramt der Sekundarstufe I, der Sonderpädagogik (Schwerpunktfach), der Primarstufe (Schwerpunktfach) 1. Aufteilung der Anzahl der Semesterwochenstunden Die vorgeschriebene Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) beträgt insgesamt mindestens 42 SWS. Es ist zweckmäßig, diese Stundenzahl aufzuteilen auf 18 SWS für das Grundstudium und 24 SWS für das Hauptstudium.
Im Grundstudium sind die 18 SWS folgendermaßen aufzuteilen: 16 SWS für das Studium der vier Grunddisziplinen der Katholischen Theologie, also je 4 SWS für Biblische Theologie (A), restlichen 2 SWS sind nach freier Wahl einer der genannten Grunddisziplinen der Katholischen Theologie zuzuordnen. Die 24 SWS des Hauptstudiums sind folgendermaßen aufzuteilen: 16 SWS auf die vier Grunddisziplinen der Katholischen Theologie, also je SWS für Biblische Theologie (A), restlichen 8 SWS sind nach freier Wahl mit je 4 SWS zwei der genannten Grunddisziplinen der Katholischen Theologie zuzordnen (Schwerpunktstudium). 2. Leistungsnachweise Im Grundstudium: wird aufgrund der Vorlage von 3 mindestens mit "Ausreichend" benoteten Proseminarscheinen (PS-Scheine) und aufgrund des Nachweises der belegten Mindeststundenzahl in den vier Grunddisziplinen der Katholischen Theologie im Grundstudium das "Zwischenpüfungszeugnis im Fach Katholische Theologie" ausgestellt. Das Grundstudium wird bestätigt aufgrund der Vorlage eines PS-Scheins in der "Einführung in die Biblische Theologie" (A) und der "Einführung in die Praktische Theologie" (D). Der dritte PS-Schein kann entweder in der "Einführung in die Historische Theologie" (B) oder in der "Einführung in die Systematische Theologie" (C) erworben werden. Die Einführung in den 4. Bereich muss durch eine Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden. Im Hauptstudium sind 2 Leistungsnachweise (LN) und 2 Qualifizierte Studiennachweise in den vier Grunddisziplinen der Theologie (Biblische Theologie, Historische Theologie, Systematische Theologie, Praktische Theologie) zu erbringen. In welcher Disziplin ein Leistungsnachweis oder ein Qualifzierter Studiennachweis erbracht wird, ist den Studierenden freigestellt. Sämtliche für das Staatliche Prüfungsamt bestimmen Dokumente (Leistungsnachweise, Qualifizierte Studiennachweise) werden nur aufgrund der Vorlage von mindestens mit "Ausreichend" benoteten Hauptseminarscheinen aus den vier Grunddisziplinen der Theologie ausgestellt. III. Nur für das Lehramt Sonderpädagogik (Primarstufe: weiteres Unterrichtsfach) Grund- und Hauptstudium 1. Aufteilung der Anzahl der Semesterwochenstunden Die vorgeschriebene Semesterwochenstundenanzahl (SWS) beträgt insgesamt mindestens 21 SWS. Es ist zweckmäßig, diese Stundenzahl aufzuteilen auf 8 SWS für das Grundstudium und 13 SWS für das Hauptstudium. Im Grundstudium sind die 8 SWS aufzuteilen auf die 4 Grunddisziplinen der Katholischen Theologie, also je 2 SWS für Biblische Theologie (A), Historische Theologie (B), Systematische Theologie (C), Praktische Theologie (D).
Die 13 SWS des Hauptstudiums sind folgendermaßen aufzuteilen: 8 SWS auf die vier Grunddisziplinen der Katholischen Theologie, also je 2 SWS für Biblische Theologie (A), restlichen 5 SWS sind nach eigener Wahl auf mindestens zwei der vier genannten Grunddisziplinen zu verteilen (Schwerpunktstudium). 2. Leistungsnachweise Im Grundstudium wird aufgrund der Vorlage von 3 mindestens mit "Ausreichend" benoteten Proseminarscheinen (PS-Scheine) und aufgrund des Nachweises der belegten Mindeststundenzahl die "Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums im Fach Katholische Theologie" ausgestellt. Das Grundstudium wird bestätigt aufgrund der Vorlage eines PS-Scheins in der "Einführung in die Biblische Theologie" (A) und der "Einführung in die Praktische Theologie" (D). Der dritte PS-Schein kann entweder in der "Einführung in die Historische Theologie" (B) oder in der "Einführung in die Systematische Theologie" (C) erworben werden. Die Einführung in den 4. Bereich muss durch eine Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden. Im Hauptstudium sind 1 LN und 2 Qualifizierte Studiennachweise zu erbringen. 1 LN wird ausgestellt aufgrund der Vorlage eines mindestens mit "Ausreichend" benoteten Hauptseminarscheins (HS-Schein) aus der Praktischen Theologie (D), 1 Qualifizierter Studiennachweis wird ausgestellt aufgrund der Vorlage eines benoteten HS-Scheins aus der Biblischen Theologie (A). 1 weiterer Qualifizierter Studiennachweis wird ausgestellt aufgrund der Vorlage eines benoteten HS-Scheins aus der Historischen Theologie (B) oder der Systematischen Theologie (C). IV. Weitere wichtige Hinweise: 1. Für sämtliche Studiengänge im Fach Katholische Theologie sind grundlegende Kenntnisse in den klassischen Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch dringend erwünscht. Zur Bildung eines selbständigen Urteils in Katholischer Theologie sind sie unverzichtbar. Entsprechend den Vereinbarungen des Faches Katholische Theologie der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät mit dem Fach Katholische Theologie der Philosophischen Fakultät sind Lateinkenntnisse und Grundkenntnisse in Griechisch zum Besuch der Lehrveranstaltungen in Biblischer Theologie, Historischer Theologie und Systematischer Theologie erforderlich. Entsprechende Sprachkurse werden im Fach Katholische Theologie der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät und in der Philosophischen Fakultät angeboten (Latein und Griechisch in den klassischen Philologien sowie Hebräisch im Martin-Buber-Institut). 2. Das Studium in allen Studiengängen (außer Sonderpädagogik) umfasst die Teilnahme an einem fachdidaktischen Praktikum - in der Regel im Hauptstudium - mit mindestens 10 Schulstunden Hospitation und einer selbständig gehaltenen Unterrichtsstunde. Die Schulpraktischen Studien werden durch eine verpflichtende Übung mit näheren Informationen begleitet. 3. Wissenschaftliche Arbeit: für die Wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der 1. Staatsprüfung siehe die Bestimmungen der staatlichen Prüfungsordnung.
