Institut für Agrarökonomik der Universität für Bodenkultur Wien Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre

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1 Institut für Agrarökonomik der Universität für Bodenkultur Wien Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre Vortrag am 1. Juli 2003 im Rahmen der Aktion Österreich-Tschechien Instrumente und Maßnahmen zur Erhaltung des Berggebiets in Österreich Walter Schneeberger 1 Einleitung Österreich hat in der Sicherung der Erwerbstätigkeit in Berggebieten schon eine langjährige Tradition. Seit Beginn der 70er Jahre werden die Bergbauern mit Direktzahlungen unterstützt, sie erhielten bis zum EU- Beitritt den Bergbauernzuschuss des Bundes und die Bewirtschaftungsprämien der Länder bei ganzjähriger Bewirtschaftung. Neben diesen Transferzahlungen lagen die Schwerpunkte der Bergbauernpolitik in der Verbesserung der Infrastruktur und in einzelbetrieblichen Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Wirtschaftsgebäude und zur Modernisierung und Rationalisierung der Betriebe (vgl. BACHER, 1987, 142). Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat verschiedene Instrumente (Mittel) zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Berggebiete (Benachteiligten Gebiete) als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und ökologische Ausgleichsräume entwickelt, die in Österreich seit 1995, dem EU-Beitritt, in Anwendung sind. Das Berggebiet bzw. das Benachteiligte Gebiet wurde nach der Richtlinie 75/268/EWG abgegrenzt. Die Verordnung (EG) Nr. 1257/99 des Rates über die Förderung des ländlichen Raumes bildet die Grundlage der derzeit gültigen Abgrenzung des Benachteiligten Gebietes. Im Folgenden wird auf das Benachteiligte Gebiet gemäß EU-Abgrenzung und das österreichische System der einzelbetrieblichen Einstufung der landwirtschaftlichen Betriebe eingegangen. Danach wird die landwirtschaftliche Bedeutung der Bergbauernbetriebe und des Berggebiets erörtert. Die wichtigste Maßnahme zur Förderung benachteiligter Gebiete, die Ausgleichszulage, und andere agrarstrukturpolitische Maßnahmen werden vorgestellt. Schließlich werden einige betriebliche Kennzahlen zur Konkretisierung der Bedeutung der agrarstrukturellen Maßnahmen für das Einkommen in den Berggebieten wiedergegeben. 2 Abgrenzung des Berggebiets Die Abgrenzung erfolgt im Normalfall nach der politischen Gemeinde. Im Berggebiet liegen Gemeinden mit einer Höhenlage von durchschnittlich

2 mindestens 700 m Seehöhe sowie Gemeinden mit einer Höhenlage von durchschnittlich 500 bis 700 m Seehöhe und durchschnittlich 15 % Hangneigung, bei einer Hangneigung von mindestens 20 % zählen auch Gemeinden unter 500 m Seehöhe zum Berggebiet (BMLFUW, 2002, 325). Das Berggebiet bildet zusammen mit dem Sonstigen benachteiligten Gebiet und dem Kleinen Gebiet das Benachteiligte Gebiet. Charakteristisch für das Sonstige benachteiligte Gebiet und das Kleine Gebiet ist ebenfalls eine landwirtschaftliche Benachteiligung (vgl. BMLFUW, Abt. II/7, 2002a). Das Benachteiligte Gebiet umfasst in Österreich rund 80 % der Landesfläche, das Berggebiet rund 70 %. An der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche beträgt der Anteil des Benachteiligten Gebiets rund 70 %, der Anteil des Berggebiets 58 % (vgl. HOVORKA 2002). Die Verteilung auf Österreich zeigt Abb. 1. Abbildung 1: Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich 3 Einzelbetriebliche Kategorisierung in Österreich Das österreichische System basierte auf einer einzelbetrieblichen Kategorisierung von Bewirtschaftungserschwernissen. Betriebe mit Bewirtschaftungserschwernis wurden als Bergbauernbetriebe bezeichnet, innerhalb der Bergbauernbetriebe war nach vier kategorien (-zonen) differenziert, Betriebe mit der höchsten zählten zur kategorie 4. Dieses System blieb neben der gebietsweisen EUkonformen Abgrenzung nach dem EU-Beitritt aufrecht. Dadurch gibt es Bergbauernbetriebe außerhalb des abgegrenzten Berggebiets sowie Betriebe, die nach der österreichischen einzelbetrieblichen Abgrenzung nicht

