Gymnasium der Stadt Hückelhoven Fachschaft Erdkunde. Hückelhoven, Schulinternes Curriculum Erdkunde. Oberstufe

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Gymnasium der Stadt Hückelhoven Fachschaft Erdkunde Hückelhoven, 15.02.2016 Schulinternes Curriculum Erdkunde Oberstufe

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit Das vierzügige Gymnasium der Stadt Hückelhoven liegt in einem ehemaligen Steinkohlenbergbaugebiet. Diese Nutzung in der Zeche Sophia Jacoba führte dazu, dass vor allem ab den 1960er Jahren verstärkt türkische Arbeitnehmer aus der Bergbauregion Zonguldak am Schwarzen Meer angeworben wurden. Die Gruppe der türkischen bzw. türkischstämmigen Migranten bildet heute den größten Anteil der Βevölkerung in Hückelhoven, gefolgt von den Aussiedlern aus den ehemaligen Sowjetrepubliken. Heute leben fast 90 verschiedene Nationalitäten in Hückelhoven, auf unserer Schule sind gut 40 davon vertreten. Diese besondere Situation muss beim Erstellen der Kernlehrpläne Berücksichtigung finden. Eine grundlegende Reaktion darauf schlug sich schulpolitisch nieder, denn mit dem Beschluss zur Zechenschließung 1992 wurde unsere Schule Ganztagsgymnasium, um den jungen Menschen vor allem im Bildungsbereich Chancen zu eröffnen. Neben der Chancengerechtigkeit als einem Grundprinzip unseres Schulprogrammes soll die Regionalisierung, d.h. Einbindung unserer Schule in die lokalen Gegebenheiten, eine bedeutende Rolle spielen. Dazu trägt das Fach Erdkunde wesentlich bei. Denn in Fortsetzung der Sekundarstufe I trägt das Fach Erdkunde in der gymnasialen Oberstufe darüber hinaus die besonderen Schwerpunkte des Schulprogramms: Umweltschutz und Naturerhalt, Globale Verantwortung und Kampf gegen den Rassismus. In der Sekundarstufe II belegt pro Jahrgang gut die Hälfte der Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Erdkundekurse. Die Schule bietet seit Jahren sowohl Grund- als auch Leistungskurse im Fach Erdkunde an, so dass Schülerinnen und Schüler erfolgreich ihr Abitur in diesem Fach ablegen. Die Fachkonferenz Erdkunde tagt regelmäßig und bespricht die relevanten Aspekte des Unterrichtens. Ein besonderes Anliegen im Hinblick auf die Oberstufe sind Fachabsprachen, um eine Harmonisierung der fachlichen Inhalte und Anforderungen zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen die angestrebten Kompetenzen. Dazu zählt die Vermittlung einer raumbezogenen Handlungskompetenz, was durch Unterrichtsbeispiele aus dem Nahraum, Lernen vor Ort, das Aufgreifen aktueller Fallbeispiele aus der Medienberichtserstattung und den Einsatz moderner Medien erreicht werden soll. Formen des kooperativen Lernens sind als besonders wirksame Arbeits- und Lernform im Fach Geographie verankert. Unser Gymnasium nimmt im Rahmen des Comenius-Programms der Europäischen Union regelmäßig an gemeinsamen Projekten mit anderen europäischen Schulen (z.b. Türkei, Niederlande, Italien, Rumänien) teil. Das Fach Erdkunde bringt sich in diese Projekte ein mit dem Ziel, europäisches Bewusstsein und interkulturelle Kompetenz zu stärken. Die Fachkonferenz unterstützt alle Unterrichtenden im Fach Geographie durch eine gemeinsame digitale Plattform (lo-net 2), auf der selbst erstellte Materialien der Unterrichtsvorhaben oder Beschlüsse der Fachkonferenz gesammelt werden.

