Vergabe. Ferber. Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im. Vergaberecht. Eine Praxisanleitung PDF. E-Book

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Transkript:

Vergabe Ferber > Praxisratgeber Vergaberecht Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht Eine Praxisanleitung PDF E-Book

Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht

Ferber > VERGABERECHT PRAXISRATGEBER Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht Eine Praxisanleitung herausgegeben von Thomas Ferber, Dipl.-Mathematiker und langjähriger Key-Account-Manager bei Sun Microsystems mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention sowie Autor der Titel Fristen im Vergabeverfahren sowie Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Referent der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Straße 192 50735 Köln Internet: www.bundesanzeiger-verlag.de Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Themenportal unter www.das-vergabeportal.de Beratung und Bestellung: Tel.: +49 (0) 221 97668-240 Fax: +49 (0) 221 97668-271 E-Mail: vergabe@bundesanzeiger.de ISBN (Print): 978-3-8462-0564-8 ISBN (E-Book): 978-3-8462-0565-5 2016 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Dies gilt auch für die fotomechanische Vervielfältigung (Fotokopie/Mikrokopie) und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Hinsichtlich der in diesem Werk ggf. enthaltenen Texte von Normen weisen wir darauf hin, dass rechtsverbindlich allein die amtlich verkündeten Texte sind. Herstellung: Günter Fabritius Lektorat: Sven-Steffen Schulz Satz: Cicero Computer GmbH, Bonn Druck und buchbinderische Verarbeitung: Digital Print Group, Nürnberg Printed in Germany

Vorwort Der Auftragswert ist sowohl aus vergaberechtlicher Sicht (nationales Verfahren, EU-weite Ausschreibung) als auch aus haushaltsrechtlicher Sicht (Mittel-/Budgetreservierung bzw. Mittel-/Budgetbeantragung) wichtig. Bei der Schätzung des Auftragswertes geht es dabei um eine Prognose, zu welchem Preis die in den Vergabeunterlagen beschriebene Leistung voraussichtlich unter Wettbewerbsbedingungen beschafft werden kann. Das Buch soll Ihnen als Auftraggeber helfen die richtigen Methoden und Regeln zur Schätzung des Auftragswertes anzuwenden, um zu einer sorgfältigen, objektiven und realistischen Schätzung des Auftragswertes zu gelangen. Ich wünsche Ihnen als Leser viel Freude mit diesem Buch, viele Erkenntnisse und Anregungen und schlussendlich viel Erfolg bei den kommenden Ausschreibungen. Über Rückmeldungen, Anregungen, Hinweise und Kritik per E-Mail an kontakt@praxisratgeber-vergaberecht.de würde ich mich sehr freuen. Ich bedanke mich bei Herrn Sven Schulz vom Bundesanzeiger Verlag für die angenehme und konstruktive Betreuung, das entgegengebrachte Vertrauen und die fruchtbaren Diskussionen. Ich freue mich bereits auf die nächsten Projekte. Ich bedanke mich ebenfalls bei den Teilnehmern meiner Seminare für die spannenden Diskussionen. Ich habe dadurch viele Anregungen für dieses Buch erhalten. Darmstadt im April 2016 Dipl.-Math. Thomas Ferber 5