3 als Bergbauernbetriebe eingestuft waren, aber gemäß EU-Abgrenzung im Berggebiet liegen. Die österreichische Abgrenzung wurde 2001/2002 durch ein neues einzelbetriebliches System abgelöst: der Neue Berghöfekataster (vgl. HOVORKA, 2002, 6f). Im neuen Berghöfekataster (BHK) sind betriebsbezogen objektive se erfasst und mittels Punktesystem bewertet. Der beurteilung liegen 16 Einzelkriterien zugrunde, sie sind zu drei Hauptkriterien zusammengefasst (siehe BMLFUW, 2001, 342f): Innere Verkehrslage: Hangneigung,Trennstücke (= Feldstücke bis 1 ha) etc. Äußere Verkehrslage: Erreichbarkeit der Hofstelle, Entfernung der Hofstelle zur nächsten Bushaltestelle, Bahnhaltestelle, Bezirkshauptmannschaft, Sonderverhältnisse, regionale Lage des Betriebes etc. Boden und Klima: Seehöhe, Klimawerte, Bodenklimazahl Die Höchstpunktezahl beträgt 570, es entfallen auf die Innere Verkehrslage 320, die Äußere Verkehrslage 100, Boden und Klima 150. Der Betrieb mit dem höchsten Berghöfekatasterwert weist 471 Punkte auf. Alle Bergbauernbetriebe der früheren vier kategorien mit einem Förderantrag zum Stichtag im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem erfasst sind im BHK enthalten (77.438 Betriebe). Zur Aktualisierung werden die jährlichen Förderanträge herangezogen. Ab dem Jahr 2001 bildet der BHK eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszulage für Betriebe im Benachteiligten Gebiet. Die ÖPUL- Maßnahme Förderung der Steilflächenmahd ist ebenfalls daran gebunden (siehe TAMME et al., 2002). Die Betriebe im BHK sind in vier Gruppen untergliedert (siehe Tab. 1). Die meisten Betriebe, rund 40 %, fallen in die Gruppe mittlere. Den drei Hauptkriterien kommt je nach eine unterschiedliche Bedeutung zu. Zum Mittelwert der BHK-Punkte trägt die Innere Verkehrslage in der Gruppe geringe etwa ein Drittel bei, in der Gruppe extreme fast zwei Drittel. Das Kriterium Klima und Boden erreicht in der Gruppe geringe einen Punkte-Anteil von rund 40 %, in der Gruppe extreme sinkt dieser auf knappe 30 %.

4 Tab. 1: Anzahl der Berghöfekatasterbetriebe nach Gruppen und Zusammensetzung der BHK-Gruppenmittelwerte BHK-Punkte Betriebe Mittelwerte BHK-Punkte Anzahl Prozent gesamt IVL AVL KLIBO Gering bis 90 24.257 31,3 62,9 20,4 16,8 25,8 Mittel 91 bis 180 31.412 40,6 128,5 54,0 22,7 51,8 Hoch 181 bis 270 14.031 18,1 220,5 123,9 24,8 71,8 Extrem 271 und mehr 7.738 10,0 318,8 198,0 27,0 93,8 Summe 77.438 100,0 143,6 70,5 21,6 51,5 IVL = Innere Verkehrslage, AVL = Äußere Verkehrslage, KLIBO = Klima und Boden Quelle: TAMME et al., 2002, 22 und 24 4 Landwirtschaftliche Bedeutung des Berggebiets Der folgende Überblick über die landwirtschaftliche Bedeutung des Berggebiets basiert auf der Agrarstrukturerhebung 1999. Der Anteil der landund forstwirtschaftlichen Betriebe, gegliedert nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben sowie Betrieben juristischer Personen, wird sowohl für das Berggebiet als auch für die kategorien wiedergegeben. Im Schema des Neuen Berghöfekatasters sind die strukturellen Daten noch nicht verfügbar. Etwas mehr als die Hälfte der 1999 bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebe liegt im Berggebiet (112.068). Rund 40 % der Betriebe natürlicher Personen sind einer kategorie zugeordnet (siehe Tab. 2). Von den Haupterwerbsbetrieben befinden sich knapp 49 % (38.985) im Berggebiet, von den Nebenerwerbsbetrieben rund 52 % (67.131). Bewirtschaftungserschwernisse weist von den Nebenerwerbsbetrieben ein etwas niedrigerer Prozentsatz auf als von den Haupterwerbsbetrieben. Tab. 2: Anzahl der Betriebe 1999 Bezeichnung Österreich ohne mit Berggebiet 75/268/EWG in Prozent von Österreich Betriebe insgesamt 217.508 60,7 39,3 51,5 Betriebe jur. Personen 7.798 1) - - 76,3 Haupterwerbsbetriebe 80.215 53,2 46,8 48,6 Nebenerwerbsbetriebe 129.495 63,0 37,0 51,8 1) Keine kategorien von Betrieben juristischer Personen Quelle: Statistik Austria, 2001; eigene Berechnungen Im Berggebiet liegen rund 68 % der Kulturfläche. Von der landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen rund 57 %, von der forstwirtschaftlich genutzten Fläche rund 80 % zum Berggebiet. Von der landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen rund 1,4 Mio. ha zum Ackerland. Im Berggebiet befinden sich 21 %. Vom Dauergrünland entfallen auf das Berggebiet rund 85 %.