Für das Fach Erdkunde steht ein Fachraum mit Arbeitsmitteln wie Karten, zwei Computern mit Internetzugang und ein Smartboard zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt die Schule über mehrere Computerräume, die regelmäßig gebucht werden können. Jeder Kurs hat einen Klassensatz von Schulbüchern und jede Schülerin/jeder Schüler einer Lerngruppe verfügt über einen Atlas der gleichen Auflage. Damit können die Ausstattung unserer Schule und die Voraussetzungen für unser Fach Erdkunde als sehr gut bezeichnet werden. 2 Entscheidungen zum Unterricht 2.1 Unterrichtsvorhaben Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln. Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene. Im Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden in der Kategorie Kompetenzen an dieser Stelle nur die übergeordneten Methoden- und Handlungskompetenzen ausgewiesen, während die Sach- und Urteilskompetenzen erst auf der Konkretisierungsebene Berücksichtigung finden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im Kernlehrplan keine konkretisierte Zuordnung von Methoden- und Handlungskompetenzen zu den Inhaltsfeldern bzw. inhaltlichen Schwerpunkten erfolgt, sodass eine feste Verlinkung im Rahmen dieses Hauscurriculums vorgenommen werden muss. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.b. Praktika, Kursfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant. Während die im Übersichtsraster allgemein ausgewiesenen Unterrichtsvorhaben (s.o.) verbindlichen Charakter haben, sollen die auf der Konkretisierungsebene getroffenen Aussagen über Un-

terrichtsvorhaben durch die zu Beginn des Schuljahres stattfindenden Fachabsprachen erstellt werden. Damit wird gewährleistet, dass auf der Makroebene eine Kontinuität und Verbindlichkeit besteht, während auf der Mikroebene die Kollegen sich über die konkrete und an das Schuljahr angepasste Umsetzung verständigen. Diese umfassen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und -orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen. 2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben mit zugeordneten Kompetenzen Die nachfolgenden Ausführungen orientieren sich an dem für die Oberstufe durch Fachkonferenzbeschluss ausgewählten Lehrwerk DIERCKE.Praxis, das sowohl für die Einführungs- als auch die Qualifikationsphase vorliegt und an die Vorgaben der neuen Kernlehrpläne angepasst ist. 2.1.1.3 Qualifikationsphase (Q2) Unterrichtsvorhaben IX Schülerbuch Seiten 182 213 Thema: Städte als komplexe Lebensräume zwischen Tradition und Fortschritt Inhaltliche Schwerpunkte: Merkmale, innere Differenzierung und Wandel von Städten Entwicklung von Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen im Prozess der Tertiärisierung Wirtschaftsfaktor Tourismus in seiner Bedeutung für unterschiedlich entwickelte Räume Inhaltsfeld: Stadtentwicklung und Stadtstrukturen Dienstleistungen in ihrer Bedeutung für Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen Unterrichtsvorhaben X Schülerbuch Seiten 214 235 Thema: Metropolisierung und Marginalisierung unvermeidliche Prozesse im Rahmen einer weltweiten Verstädterung? Inhaltliche Schwerpunkte: Metropolisierung und Marginalisierung als Elemente eines weltweiten Verstädterungsprozesses Entwicklung von Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen im Prozess der Tertiärisierung Demographische Prozesse in ihrer Bedeutung für die Tragfähigkeit von Räumen Inhaltsfelder: Stadtentwicklung und Stadtstrukturen Unterschiedliche sozioökonomische Entwicklungsstände von Räumen