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 1. Einleitung 11 1.1 Zweiteilung des deutschen Vergaberechts... 12 1.2 EU-Schwellenwerte... 14 1.3 Vorgehensweise bei der Auftragswertschätzung... 18 1.3.1 Erster Schritt: Bedarfsermittlung... 18 1.3.2 Zweiter Schritt: Einordnung der Leistung... 19 1.3.3 Dritter Schritt: Zuordnung des Vergabebereichs... 19 1.3.4 Vierter Schritt: Schätzung des Auftragswertes... 26 1.4 Beispiel... 32 2. Auftragsarten 37 2.1 Lieferaufträge... 37 2.2 Bauaufträge... 38 2.2.1 Beispiel 1 : Elektrotechnische/elektronische Anlagen... 42 2.2.2 Beispiel 2 : Lieferung und Montage von Küchengeräten... 42 2.2.3 Beispiel 3: Neubeschaffung eines Planetariumsprojektionssystems... 42 2.3 Dienstleistungsaufträge... 43 2.3.1 Beispiel 1: Wartung der Straßenbeleuchtungen... 44 2.3.2 Beispiel 2: Instandhaltung mit nur geringfügig substanzeingreifender Wirkung... 44 2.3.3 Beispiel 3: Wartung von Brandmeldeanlagen und der Austausch der Meldegeräte... 45 2.4 Gemischte Aufträge... 45 3. Schätzung des Auftragswertes 47 3.1 Schätzung nach objektiven Kriterien und Marktlage... 47 3.1.2 Datenbasis für die Schätzung... 49 3.2 Dokumentation der Schätzung... 61 3.3 Gesamtauftragswert... 63 3.3.1 Option... 63 3.3.2 Prämien und Zahlungen an Bieter und Bewerber... 65 7

Inhaltsverzeichnis 3.3.3 Gesamtauftragswert gemäß VgV... 65 3.3.4 Gesamtauftragswert gemäß SektVO... 66 3.3.5 Gesamtauftragswert gemäß VSVgV... 67 3.3.6 Gesamtauftragswert gemäß KonzVgV... 68 3.4 Rahmenvereinbarungen... 69 3.5 Planungswettbewerb... 69 3.6 Innovationspartnerschaft... 70 3.7 Zeitpunkt der Schätzung... 70 4. Folgen von fehlerhaften Schätzungen 73 4.1 Ordnungsgemäße Schätzungen... 73 4.2 Fehlerhaft zu hoch geschätzter Auftragswert... 75 4.3 Fehlerhaft zu niedrig geschätzter Auftragswert... 76 5. Liefer- und Dienstleistungsaufträge 77 5.1 Aufträge mit einem Gesamtpreis... 78 5.2 Regelmäßig wiederkehrende Aufträge... 78 5.2.1 Beispiel 1: Ausschreibung von Postdienstleistungen... 79 5.2.2 Beispiel 2: Einzelbestellung von Kontrastmitteln... 79 5.2.3 Beispiel 3: Maschineller Holzeinschlag einschließlich Rückung... 80 5.3 Aufträge mit bestimmten und unbestimmten Laufzeiten... 80 5.3.1 Befristete Laufzeiten bis zu 48 Monaten... 81 5.3.2 Unbestimmte Laufzeiten... 81 5.3.3 Laufzeiten von mehr als 48 Monaten... 83 5.4 Gleichartige Lieferleistungen... 83 5.4.1 Beispiel 1: Schlaflabor... 84 5.4.2 Beispiel 2: Kühleinrichtungen... 84 5.4.3 Beispiel 3: Lernsystem mit Tischen... 85 5.5 80/20-Regel... 85 8

Inhaltsverzeichnis 6. Bauleistungen 91 6.1 Schätzen der Baukosten gemäß DIN 276... 92 6.2 Gesamtauftragswert bei mehreren Einzelaufträgen/Losen... 98 6.2.1 Beispiel 1: Bau eines Radwegs in mehreren Bauabschnitten... 98 6.2.2 Beispiel 2: Teile von Verkehrsanlagen... 99 6.2.3 Beispiel 3: Bau einer Umgehungsstraße in mehreren Bauabschnitten... 99 6.2.4 Beispiel 4: Bauvorhaben Automatisches Parksystem... 100 6.2.5 Beispiel 5: Bauvorhaben Kläranlage... 101 6.2.6 Beispiel 6: Einzeln ausgeschriebene wirtschaftlich und funktional zusammenhängende Aufträge... 101 6.3 80/20-Regel... 102 7. Planungsleistungen 107 7.1 Nebenkosten bei Planungsleistungen... 108 7.2 Bauleistungen und Planungsleistungen... 109 7.3 Losweise Vergabe von Planungsleistungen... 110 8. Die Regeln zur Schätzung des Auftragswertes in den Verordnungen 113 8.1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV... 114 8.2 Sektorenverordnung SektVO... 116 8.3 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit VSVgV... 118 8.4 Verordnung über die Vergabe von Konzessionen KonzVgV... 119 8.5 RICHTLINIE 2014/24/EU... 121 8.6 RICHTLINIE 2014/25/EU... 123 8.7 RICHTLINIE 2014/23/EU... 126 8.8 RICHTLINIE 2009/81/EG... 127 Literaturverzeichnis... 131 Stichwortverzeichnis... 133 9