5 Betriebe im Berggebiet halten rund 63 % der Rinder, 64 % der Milchkühe und 78 % der anderen Kühe. Von den Einhufern (Pferden) entfallen 62 % auf das Berggebiet, bei den Schafen sind es 79 % und bei den Ziegen 69 %. Die Schweine- und Hühnerhaltung hat im Berggebiet im Vergleich zu den raufutterverwertenden Tierarten eine untergeordnete Bedeutung. Die Anteile der Betriebe des Berggebiets und der Bergbauernbetriebe unterscheiden sich bei Rindern bzw. Kühen kaum, bei den Pferden, Schafen und Ziegen jedoch beträchtlich. Auch am Schweine- und Hühnerbestand we i- sen die Betriebe im Berggebiet höhere Anteile aus als die Bergbauernbetriebe insgesamt (siehe Tab. 3). Tab. 3: Viehbestand 1999 Tierart Österreich 1.000 Stk. ohne mit in Prozent von Österreich Berggebiet 75/268/EWG Rinder 2.151 37,0 63,0 63,2 Milchkühe 697 35,8 64,2 63,9 Andere Kühe 177 22,6 77,4 78,2 Einhufer 63 48,7 51,3 62,1 Schafe 340 32,6 67,4 78,9 Ziegen 51 40,6 59,4 69,3 Schweine 3.426 91,4 8,6 11,6 Hühner 13.654 80,3 19,2 24,7 Quelle: Statistik Austria, 2001; eigene Berechnungen Die Bedeutung der Tierhaltung lässt sich in Großvieheinheiten zusammenfassen. Von den 2,76 Mio. GVE entfallen 45 % auf das Berggebiet. In den Betrieben mit Bewirtschaftungserschwernis befinden sich 43 %. Die Milchproduktion der Bergbauernbetriebe wird statistisch nicht erfasst. Doch die Milchquoten bieten Anhaltspunkte dafür, welcher Anteil auf die Bergbauernbetriebe entfällt. Im Jahr 2000 waren den Bergbauernbetrieben 64 % der Milchquoten zugeteilt (siehe Tab. 4). Damit weicht dieser Prozentsatz kaum vom Anteil der Bergbauernbetriebe am österreichischen Milchkuhbestand im Jahr 1999 ab. Tab. 4: Milchquoten 2000 in 1.000 t Quote Österreich ohne mit in Prozent von Österreich A-Quote 2.532 36,2 63,8 D-Quote 116 36,9 63,1 Alm A-Quote 58 12,3 87,7 Summe 2.716 1) 36,0 64,0 1) inkl. Alm D-Quote, keine Aufteilung auf kategorien in Quelle Quelle: BMLFUW, 2001, 227; eigene Berechnungen