Unterrichtsvorhaben XI Schülerbuch Seiten 236 263 Thema: Die Stadt als lebenswerter Raum für alle? Probleme und Strategien einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung Inhaltliche Schwerpunkte: Merkmale, innere Differenzierung und Wandel von Städten Demographischer und sozialer Wandel als Herausforderung für zukunftsorientierte Stadtentwicklung Inhaltsfeld: Stadtentwicklung und Stadtstrukturen Unterrichtsvorhaben XII Schülerbuch Seiten 264 279 Thema: Moderne Städte ausschließlich Zentren des Dienstleistungssektors? Inhaltliche Schwerpunkte: Merkmale, innere Differenzierung und Wandel von Städten Entwicklung von Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen im Prozess der Tertiärisierung Inhaltsfelder: Stadtentwicklung und Stadtstrukturen Dienstleistungen in ihrer Bedeutung für Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen Unterrichtsvorhaben XIII Schülerbuch Seiten 280 307 Thema: Waren und Dienstleistungen immer verfügbar? Bedeutung von Logistik und Warentransport Inhaltliche Schwerpunkte: Entwicklung von Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen im Prozess der Tertiärisierung Inhaltsfeld: Dienstleistungen in ihrer Bedeutung für Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Geographie die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 23 sind fachspezifisch angelegt. Überfachliche Grundsätze: 1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse. 2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler. 3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt. 4. Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt. 5. Die Schülerinnen und Schüler erreichen einen Lernzuwachs. 6. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler. 7. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülerinnen und Schülern und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen. 8. Der Unterricht versucht individuelle Lernwege zu berücksichtigen. 9. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt. 10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit. 11. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum. 12. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten. 13. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt. 14. Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht. Fachliche Grundsätze: 1. Im Mittelpunkt stehen Mensch-Raum-Beziehungen 2. Der Unterricht unterliegt der Wissenschaftsorientierung und ist dementsprechend eng verzahnt mit seiner Bezugswissenschaft Geographie. 3. Der Unterricht fördert vernetzendes Denken und muss deshalb phasenweise fächer- und lernbereichsübergreifend ggf. auch projektartig angelegt sein. 4. Der Unterricht ist schülerorientiert und knüpft an die Interessen und Erfahrungen der Adressaten an. 5. Der Unterricht ist problemorientiert und soll von realen Problemen und einem konkreten Raumbezug ausgehen. 6. Im Geographieunterricht selber, aber auch darüber hinaus (Exkursionen, Studienfahrten, etc.) werden alle sich bietenden Möglichkeiten genutzt, um die Orientierungsfähigkeit zu schulen. 7. Der Unterricht folgt dem Prinzip der Exemplarizität und soll ermöglichen, räumliche Strukturen und Gesetzmäßigkeiten in den ausgewählten Problemen zu erkennen. 8. Der Unterricht ist anschaulich sowie gegenwarts- und zukunftsorientiert und gewinnt dadurch für die Schülerinnen und Schüler an Bedeutsamkeit.

9. Der Unterricht ist handlungsorientiert und soll Möglichkeiten zur realen Begegnung an innerals auch an außerschulischen Lernorten eröffnen. 2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung Auf der Grundlage von 13-16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Geographie für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar; sie werden genauer ausgeführt in den Fachabsprachen zu Beginn des Schuljahres. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz. Verbindliche Absprachen: 1.) Alle Schülerinnen und Schüler führen in der Einführungsphase eine eintägige Exkursion durch und fertigen dazu ein Exkursionsprotokoll an. 2.) Alle Schülerinnen und Schüler halten innerhalb der Qualifikationsphase mindestens einmal einen mediengestützten Kurzvortrag zu einem umgrenzten geographischen Themengebiet. 3.) In der Qualifikationsphase wird im Grundkurs ein Unterrichtsvorhaben zur Förderung der Systemkompetenz durchgeführt (z.b. Systemisches Denken am Beispiel des Informellen Sektors der Abfallwirtschaft im indischen Pune). 4.) Im Leistungskurs wird zum Beispiel am Beispiel des Nahraumes Köln-Niehl / Köln-Riehl ein Unterrichtsvorhaben zur multiperspektivischen Raumbewertung unter Nutzung neuer Medien durchgeführt. Verbindliche Instrumente: I. Als Instrumente für die Beurteilung der schriftlichen Leistung werden Klausuren und ggf. Facharbeiten herangezogen: Klausuren: In der Einführungsphase wird eine Klausur pro Halbjahr geschrieben; dabei ist darauf zu achten, dass die Klausur im 2. Halbjahr rechtzeitig vor der Wahl der Fächer in der Qualifikationsphase angesetzt wird. Im Blick auf die Kurswahlen zur Qualifikationsphase können Schülerin-