1. Einleitung Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Der geschätzte Auftragswert dient außerdem haushaltsrechtlich der Mittel-/Budgetreservierung bzw. Mittel-/Budgetbeantragung. Auch im Falle einer durch den Auftraggeber vorgenommenen Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann der Auftragswert von essenzieller Bedeutung sein. Denn wird die Aufhebung damit begründet, dass kein wirtschaftliches Ergebnis vorliegt, muss dies auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes basieren. 1 Umso wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes, die auch in der Vergabeakte dokumentiert werden muss. Bei der Schätzung des Auftragswertes geht es um eine Prognose, zu welchem Preis die in den Vergabeunterlagen beschriebene Leistung voraussichtlich unter Wettbewerbsbedingungen beschafft werden kann. 2 Die Schätzung wird dabei in der Regel vom Ausschreibungsergebnis abweichen, da eine Schätzung immer nur eine genäherte Bestimmung darstellen kann. 3 Allerdings darf der Auftragswert nicht in der Absicht geschätzt werden, um ihn bestimmten Vergaberegeln zu entziehen. Denn Grundlage einer seriösen Schätzung des Auftragswertes ist, dass der Beschaffungsgegenstand bzw. die Beschaffungsleistung, der Umfang, die Anzahlen und die Laufzeiten bekannt sind bzw. realistisch geschätzt werden. Vor der Schätzung des Auftragswertes steht immer die konkrete Bedarfsermittlung. Was soll in welcher Qualitätsstufe in welcher Menge und in welchem Zeitraum beschafft werden? Welche Vertragsbedingungen und besondere Umstände sind für die geplante Beschaffung zu berücksichtigen? Je genauer die Ausgangsinformationen zur Schätzung des Auftragswertes sind, desto genauer wird die Schätzung. Wie eine Schätzung durchzuführen ist, welche Informationsquellen als Datenbasis für die Schätzung genutzt werden können und sollten sowie welche vergaberechtlichen Regeln gelten, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln. 1 Laumann, in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal. VOL/A Kommentar, 2013, 20 EG Rn. 27; BGH, Urteil v. 8.9.1998, X ZR 99 / 96. 2 BGH, Urteil v. 27.11.2007, X ZR 18 / 07. 3 Seite Schätzung, in: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Juli 2014, 08:39 UTC. URL: https:// de.wikipedia.org/w/index.php?title=sch%c3%a4tzung&oldid=132369819 (Abgerufen: 11. Februar 2016, 07:49 UTC). 11

1. Einleitung 1.1 Zweiteilung des deutschen Vergaberechts Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt in einen Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte und einen Bereich ab Erreichen der EU-Schwellenwerte. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das deutsche Vergaberecht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden zuzurechnen mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden durch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln des wirtschaftlichsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durch Verwaltungsvorschriften, die auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A, Abschnitt A und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Abschnitt 1 verweisen. Bei Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte werden die europäischen Richtlinien (RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU, RL 2009/81/EG) im deutschen Vergaberecht durch den vierten Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) an ranghöchster Stelle umgesetzt. Die Verordnungen SektVO (Sektorenverordnung Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) für Beschaffungen im Sektorenbereich VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit) für Beschaffungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung Verordnung über die Vergabe von Konzessionen) für Konzessionsvergaben VgV (Vergabeverordnung Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) für alle anderen Beschaffungen ergänzen die vergaberechtlichen Regelungen im GWB und regeln die Einzelheiten der Vergabeverfahren. Aufgrund der Besonderheiten bei Bauverfahren findet die VOB/A weiterhin Anwendung. 12