6 5 Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes Die Verordnung (EG) 1257/99 des Rates und die Durchführungsverordnung (EG) 1750/99 der Kommission ermöglicht agrarstrukturpolitische Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raums. Das österreichische Programmplanungsdokument ist ein horizontales Programm, es enthält ein breites Spektrum von Maßnahmen, welche die Land- und Forstwirtschaft im Berggebiet bzw. im Benachteiligten Gebiet bei der Erfüllung der multifunktionalen Aufgaben unterstützt. Die Ausgaben für ausgewählte Maßnahmen im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländl i- chen Raumes im Jahr 2001 gibt Tab. 5 wieder. Tab. 5: Ausgaben im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes für ausgewählte Maßnahmen Maßnahme Mio. Ausgleichszulage Benachteiligtes Gebiet 216,8 Umweltprogramm (ÖPUL) 586,7 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben 43,7 Forstwirtschaft 20,6 Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten 31,2 Niederlassung für Junglandwirte 15,1 Berufsbildung 5,8 Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 3,1 Quelle: BMLFUW, 2002, 285 Die Ausgleichszulage lässt sich dem Benachteiligten Gebiet zuordnen. Die anderen Maßnahmen werden österreichweit angeboten (horizontales Programm), der Anteil der Ausgaben für Betriebe im Benachteiligten Gebiet ist nicht verfügbar. Ausführlich behandelt wird daher nur die Ausgleichszulage, auf das Umweltprogramm (ÖPUL) wird nur kurz eingegangen, da sich eigene Referate damit auseinandersetzen. 5.1 Ausgleichszulage Die Förderungsbedingungen für die Ausgleichszulage ab 2001 lauten (BMLFUW, 2002, 165f): Mindestfläche 2 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Höhe der Ausgleichszulage hängt ab: - vom Ausmaß der ausgleichszulageberechtigten Fläche - von der Anzahl der Berghöfekataster-Punkte (= beurteilung) - von der Art der Fläche (Futterfläche bzw. sonstige ausgleichszulageberechtigte Fläche) und

7 - von der Art des Betriebes punkto Tierhaltung. Unterschieden wird zwischen Betrieben mit ganzjähriger Haltung von mindestens 0,5 RGVE je ha Futterfläche und mindestens 1,5 RGVE sowie Betrieben mit weniger RGVE bzw. viehlos. Die Ausgleichszulage wird von der EU kofinanziert. Die Betriebe, die vor dem EU-Beitritt eine Bergbauernförderung erhielten und nach dem EU- System keinen Anspruch gehabt hätten, bekommen bis 31.12.2004 eine Nationale Beihilfe gemäß der vereinbarten Wahrungsregelung. Die Förderung ist flächenbezogen und wird berechnet mit der ausgleichszulagefähigen Fläche auf Basis von drei Beträgen. Flächenbetrag 1: Dieser steigt bis zur Obergrenze von 6 ha linear, differenziert wird nach der Bewirtschaftungserschwernis (BHK-Punkte), Art der Flächen (Futterflächen sonstige Fläche) und Betriebstyp (viehhaltend, viehlos). Flächenbetrag 2: Dieser steigt bis 60 ha ausgleichszulagefähige Fläche linear, er fällt darüber bis 100 ha auf 20 %, über 100 ha gibt es keinen Flächenbetrag 2. Flächenbetrag 3: Für milchviehhaltende Betriebe mit bestimmten lagebedingten Nachteilen; wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Von rund 117.000 Betrieben erhielten 83,4 % ausschließlich die Ausgleichszulage (267 Mio. ) 8,2 % Ausgleichszulage und Nationale Beihilfe (9,4 Mio. ) und 8,4 % ausschließlich Nationale Beihilfe (3,5 Mio. ) (siehe Tab. 6). Tabelle 6: Ausgleichszulage und Nationale Beihilfe 2001 nach Größenklassen Klasse Betriebe Ausgleichszulage Euro (Ausgleichszulage) Anzahl % Mio. % je Betrieb bis 3.634 89.277 76 126 45 1.415 3.634 bis 7.267 23.323 20 116 41 4.956 7.267 und mehr 4.296 4 39 14 8.997 Summe 116.971 100 282 100 2.408 Quelle: BMLFUW, 2002, 311 5.2 Umweltprogramm Das ÖPUL 2000 bietet 31 Maßnahmen an, einzelne richten sich primär an die Landwirtschaft im Berggebiet (zb Mahd von Steilflächen, Alpungsprämien), andere Maßnahmen werden in Berggebieten von einem höheren Prozentsatz der Landwirte akzeptiert (zb biologische Wirtschaftsweise, Extensive Grünlandbewirtschaftung). Nach KNÖBL (2003, 14) fließen etwas mehr als 50 % der Agrarumweltförderung in das Berggebiet.