nen und Schüler die 2. Klausur auch als Probeklausur außerhalb der Leistungsbewertung schreiben. Klausuren orientieren sich immer am Abiturformat und am jeweiligen Lernstand der Schülerinnen und Schüler. Klausuren bereiten die Aufgabentypen des Zentralabiturs sukzessive vor; dabei wird der Grad der Vorstrukturierung zurückgefahren. Die Bewertung der Klausuren erfolgt grundsätzlich mit Hilfe eines Kriterienrasters. Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Lernkontrollen beinhalten alle im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzbereiche. Die im KLP Kap. III dargestellten Überprüfungsformen (Darstellungsaufgaben, Analyseaufgaben und Erörterungsaufgaben sind im Rahmen einer gegliederten Aufgabenstellung Bestandteil jeder Klausur. Im Bereich der Darstellungsaufgaben ist darauf zu achten, dass in einer Klausur die Anfertigung von Darstellungs- und Arbeitsmitteln gefordert wird. Im Bereich der Erörterungsaufgabe ist auf einen kritischen Umgang mit Quellen zu achten. Facharbeiten: Die Regelung von 13 Abs.3 APOGOSt, nach der in der Qualifikationsphase [ ] nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt wird, wird angewendet. Facharbeitsthemen sollen eine deutliche Eingrenzung des Themas und die Entwicklung einer Problemstellung aufweisen, die selbständig mit empirischen Mitteln untersucht wird. Daher ist ein starker regionaler Bezug zu bevorzugen. II. Als Instrumente für die Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit gelten insbesondere: mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, individuelle Leistungen innerhalb von kooperativen Lernformen / Projektformen, Präsentationen, z.b. im Zusammenhang mit Referaten, Vorbereitung und Durchführung von Simulationen, Podiumsdiskussionen, Protokolle, vor- und nachbereitende und Hausaufgaben Vorbereitung von Exkursionen, Exkursionsprotokolle eigenständige Recherche (Bibliothek, Internet, usw.) und deren Nutzung für den Unterricht, Projektmappe Praktische Arbeitsergebnisse, Materialerstellung (u.a. Kartierung, Befragung, Rollenkarten, multiperspektivische Raumbewertung) Übergeordnete Kriterien: Die Bewertungskriterien für die Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen ihnen transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen:

Qualität der Beiträge mit einer deutlichen Unterscheidung der Anforderungsebene Konstruktive Haltung bei Lern- und Arbeitsprozessen in der Gruppe Kontinuität der Beiträge Besonderes Augenmerk ist dabei auf Folgendes zu legen: sachliche Richtigkeit angemessene Verwendung der Fachsprache Darstellungskompetenz Komplexität/Grad der Abstraktion Sicherheit in der Beherrschung der Fachmethoden Selbstständigkeit im Arbeitsprozess Differenziertheit der Reflexion Präzision Konkretisierte Kriterien: Kriterien für die Überprüfung und Bewertung der schriftlichen Leistung (Klausuren): Erfassen der Aufgabenstellung Bezug der Darstellung zur Aufgabenstellung sachliche Richtigkeit sachgerechte Anwendung der Methoden zur Analyse und Interpretation der Materialien Herstellen von Zusammenhängen Komplexität/Grad der Abstraktion Plausibilität Transfer Reflexionsgrad sprachliche Richtigkeit und fachsprachliche Qualität der Darstellung Kriterien für die Überprüfung und Bewertung von Facharbeiten: Die Beurteilungskriterien für Klausuren werden auch auf Facharbeiten angewendet. Darüber hinaus ist ein besonderes Augenmerk zu richten auf die folgenden Aspekte: 1. Inhaltliche Kriterien: selbständige Eingrenzung des Themas und Entwicklung einer Problemstellung Selbständigkeit im Umgang mit dem Thema Tiefe und Gründlichkeit der Recherche Souveränität im Umgang mit den Materialien und Quellen Differenziertheit und Strukturiertheit der inhaltlichen Auseinandersetzung, der Argumentation Beherrschung, selbständige Auswahl und Anwendung fachrelevanter Arbeitsweisen, Kritische Distanz zu den eigenen Ergebnissen und Urteilen.