4. Die Lehrveranstaltungen des Faches Katholische Theologie in der Philosophischen Fakultät sind integraler Bestandteil des Lehrangebots in Katholischer Theologie an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät. Sämtliche im Fach Katholische Theologie an der Philosophischen Fakultät belegten SWS und sämtliche dort erworbenen Pro-, Haupt- und Oberseminarscheine sind selbstverständlich gültige und anerkannte Studienleistungen auch im Fach Katholische Theologie an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät. 5. An der Universität zu Köln immatrikulierte Studierende können als Zweithörer an der Universität Bonn sämtliche Vorlesungen sowie Pro- und Hauptseminare der Katholisch- Theologischen Fakultät belegen; an der Universität in Bonn erworbene Pro- und Hauptseminarscheine werden selbstverständlich anerkannt. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, haben in Köln immatrikulierte Studierende auf einem im Sekretariat der Universität Bonn erhältlichen Formblatt innerhalb der von der Universität Bonn bekanntgegebenen Frist einen Antrag auf Zulassung als Zweithörer zu stellen; mit diesem Antrag ist ein "Anmeldeschein für Zweithörer" der Universität Köln oder ersatzweise eine Studienbescheinigung für das Antragssemester vorzulegen ( 12 der Einschreibungsordnung der Universität Bonn. 6. Die vier Grunddisziplinen der Katholischen Theologie (Biblische Theologie, Historische Theologie, Systematische Theologie, Praktische Theologie) werden von der Staatlichen Prüfungsordnung "Bereiche" genannt, denen im einzelnen (vom Selbstverständnis des Faches aus gesehen recht willkürlich) folgende "Teilgebiete" zugeordnet werden: Biblische Theologie (A): Teilgebiete: A 1 (Einleitung in das Alte und Neue Testament) A 2 (Exegese und Theologie alttestamentlicher Textgruppen) A 3 (Exegese und Theologie neutestamentlicher Textgruppen) Historische Theologie (B): Systematische Theologie (C): Epochen der Kirchengeschichte oder zentrale Themen der Kirchengeschichte im Längsschnitt Teilgebiete: C 1 (Gott - Schöpfung - Heilsgeschichte) C 2 (Das Heil in Jesus Christus und seine Vermittlung durch die Kirche) C 3 (Der Mensch und seine sittliche Verantwortung) Praktische Theologie (D): Teilgebiete: D 1 (Liturgie und Dienste der Kirche) D 2 (Grundfragen religiöser Bildung und Erziehung) D 3 (Theorie und Praxis des Religionsunterrichts) Das Fach Katholische Theologie gliedert sich selbst in folgende wissenschaftliche Disziplinen:
Biblische Theologie: Historische Theologie: Systematische Theologie: Praktische Theologie: Altes Testament Neues Testament Kirchengeschichte des Altertums Kirchengeschichte des Mittelalters Kirchengeschichte der Neuzeit Fundamentaltheologie Ökumenische Theologie Dogmatik Moraltheologie / Ethik Christliche Gesellschaftslehre Liturgiewissenschaft Pastoraltheologie und Homiletik Religionspädagogik Kirchenrecht Missionswissenschaft 7. Die Studierenden erhalten zu Beginn ihres Studiums eine Literaturliste mit der Grundlagenliteratur für alle vier Grunddisziplinen der Katholischen Theologie. Die gesamte Literatur, die auf dieser Liste verzeichnet ist, ist von allen Studierenden im Verlaufe des Studiums zu bearbeiten, um einen erfolgreichen Abschluß des Studiums erreichen zu können. Das Literaturverzeichnis ist zur leichteren Orientierung für die Studierenden nach den "Bereichen" und "Teilgebieten" der Staatlichen Prüfungsordnung gegliedert.