8 5.3 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Niederla s- sung von Junglandwirten gemäß VO (EG) Nr. 1257/1999 Zur Verbesserung der Einkommen sowie der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen dient diese Förderungsmaßnahme. Das EU- Programm bezieht sich auf Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (zb bauliche Maßnahmen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, technische Einrichtungen, Almwirtschaft, Direktvermarktung, Innovationen, Handwerk, einzelbetriebliche Biomasseheizanlagen. Die Niederlassung von Junglandwirten wird zusätzlich mittels einmaliger Prämie gefördert. Im Jahr 2001 wurde für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Förderungsmittel in der Höhe von rund 44 Mio. aufgebracht, davon stammen von der EU rund 21 Mio. Die Niederlassungsprämie erreichte 2001 rund 15 Mio., davon etwa die von der EU (BMLFUW, 2002, 168). 5.4 Forstliche Förderung Im Rahmen des Programms zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, VO (EG) 1257/99, werden die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen, die Hochlagenaufforstung, der Forstwegebau und sonstige Maßnahmen gefördert. Im Jahr 2001 wurden in diesem kofinanzierten Programm rund 20 Mio. ausgegeben (BMLFUW, 2002, 172). 5.5 Extensivierungsprämie für Milchkühe im Berggebiet Für Rinder und Mutterkühe wird bis zu einem maximalen Viehbesatz von 1,4 GVE je ha eine Prämie bezahlt, wenn mindestens 50 % der gemeldeten Futterfläche Weideland sind. Für Kuhhalter im Berggebiet ist es möglich, diese Prämie auch für Milchkühe zu beanspruchen (BMLFUW, 2002, 157f). Im Jahr 2001 wurde die Extensivierungsprämie für Milchkühe im Berggebiet an rund 22.000 Förderungswerber gezahlt. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf fast 17 Mio. (BMLFUW, 2002, 305). 5.6 LEADER+ Programm und INTERREG III Mit der Gemeinschaftsinitiative LEADER werden in ausgewählten ländl i- chen Gebieten modellhaft Entwicklungsstrategien erprobt, die für andere Regionen Beispiele sein können. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III beinhaltet ebenfalls Maßnahmen, welche die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft betreffen. Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit, der sozialen Entwicklung und der gemeinsamen Identität in Grenzgebieten. Im Jahr 2001 wurden für diese Gemeinschaftsinitiativen insgesamt 8,8 Mio. ausgegeben (BMLFUW, 2002, 284).

9 6 Bedeutung der betrieblichen Förderungsmaßnahmen Die betrieblichen Förderungsmaßnahmen schlagen sich in den Erträgen und im Aufwand der Betriebe bzw. im Einkommen nieder. Einige Kennzahlen aus den Buchführungsergebnissen 2001 sollen abschließend die Ertragslage der Bergbauernbetriebe bzw. der Betriebe im Berggebiet illus t- rieren. Für die korrekte Interpretation der Ergebnisse der Buchführungsbetriebe im Grünen Bericht ist vorauszuschicken, dass der Auswahlrahmen bäuerliche Betriebe mit einem Standarddeckungsbeitrag zwischen 6.000 und 120.000 umfasst (vgl. BMLFUW, 2002, 344f). Im Berggebiet ist ein geringerer Prozentsatz der Betriebe vertreten als im Nichtberggebiet. Im Berggebiet zeigt sich die geringe Bedeutung der Erträge aus der Bodennutzung (siehe Tab. 7). Die öffentlichen Gelder (zb GAP-Prämien, Ö- PUL-Prämien, Ausgleichszulage, Zinsenzuschüsse, Investitionszuschüsse) erreichen im Berggebiet trotz des geringen Anteils an Marktordnungsprämien im Durchschnitt der erfassten Buchführungsbetriebe etwa gleich hohe Beträge, die Ausgleichszulage und das Umweltprogramm bewirken dies in erster Linie. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb bzw. je Familienarbeitskraft liegen in den Betrieben der kategorie 4, beim Gesamteinkommen bleiben die Unterschiede bestehen, in der Eigenkapitalbildung schlägt sich wegen des niedrigeren Verbrauch die Einkommensdifferenz nicht nieder. Die Kennzahlen der Bergbauernbetriebe und der Betriebe des Berggebiets unterscheiden sich kaum (siehe dazu auch HOVORKA et al., 1999). Tab. 7: Kennzahlen zur Ertragslage der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 2001 in 1.000 Kennzahl Österreich ohne kategorie mit Berggebiet 1 2 3 4 1-4 Standarddeckungsbeitrag 24,8 28,8 22,9 21,2 18,9 13,6 20,5 21,4 Unternehmensertrag 71,4 80,6 65,8 63,5 58,3 47,9 61,5 64,6 davon Bodennutzung 15,0 25,7 6,7 2,4 1,7 0,5 3,5 4,5 Tierhaltung 27,7 29,4 30,5 28,1 21,7 14,2 25,9 27,0 Forstwirtschaft 3,2 1,5 3,6 5,5 5,7 5,8 5,0 5,1 Unternehmensaufwand 48,5 56,5 43,7 41,1 37,0 30,4 39,9 42,1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb 22,9 24,1 22,1 22,5 21,3 17,6 21,6 22,5 je FAK 14,6 16,5 13,2 12,8 12,7 10,6 12,8 13,3 Gesamteinkommen 37,9 39,9 36,0 35,7 36,2 30,8 35,6 36,4 Eigenkapitalbildung 8,6 8,0 9,0 8,4 10,6 7,3 9,2 9,4 Öffentliche Gelder insges. 15,1 14,4 15,5 14,7 16,9 16,0 15,8 15,7 Umweltprämien 5,7 5,5 5,9 5,7 5,9 6,2 5,9 5,9 Quelle: BMLFUW, 2002, 269 und 271 7 Fazit Die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete ist in Österreich als Tourismusland wichtig. Aufgrund des hohen Anteils am Grünland trägt das