2. Sprachliche Kriterien: Beherrschung der Fachsprache, Präzision und Differenziertheit des sprachlichen Ausdrucks, sprachliche Richtigkeit, Sinnvolle, korrekte Einbindung von Zitaten und Materialien in den Text. 3. Formale Kriterien: Einhaltung der gesetzten Frist und des gesetzten Umfangs, Vollständigkeit der Arbeit, Sauberkeit und Übersichtlichkeit von erstellten Materialien, sinnvoller Umgang mit den Möglichkeiten des PC (z.b. Rechtschreibüberprüfung, Schriftbild, Fußnoten, Einfügen von Dokumenten, Bildern etc., Inhaltsverzeichnis), Korrekter Umgang mit Internetadressen (mit Datum des Zugriffs), Korrektes Literaturverzeichnis, korrekte Zitiertechnik. Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Mitarbeit Umfang und Grad des Kompetenzerwerbs werden unter folgenden Gesichtspunkten geprüft: Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit, Eigenständigkeit der Beteiligung. Sachliche und (fach-)sprachliche Angemessenheit der Beiträge, Reflexionsgehalt der Beiträge und Reflexionsfähigkeit gegenüber dem eigenen Lernprozess im Fach Geographie; Umgang mit anderen Schülerbeiträgen und mit Korrekturen; Sachangemessenheit und methodische Vielfalt bei Ergebnispräsentationen. Bei Gruppenarbeiten - Einbringen in die Arbeit der Gruppe - Durchführung fachlicher Arbeitsanteile Bei Projekten / projektorientiertem Arbeiten - Einhaltung gesetzter Fristen - Selbstständige Themenfindung - Dokumentation des Arbeitsprozesses - Grad der Selbstständigkeit - Qualität des Produktes - Reflexion des eigenen Handelns - Kooperation mit dem Lehrenden / Aufnahme von Beratung

Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung: Die Leistungsrückmeldungen zu den Klausuren erfolgen in Verbindung mit den an Kriterien ausgerichteten Erwartungshorizonten, die Bewertung von Facharbeiten wird in Gutachten dokumentiert. Die Leistungsrückmeldung über die Note für die sonstige Mitarbeit und die Abschlussnote erfolgt in mündlicher Form zu den durch SchulG und APO-GOSt festgelegten Zeitpunkten sowie auf Nachfrage. Im Interesse der individuellen Förderung werden bei Bedarf die jeweiligen Entwicklungsaufgaben konkret beschrieben. Besondere Lernleistung im Fach Erdkunde Auf die Möglichkeit der Besonderen Lernleistung im Rahmen der Abiturprüfung soll rechtzeitig hingewiesen werden. Sie eröffnet nicht nur eine weitere Option der Verbesserung des Notenschnittes aufgrund der Wertung, sondern führt gleichzeitig durch die größere Komplexität der Aufgabenstellung und das integrierte Kolloquium in wissenschaftspropädeutisches Arbeiten als Vorbereitung einer Seminararbeit ein. 2.4 Lehr- und Lernmittel Vergleiche die Liste zugelassener Lernmittel im Fach Geographie in NRW, die an untenstehender Stelle im Bildungsportal zu finden ist. Atlanten sind grundsätzlich zugelassen. http://www.schulministerium.nrw.de/bp/unterricht/lernmittel/gymnasiale_oberstufe.html