10 Berggebiet zur Erzeugung der mengen- und wertmäßig bedeutenden Erzeugnisse Milch und Rindfleisch einen hohen Anteil bei, die Bestimmungen der Milch- und Rindfleischmarktordnung sind für die Entwicklung der Landwirtschaft im Berggebiet für das Einkommen von großer Relevanz. Die Direktzahlungen und die übrigen Maßnahmen zur regionalen Entwicklung tragen zum Einkommen und damit zum Lebensstandard im Berggebiet maßgeblich bei, die Betriebe des Testbetriebsnetzes der kategorie 4 erzielen im Durchschnitt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die nicht viel höher als die öffentlichen Zahlungen sind. Da in den bäuerlichen Familien die außerlandwirtschaftlichen Einkünfte einen relativ hohen Anteil am Gesamteinkommen einnehmen, ist für die zukünftige Entwicklung im Berggebiet die Arbeitsmarktlage mitentscheidend. Die Ausgestaltung des Gewerberechts, des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts, der Forschungs-, Ausbildungs- und Beratungspolitik sind weitere wichtige Determinanten für die zukünftige Entwicklung im Berggebiet. In diesen Aktionsbereichen besteht derzeit noch mehr nationaler Spielraum als in den Bereichen Strukturpolitik, Markt- und Preispolitik und Umweltpolitik. Literatur BACHER, L. (1987): Entwicklung der Bergbauernförderung des Bundes am Beispiel des Bergbauernzuschusses. Der Berghöfekataster und die Schaffung von zonen als eine Voraussetzung dazu. In: Reichsthaler, R. und Wytrzens, H. K. (Hrsg.). Die österreichische Landwirtschaft in Regionalwissenschaft und Raumplanung. Wissenschaftsverlag Vauk Kiel, 1987. BMLFUW-Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.) (2001): Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2000. Wien. BMLFUW-Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.) (2002): Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2001. Wien. BMLFUW-Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2002a): Bergbauernbetriebe und Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete, Schriftliche Unterlage Abt. II/7 vom 9.10.2002. HOVORKA, G. (2002):Die EU-Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Facts & Features 22, Bundesanstalt für Bergbauernfragen. HOVORKA, G.; REICHSTHALER, R. und SCHNEEBERGER, W. (1999): Die wirtschaftliche Lage der Bergbauernbetriebe. Der Förderungsdienst, Beratungsservice, Heft 5, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 33-42.

KNÖBL, J. (2003): Agrarumweltmaßnahmen für die Berglandwirtschaft. Ländlicher Raum-print 1/2003, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 13-14. TAMME, O.; BACHER, L.; DAX, TH.; HOVORKA, G.; KRAMMER, J. und WIRTH, M. (2002): Der Neue Berghöfekataster, Facts & Features 23, Bundesanstalt für Bergbauernfragen. 11